Der Beitrag Prominente US-Bürger wie George Clooney entscheiden sich für Europa: Zum Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Die jüngste Entscheidung prominenter US-Amerikaner wie George Clooney und seiner Frau Amal, die französische Staatsbürgerschaft anzunehmen, lenkt den Blick auf ein Phänomen, das in der aktuellen politischen Landschaft zunehmend an Bedeutung gewinnt: die bewusste Diversifizierung der Staatsangehörigkeit als Reaktion auf innenpolitische Entwicklungen. Während die Clooneys sich für Frankreich entschieden haben, rückt auch Deutschland als attraktives Ziel für US-Bürger in den Fokus, die eine alternative staatsbürgerliche Heimat suchen.
Deutschland bietet mit seinem stabilen Rechtssystem, seiner wirtschaftlichen Stärke und seiner zentralen Rolle in der Europäischen Union eine attraktive Option für Amerikaner, die ihre staatsbürgerlichen Bindungen neu ausrichten möchten. Anders als in der Vergangenheit, als die deutsche Staatsangehörigkeit in den meisten Fällen den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit erforderte, eröffnet die seit Juni 2024 geltende Reform des Staatsangehörigkeitsrechts neue Möglichkeiten: Die Mehrstaatigkeit ist nun grundsätzlich erlaubt, was den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erheblich erleichtert.
Mit der am 27. Juni 2024 in Kraft getretenen Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes hat Deutschland einen entscheidenden Schritt in Richtung einer moderneren Einbürgerungspolitik vollzogen. Die wichtigste Neuerung: Die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit. Während Einbürgerungswillige früher grundsätzlich ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben mussten, können Antragsteller nun ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit behalten. Dies gilt ausdrücklich auch für US-amerikanische Staatsangehörige. Darüber hinaus wurden die erforderlichen Aufenthaltszeiten verkürzt. Statt der bisherigen acht Jahre ist nun grundsätzlich eine Einbürgerung bereits nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts möglich. Diese Reformen machen Deutschland zu einem noch attraktiveren Ziel für US-Bürger, die eine zweite Staatsangehörigkeit anstreben.
Für US-Staatsangehörige gelten die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen nach § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Der Antragsteller muss über ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine Aufenthaltserlaubnis für einen dauerhaften Aufenthaltszweck verfügen. Für US-Bürger, die sich beruflich in Deutschland niedergelassen haben, ist dies häufig eine Blaue Karte EU oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 18a oder § 18b AufenthG.
Die Identität und Staatsangehörigkeit müssen zweifelsfrei durch gültige Reisedokumente nachgewiesen werden. Ein zentrales Kriterium ist die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen.
Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sind nachzuweisen, in der Regel durch das Zertifikat B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens. Darüber hinaus müssen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung durch den Einbürgerungstest nachgewiesen werden, der 33 Fragen umfasst, von denen mindestens 17 richtig beantwortet werden müssen. Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes. Schließlich dürfen keine relevanten Vorstrafen vorliegen.
George Clooney, seine Frau Amal und ihre beiden Kinder haben die französische Staatsbürgerschaft im sogenannten “l’étranger émérite”-Verfahren erlangt. Demnach kann die französische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung jedem frankophonen Ausländer, der dies beantragt und durch seinen herausragenden Verdienst zum Ansehen Frankreichs und zum Gedeihen seiner internationalen Wirtschaftsbeziehungen beiträgt, auf Vorschlag des Außenministers verliehen werden.
Für viele US-Amerikaner stellt sich nun die Frage: Gibt es ein solches Verfahren auch nach deutschem Recht? Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Einbürgerung in Deutschland erfüllt sein? Welche Vor- und Nachteile bringt eine doppelte Staatsangehörigkeit mit sich? Und wie gestaltet sich das Verfahren in der Praxis?
Diese Fragen gewinnen vor dem Hintergrund politischer Unsicherheiten in den USA an praktischer Relevanz – nicht nur für Prominente, sondern für alle US-Bürger, die in Deutschland leben oder deutsche Wurzeln haben.
Während es in Deutschland kein dem französischen “l’étranger émérite” gleichendes Verfahren gibt, gibt es dennoch weitere Wege zur deutschen Staatsangehörigkeit: Personen, die von einem deutschen Elternteil abstammen, besitzen möglicherweise bereits die deutsche Staatsangehörigkeit. Nach dem Abstammungsprinzip erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. US-Amerikaner, deren deutsche Vorfahren aus politischen, religiösen oder aus Gründen der Rasse aus Nazi-Deutschland geflohen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Wiedereinbürgerung nach Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes beantragen. Dies betrifft insbesondere Nachkommen jüdischer Flüchtlinge und anderer Verfolgter des NS-Regimes.
Auch ehemalige deutsche Staatsangehörige, die ihre Staatsangehörigkeit durch Heirat mit einem Ausländer oder durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit vor dem 1. Januar 2000 verloren haben, können unter erleichterten Bedingungen die deutsche Staatsangehörigkeit zurückerlangen.
Als deutscher Staatsangehöriger erhält man alle Rechte, die das Grundgesetz gewährt. Dazu gehört das uneingeschränkte Aufenthalts- und Niederlassungsrecht in Deutschland und allen EU-Mitgliedstaaten. Hinzu kommen das aktive und passive Wahlrecht bei allen Wahlen sowie konsularischer Schutz durch deutsche Auslandsvertretungen weltweit. Der deutsche Pass ermöglicht visumfreies Reisen in zahlreiche Länder. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit sind auch Pflichten verbunden. Seit 2011 ist die Wehrpflicht ausgesetzt, könnte aber im Spannungs- oder Verteidigungsfall reaktiviert werden.
Steuerlich relevant: Deutschland besteuert nach dem Wohnsitzprinzip, die USA hingegen nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip. US-Amerikaner mit Wohnsitz in Deutschland müssen daher in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben, wobei das Doppelbesteuerungsabkommen Doppelbesteuerungen vermeidet.
Deutsche Staatsangehörige dürfen gemäß Art. 16 Abs. 2 GG grundsätzlich nicht an die USA ausgeliefert werden. Das Grundgesetz verbietet die Auslieferung deutscher Staatsangehöriger an Nicht-EU-Staaten.
Der Antrag wird bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde gestellt und muss mit umfangreichen Dokumenten versehen werden: gültige Reisedokumente, Geburtsurkunden, Nachweise über Aufenthaltsstatus und Lebensunterhalt, Sprachzertifikate, polizeiliches Führungszeugnis und weitere Dokumente je nach Einzelfall. Alle ausländischen Urkunden müssen als beglaubigte Übersetzungen vorgelegt werden.
Die Bearbeitungsdauer variiert erheblich. In einfachen Fällen dauert das Verfahren sechs bis zwölf Monate, in komplexeren Fällen können auch zwei Jahre oder mehr vergehen. Bei positiver Bescheidung erhält der Antragsteller eine Einbürgerungsurkunde, mit deren Aushändigung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wird. Die Kosten betragen für Erwachsene 255 Euro, für minderjährige Kinder 51 Euro. Hinzu kommen Kosten für Übersetzungen und Dokumentenbeschaffung.
Der Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit kann komplex und langwierig sein. Die Kanzlei Schlun & Elseven verfügt über umfassende Expertise im Staatsangehörigkeitsrecht und begleitet US-amerikanische Mandanten erfolgreich durch den Einbürgerungsprozess. Die Leistungen umfassen die Prüfung der individuellen Voraussetzungen, die Beschaffung und Aufbereitung aller erforderlichen Dokumente einschließlich Apostillen und beglaubigter Übersetzungen sowie die vollständige Kommunikation mit den deutschen Behörden. Besondere Spezialisierung besteht bei der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung und bei Wiedereinbürgerungen.
