Arbeitgeber stehen im Rahmen arbeitsrechtlicher Vorschriften sowie durch arbeitsvertragliche Regelungen regelmäßig vor einer Vielzahl rechtlicher Verpflichtungen – ganz gleich, ob es um die rechtssichere Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen, um Kündigungen oder um Fragen der Mitbestimmung durch den Betriebsrat geht. Arbeitnehmer hingegen sehen sich mit Herausforderungen wie der ungerechtfertigten Kündigung, einer ausstehenden Abfindung oder Diskriminierung, Mobbing oder sexueller Belästigung am Arbeitsplatz konfrontiert. In beiden Fällen sind die rechtlichen Zusammenhänge oft komplex. Betroffenen fällt es folglich schwer, die richtigen Schritte einzuleiten.
Mit umfassendem Fachwissen und langjähriger Erfahrung in der arbeitsrechtlichen Beratung und Verhandlungsführung steht Schlun & Elseven beiden Seiten kompetent zur Seite. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht – darunter auch Fachanwälte – stellen sicher, dass das Unternehmen allen arbeitsrechtlichen Standards gerecht wird und Arbeitgeber oder Führungskraft rechtlich stets auf der sicheren Seite sind.
Auch Arbeitnehmern stehen wir in diesen herausfordernden und oftmals emotional belastenden Momenten beratend zur Seite. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht analysieren die individuelle Situation, klären über Ihre Rechte und Pflichten auf, prüfen sinnvolle Handlungsoptionen und bewerten realistisch die Erfolgsaussichten eines möglichen Rechtsstreits – mit dem Ziel, Ansprüche durchzusetzen und eine faire Lösung zu erreichen.
Rechtsbeistand im Arbeitsrecht für die Geschäftsführung und Unternehmen
Ganz gleich, ob Sie als Geschäftsführer, Abteilungsleiter oder Arbeitgeber Verantwortung tragen – für Ihren nachhaltigen unternehmerischen Erfolg ist es entscheidend, bei allen arbeitsrechtlich relevanten Entscheidungen, etwa zur Gestaltung von Arbeitsverträgen oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, auf qualifizierte rechtliche Unterstützung zurückzugreifen. Gerichtliche Auseinandersetzungen im Arbeitsrecht bergen nicht nur erhebliche finanzielle Risiken, sondern können auch Ihrem Ansehen als Arbeitgeber nachhaltig schaden. Eine fundierte arbeitsrechtliche Beratung ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil einer vorausschauenden Unternehmensführung.
Die erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht von Schlun & Elseven stehen Ihnen dabei als kompetente Partner zur Seite – mit dem Ziel, Ihre Position zu stärken, Konflikte zu vermeiden und Ihre unternehmerischen Entscheidungen rechtssicher zu gestalten.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses | Aufhebungsverträge
Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitgeber stets mit rechtlichen Risiken verbunden – insbesondere, weil bei einer Kündigung alle arbeitsrechtlichen Vorgaben strikt eingehalten werden müssen. Dazu muss jedoch zwischen der ordentlichen und der außerordentlichen Kündigung differenziert werden. In jedem Fall schreibt § 623 BGB allerdings zwingend vor, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss – eine mündliche oder elektronische Kündigung ist unwirksam.
Eine ordentliche Kündigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um wirksam und gerechtfertigt zu sein. So muss die Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist ausgesprochen werden, die sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richten kann (vgl. § 622 BGB). Außerdem muss ein Kündigungsgrund vorliegen – etwa bei vertragswidrigem Verhalten oder dringenden betrieblichen Erfordernissen.
Daneben sieht § 626 Abs. 1 BGB auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung vor. Danach kann ein Vertragsteil aus wichtigem Grund gekündigt werden. Da diese fristlos erfolgt und der wichtige Grund eine Einzelfallprüfung erfordert, ist die rechtssichere Anwendung besonders anspruchsvoll. Arbeitgeber sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine außerordentliche Kündigung erhöhte Anforderungen stellt und regelmäßig eine sorgfältige rechtliche Prüfung erfordert.
Eine frühzeitige Beratung durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verschafft Ihnen nicht nur rechtliche Klarheit, sondern auch Sicherheit bei der Entscheidung, ob und in welcher Form eine Kündigung ausgesprochen werden sollte – insbesondere, wenn es sich um eine außerordentliche Maßnahme handelt.
