Der Beitrag Von Iran nach Deutschland: Welche Optionen der Einwanderung gibt es? erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Deutschland ist zu einem zunehmend attraktiven Zielland für iranische Staatsangehörige geworden, die nach neuen Möglichkeiten und einer sicheren Zukunft suchen. Mit seiner stabilen Wirtschaft, seinem ausgezeichneten und zugänglichem Bildungssystem sowie umfassenden Sozialleistungen bietet Deutschland iranischen Bürgern verschiedene Möglichkeiten, eine (dauerhafte) Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Dieser Leitfaden zeigt die wichtigsten zur Verfügung stehenden Wege zur Einwanderung nach Deutschland auf.
Unser Anwaltsteam, einschließlich Herrn Dr. Sepehr Moshiri, der fließend Farsi spricht, versteht die besonderen Herausforderungen, denen iranische Staatsangehörige sich gegenübersehen, und bietet zielführende rechtliche Beratung während des gesamten Einwanderungsprozesses.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Aufenthaltsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Aufenthaltsrecht .
Das deutsche Recht bietet mehrere Wege für die Einwanderung zum Zweck der Erwerbstätigkeit:
Dieser Weg bietet eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nach nur 21 Monaten mit deutschen Sprachkenntnissen auf B1-Niveau oder 27 Monaten mit Deutschkenntnissen auf A1-Niveau für Hochschulabsolventen mit einem Jobangebot in Deutschland und einem Jahresgehalt von mindestens 48.300 € (Stand: 2025) oder 43.759,80 € für Mangelberufe.
Visum zum Arbeiten für Fachkräfte
Dieses Visum ist für Personen mit Berufsausbildung oder Hochschulabschlüssen in denjenigen Bereichen bestimmt, in denen Deutschland Engpässe (die sogenannten “Mangelberufe”) hat. Im Gegensatz zur Blauen Karte EU erfordert es keine Mindestgehaltsschwelle, aber die formelle Anerkennung der Qualifikation (“Anerkennungsverfahren” oder auch “Gleichwertigkeitsprüfung”).
Eine von Deutschlands neuesten Möglichkeiten zur Einwanderung. Die Chancenkarte ermöglicht es Fachkräften, für bis zu ein Jahr ins Land zu kommen, um nach einer Beschäftigung zu suchen (ein konkretes Jobangebot muss hierfür noch nicht vorliegen, es geht gerade um die Arbeitsplatzsuche). Zum Erhalt der Chancenkarte müssen Antragsteller dabei bestimmte Kriterien erfüllen, wie beispielsweise Bildungsqualifikationen, einschlägige Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder auch Altersanforderungen.
Dieses Visum ermöglicht es Ihnen, für bis zu sechs Monate nach Deutschland zu kommen, um nach einer Beschäftigung zu suchen. Benötigt werden dafür Nachweise über Qualifikationen, finanzielle Mittel und grundlegende deutsche oder englische Sprachkenntnisse.
Deutschland heißt Unternehmer willkommen, die durch Arbeitsplatzschaffung und Innovation zur lokalen Wirtschaft beitragen können. Um ein Visum für Freiberufler zu erhalten, muss ein Nachweis vorgebracht werden, dass Ihr Geschäftsvorhaben einem wirtschaftlichen Bedarf oder regionalem Interesse dient. Dies kann typischerweise durch einen umfassenden Geschäftsplan, der Durchführbarkeit und Erfolgspotenzial aufzeigt, nachgewiesen werden.
Zu den wichtigsten Anforderungen gehören ausreichendes Kapital zur Finanzierung des Unternehmens, einschlägige Berufserfahrung in dem jeweiligen Bereich und in den meisten Fällen eine Bestätigung der entsprechenden deutschen Behörden oder Handelskammern, dass Ihr Geschäftskonzept profitabel ist. Das Visum wird in der Regel für bis zu drei Jahre erteilt, danach können Sie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis beantragen, sofern Ihr Unternehmen erfolgreich am Markt agiert und die prognostizierten Ziele erreicht hat.
Deutschlands gebührenfreie öffentliche Universitäten bzw. Hochschulen und die exzellente Bildung machen Studierendenvisa zu einer attraktiven Einwanderungsstrategie. Iranische Studierende können:
Möglichkeiten nach dem Studienabschluss
Internationale Studierende, die ihr Studium in Deutschland abschließen, erhalten erhebliche Vorteile im Einwanderungsprozess. Sie können ein 18-monatiges Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, das Teilzeitarbeit ermöglicht und ausreichend Zeit bietet, eine Beschäftigung zu finden und zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu wechseln. Viele iranische Studierende finden diesen Weg besonders attraktiv, da er hochwertige Bildung mit klaren Einwanderungsaussichten verbindet. Deutsche Arbeitgeber schätzen zudem zunehmend internationale Kandidaten mit deutschen Bildungsabschlüssen sowie mehrsprachigen Fähigkeiten.
Für iranische Staatsangehörige, die sich bereits mit Arbeits- oder Studierendenvisa in Deutschland aufhalten, bietet die Familienzusammenführung einen Weg, Ehepartner, Kinder unter 18 Jahren und in einigen Fällen auch die Eltern in Sicherheit nach Deutschland zu bringen. Diese Option wird für iranische Familien, die sich wegen aktueller regionaler Entwicklungen Sorgen machen, zunehmend relevanter.
Wenn Sie eine Blaue Karte EU in Deutschland besitzen, kann Ihr Ehepartner ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, das ihm eine sofortige Arbeitserlaubnis gewährt und einen vereinfachten Weg zur Aufenthaltserlaubnis für Sie beide schafft. Das Verfahren erfordert dabei den Nachweis Ihrer Beziehung, angemessenen Wohnraums sowie vorliegender finanzieller Mittel zur Unterstützung aller Familienmitglieder.
Die Familienzusammenführung ist auch für diejenigen möglich, die sich mit anderen Arbeits- oder Studierendenvisa in Deutschland aufhalten (also nicht mit einer Blauen Karte EU), sie kann dann jedoch zusätzliche Anforderungen umfassen. In der Regel müssen dafür grundlegende deutsche Sprachkenntnisse (A1-Niveau), eine angemessene Unterkunft, finanzielle Absicherung sowie eine umfangreiche Dokumentation zur Bestätigung der Familienbeziehungen nachgewiesen werden. Jüngste Gesetzesänderungen haben es zudem für bestimmte Fachkräfte einfacher gemacht, ihre Eltern nach Deutschland zu bringen, insbesondere für diejenigen, die ihre einschlägige Aufenthaltserlaubnis nach März 2024 erhalten haben.
