Nachrichten Archive - Schlun & Elseven Rechtsanwalts-Kanzlei Schlun & Elseven Thu, 13 Nov 2025 15:54:38 +0000 de hourly 1 Schlun & Elseven vom Handelsblatt als „Beste Kanzlei 2025“ im Arbeitsrecht ausgezeichnet https://se-legal.de/schlun-elseven-vom-handelsblatt-als-beste-kanzlei-2025-im-arbeitsrecht-ausgezeichnet/ Mon, 03 Nov 2025 12:00:56 +0000 https://se-legal.de/?p=340246 Wir freuen uns verkünden zu dürfen, dass Schlun & Elseven die Handelsblatt-Auszeichnung als „Beste Kanzlei“ für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht im Jahr 2025 erhalten hat. Zudem hat auch der Leiter der Praxisgruppe für Arbeitsrecht, Herr Dr. Thomas Bichat, zum wiederholten Male die Auszeichnung zum "Besten Anwalt" im Arbeitsrecht erhalten. Die Auszeichnung basiert auf der [...]

Der Beitrag Schlun & Elseven vom Handelsblatt als „Beste Kanzlei 2025“ im Arbeitsrecht ausgezeichnet erschien zuerst auf Schlun & Elseven.

]]>

Wir freuen uns verkünden zu dürfen, dass Schlun & Elseven die Handelsblatt-Auszeichnung als „Beste Kanzlei“ für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht im Jahr 2025 erhalten hat.

Zudem hat auch der Leiter der Praxisgruppe für Arbeitsrecht, Herr Dr. Thomas Bichat, zum wiederholten Male die Auszeichnung zum “Besten Anwalt” im Arbeitsrecht erhalten.

Die Auszeichnung basiert auf der jährlich erscheinenden Erhebung des US-Fachverlags Best Lawyers, der exklusiv für das Handelsblatt die renommiertesten Wirtschaftskanzleien Deutschlands ermittelt.

Grundlage ist eine umfassende Befragung von mehr als 10.000 Mandantinnen und Mandanten sowie rund 6.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die Kolleginnen und Kollegen nach fachlicher Kompetenz, Marktposition und Mandantenorientierung bewerten.

Schlun & Elseven: Ihre Kanzlei fürs Arbeitsrecht

Die Praxisgruppe für Arbeitsrecht bei Schlun & Elseven bietet versierten rechtlichen Beistand für Arbeitgeber:innen und Arbeitnehmer:innen in allen Fragen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts an.

Die Dienstleistungen der Praxisgruppe umfassen dabei rechtlichen Beratung zu Arbeitsverhältnissen, Tarifverträgen, Kündigungen und Aufhebungsverträgen. Zudem bietet sie rechtliche Beratung zu Business Immigration Services an, wie beispielsweise der Entsendung von Mitarbeitenden ins Ausland oder nach Deutschland. Auch die Mediatorentätigkeit sowie das Abhalten von In-House-Schulungen für arbeitsrechtliche Themen gehören zum Repertoire der Praxisgruppe.

Die Praxisgruppe für Arbeitsrecht bei Schlun & Elseven bilden

„Ich freue mich sehr über die Handelsblatt-Auszeichnung für Schlun & Elseven zur “Besten Kanzlei” im Arbeitsrecht für das Jahr 2025. Als Leiter der Praxisgruppe für Arbeitsrecht ehrt es mich, wenn nicht nur die Mandantinnen und Mandanten uns ihr Vertrauen schenken und unsere Arbeit wertschätzen, sondern wenn einem dieses Vertrauen auch von geschätzten Kolleginnen und Kollegen entgegengebracht wird.“
— Thomas Bichat, Salary Partner

Schlun & Elseven Rechtsanwälte – Driven by Excellence

Die Handelsblatt-Auszeichnung ist eine weitere Bestätigung unseres Anspruchs, Driven by Excellence zu sein. Seit nunmehr zehn Jahren bietet Schlun & Elseven als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei maßgeschneiderte Beratung für nationale und internationale Mandantinnen und Mandanten. Dabei ist es unser oberstes Ziel jederzeit eine erstklassige Rechtsberatung in einer Vielzahl von Rechtsgebieten anbieten zu können.

Mit Kanzlei-Standorten in Köln, Düsseldorf und Aachen sowie einer bundesweit digital möglichen Rechtsberatung bieten wir exzellente und stets maßgeschneiderte rechtliche Lösungen an.