Einvernehmlicher Aufhebungsvertrag
Neben der Kündigung besteht auch die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mittels Aufhebungsvertrag zu beenden. Dabei handelt es sich um eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dies ermöglicht flexible Lösungen und individuelle Vereinbarungen, etwa zum Beendigungszeitpunkt und der Abfindung. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht stehen Ihnen auch hier beratend zur Seite, um Ihre arbeitsrechtlichen Interessen bestmöglich zu schützen.
Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland | Einsatz von ausländischen Fachkräften
Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für Unternehmen als auch für die entsandten Arbeitskräfte. So profitieren Unternehmen von der Möglichkeit, qualifizierte und erfahrene Mitarbeitende gezielt in internationalen Niederlassungen einzusetzen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen können nach der Rückkehr wertvoll in das Stammunternehmen eingebracht werden.
Gleichzeitig ist eine Mitarbeiterentsendung mit erheblichen rechtlichen Herausforderungen verbunden. Fragen zur Dauer des Auslandseinsatzes, zur Vergütung, zu steuerlichen Aspekten, zur Sozialversicherung sowie zu den Rückkehrbedingungen erfordern eine sorgfältige rechtliche Prüfung und vertragliche Regelung. Nur so lassen sich Risiken für alle Beteiligten vermeiden und klare Verhältnisse schaffen. Vor der finalen Entscheidung über eine Entsendung ist daher eine rechtliche Beratung dringend zu empfehlen – zum Schutz der Interessen sowohl des Unternehmens als auch der Mitarbeitenden.
Auch beim Einsatz ausländischer Fachkräfte in Deutschland ergeben sich eine Reihe rechtlicher Fragen – etwa zur Aufenthaltsdauer oder möglichen Befristungen. Als Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung – sowohl im Arbeitsrecht als auch im Aufenthalts- und Einwanderungsrecht. Unser interdisziplinäres Team begleiten Sie unter anderem bei der Beantragung notwendiger Aufenthaltstitel sowie Arbeitserlaubnisse und beraten Sie zu steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz.
Mit unserer Unterstützung ist Ihr Unternehmen bestens aufgestellt, um internationale Einsätze rechtssicher, effizient und im beiderseitigen Interesse zu gestalten – und Ihre Mitarbeitenden optimal auf ihren Auslandseinsatz vorzubereiten.
Rechtsbeistand im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer
Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber, ist eine professionelle Beratung durch einen erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht unerlässlich. Denn gerade in arbeitsrechtlichen Konflikten ist es wichtig, von Anfang an einen kompetenten Partner an seiner Seite zu haben, der die komplexen gesetzlichen Regelungen genau kennt und Ihre individuellen Interessen wirkungsvoll vertritt.
Ein versierter Rechtsbeistand kann oft entscheidend dazu beitragen, auch in schwierigen Situationen Ihre Position zu stärken – sei es durch eine einvernehmliche Mediation oder durch konsequente Vertretung Ihrer Rechte im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht verfügen über langjährige Erfahrung sowie umfassende Expertise in allen Bereichen des Arbeitsrechts – von Kündigungsschutz und Vertragsgestaltung bis hin zu Abfindungen, Arbeitszeitfragen und Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Wir legen großen Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung, um gemeinsam mit Ihnen eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln, die Ihre Interessen bestmöglich wahrt. Dabei setzen wir uns mit Nachdruck und Fingerspitzengefühl dafür ein, für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – sei es in Verhandlungen, bei außergerichtlichen Einigungen oder vor Gericht.
Rechtskonforme Arbeitsverträge: Risiken vermeiden, Ansprüche sichern
Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament eines jeden Arbeitsverhältnisses. Er regelt nicht nur die grundlegenden Rechte und Pflichten von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sondern schafft auch die rechtliche Basis für das tägliche Miteinander im Berufsleben. Ein Arbeitsvertrag enthält typischerweise Regelungen zur Arbeitsplatzbeschreibung, zur Vergütung, zu Arbeitszeiten, zur Dauer des Urlaubs, zu Kündigungsfristen sowie zur Vertragslaufzeit. Häufig sind zudem Klauseln zum Wettbewerbsverbot, zur Verschwiegenheit oder zur Nebentätigkeit enthalten.
