Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Kompetente Unterstützung durch unsere Full-Service-Kanzlei

Arbeitgeber stehen im Rahmen arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie durch arbeitsvertragliche Regelungen regelmäßig vor einer Vielzahl rechtlicher Verpflichtungen – ganz gleich, ob es um die rechtssichere Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, um Kündigungen oder um Fragen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat geht. Arbeitnehmer hingegen sehen sich mit Herausforderungen wie der ungerechtfertigten Kündigung, einer ausstehenden Abfindung oder Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert. In beiden Fällen sind die rechtlichen Zusammenhänge oft komplex. Betroffenen fällt es folglich schwer, die richtigen Schritte einzuleiten.

Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und Verhandlungsführung steht Schlun & Elseven beiden Seiten kompetent zur Seite. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht – darunter auch Fachanwälte – stellen sicher, dass das Unternehmen allen arbeitsrechtlichen Standards gerecht wird und Arbeitgeber oder Führungskraft rechtlich stets auf der sicheren Seite sind.

Auch Arbeitnehmern stehen wir in diesen herausfordernden und oftmals emotional belastenden Momenten beratend zur Seite. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht analysieren die individuelle Situation, klären über Ihre Rechte und Pflichten auf, prüfen sinnvolle Handlungsoptionen und bewerten realistisch die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsstreits – mit dem Ziel, Ansprüche durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.

Inhaltsverzeichnis anzeigen

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Unsere Dienstleistungen rund ums Arbeitsrecht

Rechtsberatung für Arbeitgeber
Rechtsbeistand für Arbeitnehmer

Rechtsbeistand im Arbeitsrecht für die Geschäftsführung und Unternehmen

Ganz gleich, ob Sie als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber Verantwortung tragen – für Ihren nachhaltigen unternehmerischen Erfolg ist es entscheidend, bei allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen, etwa zur Gestaltung von Arbeitsverträgen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, auf qualifizierte rechtliche Unterstützung zurückzugreifen. Gerichtliche Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht bergen nicht nur erhebliche finanzielle Risiken, sondern können auch Ihrem Ansehen als Arbeitgeber nachhaltig schaden. Eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil einer vorausschauenden Unternehmensführung.

Die erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht von Schlun & Elseven stehen Ihnen dabei als kompetente Partner zur Seite – mit dem Ziel, Ihre Position zu stärken, Konflikte zu vermeiden und Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtssicher zu gestalten.

Arbeitsrechtliche Beratung für Geschäftsführer, Abteilungsleiter und Arbeitgeber

Die Tätigkeit eines Geschäftsführers oder Arbeitgebers bringt – bei aller Verantwortung und Entscheidungskraft – nicht nur zahlreiche Chancen, sondern auch erhebliche rechtliche Verpflichtungen mit sich. Der Umgang mit Arbeitnehmern ist dabei sowohl durch gesetzliche Vorgaben als auch durch vertragliche Regelungen geprägt.

Um rechtliche Fallstricke zu vermeiden, müssen vielfältige arbeitsrechtliche Aspekte stets im Blick behalten werden – sei es bei der Erteilung von Weisungen und Abmahnungen oder bei der Entwicklung unternehmensinterner Maßnahmen und Richtlinien, die Diskriminierung und Mobbing wirksam vorbeugen und den Schutz von Mitarbeiterdaten gewähren.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, rechtssicher zu handeln und alle arbeitsrechtlichen Standards zuverlässig einzuhalten – für ein faires, rechtskonformes und zukunftssicheres Arbeitsumfeld.

Arbeitnehmerüberlassung | Zeitarbeitsverträge

Zeitarbeit hat sich in vielen Branchen als effizientes Instrument etabliert, um kurzfristig auf Engpässe im Personalbedarf zu reagieren. Die vorübergehende Beschäftigung geeigneter Leiharbeitnehmer spart dabei nicht nur Zeit, sondern auch Kosten, die für die Einarbeitung von neuem oder für die Weiterbildung von festangestelltem Personal anfallen würden. Gleichzeitig birgt jede Form der Arbeitnehmerüberlassung auch rechtliche Risiken für das entleihende Unternehmen. Konflikte können jederzeit zwischen Verleiher, Leiharbeitnehmer und Entleiher entstehen – insbesondere dann, wenn vertragliche Regelungen unklar oder unvollständig sind.

Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie kompetent bei allen arbeitsrechtlichen Fragen rund um die Arbeitnehmerüberlassung – insbesondere bei der rechtssicheren Gestaltung der erforderlichen Verträge. Wir beraten Zeitarbeitsfirmen, Leiharbeitnehmer und Unternehmen, die Arbeitnehmerüberlassung nutzen, umfassend und praxisnah – mit dem Ziel, rechtliche Auseinandersetzungen von vornherein zu vermeiden und klare Verhältnisse zu schaffen.

    Gestaltung von Arbeitsverträgen

    Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage jedes Beschäftigungsverhältnisses und ist damit ein zentrales Instrument für ein rechtssicheres und vertrauensvolles Arbeitsverhältnis. Für Arbeitgeber ist es essenziell, sicherzustellen, dass Arbeitsverträge nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch klar, verständlich und auf die spezifischen Bedürfnisse des Unternehmens abgestimmt sind. Ein professionell gestalteter Arbeitsvertrag schafft von Anfang an Transparenz, beugt Missverständnissen vor und minimiert das Risiko kostenintensiver rechtlicher Auseinandersetzungen.

    Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung bei der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Arbeitsverträge. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht arbeiten eng mit unserem Team für Vertragsrecht zusammen – so stellen wir sicher, dass Ihre Verträge sowohl juristisch fundiert als auch passgenau auf die Strukturen und Anforderungen Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

    Unser Leistungsspektrum umfasst die Erstellung von standardisierten Arbeitsverträgen für Ihre Belegschaft ebenso wie die Ausarbeitung individueller Vertragslösungen für leitende Angestellte und Führungskräfte. Darüber hinaus prüfen und gestalten wir sämtliche arbeitsrechtlich relevanten Dokumente, um Ihnen maximale rechtliche Sicherheit zu bieten.

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Aufhebungsverträge

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses

    Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitgeber stets mit rechtlichen Risiken verbunden – insbesondere, weil bei einer Kündigung alle arbeitsrechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden müssen. Dazu muss jedoch zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung differenziert werden. In jedem Fall schreibt § 623 BGB allerdings zwingend vor, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss – eine mündliche oder elektronische Kündigung ist unwirksam.

    Eine ordentliche Kündigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam und gerechtfertigt zu sein. So muss die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochen werden, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten kann (vgl. § 622 BGB). Außerdem muss ein Kündigungsgrund vorliegen – etwa bei vertragswidrigem Verhalten oder dringenden betrieblichen Erfordernissen.

    Daneben sieht § 626 Abs. 1 BGB auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vor. Danach kann ein Vertragsteil aus wichtigem Grund gekündigt werden. Da diese fristlos erfolgt und der wichtige Grund eine Einzelfallprüfung erfordert, ist die rechtssichere Anwendung besonders anspruchsvoll. Arbeitgeber sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine außerordentliche Kündigung erhöhte Anforderungen stellt und regelmäßig eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordert.

    Eine frühzeitige Beratung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verschafft Ihnen nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch Sicherheit bei der Entscheidung, ob und in welcher Form eine Kündigung ausgesprochen werden sollte – insbesondere, wenn es sich um eine außerordentliche Maßnahme handelt.

    Einvernehmlicher Aufhebungsvertrag

    Neben der Kündigung besteht auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mittels Aufhebungsvertrag zu beenden. Dabei handelt es sich um eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies ermöglicht flexible Lösungen und individuelle Vereinbarungen, etwa zum Beendigungszeitpunkt und der Abfindung. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen auch hier beratend zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Interessen bestmöglich zu schützen.

    Verhandlungen mit dem Betriebsrat

    Der Betriebsrat stellt eine besondere Form der Teilhabe von Arbeitnehmern am Unternehmensgeschehen dar. Sein Wert liegt nicht nur in der Wahrnehmung von Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechten, sondern auch in seiner festen institutionellen Verankerung innerhalb der Unternehmensstruktur. Diese aktive Beteiligung stärkt das Zugehörigkeitsgefühl der Beschäftigten, fördert Verantwortungsbewusstsein und kann sich positiv auf Produktivität, Kreativität und das Betriebsklima auswirken.

    Gleichwohl gehören Spannungen und Konflikte zwischen Arbeitgebern und Betriebsräten zum unternehmerischen Alltag. Unterschiedliche Interessenlagen oder unklare rechtliche Rahmenbedingungen führen nicht selten zu Auseinandersetzungen, die das Vertrauen zwischen den Parteien belasten können.

    Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, solche Konflikte konstruktiv zu lösen – durch kompetente Beratung, Vertragsanalyse, gezielte Mediation oder, wenn erforderlich, auch in gerichtlichen Verfahren. Ziel ist stets, eine tragfähige Grundlage für eine verlässliche und effektive Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat zu schaffen.

    Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland | Einsatz von ausländischen Fachkräften

    Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für Unternehmen als auch für die entsandten Arbeitskräfte. So profitieren Unternehmen von der Möglichkeit, qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende gezielt in internationalen Niederlassungen einzusetzen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen können nach der Rückkehr wertvoll in das Stammunternehmen eingebracht werden.

    Gleichzeitig ist eine Mitarbeiterentsendung mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen verbunden. Fragen zur Dauer des Auslandseinsatzes, zur Vergütung, zu steuerlichen Aspekten, zur Sozialversicherung sowie zu den Rückkehrbedingungen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung und vertragliche Regelung. Nur so lassen sich Risiken für alle Beteiligten vermeiden und klare Verhältnisse schaffen. Vor der finalen Entscheidung über eine Entsendung ist daher eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen – zum Schutz der Interessen sowohl des Unternehmens als auch der Mitarbeitenden.

    Auch beim Einsatz ausländischer Fachkräfte in Deutschland ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragen – etwa zur Aufenthaltsdauer oder möglichen Befristungen. Als Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung – sowohl im Arbeitsrecht als auch im Aufenthalts- und Einwanderungsrecht. Unser interdisziplinäres Team begleiten Sie unter anderem bei der Beantragung notwendiger Aufenthaltstitel sowie Arbeitserlaubnisse und beraten Sie zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz.

    Mit unserer Unterstützung ist Ihr Unternehmen bestens aufgestellt, um internationale Einsätze rechtssicher, effizient und im beiderseitigen Interesse zu gestalten – und Ihre Mitarbeitenden optimal auf ihren Auslandseinsatz vorzubereiten.

    Rechtsbeistand im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

    Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, ist eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich. Denn gerade in arbeitsrechtlichen Konflikten ist es wichtig, von Anfang an einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben, der die komplexen gesetzlichen Regelungen genau kennt und Ihre individuellen Interessen wirkungsvoll vertritt.

    Ein versierter Rechtsbeistand kann oft entscheidend dazu beitragen, auch in schwierigen Situationen Ihre Position zu stärken – sei es durch eine einvernehmliche Mediation oder durch konsequente Vertretung Ihrer Rechte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Erfahrung sowie umfassende Expertise in allen Bereichen des Arbeitsrechts – von Kündigungsschutz und Vertragsgestaltung bis hin zu Abfindungen, Arbeitszeitfragen und Diskriminierung am Arbeitsplatz.

    Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung, um gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt. Dabei setzen wir uns mit Nachdruck und Fingerspitzengefühl dafür ein, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es in Verhandlungen, bei außergerichtlichen Einigungen oder vor Gericht.

    Rechtskonforme Arbeitsverträge: Risiken vermeiden, Ansprüche sichern

    Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er regelt nicht nur die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern schafft auch die rechtliche Basis für das tägliche Miteinander im Berufsleben. Ein Arbeitsvertrag enthält typischerweise Regelungen zur Arbeitsplatzbeschreibung, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten, zur Dauer des Urlaubs, zu Kündigungsfristen sowie zur Vertragslaufzeit. Häufig sind zudem Klauseln zum Wettbewerbsverbot, zur Verschwiegenheit oder zur Nebentätigkeit enthalten.

    Die Verwendung fehlerhafter oder unvollständiger Musterverträge kann schnell zu Missverständnissen und späteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Darüber hinaus muss ein Arbeitsvertrag eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllen, etwa im Hinblick auf den Mutterschutz, den gesetzlichen Mindesturlaub oder die Einhaltung von Kündigungsfristen. Werden diese Vorschriften missachtet, kann das erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – für beide Seiten.

    Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Arbeitgeber gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt oder der Arbeitsvertrag unzulässige Klauseln enthält, empfiehlt es sich dringend, rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. So lassen sich Ihre Ansprüche prüfen, rechtssicher durchsetzen und mögliche Nachteile frühzeitig abwenden.