Für diejenigen, die Verfolgung ausgesetzt sind oder aus anerkannten Gründen nicht sicher in den Iran zurückkehren können, bietet Deutschland Asylverfahren. Obwohl dieser Prozess komplex und langwierig sein kann, hat Deutschland den Schutzbedarf vieler iranischer Staatsangehöriger anerkannt, insbesondere derjenigen, die aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion oder anderen geschützten Merkmalen Verfolgung ausgesetzt sind.
Die Einwanderung nach Deutschland erfordert viele Dokumente, die alle korrekt übersetzt und beglaubigt sein müssen. Zu den wesentlichen Dokumenten gehören typischerweise:
Obwohl deutsche Sprachkenntnisse nicht für jedes (anfängliche) Visum obligatorisch sind, verbessern sie Ihre Aussichten erheblich. Die meisten Anträge auf Familienzusammenführung oder auch Aufenthaltserlaubnis erfordern mindestens deutsche Sprachkenntnisse auf A1-Niveau, während Fachkräfte oft von vertieften Sprachkenntnissen profitieren.
Berufliche Qualifikationen, die im Iran erworben wurden, erfordern in der Regel eine Anerkennung in Deutschland. Dieser Prozess variiert je nach betroffenem Beruf und kann mehrere Monate dauern. Einige reglementierte Berufe in Bereichen wie Medizin, Rechtswesen oder auch Lehre haben spezifische Einzelanforderungen, während andere standardisierten Anerkennungsverfahren folgen.
Die Einwanderung nach Deutschland erfordert den Nachweis finanzieller Absicherung. Dazu gehört der Nachweis ausreichender Mittel für den Aufenthalt, wie beispielsweise die Vorlage von Gehaltsnachweisen vom Arbeitgeber oder der Nachweis (sonstiger) ausreichender Mittel für die Familienzusammenführung. Professionelle Beratung hilft hier sicherzustellen, dass Sie diese Anforderungen erfüllen.
Die Einwanderung nach Deutschlands kann sehr komplex sein, wenn man versucht sie alleine zu bewältigen. Jeder einzelne Fall betrifft gleich mehrere Behörden, vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bis hin zu örtlichen Ausländerbehörden. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Behörde erheblich, und kleinere Fehler können hier zu langwierigen Verzögerungen führen.
Das Einwanderungsrecht ändert sich häufig und individuelle Umstände können Ihre Optionen erheblich beeinflussen. Die Zusammenarbeit mit Schlun & Elseven bietet gleich mehrere entscheidende Vorteile:
Deutschland bietet iranischen Einwanderern ein stabiles, wohlhabendes Umfeld in einem starken Rechtsstaat mit guter Gesundheitsversorgung und vielfältigen Bildungsmöglichkeiten. Die Integration in Deutschland umfasst Sprachkurse, Arbeitsvermittlungshilfen sowie kulturelle Orientierungsprogramme.
Deutschland ist die Heimat von etwa 319.000 Menschen iranischer Herkunft und damit eine der größten iranischen Diaspora-Gemeinschaften in Europa. Die Städte mit den größten iranischen Bevölkerungsgruppen sind Berlin, München, Hamburg, Frankfurt und Heidelberg, die jeweils unterschiedliche Vorteile für iranische Familien und Fachkräfte bieten. Berlin bietet ein multikulturelles Umfeld mit lebendigen kulturellen Netzwerken und starken Tech- und Startup-Sektoren. München verbindet wirtschaftliche Möglichkeiten mit hohem Lebensstandard, während Frankfurt Deutschlands Finanzzentrum ist. Hamburg bietet Möglichkeiten in Maritim- oder Logistiksektor, und Heidelberg bietet ein kleineres, akademisch orientiertes Umfeld, das ideal für Personen in Forschung oder Lehre ist.
Iranische Studierende und Fachkräfte haben besonderen Erfolg in den Bereichen Ingenieurwesen, Naturwissenschaften und Informatik gefunden – Bereiche, in denen Deutschlands industrielle Stärke reichliche Möglichkeiten schafft. Die etablierte iranische Gemeinschaft bietet kulturelle Unterstützungsnetzwerke, persischsprachige Dienstleistungen und soziale Verbindungen, die den Integrationsprozess für Neuankömmlinge erleichtern.
Ihre Optionen zu verstehen ist der erste Schritt, um Deutschland zu Ihrem neuen Zuhause zu machen. Während der Einwanderungsprozess sorgfältige Planung und Aufmerksamkeit für Details erfordert, kann professionelle Rechtsberatung das, was überwältigend erscheint, in eine bewältigb
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]]>Der Beitrag Von Israel nach Deutschland: Welche Möglichkeiten zur Einwanderung und Business Immigration gibt es? erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Deutschland hat sich als zunehmend attraktives Zielland für israelische Fachkräfte, Unternehmer und Familien entwickelt, die nach neuen Möglichkeiten im Herzen Europas suchen. Mit seiner stabilen Wirtschaft, seinem umfangreichen Technologiesektor und seinem gut zugänglichen Bildungssystem bietet Deutschland israelischen Bürgern verschiedene Möglichkeiten, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten und erfolgreiche Karrieren aufzubauen.
Unsere Full-Service-Kanzlei ist auf Aufenthalts- und Einwanderungsangelegenheiten spezialisiert und verfügt über langjährige Erfahrung und Fachkenntnisse in Fragen der Einwanderung, der Business Immigration sowie der Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Abstammung. Ob Sie ein Unternehmer sind, der in den europäischen Markt expandieren möchte, Sie die Möglichkeit zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft erkunden möchten, oder aber Sie mit ihrer Familie den Umzug nach Deutschland wagen möchten – dieser Leitfaden zeigt Ihnen die wichtigsten verfügbaren Optionen zur Einwanderung nach Deutschland auf.
Deutschlands Einwanderungssystem wurde in den letzten Jahren erheblich modernisiert und schafft seitdem mehr Möglichkeiten denn je für qualifizierte israelische Fachkräfte.