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]]>Der Beitrag Der Moreno-Vorschlag zur Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft: Warum deutsch-amerikanische Doppelstaatler beruhigt sein können erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Anfang Dezember 2025 sorgte ein Gesetzentwurf des Senators aus Ohio, Bernie Moreno, für internationale Schlagzeilen: Der “Exclusive Citizenship Act of 2025” würde die Doppelstaatsbürgerschaft in den Vereinigten Staaten abschaffen und Doppelstaatler zwingen, sich innerhalb eines Jahres für eine Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Doch trotz der Aufregung wird dieser Vorschlag nicht Realität werden – dieser Beitrag erklärt warum.

Die Anwälte von Schlun & Elseven helfen Amerikanerinnen und Amerikanern in Deutschland, über das politische Theater hinwegzusehen und sich auf echte Möglichkeiten zu konzentrieren. Deutschlands Reformen zur doppelten Staatsbürgerschaft von 2024 haben Tausenden von Amerikanern die Tür geöffnet, EU-Bürgerschaftsrechte zu sichern, ohne dabei ihren US-Pass zu riskieren. Unser Team für Staatsangehörigkeitsrecht ist darauf spezialisiert, US-Bürger durch den Einbürgerungsprozess in Deutschland zu führen.
Der Vorschlag von Senator Moreno steht auf vielen Ebenen vor unüberwindbaren Hindernissen – politisch, verfassungsrechtlich und praktisch.
Damit dieser Gesetzentwurf verabschiedet werden könnte, müsste er zunächst den Rechtsausschuss des Senats durchlaufen und danach 60 Stimmen im Senat erhalten. Allerdings hat Morenos Gesetzentwurf keinen einzigen Mitantragsteller: Kein einziger anderer Senator – weder Republikaner noch Demokrat – hat sich angeschlossen.
Selbst in dem außerordentlich unwahrscheinlichen Fall, dass der Gesetzentwurf den Kongress passieren würde, widerspricht er direkt Präzedenzfällen des US-Supreme Court, die seit fast 60 Jahren etabliert wurden:
Selbst wenn man die verfassungsrechtlichen und politischen Hürden außer Acht ließe, wäre die Umsetzung dieses Gesetzes praktisch unmöglich: Die USA erfassen Doppelstaatler nicht. Offizielle Schätzungen von amerikanischen Bürgern mit Doppelstaatsbürgerschaft variieren stark, von 500.000 bis 5,7 Millionen Menschen, und einige Experten vermuten, dass sogar über 40 Millionen Amerikaner für eine Doppelstaatsbürgerschaft berechtigt sind. Die Regierung hat schlichtweg keinen Überblick darüber, wer mehrere Pässe besitzt. Zudem existiert dafür schlichtweg kein Durchsetzungsmechanismus: Es müssten neue Systeme geschaffen werden, um Doppelstaatler identifizieren, erfassen und bearbeiten zu können. Allein dieses administrative Unterfangen würde mehrere Jahre Zeit und Milliarden von Dollar in Anspruch nehmen.
Für deutsch-amerikanische Doppelstaatler ist dieser Vorschlag besonders unpraktisch:
Das US-Außenministerium erklärt ausdrücklich: “Die Doppelstaatsbürgerschaft ist die natürliche Folge, die sich aus der Wechselwirkung von Gesetzen verschiedener Länder ergibt.” Daran hat sich nichts geändert.
Die Doppelstaatsbürgerschaft ist in den Vereinigten Staaten seit über einem halben Jahrhundert rechtlich anerkannt und gelebte Praxis. Die fortschreitende Vernetzung des modernen Lebens – insbesondere zwischen engen Verbündeten wie Deutschland und den USA – macht die Doppelstaatsbürgerschaft nicht nur praktisch, sondern auch immens vorteilhaft für beide Länder.
Für Deutsch-Amerikaner ermöglicht die Doppelstaatsbürgerschaft:
Wir von Schlun & Elseven haben bereits Tausenden von amerikanischen Staatsbürgern geholfen auch die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten, insbesondere seit der deutschen Gesetzesänderung aus dem Jahre 2024, die die Erlangung der doppelten Staatsbürgerschaft leichter zugänglich gemacht hat.
Die Quintessenz: Die Doppelstaatsbürgerschaft zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten bleibt rechtlich geschützt und bestehen. Bei diesem Vorschlag handelt es sich um gesetzgeberischen Lärm, aber nicht um eine echte Bedrohung für Ihren Status, Ihre Rechte oder Ihre Zukunftspläne. Der Zeitpunkt könnte tatsächlich für Amerikaner, die die deutsche Staatsbürgerschaft in Betracht ziehen, nicht besser sein: Deutschland hat seine Türen seit 2024 weiter geöffnet und die Vorteile der EU-Bürgerschaft sind wertvoller denn je. Wenn Sie spezifische Fragen zu dem Status Ihrer Doppelstaatsbürgerschaft oder zu Anträgen für die deutsche Staatsbürgerschaft haben, steht unser Team Ihnen zur Seite.
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]]>Der Beitrag Einbürgerung in Deutschland: Dauer und Ablauf des Verfahrens erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ist für viele Menschen ein wichtiger, oft lebensverändernder Schritt. Er eröffnet neue Rechte – vom Wahlrecht bis zur Reisefreiheit innerhalb der EU – und schafft einen sicheren Aufenthalt. Doch wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen möchte, steht vor einer wichtigen Frage: Wie lange dauert die Einbürgerung nach der Antragstellung?
Als international tätige Full-Service-Kanzlei mit Schwerpunkt im Ausländer- und Aufenthaltsrecht begleiten wir unsere Mandanten während des gesamten Verfahrens – von der Sichtung der Unterlagen über die frist- und formgerechte Antragstellung bis hin zur Kommunikation mit der Einbürgerungsbehörde.
Die Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Für den Anspruch auf Einbürgerung sind die Voraussetzungen des § 10 StAG maßgeblich – insbesondere der fünfjährige Mindestaufenthalt, ein gesicherter Lebensunterhalt, ausreichende Deutschkenntnisse, der erfolgreich bestandene Einbürgerungstest und ein klares Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.
Die im Jahr 2024 eingeführte Möglichkeit einer Einbürgerung bereits nach drei Jahren bei besonderen Integrationsleistungen steht derzeit erneut auf dem Prüfstand (Stand 2025). Ein Gesetzesentwurf zur Abschaffung der sogenannten Turbo-Einbürgerung liegt vor. Das heißt: aktuell bleiben die Details dynamisch – wir verfolgen die Entwicklungen genau und berücksichtigen diese bei der Beratung im Einzelfall.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.
Der Antrag wird von der betroffenen Person eigenständig gestellt. Die erforderlichen Formulare sind bei der örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde erhältlich oder online abrufbar. Je nach Bundesland und Kommune kann das eine der folgenden Stellen sein:
Die Gebühren betragen 255 Euro für Erwachsene und 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden.
Die Dauer des Verfahrens ist nicht bundeseinheitlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Auslastung der zuständigen Behörde, der Komplexität des Einzelfalls, der Mitwirkung anderer Stellen sowie der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen. Nach allgemeinen Erfahrungswerten und Angaben der Behörden ist mit einer Bearbeitungszeit von 18 bis 24 Monaten zu rechnen. In Fällen besonders hoher Auslastung oder bei einer komplexen Identitätsklärung kann das Verfahren jedoch auch mehr als 30 Monate in Anspruch nehmen.
Für EU-Bürger ist die Verfahrensdauer in der Regel kürzer. Als Orientierungswert kann mit etwa fünf Monaten gerechnet werden.
Nach Einreichung des Antrags kann angesichts der aktuellen Lage somit grundsätzlich mit mehreren Monaten bis zu ein oder zwei Jahren bis zur Entscheidungsmitteilung gerechnet werden – in Einzelfällen kann das Verfahren auch länger als zwei Jahre dauern.