Ein Google-Rating von 4,9 Sternen, über 1.000 positive Bewertungen und nun die Auszeichnung des Handelsblatts unterstreichen unseren Anspruch an erstklassige Rechtsdienstleistungen.

„Die Auszeichnung bestätigt unsere Philosophie, Exzellenz in allen Bereichen zu leben – fachlich, menschlich und organisatorisch. Sie ist zugleich Ansporn, unsere Qualitätsstandards auch in Zukunft stetig weiterzuentwickeln.“
— Aykut Elseven, Managing Partner

Der Beitrag Schlun & Elseven vom Handelsblatt als „Beste Kanzlei 2025“ im Arbeitsrecht ausgezeichnet erschien zuerst auf Schlun & Elseven.

]]>
Aktuelle Entwicklungen in der deutschen Migrationspolitik | Koalitionsvertrag 2025 https://se-legal.de/aktuelle-entwicklungen-in-der-deutschen-migrationspolitik-koalitionsvertrag-2025/ Wed, 07 May 2025 11:04:26 +0000 https://se-legal.de/?p=55326 Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag auf Eckpunkte einer neuen Migrationspolitik verständigt. Dazu gehört die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen, die allerdings in Abstimmung mit den europäischen Nachbarstaaten erfolgen soll, ebenso wie der Fortbestand von Binnengrenzkontrollen. Der Familiennachzug soll weiter eingeschränkt werden. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ebenso wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen allerdings [...]

Der Beitrag Aktuelle Entwicklungen in der deutschen Migrationspolitik | Koalitionsvertrag 2025 erschien zuerst auf Schlun & Elseven.

]]>

Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich Schwarz-Rot im Koalitionsvertrag auf Eckpunkte einer neuen Migrationspolitik verständigt. Dazu gehört die Zurückweisung von Asylbewerbern an den Grenzen, die allerdings in Abstimmung mit den europäischen Nachbarstaaten erfolgen soll, ebenso wie der Fortbestand von Binnengrenzkontrollen. Der Familiennachzug soll weiter eingeschränkt werden. Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ebenso wie das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sollen allerdings in unveränderter Form bestehen bleiben. Darüber hinaus sind sich die Koalitionsparteien darüber einig, dass ausländische Staatsangehörige, die wegen schwerer Straftaten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, grundsätzlich ausgewiesen werden sollen.

Als interdisziplinäre Kanzlei mit internationaler Ausrichtung bietet Schlun & Elseven fachkundige Rechtsberatung und Vertretung in allen Angelegenheiten des Staatsangehörigkeitsrechts, Aufenthaltsrechts und Strafrechts an. Unsere Anwälte sorgen dafür, dass unsere Mandanten stets im Bilde über die aktuelle Rechtslage sind und bei Bedarf fachkundigen Rechtsbeistand erhalten.

Fortbestand des neuen Staatsangehörigkeitsrechts | Einbürgerung | Doppelte Staatsbürgerschaft

Mit dem neuen Koalitionsvertrag beschließt Schwarz-Rot, an dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht in größtenteils unveränderter Form festzuhalten. Die zuvor eingeführte Möglichkeit, sich nach drei Jahren bei herausragender Integration (z. B. durch gute Sprachkenntnisse, berufliche Leistungen oder ehrenamtliches Engagement) einzubürgern, soll allerdings wieder abgeschafft werden. Diese Regelung galt als „Turbo-Einbürgerung“ und stieß insbesondere in der Union auf Kritik.

Die allgemeine Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung bleibt nach wie vor auf fünf Jahre verkürzt (zuvor acht Jahre). Die beabsichtigte Änderung der sog. Turbo-Einbürgerung  muss aber erst durch den Gesetzgeber umgesetzt werden. Solange gilt die aktuelle Regelung weiterhin fort. Einbürgerungsbewerber*innen, die eine Einbürgerung nach 3 Jahren beantragen wollen, sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob sich ein Antrag lohnt. 

Die doppelte Staatsbürgerschaft bleibt weiterhin erlaubt. Hier bleibt allerdings nach wie vor Voraussetzung, dass auch das Herkunftsland die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt.

Die ursprünglich diskutierte Möglichkeit, eingebürgerten Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in bestimmten Fällen die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, wurde nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen. Stattdessen wird nun geprüft, ob es verfassungsrechtlich möglich ist, Personen, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, falls sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen.