Deutschland leidet seit einigen Jahren an Fachkräftemangel (insbesondere in den Bereichen der Technologie, dem Ingenieurswesen und der Innovation/Digitalisierung) und hat daher seine Gesetze rund um die Einwanderung erheblich modernisiert. Dies führt zu vereinfachten und leichter zugänglichen Verfahren und neu eingeführten Aufenthaltserlaubnissen, die darauf ausgelegt sind, Deutschland für internationale Talente attraktiv zu machen.
Die Einwanderung nach Deutschland gelingt entweder über eine (dauerhafte) Aufenthaltserlaubnis oder über die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft.
Israelische Fachkräfte, insbesondere in den Bereichen der Technologie und Innovation, haben ausgezeichnete Aussichten für die Einwanderung nach Deutschland:
Option 1: Die Blaue Karte EU
Entwickelt für Hochschulabsolventen mit Arbeitsplatzangeboten in Deutschland, bietet die Blaue Karte EU einen der schnellsten Wege zur Aufenthaltserlaubnis. Die Mindestgehaltsschwelle beträgt 43.759,80 € (Stand 2025) jährlich für Mangelberufe (einschließlich vieler Tech-Rollen) oder 48.300 € (Stand 2025) für alle anderen Positionen.
Inhaber der Blauen Karte EU
Die Blaue Karte EU bietet zudem ausgezeichnete Voraussetzungen zur Familienzusammenführung in Deutschland, wobei auch die Ehepartner des Karteninhabers sofort eine Arbeitserlaubnis erhalten.
Option 2: Die ICT-Karte (Intra-Company Transfer)
Dieser Weg ist besonders relevant für israelische Fachkräfte, die bei multinationalen Unternehmen mit deutschen Niederlassungen arbeiten. Die ICT-Karte ermöglicht es Mitarbeitenden, Managern und Spezialisten, für zunächst bis zu drei Jahre in deutsche Zweigstellen zu wechseln (Verlängerungen sind hier möglich).
Im Gegensatz zu anderen Visa für den Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit erfordert die ICT-Karte keinerlei Arbeitsmarktprüfung, was sie zu einer schnellen und vorhersagbaren Option macht. Familienangehörige der ICT-Karteninhaber können sie nach Deutschland begleiten und erhalten auch eine Arbeitserlaubnis.
Beachten Sie: Angesichts Israels starker Präsenz in globalen Technologieunternehmen könnten viele israelische Fachkräfte für interne Versetzungen nach Deutschland berechtigt sein, ohne dies bisher gewusst oder in Betracht gezogen zu haben.
Option 3: Die Chancenkarte (Opportunity Card)
Eine der neuesten Möglichkeiten zur Einwanderung nach Deutschland: Eingeführt im Jahre 2024, ermöglicht es die Chancenkarte Fachkräften für bis zu ein Jahr nach Deutschland zu kommen, um hier nach einer Beschäftigung zu suchen. Im Gegensatz zur Blauen Karte EU ist ein bereits bestehendes Jobangebot für die Chancenkarte also gerade keine Voraussetzung.
Mit einem Punktesystem, das Bildung, Berufserfahrung, deutsche bzw. englische Sprachkenntnisse sowie das Alter berücksichtigt, ist die Chancenkarte besonders attraktiv für israelische Fachkräfte, die den deutschen Arbeitsmarkt erkunden möchten, während sie sich zugleich die größtmögliche Flexibilität bewahren. Inhaber der Chancenkarte können während der Jobsuche (in ihrem Fachbereich) zudem in Teilzeit arbeiten (in einem anderen Bereich/bis zu 20 Stunden wöchentlich), um so ihr Einkommen während der Jobsuche zu sichern.
Die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist eine der nützlichsten, aber dennoch am wenigsten genutzten Möglichkeiten für israelische Familien. Viele Israelis haben deutsche Vorfahren, sind sich aber vielleicht nicht bewusst, dass sie aufgrund dessen möglicherweise Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung haben.
Die deutsche Staatsbürgerschaft umfasst dabei nicht nur das Innehaben der deutschen Nationalität (und der Rechte, die damit einhergehen), sondern auch der allgemeinen Grundrechte der Europäischen Union. Zudem ist die deutsche Staatsbürgerschaft auch für diejenigen wertvoll, die nicht planen unbedingt nach Deutschland zu ziehen, da sie das Recht gewährt in der gesamten EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren.
Artikel 116 Grundgesetz:
Nach Artikel 116 des deutschen Grundgesetzes können Nachkommen von Personen, denen zwischen 1933 und 1945 aus politischen, religiösen oder aus Gründen der Rasse die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen wurde, Anspruch auf Wiederherstellung der deutschen Staatsbürgerschaft haben. Diese Bestimmung wurde speziell entwickelt, um die Ungerechtigkeiten der NS-Zeit zu adressieren, und wurde im Laufe der Zeit erweitert, um mehr Familiensituationen einzuschließen.
Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft aufgrund der Abstammung:
Das Verfahren erfordert eine umfangreiche genealogische Recherche sowie Prüfung der vorhandenen Dokumentation. Bei Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft durch Abstammung gelten sodann keinerlei Aufenthaltsanforderungen. Falls Sie unsicher sind, ob Sie Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft durch Abstammung haben, hilft Ihnen unser Fragebogen (Eligibility Checker) weiter.
Deutschlands Position als größte Marktwirtschaft Europas und seine strategische Lage machen es zu einem idealen Standort für israelische Unternehmer, die in europäische Märkte expandieren möchten.
Israelische Unternehmer können mit dem Visum für Freiberufler ein Unternehmen in Deutschland gründen. Dies erfordert den Nachweis, dass das Geschäftsvorhaben einem wirtschaftlichen Bedarf oder einem regionalen Interesse dient. Dafür müssen ein umfassender Geschäftsplan sowie Durchführbarkeitsprognosen vorgelegt werden.
Erfolgreiche Antragsteller erhalten zunächst eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis, wobei die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis möglich ist, wenn das Unternehmen erfolgreich operiert und die prognostizierten Ziele erreicht.
Unternehmensstruktur und Markteintritt:
Viele israelische Unternehmen gründen deutsche Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen, um so Zugang zu europäischen Märkten zu erhalten und von Deutschlands zentraler Lage zu profitieren.