Mehrere Faktoren können das Verfahren erheblich verzögern: Fehlen Nachweise oder sind eingereichte Dokumente unklar, muss die Behörde zusätzliche Unterlagen anfordern. Rückmeldungen aus dem Herkunftsland – etwa zu Identitäts- oder konsularischen Abfragen – können ebenfalls viel Zeit in Anspruch nehmen. Abfragen bei der Polizei oder dem Verfassungsschutz gehören zum Standardverfahren und erfordern oft zusätzliche Bearbeitungszeit. Seit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) im Jahr 2024 ist die Zahl der Anträge stark gestiegen, was die Behörden vielerorts an ihre Kapazitätsgrenzen bringt.
Reagiert die Behörde über längere Zeit nicht, besteht die Möglichkeit, eine Untätigkeitsklage einzureichen. In der Regel ist diese erst nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Antragstellung zulässig – Ausnahmen sind nur in besonderen Eilfällen möglich.
Vor Erhebung der Klage sollte geprüft werden, ob der Antrag vollständig eingereicht wurde, da eine tatsächliche Verpflichtung der Behörde zum Tätigwerden nur bei vollständigen Unterlagen besteht.
Damit die Prüfung des Antrags überhaupt beginnen kann, müssen alle erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht werden. Dazu gehören insbesondere:
Um den Prozess der Einbürgerung zu beschleunigen, ist neben der sorgfältigen und vollständigen Einreichung des Antrags auch eine regelmäßige Kommunikation mit der zuständigen Behörde sowie die Nutzung von Online-Antragsmöglichkeiten sinnvoll, sofern solche vorhanden sind.
Die Begleitung durch einen Anwalt für Ausländer- und Aufenthaltsrecht kann den Prozess zusätzlich erleichtern: Sie hilft, Formalfehler zu vermeiden, den Überblick über notwendige Unterlagen zu behalten und die Kommunikation mit der Behörde zu beschleunigen.
Für bestimmte Personengruppen gelten Erleichterungen – etwa für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner deutscher Staatsangehöriger (unter besonderen Voraussetzungen, z. B. verkürzte Fristen) sowie für minderjährige Kinder von Eingebürgerten, bei denen eine Miteinbürgerung möglich ist. Die Einzelheiten sind in den speziellen Regelungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) festgelegt.
Als bundesweit tätige Kanzlei mit Schwerpunkt im Ausländer- und Aufenthaltsrecht begleitet Schlun & Elseven Mandanten umfassend im gesamten Einbürgerungsprozess – von der sorgfältigen Prüfung und Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen über die vollständige Antragserstellung bis hin zur direkten Kommunikation mit den Einwanderungsbehörden.
Der Beitrag Einbürgerung in Deutschland: Dauer und Ablauf des Verfahrens erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Der Beitrag Deutsche Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Die Schrecken des Zweiten Weltkriegs haben unsere Welt nachhaltig geprägt und die Weltpolitik umgestaltet sowie die Gründung wichtiger internationaler Organisationen wie der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der NATO vorangetrieben. Unter den zahllosen Opfern dieser dunklen Zeit ragt der Holocaust als eine der erschütterndsten Tragödien der Geschichte heraus, von der Millionen jüdischer Familien weltweit betroffen sind.
Das Vermächtnis des Holocaust wirkt über Generationen hinweg nach und hinterlässt unauslöschliche Spuren im Leben der Überlebenden und ihrer Nachkommen. Für viele Nachkommen von Holocaust-Opfern geht das Streben nach Anerkennung, Wiedergutmachung und einem Gefühl der Zugehörigkeit über das bloße Gedenken hinaus – es umfasst auch das konkrete Streben nach der Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft. In der Vergangenheit blieb diese vielen Nachkommen aufgrund strenger Vorschriften verwehrt. Im Laufe der Zeit haben sich die gesetzlichen Möglichkeiten für Nachkommen von Holocaust-Opfern, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen, jedoch erheblich verändert – aufgrund des gestiegenen Problembewusstseins und der damit einhergehenden Anerkennung des historischen Unrechts. Dennoch erfordert das dazugehörige Antragsverfahren eine sorgfältige Dokumentation und die ordnungsgemäße Einhaltung aller formalen Anforderungen.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten Rechtbeistand an. Unsere Anwälte für Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie bei der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit, indem sie die gesamte Beantragung für Sie übernehmen und für die Klärung aller offenen Fragen mit der zuständigen Behörde sorgen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte beraten Sie umfassend bezüglich Ihrer staatsbürgerschaftsrechtlichen Angelegenheiten. Unsere Anwälte für Staatsbürgerschaftsrecht sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten auch Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie bitte unsere Seite zum Staatsbürgerschaftsrecht.
Die Anerkennung der historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Opfern des Holocaust und ihren Familien ist im Grundgesetz verankert. Artikel 116 (2) des Grundgesetzes bietet einen rechtlichen Rahmen für die Wiedererlangung der deutschen Staatsbürgerschaft für diejenigen, denen diese während des Nazi-Regimes entzogen wurde, sowie für deren Nachkommen. Dieser Artikel lautet wie folgt:
Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.
Ursprünglich war die Anwendung von Artikel 116 (2) GG restriktiv. Die Staatsbürgerschaft konnte nur über die väterliche Linie weitergegeben werden, wodurch viele Nachkommen, die über ihre mütterliche Abstammung qualifiziert gewesen wären, ausgeschlossen wurden. Diese Einschränkung wurde dem Ausmaß des Unrechts der Nazi-Zeit nicht gerecht, da sie die Verfolgung, die viele Familien mütterlicherseits erlitten, nicht berücksichtigte.
Jüngste Reformen haben den Umfang der Anspruchsberechtigung erheblich erweitert. Diese Änderungen ermöglichen es den Nachkommen nun, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, unabhängig davon, ob ihre Verbindung zur nationalsozialistischen Verfolgung über die väterliche oder mütterliche Seite besteht. Mit dieser Änderung wird die frühere geschlechtsspezifische Ungleichbehandlung im Gesetz korrigiert und sichergestellt, dass alle Nachkommen von Holocaust-Opfern ihre rechtmäßige Staatsbürgerschaft zurückerhalten können. Diese Fortschritte in der Gesetzgebung spiegeln das anhaltende Engagement Deutschlands für Gerechtigkeit und Versöhnung in dieser Angelegenheit wider und bieten Nachkommen von Holocaust-Opfern einen Weg, ihre Verbindung zu ihrem ursprünglichen Heimatland wiederherzustellen.
In den letzten Jahren hat Deutschland durch die Ausweitung des Anspruchs auf die Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Holocaust-Opfern erhebliche Fortschritte bei der Aufarbeitung historischen Unrechts gemacht. Diese Entwicklung spiegelt die wachsende Anerkennung der Verantwortung Deutschlands gegenüber denjenigen wider, deren Familien unter dem nationalsozialistischen Regime gelitten haben.
Der damalige Bundesinnenminister (2019), Horst Seehofer, unterstrich diese Verpflichtung: “Deutschland muss seiner historischen Verantwortung gegenüber denjenigen gerecht werden, die als Nachfahren deutscher NS-Verfolgter staatsangehörigkeitsrechtliche Nachteile erlitten haben. Das gilt insbesondere für Personen, deren Eltern oder Großeltern ins Ausland flüchten mussten.”