Die Regelung, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern sich nach Erreichen der Volljährigkeit für eine Staatsangehörigkeit entscheiden müssen (Optionspflicht), wurde nicht geändert.

Als interdisziplinäre Kanzlei mit einem Schwerpunkt im Staatsangehörigkeitsrecht beraten wir Sie gerne zu den Anforderungen einer Einbürgerung.


Fachkräfteeinwanderung | Bleiberecht für Beschäftigte

Laut dem Koalitionsvertrag soll die Einwanderung und Integration von Fachkräften gestärkt werden. Zu diesem Zweck soll eine „Work-and-stay-Agentur“ ins Leben gerufen werden. Damit will man für Fachkräfte aus dem Ausland Anreize schaffen, sich in Deutschland niederzulassen, um eine Beschäftigung aufzunehmen.

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen einigte man sich auch auf einen Kompromiss in Bezug auf das sog. Chancen-Aufenthaltsrecht: Geduldete, die seit mindestens vier Jahren in Deutschland leben, einer Arbeit nachgehen, Deutsch sprechen, straffrei geblieben sind, als integriert gelten und deren Identität geklärt ist, sollen einen befristeten Aufenthaltstitel erhalten.

Die Umsetzung des Chancen-Aufenthaltsrechts bleibt allerdings nach wie vor komplex und ist von den konkreten individuellen Umständen abhängig. Unsere Anwälte für Aufenthalts- und Ausländerrecht klären Interessierte gerne über die derzeit geltenden Anforderungen auf.


Begrenzung des Familiennachzugs

Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen der Union und der SPD sind mehrere Änderungen im Bereich des Familiennachzugs vorgesehen, die insbesondere subsidiär Schutzberechtigte betreffen.

Aktuell  gilt: Personen mit dem Status „subsidiärer Schutz“ können Familienmitglieder nach Deutschland nachholen. Diese Möglichkeit ist auf insgesamt 1.000 Personen pro Monat beschränkt. Der Plan der Koalition: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte wird vorerst für zwei Jahre ganz ausgesetzt. Auch freiwillige Bundesaufnahmeprogramme sollen beendet werden.

Die bestehende Härtefallregelung im Aufenthaltsgesetz bleibt erhalten. Sie ermöglicht es, dass in besonders dringenden humanitären Fällen auch über das Kontingent hinaus Familienangehörige nach Deutschland nachziehen können. Wichtig ist, dass diese Härtefälle nicht auf das monatliche Kontingent angerechnet werden. Es ist geplant, diese Zahl in den kommenden Jahren schrittweise zu erhöhen, um den Familiennachzug langfristig zu erleichtern.

Wenn Sie weitere Informationen zu den spezifischen Voraussetzungen der Familienzusammenführung oder dem Antragsverfahren wünschen, stehen Ihnen unsere Anwälte für Aufenthaltsrecht gerne zur Verfügung.


Fortbestand des Grundrechts auf Asyl

In ihrem Wahlprogramm hatte die Union „faktischen Aufnahmestopp“ und eine streng reglementierte Aufnahme von Geflüchteten ausschließlich nach Kontingenten gefordert. Am Ende der Verhandlungen hat sich die Koalition darauf geeinigt, dass Asylrecht in seinem Kern nicht anzutasten. Dafür sprachen gleich zwei Gründe: Zum einen hätte sich eine Änderung des Grundgesetzes in diesem Bereich kaum ausgewirkt. Die Anzahl der Asylbewerber, denen Schutz auf Grundlage des Art. 16a GG gewährt wird, ist seit Jahren gering. Zum anderen bliebe Deutschland selbst bei einer Grundgesetzänderung an die Genfer Flüchtlingskonvention gebunden, sodass eine solche Änderung ins Leere liefe.

Allerdings soll künftig in Asylverfahren der Amtsermittlungsgrundsatz durch den Beibringungsgrundsatz ersetzt werden. Eine Änderung mit weitreichenden Folgen.

Im Asylrecht gilt derzeit der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz. Das bedeutet, dass das sowohl das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als auch die Verwaltungsrichter verpflichtet sind, eigenständig Nachforschungen anzustellen, um den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Eine solche Vorgehensweise stellt nach Meinung von Experten die Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit des Verwaltungshandelns sicher.