Wir unterstützen bei praktischen Angelegenheiten wie der Eröffnung von Firmenkonten, der Beschaffung notwendiger Lizenzen und dem Verständnis des deutschen Arbeitsrechts. Die Errichtung einer deutschen Präsenz für bestehende israelische Unternehmen kann ICT-Karten-Anträge für wichtiges Personal erleichtern.
Strategische Vorteile für israelische Unternehmen:
Deutschland bietet einzigartige Vorteile, einschließlich des Zugangs zur viertgrößten Volkswirtschaft der Welt, der Nähe zu wichtigen europäischen Märkten und einer hochqualifizierten Arbeitskraft, die besonders stark in Ingenieurwesen und Technologie ist.
Eine erfolgreiche Einwanderung nach Deutschland erfordert eine sorgfältige und strategische Planung. Hier zeigen wir Ihnen auf, was Sie beachten müssen:
Dokumentenmanagement
Strategische Vorüberlegungen
Der erfolgreiche Start Ihrer Zukunft in Deutschland beginnt mit einem klaren Verständnis Ihrer Optionen zur Einwanderung. Schlun & Elseven Rechtsanwälte begleiten Sie während des gesamten Prozesses mit einer auf Sie zugeschnittenen und kompetenten rechtlichen Beratung.
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]]>Der Beitrag Doppelte Staatsbürgerschaft | Aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Reformen, die den Erwerb der Staatsangehörigkeit betreffen, erfreuen sich seit jeher hoher Aufmerksamkeit – insbesondere bei jenen Menschen, die in Deutschland ihren Lebensschwerpunkt gefunden haben und auf deren Privat- und Berufsleben sie weitreichende Auswirkungen haben können. Die vielen umfangreichen Änderungen und ihre Konsequenzen sind allerdings nicht immer leicht zu überblicken. Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei, zu deren Kompetenzbereichen auch das Aufenthalts– und Staatsangehörigkeitsrecht gehört, möchten wir von Schlun & Elseven Sie über die Änderungen und neuen Möglichkeiten durch die Reform des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts informieren.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.
In der Vergangenheit nahm der deutsche Gesetzgeber eine strenge Haltung gegenüber der doppelten Staatsbürgerschaft ein: Sie wurde lediglich als Ausnahme zugelassen. Seit einigen Jahren zeichnet sich jedoch ab, dass eine Mehrstaatigkeit von den Bürgern zunehmend befürwortet wird. In der Folge wurden zusätzliche Ausnahmefälle geschaffen.
Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, haben grundsätzlich das Recht auf eine doppelte Staatsbürgerschaft. Das bedeutet, dass ein EU-Bürger, der die deutsche Staatsangehörigkeit annimmt, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit beibehalten kann. Damit genießen Sie die Vorteile und Rechte von beiden Staatsangehörigkeiten – einschließlich der Freiheit, sowohl in Deutschland als auch in ihrem Heimatland zu leben, zu arbeiten und zu studieren.
Auch bei Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Abstammung kann sich bereits nach bisheriger Gesetzeslage eine Mehrstaatigkeit ergeben. Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung von einem Elternteil erhalten, behalten die Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils. Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren werden, können die deutsche Staatsangehörigkeit von Geburt an erhalten (ius soli), wenn sich ihre Eltern seit mindestens 8 Jahren in Deutschland aufhalten, und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten.
Ist die Aufgabe einer anderen Staatsbürgerschaft nicht möglich oder zumutbar, kann der Betroffene ebenfalls beide Staatsbürgerschaften behalten. Für die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Aufgabe einer Staatsangehörigkeit kann es verschiedene Gründe geben. Einige Staaten verlangen eine derart hohe Verwaltungsgebühr, dass es dem Antragsteller nicht zugemutet werden kann, diese zu zahlen, um seine Staatsbürgerschaft aufzugeben. Es kann auch sein, dass der Antragsteller physisch nicht in der Lage ist, in sein Herkunftsland zurückzureisen, um einen Termin bei den örtlichen Verwaltungsbehörden wahrzunehmen. In einigen Ländern gibt es zudem Gesetze, die es den Bürgern nicht erlauben, ihre Staatsbürgerschaft aufzugeben. In diesem Fall dürfen die Antragsteller ihre bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen behalten.
Darüber hinaus dürfen Mitglieder einer Gruppe, die besonderen Schutz verdient, ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten und zusätzlich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Antragsteller dürfen ihre derzeitige Staatsangehörigkeit behalten, wenn sie
Durch die Zulassung der Mehrstaatigkeit als Norm und nicht mehr nur als Ausnahme, entfallen sowohl die Notwendigkeit des Antrags auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit als auch die Optionsregelung beim Ius-Soli-Erwerb. Auch die weiteren Voraussetzungen des Ius-Soli-Erwerbs werden erheblich vereinfacht, sodass mehr in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit ohne jeglichen Vorbehalt durch ihre Geburt erhalten.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird das Ziel verfolgt, die Einbürgerungszahlen zu erhöhen, indem die Bedürfnisse von Menschen mit Einwanderungsgeschichte angemessen berücksichtigt werden und Anreize für Integrationsleistungen gesetzt werden, vgl. Gesetzesentwurf 20/9044. Ein wesentlicher Punkt ist daher die erhebliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von bisher 8 Jahren auf 5 Jahren, in besonderen Fällen auf 3 Jahre, § 10 Abs. 1, Abs. 3 StAG. Weitere Änderungen im Staatsangehörigkeitsrechts sind:
Diese Änderungen zielen darauf ab, Deutschland zu einem attraktiveren Einwanderungsziel für Arbeitskräfte zu machen, die ihren Lebensmittelpunkt verlagern wollen – ein notwendiger Schritt, um langfristig einem potenziellen intensiven Arbeitskräftemangel in der deutschen Industrie entgegenzuwirken.
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein sich stetig weiterentwickelndes und dynamisches Rechtsgebiet mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen sowie Überschneidungen mit Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Sollten Sie erwägen, die deutsche Staatsbürgerschaft unter Beibehaltung Ihrer derzeitigen Staatsbürgerschaft zu erwerben, kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Anwält:innen für Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie gerne bei allen anstehenden Schritten, damit es bei dem Antragsverfahren nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Als Full-Service-Kanzlei kümmern wir uns selbstverständlich um die notwendigen Dokumente und um die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Einbürgerungsprozess so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für Sie ein.