Mit den neuen Gesetzesänderungen wurden die Kriterien für die Staatsbürgerschaft auf weitere von der nationalsozialistischen Verfolgung betroffene Gruppen ausgedehnt. Diese Entwicklungen sind insbesondere für Personen jüdischer Abstammung von Bedeutung und betreffen nun die folgenden Gruppen:
Mit diesen Änderungen werden viele der bisherigen Hürden für den Erwerb der Staatsbürgerschaft beseitigt. Die Antragsteller müssen nicht mehr nachweisen, dass sie finanziell unabhängig sind, sondern nur noch grundlegende Deutschkenntnisse und ein Verständnis für die deutsche Rechts- und Gesellschaftsordnung nachweisen. Außerdem müssen sich die Berechtigten nicht mehr einer formalen Prüfung unterziehen, um diese Fähigkeiten nachzuweisen. Stattdessen können sie ihren Fall mit den erforderlichen Unterlagen bei ihrem örtlichen deutschen Konsulat, ihrer Botschaft oder einer anderen diplomatischen Vertretung vorlegen. Erfolgreiche Antragsteller müssen ihre derzeitige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben.
Die Entwicklung hin zu einem breiteren Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Holocaust-Opfern ist das Ergebnis eines komplexen Zusammenspiels von historischem Unrecht und zeitgenössischer Dynamik. Der seit Jahren bestehende Reformwille hat mit den politischen Veränderungen und dem wachsenden Bewusstsein für die historische Verantwortung erheblich an Dynamik gewonnen.
In der Vergangenheit wurden viele Anträge auf die deutsche Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 116 Absatz 2 des Grundgesetzes abgelehnt, insbesondere solche, die auf der mütterlichen Abstammung beruhten. Diese seit langem bestehende Hürde unterstrich die Notwendigkeit eines integrativeren Ansatzes zur Bewältigung der Hinterlassenschaften der nationalsozialistischen Verfolgung. Das Ereignis des Brexit-Referendums führte jedoch dazu, dass Fragen der Staatsbürgerschaft erneut in den Mittelpunkt rückten, insbesondere bei Personen im Vereinigten Königreich, die nach Möglichkeiten der europäischen Integration suchen. Artikel 116 Absatz 2 GG erwies sich als einschlägiger rechtlicher Weg, was eine Neubewertung seiner Grenzen und Auswirkungen zur Folge hatte.
Eine zentrale Rolle bei dieser Neubewertung spielte die Ausschlussgruppe in Artikel 116 GG, die mit ihrem Einsatz die Notlage der Nachkommen von Holocaust-Opfern sichtbar machte. Sie betonten, dass das Streben nach Gerechtigkeit über den Brexit-Kontext hinausgehe und das Gebot umfasse, historisches Unrecht anzugehen und all jenen Wiedergutmachung zu leisten, die unter der Verfolgung durch die Nazis gelitten haben. Die Bewegung für einen Wandel fand über politische Grenzen hinweg Anklang, wobei verschiedene Parteien ihre Unterstützung für die Ausweitung der Staatsbürgerschaftsrechte zum Ausdruck brachten. Vor allem die Grünen in Deutschland traten als lautstarke Verfechter der Sache auf und verstärkten die Stimmen derjenigen, die Anerkennung und Wiedergutmachung forderten.
Die deutsche Staatsbürgerschaft bietet ihren Inhabern viele Vorteile. Als Mitglied der Europäischen Union (EU) genießen deutsche Staatsbürger die Privilegien, die EU-Bürgern gewährt werden, darunter:
Darüber hinaus verbessert Deutschlands umfangreiches Netz bilateraler Abkommen mit Ländern weltweit die globale Mobilität seiner Bürger. Der deutsche Reisepass, der zu den leistungsfähigsten Pässen der Welt zählt, bietet unvergleichliche Zugangsmöglichkeiten und Privilegien. Laut dem Henley Passport Index belegt er regelmäßig einen Spitzenplatz, was seinen geschätzten Status als bevorzugtes Reisedokument für internationale Reisende widerspiegelt. Inhaber eines deutschen Reisepasses können ca. 180 Länder und Gebiete unter den Bedingungen der Befreiung von der Visumspflicht oder der Visumspflicht bei der Einreise besuchen, was eine nahtlose Reiseerfahrung ermöglicht.
Das Rechtsteam von Schlun & Elseven bietet Nachkommen von Holocaust-Opfern umfassende Unterstützung bei der Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft. Wir stellen sicher, dass unsere Mandanten in jeder Phase des Antragsverfahrens und darüber hinaus die benötigte Unterstützung erhalten.
Da wir uns der emotionalen und historischen Bedeutung der Wiedererlangung der Staatsbürgerschaft bewusst sind, bietet unser Team einfühlsame Hilfe, versteht die zutiefst persönliche Natur dieser Angelegenheit und gewährleistet Ihnen uneingeschränkte Unterstützung bei jedem einzelnen Schritt.
Mit den Rechtsexperten von Schlun & Elseven an Ihrer Seite können Sie fest darauf vertrauen, dass Ihr Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft in guten Händen ist. Wir sind bestrebt, Sie durch die Komplexität des Verfahrens zu führen und Sie dabei zu unterstützen, die deutsche Staatsbürgerschaft zurückzuerlangen, die Ihnen und Ihrer Familie rechtmäßig zusteht.
Der Beitrag Deutsche Staatsbürgerschaft für Nachkommen von Opfern des Nationalsozialismus erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Der Beitrag Henley Passport Index 2024: Der deutsche Pass erneut auf Platz 1 erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>In einer zunehmend vernetzten, globalisierten Welt ist die Reisefreiheit, die der Besitz eines bestimmten Passes garantiert, von zentraler Bedeutung für die Mobilität seiner Inhaber.
Der Henley Passport Index, welcher Staaten und Territorien bezogen auf die Reisefreiheit, listet, zeigt eine höchst interessante Entwicklung: An der Spitze der aktuellen Rangliste steht erstmals seit vielen Jahren wieder der deutsche Pass. Derzeit können Inhaber dieses Passes in 194 Länder und Gebiete reisen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Ein herausragender Pluspunkt für Deutschland, der gleichzeitig den aktuellen Trend zur Global Mobility widerspiegelt.

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Der Henley Passport Index, eine umfassende Rangliste der weltweit stärksten Pässe, wird von Henley & Partners, einer renommierten Anwaltskanzlei mit Sitz in London, erstellt. Die Erstellung des Index basiert auf exklusiven Daten der International Air Transport Association (IATA), der umfangreichsten und genauesten Datenquelle für Reiseinformationen weltweit.
Der Index gewährt einen detaillierten Vergleich der Reisefreiheit, die jeder nationale Pass bietet. Weiterhin bietet der Index Einblicke in geopolitische Bewegungen, diplomatische Beziehungen zwischen den Staaten.
Aufgrund seiner wertvollen Informationen eignet sich der Henley Passport Index hervorragend für Privatpersonen und Unternehmen zur Planung von internationalen Reisen und Geschäftsstrategien. Insgesamt bildet der Henley Passport Index nicht nur eine Auflistung der mächtigsten Pässe ab, sondern spiegelt auch die Entwicklung der einzelnen Länder in Bezug auf globale Mobilität wieder.
Deutschland war zuletzt im Jahr 2017 auf Platz eins des Henley Passport Index. Nun teilt es sich erneut die Führungsposition mit Ländern wie Frankreich, Italien, Spanien, Japan und Singapur. Die Wiedererlangung der Spitzenposition nach mehreren Jahren auf dem zweiten und dritten Rang unterstreicht die Stärke des deutschen Passes und seinen weitreichenden internationalen Einfluss. Diese Entwicklung ist in einer Zeit, in der Reiseeinschränkungen und geopolitische Verschiebungen die weltweite Bewegungsfreiheit prägen, besonders bedeutsam.