Die Verwendung fehlerhafter oder unvollständiger Musterverträge kann schnell zu Missverständnissen und späteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Darüber hinaus muss ein Arbeitsvertrag eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllen, etwa im Hinblick auf den Mutterschutz, den gesetzlichen Mindesturlaub oder die Einhaltung von Kündigungsfristen. Werden diese Vorschriften missachtet, kann das erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – für beide Seiten.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass Ihr Arbeitgeber gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt oder der Arbeitsvertrag unzulässige Klauseln enthält, empfiehlt es sich dringend, rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzuholen. So lassen sich Ihre Ansprüche prüfen, rechtssicher durchsetzen und mögliche Nachteile frühzeitig abwenden.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Unterstützung für Arbeitnehmer
Kündigung durch den Arbeitgeber: Überblick und rechtlicher Schutz
Kündigungen gehören zum Alltag im Arbeitsleben, sind jedoch im deutschen Arbeitsrecht an strenge Voraussetzungen gebunden. Arbeitgeber dürfen ein Arbeitsverhältnis zwar beenden, doch muss jede Kündigung bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen entsprechen. So ist etwa eine schriftliche Form gemäß § 623 BGB zwingend.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen personenbedingter, verhaltensbedingter und betriebsbedingter Kündigung.
- Die personenbedingte Kündigung betrifft Fälle, in denen der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht erfüllen kann, weil er nicht (mehr) über die erforderlichen persönlichen Fähigkeiten verfügt – etwa aufgrund einer andauernden Krankheit, fehlender Eignung oder ausbleibender Arbeitserlaubnis.
- Bei einer verhaltensbedingten Kündigung muss dem Arbeitnehmer regelmäßig zuvor eine Abmahnung erteilt worden sein – es sei denn, das Verhalten war besonders schwerwiegend. Dabei setzt die verhaltensbedingte Kündigung in der Regel die schuldhafte Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht voraus – etwa die Arbeitsverweigerung oder wenn man gar nicht erst am Arbeitsplatz erscheint.
- Eine betriebsbedingte Kündigung setzt dringende betriebliche Gründe voraus. Sie ist jedoch sozial ungerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber bei der Auswahl der zu kündigenden Person soziale Kriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit oder Unterhaltspflichten nicht ausreichend berücksichtigt.
Besonderer Schutz gilt in bestimmten Lebenssituationen, etwa während der Schwangerschaft (§ 17 I MuSchG) oder der Elternzeit (§ 18 Abs. 1 BEEG). Eine Ausnahme dieser Regelungen gilt nur, wenn eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Landesbehörde vorliegt.
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und unsicher sind, ob diese rechtmäßig ist, sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren. Dieser kann prüfen, ob eine Kündigungsschutzklage Aussicht auf Erfolg hat – beachten Sie dabei die kurze Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Eine rechtzeitige und fachkundige Beratung ist daher entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren.
Aufhebungsvertrag statt Kündigung
Anstelle einer Kündigung kann auch durch einen einvernehmlichen Aufhebungsvertrag das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet werden. Dabei ist es ratsam, nicht das erste Angebot vorschnell und ungeprüft zu unterschreiben, sondern vielmehr einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Abhängig von Ihrer individuellen Situation können entsprechende Vereinbarungen getroffen werden – etwa zur Zahlung einer angemessenen Abfindung oder zu einer Freistellung.
Außerdem ist zu beachten, dass ein Aufhebungsvertrag Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben kann. Es ist möglich, dass eine Sperrzeit eintritt. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Aufhebungsvertrag, erläutern, unter welchen Bedingungen eine Sperrzeit vermieden werden kann, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können bestehende Arbeitsverhältnisse ebenfalls kündigen. Doch auch bei der eigenen Kündigung ist eine fundierte Rechtsberatung ratsam. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht klären Sie darüber auf, welche Kündigungsfrist gilt und wann Ihre Kündigung beim Arbeitgeber zugegangen sein muss, damit das Arbeitsverhältnis zu dem gewünschten Zeitpunkt endet. Dabei prüfen wir Ihren Arbeitsvertrag auf etwaige vom Gesetz abweichende Regelungen zur Kündigungsfrist sowie auf Klauseln, die Rückzahlungen verlangen oder ein Wettbewerbsverbot beinhalten. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen in diesem Zusammenhang zu erfahren.