Der Beitrag Doppelte Staatsbürgerschaft | Aktuelle Entwicklungen im deutschen Recht erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Der Beitrag Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht | Aktuelle Entwicklungen 2024 erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Begünstigt durch seine zentrale Lage im Herzen Europas und seine robuste Wirtschaft ebenso wie durch sein reiches kulturelles Erbe ist Deutschland seit langem ein begehrtes Ziel für Einwanderer. Menschen aus der ganzen Welt kommen, um in den Metropolen des Landes zu arbeiten, studieren und zu leben. Die Zahl der erfolgreichen Einbürgerungen auf der Grundlage eines langjährigen Aufenthalts fiel in den letzten Jahren im Vergleich zu anderen Ländern der Europäischen Union allerdings gering aus.
Um diese Herausforderung proaktiv anzugehen und die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft zu fördern, wurde erst kürzlich ein neues Staatsbürgerschaftsgesetz vorgeschlagen, das das Einbürgerungsverfahren vereinfachen soll. Die Änderungen sollen voraussichtlich im Sommer 2024 in Kraft treten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die im Gesetzentwurf für ein modernes Staatsangehörigkeitsrechts vorgesehen sind, ebenso wie über die daraus resultierenden Vorteile.
Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei bietet Schlun & Elseven fachkundige Unterstützung in allen Fragen des Staatsangehörigkeitsrechts an. Unsere Anwälte unterstützen Mandanten während des gesamten Antragsverfahrens, um einen komplikationslosen Ablauf zu gewährleisten.
Anstelle der derzeitigen Mindestaufenthaltsdauer von acht Jahren sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor, dass bereits eine fünfjährige Aufenthaltsdauer in Deutschland ausreicht, um sich für die Staatsbürgerschaft zu qualifizieren. Diese Verkürzung ermöglicht es ausländischen Bürgern mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, früher deutscher Staatsbürger zu werden, womit das Gefühl der Zugehörigkeit und Integration gefördert wird.
Darüber hinaus soll sich der Gesetzentwurf mit den Staatsbürgerschaftsrechten von Kindern ausländischer Eltern befassen, die in Deutschland geboren wurden. Derzeit erhalten diese die deutsche Staatsbürgerschaft, wenn mindestens ein Elternteil vor ihrer Geburt acht Jahre lang in Deutschland gelebt hat. Der neue Gesetzentwurf zielt darauf ab diese Anforderung auf fünf Jahre zu reduzieren. Damit wird den potenziellen Schwierigkeiten Rechnung getragen, mit denen Kinder konfrontiert werden, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, aber aufgrund der langen Wohnsitzvoraussetzung nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass mehrere Staatsangehörigkeiten akzeptiert werden und dass Antragsteller ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit nicht aufgeben müssen, wenn sie einen deutschen Pass erhalten. Diese Änderung ist vor allem für Zuwanderer von Bedeutung, die nach Deutschland gekommen sind und in ihr Heimatland zurückkehren wollen. Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, ohne ihre Bindungen zu ihrem Herkunftsland aufzugeben.
Darüber hinaus können Kinder, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch diese überarbeitete Bestimmung erwerben, auch die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten. Dieser Ansatz der doppelten Staatsbürgerschaft respektiert und anerkennt das kulturelle Erbe und die Bindungen an das Herkunftsland der Eltern, während den Kindern gleichzeitig die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbundenen Rechte und Privilegien gewährt werden.
Die angestrebten Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts spiegeln einen fortschrittlichen Ansatz wider und betonen die Bedeutung der kulturellen Vielfalt, der Integration und der Chancengleichheit für alle Einwohner Deutschlands.
Der Gesetzesentwurf wird auch enorme Auswirkungen auf deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland haben, da eine der wichtigsten Änderungen im neuen Gesetzesentwurf darin besteht, dass Personen ihre deutsche Staatsbürgerschaft nicht mehr verlieren, wenn sie die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes annehmen. Bisher konnte die doppelte Staatsbürgerschaft nur als Ausnahme mittels Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bestehen.
Mit der Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft trägt Deutschland der zunehmend vernetzten Welt Rechnung und erkennt den Wert der Aufrechterhaltung von Verbindungen zu mehreren Ländern an. Diese Änderung bietet mehr Flexibilität und Möglichkeiten für Personen, die die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes erwerben möchten, ohne ihre deutschen Bindungen zu lösen. Damit werden die kulturelle Vielfalt und die internationalen Verbindungen gefördert.
In Anbetracht der Herausforderungen, mit denen einige Zuwanderer konfrontiert werden, die während der Gastarbeitergeneration nach Deutschland gekommen sind, ändert der Gesetzentwurf die Anforderungen an die Sprachkenntnisse. Anstatt fortgeschrittene Sprachkenntnisse (C1-Niveau) zu verlangen, werden im Gesetzentwurf Sprachkenntnisse auf B1-Niveau als ausreichend angesehen.
In Härtefällen kann auch die Beherrschung der deutschen Sprache als ausreichend angesehen werden. Außerdem wird auf einen Einbürgerungstest verzichtet, was das Verfahren weiter vereinfacht.
Der Gesetzentwurf betont, dass bei der Entscheidung über die Einbürgerung Faktoren wie Sprachkenntnisse, Bildung, berufliche Perspektiven in Deutschland, gesellschaftliche Teilhabe und das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung berücksichtigt werden sollen. Der Prozess wird durch die Bewertung dieser Faktoren umfassender und stellt sicher, dass Personen, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten, mit der deutschen Staatsbürgerschaft belohnt werden.
Das im Gesetzesentwurf vorgesehene vereinfachte Staatsbürgerschaftsverfahren soll eine beschleunigte Integration fördern. Durch die Herabsetzung der Mindestaufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre wird der Weg zur Staatsbürgerschaft greifbarer und attraktiver. Darüber hinaus können Personen mit außergewöhnlichen schulischen oder beruflichen Leistungen, sozialem Engagement und hervorragenden Sprachkenntnissen in Ausnahmefällen bereits nach drei Jahren die Staatsbürgerschaft erhalten. Dieser innovative Ansatz ist einer der ersten in Europa und ermutigt die Menschen, sich vollständig in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.
Da die genauen Ausnahmefälle noch nicht festgelegt wurden, ist es empfehlenswert, sich von einem erfahrenen Anwalt für Staatsangehörigkeitsrecht beraten zu lassen.