Wie in den Vorjahren zeigen die Ergebnisse des Henley Passport Index 2024 einige interessante Trends in dem Sektor der Reisefreiheit. Weiterhin an der Spitze des Index stehen Japan, Singapur und Südkorea. Ihre Pässe wiederum gewähren ebenfalls Zugang zu einer Vielzahl von Ländern ohne vorherige Visumsbeantragung. Diese asiatischen Länder haben in den letzten Jahren durchgehend hohe Platzierungen im Henley Passport Index erreicht, was ihre starke internationale Stellung und die guten Beziehungen zu anderen Ländern widerspiegelt.
Für deutsche Staatsbürger: innen gewährt die hohe Einordnung ihres Passes im Henley Passport Index eine außergewöhnliche Freiheit und Flexibilität in Bezug auf internationale Reisen. So können Inhaber des deutschen Passes nahezu 200 Länder und Gebiete bereisen – ohne das Erfordernis eines vorher zu beantragenden Visums. Diese Reisefreiheit ermöglicht es deutschen Bürgern und Bürgerinnen, spontane Urlaubsreisen ohne bürokratischen Aufwand zu unternehmen oder Geschäftsbeziehungen im Ausland zu pflegen – ohne den vorherigen langwierigen Beantragungsprozess eines Visums. Gerade für Unternehmer und Geschäftsleute bedeutet der erleichterte Zugang zu einer Vielzahl von Ländern eine erhebliche Vereinfachung bei der Planung und Durchführung internationaler Geschäftsreisen. Die Spitzenposition Deutschlands im Henley Passport Index 2024 stellt nicht nur eine rein statistische Angabe dar, sie symbolisiert auch die wachsende Bedeutung internationaler Verbindungen und kennzeichnet den hohen Stellenwert eines Passes.
Der Bereich der doppelten Staatsbürgerschaft ist ein stetig fortschreitendes und dynamisches Rechtsgebiet mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen. Sollten Sie daran interessiert sein, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben und gleichzeitig Ihre derzeitige Staatsbürgerschaft beizubehalten, kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Anwälte für Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie gerne bei allen anstehenden Schritten, damit es bei dem Antragsverfahren nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Als Full-Service-Kanzlei kümmern uns selbstverständlich um die notwendigen Dokumente und um die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Einbürgerungsprozess so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für Sie ein.
Der Beitrag Henley Passport Index 2024: Der deutsche Pass erneut auf Platz 1 erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Der Beitrag Doppelte Staatsbürgerschaft: Deutschland – USA erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Seinen Lebensmittelpunkt – sei es aus privaten oder beruflichen Gründen – in einem anderen Land zu haben als dem, in welchem man geboren wurde, gehört mittlerweile zur Normalität. In einer solchen Situation kann der Besitz von zwei Staatsbürgerschaften sinnvoll sein, um die Bindung zur Heimat nicht zu verlieren.
Der deutsche Pass, der laut Henley Passport Index als einer der begehrtesten Pässe der Welt gilt, besitzt erhebliche Vorteile, wenn es um Beruf, Studium oder den Ruhestand geht. Für Personen mit Verbindungen zu Deutschland und den Vereinigten Staaten bringt allerdings die Entscheidung, ob sie die doppelte Staatsbürgerschaft anstreben sollen, komplexe Fragestellungen rechtlicher Natur mit sich.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwält:innen klären Sie über alle rechtlichen und praktischen Aspekte bei der Erlangung der doppelten deutsch-amerikanischen Staatsbürgerschaft auf. Wir übernehmen für Sie die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht zur Verfügung. Um stets auf dem Laufenden in Bezug auf die neuesten Gesetzesänderungen zu sein, informieren wir Sie zusätzlich über aktuelle Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.
Die US-Staatsbürgerschaft entsteht in erster Linie durch zwei Wege – Geburt/Abstammung bzw. Aufenthalt. Eine Geburt in den USA bedeutet, dass die Person in einem der fünfzig Bundesstaaten, Guam, Puerto Rico oder den US-Jungferninseln geboren wird. Diese Staatsbürgerschaft entsteht unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern der Person.
Für deutsche Staatsangehörige, die sich derzeit in den USA aufhalten, besteht die Möglichkeit, die US-Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme zu erwerben. Die Erlangung der US-Staatsbürgerschaft durch Wohnsitznahme umfasst mehrere Schritte. So muss der Antragsteller:
Für diejenigen, die im US-Militär gedient haben, gelten andere Voraussetzungen für den Erwerb der US-Staatsbürgerschaft. Die USA erlauben generell die doppelte Staatsbürgerschaft. Bei Reisen in die USA müssen Sie jedoch Ihren US-Pass als Doppelbürger verwenden.
Für den Erwerb eines deutschen Passes gibt es mehrere Möglichkeiten, durch Geburt, Erklärung, Annahme als Kind, Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung für Spätaussiedler oder durch Einbürgerung, vgl. § 3 StAG. Den Interessierten stehen unterschiedliche Möglichkeiten offen – abhängig von der der individuellen Ausgangssituation. So können in Deutschland lebende US-Bürger die deutsche Staatsangehörigkeit durch einen langfristigen Wohnsitz in Deutschland erwerben.
§ 10 StAG ermöglicht die Einbürgerung nach deutschem Recht. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung durch Aufenthalt umfassen die folgenden Elemente:
Ehegatten und Lebenspartner von deutschen Staatsangehörigen können ebenfalls das Einbürgerungsverfahren beantragen, vgl. § 9 StAG, unter der Voraussetzung, dass sie in Deutschland seit mindestens drei Jahren mit einer gültigen Aufenthaltserlaubnis leben und ihre Ehe nach deutschem Recht als gültig gilt. Den Bewerbern steht es frei, die deutsche Staatsbürgerschaft im Rahmen des Verfahrens Staatsbürgerschaft durch Aufenthalt zu beantragen. Ein Verfahren, das in der Regel die Einreichung eines Antrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen und die Teilnahme an einem Vorstellungsgespräch umfasst. Das Procedere kann allerdings mehrere Monate oder länger dauern. Daher ist es ratsam, vor der Antragstellung sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind, um unnötigen Verzögerungen bzw. möglichen Ablehnungen vorzubeugen. Sollten Sie Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Einbürgerungsverfahren begegnen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
In der anwaltlichen Praxis spielt der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach wie vor eine herausragende Rolle. Die Zahl der US-Bürger, die die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer Abstammung beanspruchen können, ist zwar nicht genauer bekannt, aber man schätzt, dass sie die Millionenhöhe erreicht. Auch wenn nicht alle Personen deutscher Abstammung für die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung in Frage kommen, ist es offensichtlich, dass eine beträchtliche Anzahl dies tut.
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn Sie entweder ein Elternteil haben, dass über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügt oder im Inland geboren wurden und Ihre Eltern u.a. seit 5 Jahren ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.
In einigen Fällen gelten jedoch Sonderregelungen, die entweder vereinfachte oder verschärfte Regeln für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft voraussetzen. Zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren, um zu klären, ob Sie einen Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft haben.
Das Verfahren zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft zeichnet sich durch seine enorme juristische Komplexität sowie hohen Aufwand aus. Die benötigten Dokumente können je nach Fall variieren, umfassen aber in der Regel:
Bei der Vervollständigung dieser Dokumente erweist sich anwaltlicher Beistand als äußerst nützlich – insbesondere bei der Beschaffung von Geburts- und Heiratsurkunden in Deutschland. Durch die Zusammenarbeit mit unserem Team können Sie von unserer langjährigen Erfahrung bei der Beschaffung und Beglaubigung der erforderlichen Formulare und Unterlagen profitieren.
Die Dokumente werden im Original oder in beglaubigter Kopie akzeptiert. Die Dokumente sollten in deutscher oder in bestimmten Fällen in englischer Sprache abgefasst sein. Sind die Dokumente in einer anderen Sprache verfasst, müssen sie von einem offiziellen Übersetzer übersetzt und abgestempelt werden.