Im Gegensatz dazu steht der sogenannte Beibringungsgrundsatz, der bislang nur im Zivilrecht angewendet wird. Hier bestimmen die Beteiligten selbst durch ihre Aussagen und Unterlagen, welche Informationen in das Verfahren einfließen und worüber entschieden wird.

Der neue Koalitionsvertrag legt fest, dass abgelehnte Asylbewerber im Rahmen der sog.  “Rückführungsoffensive” deutlich schneller Deutschland verlassen sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, hat sich Schwarz-Rot darauf verständigt, sämtliche dem Staat zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen. Zum einen sollen die Kapazitäten für Abschiebehaft deutlich ausgeweitet, zum anderen der rechtliche Beistand in Form eines Pflichtverteidigers vor Abschiebungen abgeschafft werden. Darüber hinaus soll die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern deutlich intensiviert werden. Abschiebungen soll es auch nach Afghanistan und Syrien geben. Airlines sollen zum Transport verpflichtet werden.


Ausweisung von ausländischen Straftätern

Die Union hatte in ihrem Fünf-Punkte Plan gefordert, dass Straftäter “spätestens nach der zweiten Straftat” ausgewiesen werden. Das Aufenthaltsgesetz in seiner derzeitigen Version sieht allerding die Möglichkeit vor, einen Straftäter bereits bei der Erstbegehung einer Straftat auszuweisen. Dabei ist folglich nicht die Häufigkeit ausschlaggebend, sondern vielmehr die Schwere der begangenen Tat.

Bei der Abwägung findet auch die individuelle Situation des Täters Berücksichtigung, so z.B. die Frage, ob der Betroffene Kinder hat. Die Ausweisung allein von der Anzahl der Straftaten abhängig zu machen, widerspricht allerdings einem der Grundprinzipien unseres Rechtssystems, wonach einer so schwerwiegenden Maßnahme wie Ausweisung grundsätzlich einer Einzelfallprüfung vorausgehen muss.

Laut dem neuen Koalitionsvertrag sollen nun ausländische Staatsangehörige, die wegen schwerer Straftaten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden, in der Regel ausgewiesen werden. Folglich bringt die Vereinbarung realiter kaum rechtliche Neuerungen.

Personen, die sich mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert sehen und gegebenenfalls um den Verlust ihrer Aufenthaltserlaubnis fürchten, sollten unbedingt einen erfahrenen Strafverteidiger zurate ziehen. Unsere Kanzlei bietet in diesem Zusammenhang umfassenden Rechtsbeistand im Strafrecht an.

Der Beitrag Aktuelle Entwicklungen in der deutschen Migrationspolitik | Koalitionsvertrag 2025 erschien zuerst auf Schlun & Elseven.

]]>
Neue Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich: ETA – Was Sie beachten müssen https://se-legal.de/neue-einreisebestimmungen-fuer-das-vereinigte-koenigreich-eta-was-sie-beachten-muessen/ Tue, 29 Apr 2025 13:11:26 +0000 https://se-legal.de/?p=295857 Die Bestimmungen für Reisen in das Vereinigte Königreich haben sich kürzlich geändert. Ab April 2025 müssen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie anderer visumbefreiter Staaten zusätzlich zum gültigen Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) vor der Abreise beantragen. Ganz gleich, ob Sie einen Urlaub planen, Verwandte besuchen oder geschäftlich unterwegs sind – es ist [...]

Der Beitrag Neue Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich: ETA – Was Sie beachten müssen erschien zuerst auf Schlun & Elseven.

]]>

Die Bestimmungen für Reisen in das Vereinigte Königreich haben sich kürzlich geändert. Ab April 2025 müssen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie anderer visumbefreiter Staaten zusätzlich zum gültigen Reisepass eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) vor der Abreise beantragen.

Ganz gleich, ob Sie einen Urlaub planen, Verwandte besuchen oder geschäftlich unterwegs sind – es ist entscheidend, das neue ETA-System zu verstehen: Wer benötigt eine solche Genehmigung, wie wird sie beantragt und welche Kosten fallen hier an? Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Informationen, die Ihnen bei der Planung Ihrer nächsten Reise nach England, Schottland, Wales oder Nordirland helfen.