Obwohl der Gesetzentwurf darauf abzielt, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu vereinfachen, wird nicht jedem der Einwanderungsprozess erleichtert. Personen mit strafrechtlichen Verurteilungen in bestimmten Bereichen werden vom Erwerb der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen. Im Einklang mit der Verpflichtung Deutschlands, eine integrative Gesellschaft zu fördern und demokratische Werte aufrechtzuerhalten, erkennt der vorgeschlagene Gesetzesentwurf für eine vereinfachte Staatsbürgerschaft an, dass strafrechtliche Verurteilungen aufgrund von antisemitischen, rassistischen, fremdenfeindlichen oder unmenschlichen Handlungen Grund für den Ausschluss von der deutschen Staatsbürgerschaft sein sollten.
Diese Bestimmung spiegelt die entschiedene Haltung Deutschlands gegen Hassverbrechen wider und stellt sicher, dass Personen, die sich derartig verhalten, nicht die mit der deutschen Staatsbürgerschaft verbundenen Privilegien und Rechte erhalten. Auf diese Weise wird die Integrität der deutschen Staatsbürgerschaft geschützt und sichergestellt, dass sie denjenigen gewährt wird, die ein echtes Engagement für Integration, Respekt und Gleichheit zeigen.
Das Staatsangehörigkeitsrecht ist ein sich stetig weiterentwickelndes und dynamisches Rechtsgebiet mit vielen Ausnahmen und Sonderregelungen. Unsere Anwälte sind selbstverständlich mit den Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht bestens vertraut. Dank unserer Expertise und Erfahrung sind wir imstande, Sie gezielt durch das Verfahren zu begleiten und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Unterlagen und Fristen eingehalten werden. Ganz gleich, ob es um die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen, die Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen oder die Vertretung von Mandanten in Gerichtsverfahren geht – unsere Anwälte bieten erstklassige Unterstützung.
Darüber hinaus bearbeiten unsere Anwälte Fälle von doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeit. Angesichts der vorgeschlagenen Änderungen im Gesetzentwurf, die die Beibehaltung der ursprünglichen Staatsbürgerschaft zulassen, können unsere Anwälte Ihnen dabei helfen, die Auswirkungen und Vorteile der Beibehaltung der doppelten Staatsbürgerschaft zu verstehen. Sie bieten fachkundige Beratung zu den Rechten und Pflichten, die mit dem Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten einhergehen, und stellen damit sicher, dass Mandanten stets fundierte Entscheidungen treffen.
Sollten Sie erwägen, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, kontaktieren Sie uns, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Unsere Anwälte für Einwanderungs– und Staatsangehörigkeitsrecht unterstützen Sie gerne bei allen anstehenden Schritten, damit es bei dem Antragsverfahren nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt. Als Full-Service-Kanzlei kümmern wir uns selbstverständlich um die notwendigen Dokumente und die Kommunikation mit den Behörden, um Ihren Einbürgerungsprozess so effizient und angenehm wie möglich zu gestalten. Wir setzen uns für Sie ein.
Der Beitrag Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht | Aktuelle Entwicklungen 2024 erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Der Beitrag Migrationspaket 1 & 2: Neuerungen im Einwanderungsrecht erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Die deutsche Bundesregierung kündigte 2022 an, zwei Migrationspakete auf den Weg zu bringen. Diese sollen grundlegend das Einwanderungsrecht vereinfachen und erweitern. Das Migrationspaket 1 war bereits Ende 2022 beschlossen worden, sodass die Neuerungen im Asylverfahrensrecht und das neue Chancen-Aufenthaltsrecht inzwischen eingeführt wurden. Dieses Jahr soll das Migrationspaket 2 umgesetzt werden. Insbesondere hat der Bundestag mit der Chancenkarte bereits eine neue Aufenthaltserlaubnis beschlossen.
Als Teil des Migrationspakets 1 ist zum 01.01.2023 das Gesetz zur Beschleunigung des Asylgerichtsverfahrens und Asylverfahrens in Kraft getreten.
Insbesondere wurde die lange Zeit geforderte unabhängige Asylverfahrensberatung eingerichtet. Asylbewerber können nun bei einer nicht-staatlichen Stelle Auskünfte zum Verfahren und allgemeine Unterstützung erhalten. Diese Beratungsstelle soll insbesondere das Bundesamt für Migration erheblich entlasten, welches aufgrund von personellen Engpässen Nachfragen oft nicht oder nur unzureichend bzw. verspätet nachkommen konnte. Auf diese Weise soll das Bundesamt mehr Kapazitäten für die Durchführung der Asylverfahren aufbringen können, sodass die einzelenen Verfahren mit weniger Wartezeit abgeschlossen werden können.
Außerdem ist nun gesetzlich festgelegt, dass die Entscheidung des Bundesamts für Migration im Asylverfahren grundsätzlich nicht länger als 6 Monate dauern darf. Auch dies soll die Beschleunigung der Asylverfahren bewirken. Darüber hinaus soll diese Regelung Untätigkeitsklagen verhindern, wodurch wiederum die Verwaltungsgerichte entlastet werden.
Auch das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht ist bereits eingeführt worden. Es ist geregelt in § 104c AufenthG. Primäres Ziel ist es, geduldeten Ausländern die Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt einzuräumen und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht bekommen Sie eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb dieses Zeitraums sollen dann die Voraussetzungen einer dauerhalten Aufenthaltserlaubnis erfüllt werden. Die Voraussetzungen für eine Aufenthaltsgewährung sind in den §§ 25a und 25b AufenthG festgehalten. Dazu gehören beispielsweise hinreichende mündliche Deutschkenntnisse auf A2 Niveau, die selbstständige Lebensunterhaltssicherung, ein Identitätsnachweis sowie das Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Chancen-Aufenthaltserlaubnis erfasst alle Ausländer, die am Stichtag des 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben und mangels Aufenthaltserlaubnis ausweispflichtig sind, aber nicht abgeschoben werden können und deswegen als geduldet gelten. Ausgeschlossen sind hiervon Personen, die wegen Straftaten verurteilt wurden, sowie Personen, die ihre Abschiebung durch Identitätstäuschung oder vorsätzliche Falschangaben zu verhindern versucht haben.