Die doppelte Staatsbürgerschaft ist eine juristisch äußerst kompliziertere Angelegenheit, da grundsätzlich die betreffenden Rechtsordnungen herangezogen werden müssen. So kann es in der Praxis erheblich schwieriger sein, das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft anzuwenden, obwohl Kinder deutscher und US-amerikanischer Staatsbürger sowohl in den USA als auch in Deutschland bei ihrer Geburt beide Staatsbürgerschaften erhalten. Früher musste man sich für eine der beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden. Das ist aber jetzt nicht mehr der Fall. Das Kind kann beide Staatsangehörigkeiten sein Leben lang behalten. Die doppelte Staatsbürgerschaft – und damit der Besitz sowohl eines amerikanischen als auch eines deutschen Passes – ist in diesem Fall möglich und zeitlich unbegrenzt.
In Deutschland gibt es – ähnlich wie in den USA – eine Form der Staatsbürgerschaft, die als “ius soli” bekannt ist, was bedeutet, dass eine Person, die auf deutschem Boden geboren wurde, die deutsche Staatsbürgerschaft erhält. „Künftig werden durch die generelle Zulässigkeit von Mehrstaatigkeit alle Ius soli geborenen Kinder ohne jeglichen Vorbehalt die deutsche Staatsangehörigkeit und die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern erhalten und dauerhaft behalten. Zugleich wird der Ius-soli-Erwerb erleichtert, indem die erforderliche Aufenthaltszeit des maßgeblichen Elternteils in Deutschland von acht auf fünf Jahre deutlich verringert wird“, vgl. Gesetzesentwurf 20/9044.
Bisher mussten eingebürgerte Deutsche, in diesem Fall US-Bürger, die durch ihren Aufenthalt in Deutschland Deutsche geworden sind, unter Umständen ihre US-Staatsbürgerschaft aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten und damit einen deutschen Pass zu erwerben, § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG a.F. Mit der Reform 2024 entfällt diese Voraussetzungen und nach deutschem Recht wird eine Mehrstaatigkeit generell erlaubt.
Im umgekehrten Fall, d.h. wenn ein Deutscher, der in den USA lebt, die US-Staatsbürgerschaft erwerben möchte, verlangen auch die USA nicht, dass der Antragsteller seine bisherige Staatsbürgerschaft aufgibt. Nach bisherigem deutschem Recht führte der Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit gem. § 25 StAG zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft. Diese Vorschrift wird nun jedoch ersatzlos aufgehoben. Damit entfällt die Notwendigkeit der Antragstellung einer Beibehaltungsgenehmigung, die nach altem Recht als Ausnahme eine Mehrstaatigkeit legitimieren konnte.
Obwohl die doppelte Staatsbürgerschaft viele Vorteile mit sich bringt, gibt es einige Aspekte, die vor der Beantragung zu beachten sind. Wenn Sie die deutsche und die amerikanische Staatsbürgerschaft besitzen, dürfen Sie nur mit Ihrem US-Pass in die USA einreisen. So kann die Einreise in die USA mit Ihrem deutschen Pass – statt mit Ihrem US-Pass – als Verstoß gegen das US-Recht angesehen werden. Bei der Einreise nach Deutschland sollten Sie den deutschen und nicht den US-Pass verwenden. Auch hier können Sie sonst rechtliche Schwierigkeiten bekommen.
In Deutschland haben Sie keinen Zugang zu den vollständigen konsularischen Dienstleistungen des US-Konsulats und umgekehrt. In Deutschland werden Sie als deutscher Staatsbürger angesehen, in den USA als US-Bürger. Die doppelte Staatsbürgerschaft bedeutet auch, dass die betreffende Person wahrscheinlich in beiden Ländern Steuererklärungen abgeben muss, selbst wenn sie zu diesem Zeitpunkt nicht in einem der beiden Länder lebt. Diese Verpflichtung gilt für die US-Steuern, unabhängig davon, ob Sie in dem betreffenden Jahr in den USA Steuern schulden.
Die doppelte Staatsbürgerschaft kann auch nicht als Vorwand dienen, um sich dem Militärdienst zu entziehen, falls Sie in einem der beiden Länder Militärdienst leisten müssen. Eine begrenzte militärische Tätigkeit dieser Art bedeutet nicht, dass die Person ihre doppelte Staatsbürgerschaft aufgibt. Aufgrund der doppelten Staatsbürgerschaft kann es auch zu Schwierigkeiten bei der Einstellung in einigen staatlichen Positionen kommen.
Wer einen deutschen Pass besitzt, hat viele Vorteile. Der deutsche Pass wird vom Henley Passport Index als der drittstärkste Pass der Welt anerkannt, da er visafreien Zugang zu 189 Ländern ermöglicht. Die deutsche Staatsangehörigkeit gestattet seinem Inhaber, in der gesamten EU zu wohnen, zu arbeiten, zu studieren und sich zur Ruhe zu setzen.
Was das Arbeiten und Studieren angeht, so gilt Deutschland als die stärkste Wirtschaft in Europa und einer der führenden Exporteure der Welt. Für diejenigen, die aus beruflichen bzw. wirtschaftlichen Gründen – nach Deutschland kommen, gibt es viele Beschäftigungsmöglichkeiten. Hochqualifizierten, erfahrenen Fachkräften, die englische Muttersprachler sind, stehen viele Positionen im oberen Management und in der Geschäftsführung offen.
Für Studenten gibt es in Deutschland viele erstklassige Universitäten. Die Kosten für ein Hochschulstudium sind im Vergleich zu den Universitäten in den USA deutlich geringer, und auch hier werden viele Kurse in englischer Sprache angeboten.
Als deutscher Staatsbürger, können Sie auch die Dienste der deutschen Botschaften oder Konsulate in Anspruch nehmen. Deutschland unterhält derzeit diplomatische Beziehungen zu 193 Ländern und verfügt über 153 Botschaften und andere Konsulate. Sollten Sie während Ihres Auslandsaufenthalts in Schwierigkeiten geraten, ist es beruhigend zu wissen, dass die hier angebotenen Dienste Ihnen weiterhelfen können.
Der Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft ist mit vielen Vorteilen, aber auch mit sorgfältigen Vorüberlegungen verbunden. Zahlreiche Ausnahmeregelungen ebenso wie die dynamische Fortbildung des deutschen und US-amerikanischen Staatsangehörigkeitsrechts erschweren es, den Überblick über die Voraussetzungen zu behalten. In diesem Kontext bietet Schlun & Elseven zuverlässige rechtliche Unterstützung an. Unsere Anwälte für Staatsangehörigkeitsrecht bieten Ihnen eine passgenau auf Ihren Fall zugeschnittene Rechtsberatung. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
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]]>Reformen, die den Erwerb der Staatsangehörigkeit betreffen, erfreuen sich seit jeher hoher Aufmerksamkeit – insbesondere bei jenen Menschen, die in Deutschland ihren Lebensschwerpunkt gefunden haben und auf deren Privat- und Berufsleben sie weitreichende Auswirkungen haben können. Die vielen umfangreichen Änderungen und ihre Konsequenzen sind allerdings nicht immer leicht zu überblicken. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei, zu deren Kompetenzbereichen auch das Aufenthalts– und Staatsangehörigkeitsrecht gehört, möchten wir von Schlun & Elseven Sie über die Änderungen und neuen Möglichkeiten durch die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts informieren.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.
In der Vergangenheit nahm der deutsche Gesetzgeber eine strenge Haltung gegenüber der doppelten Staatsbürgerschaft ein: Sie wurde lediglich als Ausnahme zugelassen. Seit einigen Jahren zeichnet sich jedoch ab, dass eine Mehrstaatigkeit von den Bürgern zunehmend befürwortet wird. In der Folge wurden zusätzliche Ausnahmefälle geschaffen.
Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, haben grundsätzlich das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass ein EU-Bürger, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten kann. Damit genießen Sie die Vorteile und Rechte von beiden Staatsangehörigkeiten – einschließlich der Freiheit, sowohl in Deutschland als auch in ihrem Heimatland zu leben, zu arbeiten und zu studieren.
Auch bei Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann sich bereits nach bisheriger Gesetzeslage eine Mehrstaatigkeit ergeben. Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von einem Elternteil erhalten, behalten die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, können die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an erhalten (ius soli), wenn sich ihre Eltern seit mindestens 8 Jahren in Deutschland aufhalten, und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten.
Ist die Aufgabe einer anderen Staatsbürgerschaft nicht möglich oder zumutbar, kann der Betroffene ebenfalls beide Staatsbürgerschaften behalten. Für die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Aufgabe einer Staatsangehörigkeit kann es verschiedene Gründe geben. Einige Staaten verlangen eine derart hohe Verwaltungsgebühr, dass es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, diese zu zahlen, um seine Staatsbürgerschaft aufzugeben. Es kann auch sein, dass der Antragsteller physisch nicht in der Lage ist, in sein Herkunftsland zurückzureisen, um einen Termin bei den örtlichen Verwaltungsbehörden wahrzunehmen. In einigen Ländern gibt es zudem Gesetze, die es den Bürgern nicht erlauben, ihre Staatsbürgerschaft aufzugeben. In diesem Fall dürfen die Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen behalten.
Darüber hinaus dürfen Mitglieder einer Gruppe, die besonderen Schutz verdient, ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten und zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Antragsteller dürfen ihre derzeitige Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie
Durch die Zulassung der Mehrstaatigkeit als Norm und nicht mehr nur als Ausnahme, entfallen sowohl die Notwendigkeit des Antrags auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit als auch die Optionsregelung beim Ius-Soli-Erwerb. Auch die weiteren Voraussetzungen des Ius-Soli-Erwerbs werden erheblich vereinfacht, sodass mehr in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit ohne jeglichen Vorbehalt durch ihre Geburt erhalten.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird das Ziel verfolgt, die Einbürgerungszahlen zu erhöhen, indem die Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte angemessen berücksichtigt werden und Anreize für Integrationsleistungen gesetzt werden, vgl. Gesetzesentwurf 20/9044. Ein wesentlicher Punkt ist daher die erhebliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von bisher 8 Jahren auf 5 Jahren, in besonderen Fällen auf 3 Jahre, § 10 Abs. 1, Abs. 3 StAG. Weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsrechts sind:
Diese Änderungen zielen darauf ab, Deutschland zu einem attraktiveren Einwanderungsziel für Arbeitskräfte zu machen, die ihren Lebensmittelpunkt verlagern wollen – ein notwendiger Schritt, um langfristig einem potenziellen intensiven Arbeitskräftemangel in der deutschen Industrie entgegenzuwirken.
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein sich stetig weiterentwickelndes und dynamisches Rechtsgebiet mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen sowie Überschneidungen mit Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Sollten Sie erwägen, die deutsche Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung Ihrer derzeitigen Staatsbürgerschaft zu erwerben, kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Anwält:innen für Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie gerne bei allen anstehenden Schritten, damit es bei dem Antragsverfahren nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Als Full-Service-Kanzlei kümmern wir uns selbstverständlich um die notwendigen Dokumente und um die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Einbürgerungsprozess so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für Sie ein.
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]]>Begünstigt durch seine zentrale Lage im Herzen Europas und seine robuste Wirtschaft ebenso wie durch sein reiches kulturelles Erbe ist Deutschland seit langem ein begehrtes Ziel für Einwanderer. Menschen aus der ganzen Welt kommen, um in den Metropolen des Landes zu arbeiten, studieren und zu leben. Die Zahl der erfolgreichen Einbürgerungen auf der Grundlage eines langjährigen Aufenthalts fiel in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Ländern der Europäischen Union allerdings gering aus.
Um diese Herausforderung proaktiv anzugehen und die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft zu fördern, wurde erst kürzlich ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz vorgeschlagen, das das Einbürgerungsverfahren vereinfachen soll. Die Änderungen sollen voraussichtlich im Sommer 2024 in Kraft treten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die im Gesetzentwurf für ein modernes Staatsangehörigkeitsrechts vorgesehen sind, ebenso wie über die daraus resultierenden Vorteile.
Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven fachkundige Unterstützung in allen Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts an. Unsere Anwälte unterstützen Mandanten während des gesamten Antragsverfahrens, um einen komplikationslosen Ablauf zu gewährleisten.
Anstelle der derzeitigen Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass bereits eine fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland ausreicht, um sich für die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren. Diese Verkürzung ermöglicht es ausländischen Bürgern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, früher deutscher Staatsbürger zu werden, womit das Gefühl der Zugehörigkeit und Integration gefördert wird.
Darüber hinaus soll sich der Gesetzentwurf mit den Staatsbürgerschaftsrechten von Kindern ausländischer Eltern befassen, die in Deutschland geboren wurden. Derzeit erhalten diese die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil vor ihrer Geburt acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab diese Anforderung auf fünf Jahre zu reduzieren. Damit wird den potenziellen Schwierigkeiten Rechnung getragen, mit denen Kinder konfrontiert werden, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber aufgrund der langen Wohnsitzvoraussetzung nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass mehrere Staatsangehörigkeiten akzeptiert werden und dass Antragsteller ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen, wenn sie einen deutschen Pass erhalten. Diese Änderung ist vor allem für Zuwanderer von Bedeutung, die nach Deutschland gekommen sind und in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, ohne ihre Bindungen zu ihrem Herkunftsland aufzugeben.
Darüber hinaus können Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch diese überarbeitete Bestimmung erwerben, auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten. Dieser Ansatz der doppelten Staatsbürgerschaft respektiert und anerkennt das kulturelle Erbe und die Bindungen an das Herkunftsland der Eltern, während den Kindern gleichzeitig die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Privilegien gewährt werden.
Die angestrebten Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts spiegeln einen fortschrittlichen Ansatz wider und betonen die Bedeutung der kulturellen Vielfalt, der Integration und der Chancengleichheit für alle Einwohner Deutschlands.
Der Gesetzesentwurf wird auch enorme Auswirkungen auf deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland haben, da eine der wichtigsten Änderungen im neuen Gesetzesentwurf darin besteht, dass Personen ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr verlieren, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annehmen. Bisher konnte die doppelte Staatsbürgerschaft nur als Ausnahme mittels Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen.
Mit der Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft trägt Deutschland der zunehmend vernetzten Welt Rechnung und erkennt den Wert der Aufrechterhaltung von Verbindungen zu mehreren Ländern an. Diese Änderung bietet mehr Flexibilität und Möglichkeiten für Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben möchten, ohne ihre deutschen Bindungen zu lösen. Damit werden die kulturelle Vielfalt und die internationalen Verbindungen gefördert.
In Anbetracht der Herausforderungen, mit denen einige Zuwanderer konfrontiert werden, die während der Gastarbeitergeneration nach Deutschland gekommen sind, ändert der Gesetzentwurf die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Anstatt fortgeschrittene Sprachkenntnisse (C1-Niveau) zu verlangen, werden im Gesetzentwurf Sprachkenntnisse auf B1-Niveau als ausreichend angesehen.
In Härtefällen kann auch die Beherrschung der deutschen Sprache als ausreichend angesehen werden. Außerdem wird auf einen Einbürgerungstest verzichtet, was das Verfahren weiter vereinfacht.