Abfindung
Das deutsche Arbeitsrecht sieht bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung vor. Dennoch gibt es verschiedene Konstellationen, in denen Arbeitnehmer unter bestimmten Voraussetzungen eine Abfindung erhalten können.
Solche Ansprüche können bei einer betriebsbedingten Kündigung (§ 1a KSchG) bestehen oder sich beispielsweise aus einem Sozialplan, einem Tarifvertrag oder direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Auch im Rahmen eines gerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens kommt es häufig zur Zahlung einer Abfindung – insbesondere dann, wenn beide Seiten an einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses interessiert sind. Darüber hinaus steht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern jederzeit frei, eine Abfindungszahlung individuell im Rahmen eines Aufhebungsvertrags zu vereinbaren.
Ob im konkreten Fall ein Anspruch auf Abfindung besteht oder eine solche sinnvoll ausgehandelt werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Eine fundierte rechtliche Einschätzung kann hier entscheidend sein. Die Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht hilft, die eigene Position realistisch einzuschätzen, rechtliche Risiken zu vermeiden und faire Ergebnisse zu erzielen – sei es im Vorfeld einer Kündigung oder bei der Gestaltung eines Aufhebungsvertrags.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Arbeitsrecht
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen (§ 623 BGB) und dem Arbeitnehmer zugehen. Mündliche Kündigungen oder Kündigungen per E-Mail, SMS oder Fax sind unwirksam. Darüber hinaus muss die Kündigung in der Regel sozial gerechtfertigt sein, d. h. aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen erfolgen. Bei der betriebsbedingten Kündigung muss außerdem die Sozialauswahl fehlerfrei sein.
Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam – unabhängig von ihrer Rechtmäßigkeit. Zögern Sie daher nicht, unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zu kontaktieren und die Kündigung zeitnah prüfen zu lassen.
Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht grundsätzlich nicht. Eine Ausnahme bildet § 1a KSchG, der die Möglichkeit eines Abfindungsanspruchs bei betriebsbedingten Kündigungen normiert. Abfindungen werden häufig im Rahmen eines Aufhebungsvertrags oder einer Kündigungsschutzklage vereinbart. Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Chancen auf eine Abfindung einzuschätzen.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Urlaubstage bei einer 5-Tage-Woche. Tarif- oder Arbeitsverträge können mehr Urlaub vorsehen.
Dokumentieren Sie Vorfälle sorgfältig und wenden Sie sich schriftlich an Ihren Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die Personalabteilung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Sie zu schützen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unter Umständen steht Ihnen in solchen Fällen Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berät Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und setzt Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durch.
Ja. Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung nicht gekündigt werden (§ 17 MuSchG). Dabei muss der Arbeitgeber von der Schwangerschaft wissen oder innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung darüber informiert werden. Eine Ausnahme von dem besonderen Kündigungsschutz ist nur mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde möglich.
Bis zu sechs Wochen pro Krankheit. Danach besteht gegebenenfalls Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Wichtig: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit.
Ja, unter strengen Voraussetzungen ist eine personenbedingte Kündigung wegen Krankheit möglich. Dazu müssen eine negative Gesundheitsprognose und eine erhebliche betriebliche Beeinträchtigung bestehen, die für den Arbeitgeber unzumutbar ist. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht prüfen, ob die Kündigung wegen Krankheit rechtens ist, und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer rechtliche Unterstützung unter anderem bei folgenden Themen benötigen:
- Arbeitgeber beraten wir umfassend zur rechtssicheren Gestaltung eines Arbeitsvertrags, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag sowie zu Fragen der Compliance und der betrieblichen Mitbestimmung.
- Arbeitnehmer unterstützen wir bei der Durchsetzung ausstehender Zahlungen von Gehalt oder Urlaubsentgelt, in Fällen von Belästigung, Diskriminierung und Mobbing am Arbeitsplatz, bei Kündigungen und Abfindungen sowie Abmahnungen. Außerdem prüfen und verhandeln unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht Ihren Aufhebungsvertrag.
Viele Arbeitsrechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines Verfahrens, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit (meist drei Monate) eintritt. Eine Prüfung durch die Versicherung ist in jedem Fall ratsam. Kontaktieren Sie Ihre Rechtsschutzversicherung daher schnellstmöglich und holen Sie eine Deckungszusage ein. Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, können Sie bei einem geringen Einkommen Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Praxisgruppe für Arbeitsrecht
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