Das Chancen-Aufenthaltsrecht bietet einer großen Zahl von Personen eine Perspektive. Ende 2021 betrug die Zahl der Geduldeten in Deutschland 242.029, von denen 136.605 sich auch bereits länger als fünf Jahre im Bundesgebiet aufhielten. Zu beachten ist, dass das Chancen-Aufenthaltsrecht eine einmalige Sonderregelung ist. Sollten die offenen Voraussetzungen also innerhalb der 18 Monate nicht erfüllt werden, fallen Betroffene zurück in den Geduldeten-Status.
Zu unterscheiden ist das Chancenaufenthaltsrecht von der Chancenkarte.
Die “Chancenkarte”, die am 23.06.2023 vom Bundestag beschlossen wurde, ist ein Aufenthaltstitel zur Suche nach einer Erwerbsqualifikation oder nach Maßnahmen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen. Das bedeutet: Die Chancenkarte ermöglicht die Einreise bzw. den Aufenthalt in Deutschland zur Arbeitsplatzsuche. Die Chancenkarte hat dabei eine Gültigkeit von einem Jahr. Wenn die Jobsuche zwar zu einer qualifizierten Beschäftigung führt, aber nicht alle Voraussetzungen für einen Erwerbstitel erfüllt werden, kann die Chancenkarte mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf bis zu zwei Jahre verlängert werden.
Die Chancenkarte bietet während der Jobsuche die Möglichkeit zur Probearbeit oder auch zur Beschäftigung im Umfang von maximal 20 Stunden in der Woche (Nebenbeschäftigung).
Hat der Karteninhaber innerhalb des Jahres einen festen Arbeitsplatz gefunden, kann er einen entsprechenden Aufenthaltstitel zum Arbeiten in Deutschland bekommen.
Es gibt zwei verschiedene Wege, die Chancenkarte zu erwerben:
Je nachdem, ob man bereits Fachkraft ist oder nicht, unterscheiden sich sodann die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um die Chancenkarte zu erhalten. Zwingende Voraussetzung in beiden Fällen ist jedoch, dass der Lebensunterhalt gesichert ist. Der Lebensunterhalt gilt dann als gesichert, wenn er ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestritten werden kann, § 2 Abs. 3 AufenthG.
In dem Punktesystem gibt es unterschiedlich viele Punkte zum Beispiel für
Keines der vorgestellten Merkmale ist für sich genommen 6 Punkte wert. Die notwendigen 6 Punkte für die Chancenkarte zu erreichen ist also nur in Kombination verschiedener Merkmale möglich.
Im Zusammenhang mit der Chancenkarte wurden auch Vereinfachungen beim Familiennachzug beschlossen: Wenn Ehegattinnen oder Ehegatten oder minderjährige Kinder zu bestimmten Fachkräften nach Deutschland ziehen, wird nun auf den Nachweis ausreichenden Wohnraums verzichtet.
Zudem können solche Fachkräfte auch ihre Eltern und – wenn die Ehegattin oder der Ehegatte auch dauerhaft im Bundesgebiet ansässig sind – Schwiegereltern zu sich holen, wenn sie ihre Aufenthaltserlaubnis erstmals am oder nach dem 1. März 2024 erhalten haben.
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist zum 27.06.2024 in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen:
Für weitreichendere Informationen zum modernisierten Staatsangehörigkeitsrecht beachten Sie bitte folgenden Beitrag sowie unsere Webseite.
Sollten Sie Fragen zum Bleiberecht, Familiennachzug oder den Einwanderungsmöglichkeiten haben, so zögern Sie nicht unser Team zu kontaktieren. Unsere Anwälte für Ausländerrecht beraten Sie gerne individuell zu Ihrer Situation und Ihren rechtlichen Möglichkeiten.
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]]>Das Interesse an eSport in Deutschland hat in den letzten Jahren enorm zugenommen, was sich auch im neuen eSport-Visum widerspiegelt. Das Visum wurde mit dem im März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt und hat zudem viele Aspekte der Einwanderung nach Deutschland verändert.
Das eSport-Visum ermöglicht Sportlern und Trainern in der eSport-Branche einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, sofern die erforderlichen Kriterien erfüllt sind. Unser Rechtsteam berät Sie bei Fragen zum eSport-Visum, dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht.

Wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine rechtliche Frage zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Unsere qualifizierten Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten zudem die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere Informationen, besuchen Sie bitte unsere Seite zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht.
Das eSport-Visum ist im März 2020 in Kraft getreten. Ziel dieses Visums ist es, qualifizierten und erfolgreichen Sportlern die Möglichkeit zu geben, sich in Deutschland niederzulassen und zudem die deutsche eSport-Branche zu stärken. Das Visum ist sowohl für Sportler als auch für Trainer ausgelegt. Es ähnelt in vielerlei Hinsicht den Aufenthaltserlaubnisanforderungen für Sportler und Trainer anderer Sportarten nach §22 der deutschen Beschäftigungsverordnung. Diese Verordnung erlaubt es Sportlern, nach Deutschland zu kommen und eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, wenn:
Das eSport-Visum ermöglicht es eSportlern, nach Deutschland zu kommen, um hier eSport-Teams beizutreten oder solche zu gründen, sofern die gesetzlichen Anforderungen von ihnen erfüllt werden. Vor der Einführung des eSport-Visums konnten eSportler anhand des Schengen-Visums für einen kurzen Zeitraum nach Deutschland einreisen, um an Wettkämpfen teilzunehmen.
Deutschland bietet Beschäftigten erhebliche Chancen bei der Weiterbildung sowie der beruflichen Entwicklung.
Als zentraler Standort in Europa erleichtert es zudem den Zugang zu der gesamten EU. Deutschlands industrielle Entwicklung hat das Land zu einem zukunftsträchtigen Wirtschaftszentrum in Europa werden lassen. Die Wirtschaft, die für das 20. Jahrhundert geeignet war, steht nun vor der Herausforderung, sich zu einer Kraft zu entwickeln, die den neuen Realitäten des 21. Jahrhunderts gewachsen ist.
Als eSport-Arena liegt Europa allerdings derzeit hinter anderen Ländern der Welt zurück, insbesondere Nordamerika und Fernostasien. Es ist jedoch eine wachsende Branche. In Deutschland wurden in Berlin und bei in Form der ESL One in Köln vielbeachtete Events durchgeführt. Darüber hinaus haben berühmte Sportinstitutionen wie der FC Schalke 04 und Werder Bremen eSports-Abteilungen eröffnet, sodass klar ist, dass dieses Wachstum auch in Zukunft anhalten wird.