Der Gesetzentwurf betont, dass bei der Entscheidung über die Einbürgerung Faktoren wie Sprachkenntnisse, Bildung, berufliche Perspektiven in Deutschland, gesellschaftliche Teilhabe und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung berücksichtigt werden sollen. Der Prozess wird durch die Bewertung dieser Faktoren umfassender und stellt sicher, dass Personen, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten, mit der deutschen Staatsbürgerschaft belohnt werden.
Das im Gesetzesentwurf vorgesehene vereinfachte Staatsbürgerschaftsverfahren soll eine beschleunigte Integration fördern. Durch die Herabsetzung der Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre wird der Weg zur Staatsbürgerschaft greifbarer und attraktiver. Darüber hinaus können Personen mit außergewöhnlichen schulischen oder beruflichen Leistungen, sozialem Engagement und hervorragenden Sprachkenntnissen in Ausnahmefällen bereits nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten. Dieser innovative Ansatz ist einer der ersten in Europa und ermutigt die Menschen, sich vollständig in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.
Da die genauen Ausnahmefälle noch nicht festgelegt wurden, ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht beraten zu lassen.
Obwohl der Gesetzentwurf darauf abzielt, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu vereinfachen, wird nicht jedem der Einwanderungsprozess erleichtert. Personen mit strafrechtlichen Verurteilungen in bestimmten Bereichen werden vom Erwerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Im Einklang mit der Verpflichtung Deutschlands, eine integrative Gesellschaft zu fördern und demokratische Werte aufrechtzuerhalten, erkennt der vorgeschlagene Gesetzesentwurf für eine vereinfachte Staatsbürgerschaft an, dass strafrechtliche Verurteilungen aufgrund von antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder unmenschlichen Handlungen Grund für den Ausschluss von der deutschen Staatsbürgerschaft sein sollten.
Diese Bestimmung spiegelt die entschiedene Haltung Deutschlands gegen Hassverbrechen wider und stellt sicher, dass Personen, die sich derartig verhalten, nicht die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbundenen Privilegien und Rechte erhalten. Auf diese Weise wird die Integrität der deutschen Staatsbürgerschaft geschützt und sichergestellt, dass sie denjenigen gewährt wird, die ein echtes Engagement für Integration, Respekt und Gleichheit zeigen.
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein sich stetig weiterentwickelndes und dynamisches Rechtsgebiet mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen. Unsere Anwälte sind selbstverständlich mit den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht bestens vertraut. Dank unserer Expertise und Erfahrung sind wir imstande, Sie gezielt durch das Verfahren zu begleiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Fristen eingehalten werden. Ganz gleich, ob es um die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen oder die Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren geht – unsere Anwälte bieten erstklassige Unterstützung.
Darüber hinaus bearbeiten unsere Anwälte Fälle von doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeit. Angesichts der vorgeschlagenen Änderungen im Gesetzentwurf, die die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft zulassen, können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, die Auswirkungen und Vorteile der Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft zu verstehen. Sie bieten fachkundige Beratung zu den Rechten und Pflichten, die mit dem Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten einhergehen, und stellen damit sicher, dass Mandanten stets fundierte Entscheidungen treffen.
Sollten Sie erwägen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Anwälte für Einwanderungs– und Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie gerne bei allen anstehenden Schritten, damit es bei dem Antragsverfahren nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Als Full-Service-Kanzlei kümmern wir uns selbstverständlich um die notwendigen Dokumente und die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Einbürgerungsprozess so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für Sie ein.
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]]>Der Beitrag Einbürgerung: Aktuelle Entwicklungen und geplante Änderungen erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Grundsätzlich erwirbt man die deutsche Staatsbürgerschaft mit der Geburt (ius soli) oder durch Abstammung (ius sanguinis). Daneben ist jedoch auch ein Erwerb durch Einbürgerung möglich. Dazu müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Mit der Planung eines neuen Einbürgerungsgesetzes, das gelockerte Voraussetzungen enthalten soll, dürfte sich für viele in Deutschland lebende Personen eine Einbürgerung in Zukunft einfacher gestalten als bisher angenommen.
Geplante Änderungen sind bisher im Koalitionsvertrag und in einem Gesetzesentwurf des Innenministeriums festgehalten.
Der Anspruch auf Staatsbürgerschaft ist aktuell in § 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes geregelt. Demnach muss der Anspruchsteller
Die Kosten betragen derweilen 255 € pro Person und 52€ pro minderjähriges Kind, das zusammen mit einem Erwachsenem eingebürgert wird.
Die wichtigsten Änderungen sind die Folgenden:
Der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft bringt mit sich einige Vorteile und Rechte. Beispielsweise dürfen Staatsangehörige in Deutschland sowohl wählen als auch selbst für politische Ämter kandidieren.
Zudem sind Staatsangehörige Träger aller Grundrechte im Grundgesetz – auch der sogenannten “Deutschen-Grundrechte”, wie beispielsweise der Versammlungsfreiheit, die in Artikel 8 des Grundgesetzes niedergeschrieben ist.
Die deutsche Staatsbürgerschaft garantiert ferner Freizügigkeit in der Europäischen Union und eine freie Aufenthalts- und Wohnsitzwahl, visumsfreies Reisen in eine Vielzahl von Ländern sowie konsularischen Schutz im gesamten Ausland.
Ein Gesetzesentwurf des Innenministeriums (ein sogenannter Referentenentwurf) liegt vor. Über diesen wird nach inhaltlicher Überarbeitung das Kabinett beraten und abstimmen. Erst danach liegt ein förmlicher Regierungsentwurf vor, der dann in den Deutschen Bundestag eingebracht wird.
Sofern das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich verläuft, treten die Regelungen voraussichtlich im Sommer 2023 in Kraft.
Mit dem Ziel, mehr Fachkräfte aus dem Ausland nach Deutschland zu gewinnen, will die Bundesregierung das gesamte Einwanderungs- und Staatsbürgerschaftsrecht überarbeiten.
Im Rahmen dessen sind beispielsweise eine Chancenkarte und ein Punktesystem vorgesehen. Diese sollen nach kanadischem Vorbild strukturiert werden. Mit einer Chancenkarte soll Ausländern aus Drittstaaten die Möglichkeit gegeben werden, nach Deutschland zu kommen und vor Ort nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Die Kriterien sind die beruflichen Qualifikationen des einzelnen, deutsche Sprachkenntnisse, die bisherige Berufserfahrung, das Lebensalter und die Frage, ob die Person bereits einen Deutschland-Bezug hat.
Am 2.12.2022 hat der Bundestag den Gesetzesentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts beschlossen. Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen langjährig Geduldete (= Ausländer, die weder Asylberechtigte noch Flüchtlinge sind, aber durch ein Abschiebeverbot geschützt sind) eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis bekommen und damit die Möglichkeit, die noch offenen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen.
Weitere Punkte des Migrationspaket 1 sind:
Die Bundesregierung hat, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, mehrere “Eckpunkte zur Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten” beschlossen. Danach sollen Personen ohne einen in Deutschland anerkannten Abschluss durch eine Qualifikationsanalyse ihre Kompetenzen darlegen können.
Voraussetzungen sind dabei: mindestens 2 Jahre Berufserfahrung, ein im Herkunftsland staatlich anerkannter, mindestens 2-jähriger Berufsabschluss sowie ein Arbeitsvertrag.
Sollten sie offene Fragen zur Einbürgerung oder Staatsbürgerschaft haben und eine persönliche Rechtsberatung wünschen, zögern Sie nicht unser Team für Ausländer- und Aufenthaltsrecht zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen für eine umfassende rechtliche Betreuung bereit. Gerne prüfen wir auch, ob bei Ihnen die Voraussetzungen für eine Staatsbürgerschaft vorliegen und beantragen diese für Sie.
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