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Unterstützung für Arbeitnehmer

    Kündigung durch den Arbeitgeber: Überblick und rechtlicher Schutz

    Kündigungen gehören zum Alltag im Arbeitsleben, sind jedoch im deutschen Arbeitsrecht an strenge Voraussetzungen gebunden. Arbeitgeber dürfen ein Arbeitsverhältnis zwar beenden, doch muss jede Kündigung bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen. So ist etwa eine schriftliche Form gemäß § 623 BGB zwingend.

    Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung.

    • Die personenbedingte Kündigung betrifft Fälle, in denen der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann, weil er nicht (mehr) über die erforderlichen persönlichen Fähigkeiten verfügt – etwa aufgrund einer andauernden Krankheit, fehlender Eignung oder ausbleibender Arbeitserlaubnis.
    • Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss dem Arbeitnehmer regelmäßig zuvor eine Abmahnung erteilt worden sein – es sei denn, das Verhalten war besonders schwerwiegend. Dabei setzt die verhaltensbedingte Kündigung in der Regel die schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht voraus – etwa die Arbeitsverweigerung oder wenn man gar nicht erst am Arbeitsplatz erscheint.
    • Eine betriebsbedingte Kündigung setzt dringende betriebliche Gründe voraus. Sie ist jedoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Person soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten nicht ausreichend berücksichtigt.

    Besonderer Schutz gilt in bestimmten Lebenssituationen, etwa während der Schwangerschaft (§ 17 I MuSchG) oder der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG). Eine Ausnahme dieser Regelungen gilt nur, wenn eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt.

    Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und unsicher sind, ob diese rechtmäßig ist, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Dieser kann prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat – beachten Sie dabei die kurze Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Eine rechtzeitige und fachkundige Beratung ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren.

    Aufhebungsvertrag statt Kündigung

    Anstelle einer Kündigung kann auch durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. Dabei ist es ratsam, nicht das erste Angebot vorschnell und ungeprüft zu unterschreiben, sondern vielmehr einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Abhängig von Ihrer individuellen Situation können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden – etwa zur Zahlung einer angemessenen Abfindung oder zu einer Freistellung.

    Außerdem ist zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben kann. Es ist möglich, dass eine Sperrzeit eintritt. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, erläutern, unter welchen Bedingungen eine Sperrzeit vermieden werden kann, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

    Kündigung durch den Arbeitnehmer

    Arbeitnehmer können bestehende Arbeitsverhältnisse ebenfalls kündigen. Doch auch bei der eigenen Kündigung ist eine fundierte Rechtsberatung ratsam. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht klären Sie darüber auf, welche Kündigungsfrist gilt und wann Ihre Kündigung beim Arbeitgeber zugegangen sein muss, damit das Arbeitsverhältnis zu dem gewünschten Zeitpunkt endet. Dabei prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag auf etwaige vom Gesetz abweichende Regelungen zur Kündigungsfrist sowie auf Klauseln, die Rückzahlungen verlangen oder ein Wettbewerbsverbot beinhalten. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen in diesem Zusammenhang zu erfahren.

    Abfindung

    Das deutsche Arbeitsrecht sieht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung vor. Dennoch gibt es verschiedene Konstellationen, in denen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung erhalten können.

    Solche Ansprüche können bei einer betriebsbedingten Kündigung (§ 1a KSchG) bestehen oder sich beispielsweise aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch im Rahmen eines gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung – insbesondere dann, wenn beide Seiten an einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind. Darüber hinaus steht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern jederzeit frei, eine Abfindungszahlung individuell im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu vereinbaren.

    Ob im konkreten Fall ein Anspruch auf Abfindung besteht oder eine solche sinnvoll ausgehandelt werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Eine fundierte rechtliche Einschätzung kann hier entscheidend sein. Die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft, die eigene Position realistisch einzuschätzen, rechtliche Risiken zu vermeiden und faire Ergebnisse zu erzielen – sei es im Vorfeld einer Kündigung oder bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags.

    Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Mobbing: Rechtliche Unterstützung

    Sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz stehen im klaren Widerspruch zu einem sicheren und respektvollen Arbeitsumfeld. Wer am Arbeitsplatz solchem Fehlverhalten – sei es durch Kollegen oder Vorgesetzte – ausgesetzt ist, sollte sich frühzeitig über mögliche rechtliche Schritte informieren und Unterstützung suchen.