Überblick über das Electronic Travel Authorization (ETA) System

Eine ETA-Reisegenehmigung ist eine vorsorgliche digitale Sicherheitsprüfung für Reisende aus Ländern, die kein Visum für die Einreise in das Vereinigte Königreich benötigen. Ein ähnliches System existiert bereits seit Jahren in den Vereinigten Staaten von Amerika, wo Reisende aus visumfreien Ländern vor der Einreise eine ESTA-Bescheinigung (Electronic System for Travel Authorisation) einholen müssen. Weder die ESTA- noch die ETA-Bescheinigung stellen ein Visum dar. Es handelt sich lediglich um eine Vorabkontrolle für Reisende aus Ländern, die im Allgemeinen ohne Visum einreisen dürfen.

Wer benötigt eine ETA-Bescheinigung

Ab dem 2. April 2025 benötigen alle Reisenden aus Ländern, die von der Visumspflicht befreit sind, eine ETA für die Einreise in das Vereinigte Königreich, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, Kanada, den USA und Australien. Dies gilt für Reisen in alle vier Landesteile des Vereinigten Königreichs: England, Schottland, Wales und Nordirland. Für die britischen Überseegebiete gelten eigene Bestimmungen, so dass für diese Gebiete derzeit keine ETA erforderlich ist. Touristen aus Ländern, die ein Visum benötigen, müssen weiterhin ein Visum beantragen. In diesem Fall ist eine ETA weder ausreichend noch erforderlich. Eine ETA ist auch nicht erforderlich, wenn ein Reisender aus einem Land, das von der Visumpflicht befreit ist, ein Langzeitvisum oder eine Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich besitzt. Wenn Sie mit Ihrer Familie reisen, müssen Sie für jede einzelne Person – auch für Kinder und Babys – eine ETA beantragen.

Eine ETA ist unabhängig von der Art der Einreise erforderlich – sei es per Flugzeug, Fähre oder Zug. Reisende, die nur einen Flughafen im Vereinigten Königreich passieren und den Transitbereich nicht verlassen müssen, benötigen keine ETA-Bescheinigung. Eine ETA-Bescheinigung wird jedoch benötigt, wenn Sie im Vereinigten Königreich eine Grenzkontrolle passieren müssen. Außerdem kann es sinnvoll sein, eine ETA-Bescheinigung zu beantragen, auch wenn sie nicht zwingend erforderlich ist, für den Fall, dass Ihr Anschlussflug gestrichen wird oder sich verspätet, so dass Sie die Transitzone dennoch verlassen können. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie von Ihrer Fluggesellschaft.

ETA: Antragsverfahren

Eine ETA kann online über die offizielle Website der britischen Regierung oder über eine mobile App beantragt werden. Für die Beantragung benötigen Sie Ihren gültigen Reisepass, eine aktuelle E-Mail-Adresse, ein Foto von sich (Sie können über die App ein Selfie machen und hochladen) und eine Kredit- oder Debitkarte zur Bezahlung. Alternativ dazu werden auch Apple Pay und Google Pay akzeptiert. Ein ETA-Zertifikat kostet derzeit 16 Pfund, also etwa 19 Euro bzw. 21 US Dollar. Laut der Website der Regierung wird der ETA-Antrag in der Regel innerhalb von drei Tagen elektronisch bestätigt. Oft wird die Bestätigung aber auch innerhalb weniger Minuten erteilt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Reisende ihren Antrag jedoch frühzeitig einreichen.

Die bestätigte ETA ist dann zwei Jahre lang gültig, so dass für Reisen innerhalb von zwei Jahren keine neue Bescheinigung beantragt werden muss. Dies gilt jedoch nur, wenn der für die Beantragung verwendete Reisepass noch 2 Jahre gültig ist. Die ETA wird ungültig, wenn der Reisepass vor diesem Zeitraum abläuft.


Vorgehen bei Ablehnung Ihres Antrags

Wenn Ihr Antrag auf ein ETA-Zertifikat abgelehnt wird, werden Sie über die ETA-App oder per E-Mail darüber und über den Grund der Ablehnung informiert. In diesem Fall ist es möglich, einen neuen Antrag zu stellen. Wenn der zweite Antrag jedoch erneut abgelehnt wird, müssen Sie ein Visum bei einer britischen Botschaft beantragen.

Der Beitrag Neue Einreisebestimmungen für das Vereinigte Königreich: ETA – Was Sie beachten müssen erschien zuerst auf Schlun & Elseven.

]]>