    Arbeitgeber tragen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ihren Arbeitnehmern gegenüber eine Schutz- und Fürsorgepflicht. Folglich müssen sie ein Arbeitsumfeld schaffen, welches frei von Belästigung, Diskriminierung und Mobbing ist. Dazu gehört auch, geeignete Präventionsmaßnahmen zu ergreifen, klare Verhaltensrichtlinien aufzustellen und konsequent gegen Verstöße vorzugehen. Betroffene müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Beschwerden ernst genommen und angemessen behandelt werden.

    Sollten Sie Opfer von sexueller Belästigung, Mobbing oder Diskriminierung geworden sein, ist entschlossenes Handeln gefragt. Neben der internen Meldung an die Personalabteilung oder den Betriebsrat kann auch die rechtliche Auseinandersetzung notwendig werden.

    Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen in solchen Fällen mit dem notwenigen Fingerspitzengefühl beratend und unterstützend zur Seite. Ein erfahrener Anwalt kann Ihre Situation rechtlich einordnen, Sie über Ihre Rechte und Handlungsmöglichkeiten informieren und Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Verursacher unterstützen – auch im Hinblick auf Schadensersatz oder arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Täter.

    FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht

    Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Arbeitnehmer zugehen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS oder Fax sind unwirksam. Darüber hinaus muss die Kündigung in der Regel sozial gerechtfertigt sein, d. h. aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Bei der betriebsbedingten Kündigung muss außerdem die Sozialauswahl fehlerfrei sein.

    Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Zögern Sie daher nicht, unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu kontaktieren und die Kündigung zeitnah prüfen zu lassen.

    Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme bildet § 1a KSchG, der die Möglichkeit eines Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingten Kündigungen normiert. Abfindungen werden häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer Kündigungsschutzklage vereinbart. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Chancen auf eine Abfindung einzuschätzen.

    Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen.

    Dokumentieren Sie Vorfälle sorgfältig und wenden Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unter Umständen steht Ihnen in solchen Fällen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und setzt Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durch.

    Ja. Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden (§ 17 MuSchG). Dabei muss der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wissen oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber informiert werden. Eine Ausnahme von dem besonderen Kündigungsschutz ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich.

    Bis zu sechs Wochen pro Krankheit. Danach besteht gegebenenfalls Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Wichtig: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit.

    Ja, unter strengen Voraussetzungen ist eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit möglich. Dazu müssen eine negative Gesundheitsprognose und eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung bestehen, die für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob die Kündigung wegen Krankheit rechtens ist, und stehen Ihnen beratend zur Seite.

    Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtliche Unterstützung unter anderem bei folgenden Themen benötigen:

    • Arbeitgeber beraten wir umfassend zur rechtssicheren Gestaltung eines Arbeitsvertrags, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag sowie zu Fragen der Compliance und der betrieblichen Mitbestimmung.
    • Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Durchsetzung ausstehender Zahlungen von Gehalt oder Urlaubsentgelt, in Fällen von Belästigung, Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz, bei Kündigungen und Abfindungen sowie Abmahnungen. Außerdem prüfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Ihren Aufhebungsvertrag.

    Viele Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Verfahrens, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit (meist drei Monate) eintritt. Eine Prüfung durch die Versicherung ist in jedem Fall ratsam. Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung daher schnellstmöglich und holen Sie eine Deckungszusage ein. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie bei einem geringen Einkommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.

    Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

    Praxisgruppe für Arbeitsrecht

    Rechtsanwalt Dr. Thomas Bichat

    Salary Partner | Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Jens Schmidt

    Fachanwalt für Arbeitsrecht

    Rechtsanwalt Martin Halfmann

    Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

    Julian Tillmann

    Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

    Schlun & Elseven Rechtsanwälte kontaktieren

    Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

    Standorte & Bürozeiten

    Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
    24h Kontakt: 0221 93295960
    E-Mail: info@legal-se.de
    Termine nur nach Vereinbarung.

    Von-Coels-Str. 214
    52080 Aachen
    Tel: 0241 4757140
    Fax: 0241 47571469

    Düsseldorfer Str. 70
    40545 Düsseldorf
    Tel: 0211 1718280
    Fax: 0221 932959669

    Bayenthalgürtel 23
    50968 Köln
    Tel: 0221 93295960
    Fax: 0221 932959669

    Standorte & Bürozeiten

    Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
    24h Kontakt: 0221 93295960
    E-Mail: info@legal-se.de
    Termine nur nach Vereinbarung.

    Konferenzräume

    Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

    Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

    Hamburg 20354, Neuer Wall 63

    München 80339, Theresienhöhe 28