Des Weiteren hat der eSport in Deutschland mit dem eSport-Bund-Deutschland e.V. (ESBD) einen offiziellen Träger und ist nun das erste Land, das ein eigenes eSport-Visum anbietet. Der ESBD selbst ha das neue eSports-Visum mit offenen Armen begrüßt und hält es für einen großen Schritt nach vorn. Deutschland versucht somit, eins der führenden Länder für eSport zu werden.
Die eSport-Branche ist eine der am schnellsten wachsenden Branchen der Welt. Erfolgreiche Spieler und Teams können inzwischen ähnlich viel Geld verdienen wie Sportler in anderen Branchen. Die als Preisgelder zur Verfügung stehenden Summen wachsen in einem enormen Tempo. Angesichts der Tatsache, dass Veranstaltungen auf der ganzen Welt mittlerweile Zehntausende von Besuchern anlocken und viele Millionen mehr ihre Lieblingsspieler und eSport-Athleten online über Twitch und YouTube verfolgen, ist dies nur allzu verständlich. In Anbetracht dieses Wachtsums wollen zudem große Sportvereine wie Manchester United eSport-Abteilungen einrichten.
Auch aus geschäftlicher Sicht bietet die eSport-Branche eine große Chance. Das Publikum für solche Veranstaltungen besteht vor allem (aber nicht ausschließlich) aus jüngeren Menschen. Dieses Publikum ist ein potenzielles Langzeitpublikum, das solche Produkte auch in Zukunft konsumieren wird. Es ist daher möglich, dass die Leistungen und Bemühungen ihrer bevorzugten eSport-Athleten und -Teams für einen Teil dieses Publikums genauso spannend sind wie die eines FC Bayern München oder Borussia Dortmund für ein traditionelles Sportpublikum. Mit der zunehmenden Nutzung des Internets und der Verbesserung der Technologie werden Spiele und die eSport-Branche auch in Zukunft weiterwachsen.
Das eSport-Visum wurde im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetz eingeführt. Dieses Gesetz wurde bereits seit vielen Jahren angestrebt. Es soll vor allem dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenwirkten. Erklärtes Ziel der Regierung ist es, auf der Grundlage dieses Gesetzes rund 25.000 neue Arbeitskräfte nach Deutschland zu holen. Diese Arbeitskräfte sollen Stellen in qualifizierten Berufen besetzen, die von deutschen oder EU-Arbeitskräften nicht besetzt werden konnten. Einer der wichtigsten Aspekte des Gesetzes ist, dass die Unternehmen nicht mehr nachweisen müssen, dass sie zuvor deutsche oder EU-Arbeitskräfte für den betreffenden Bereich gesucht haben.
Bei der Ausarbeitung des Gesetzes stand der Bedarf an Arbeitskräften in der IT, Kommunikation und Technik im Vordergrund. Es ist jedoch nicht auf diese Berieche beschränkt. Es ist zu hoffen, dass diese Gesetzgebung es Deutschland ermöglichen wird, in moderneren Bereichen der Wirtschaft eine Vorreiterrolle zu übernehmen.
Das eSport-Visum ist eine positive Entwicklung in der deutschen Gesetzgebung. Es gibt der eSport-Industrie in Deutschland einen großen Schub und ermöglicht dem Land, in einer sich schnell entwickelnden Branchen weltweit führend zu werden. Bei Schlun & Elseven bieten unsere Anwälte nicht nur eine Reihe von Dienstleistungen im Einwanderungsrecht, sondern auch in der eSport-Branche. Von eSport-Franchiseverträgen über Urheberrechts- und Markenrechtsleistungen bis hin zu Arbeitsverträgen und Sponsoringverträgen – unsere Anwälte stellen sicher, dass Sie die erforderliche Vertretung und Beratung erhalten, die Sie für Ihren Fall benötigen.
§22 BeschV wurde zudem so abgeändert, dass auch eSportler mitinbegriffen sind, wodurch das eSport-Visum auf ähnlichen Anforderungen beruht. Ein Aufenthaltstitel ermöglicht es einer Person aus einem Nicht-EU-Land, sich in Deutschland niederzulassen. Auch wenn das eSport-Visum den Sportlern nicht direkt ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in Deutschland ermöglicht, kann ein längerer Aufenthalt in Deutschland die Chancen auf einen Daueraufenthalt in Deutschland wesentlich erhöhen.
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]]>Der Beitrag Blaue Karte EU: Gehaltsanforderungen für 2026 erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Die Blaue Karte EU hat die Arbeitsaufnahme in der Europäischen Union für Nicht-EU-Bürger erheblich vereinfacht. Arbeitnehmer aus ganzer Welt können nun in Europa angeworben werden, um dem Fachkräftemangel in bestimmten Branchen schnell und effektiv zu begegnen. In Deutschland sind dies zum Beispiel die Bereiche Ingenieurwesen, Wissenschaft, Medizin und IT.
Insgesamt ist die Blaue Karte EU eine Erfolgsgeschichte. Europa ist für Hochqualifizierte aus Drittstaaten attraktiv geworden, da sie mit der Blauen Karte EU ähnliche Rechte wie EU-Bürger erhalten. Die Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte EU in Deutschland ändern sich jedoch jährlich, sodass die Antragsteller diesen Entwicklungen immer einen Schritt voraus sein müssen. Bei eventuellen Fragen zum Erwerb der Blauen Karte EU wenden Sie sich gerne an die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven. Unser Rechtsteam unterstützt Sie gerne bei der Beantragung und steht Ihnen auch in weiteren Rechtsfragen beratend zur Seite.

Wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine rechtliche Frage zur Blauen Karte EU haben, kontaktieren Sie unsere Kanzlei. Unsere Anwälte sind telefonisch sowie per E-Mail erreichbar und bieten Ihnen zudem die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie unsere Seite zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht .
Der Mindestbetrag, den eine Person verdienen muss, um im Jahr 2026 noch Anspruch auf eine Blaue Karte EU zu haben, beträgt 50.700 €. Dieser Mindestbetrag gilt als Voraussetzung für Arbeitsplätze ohne Arbeitskräftemangel.
Für Berufe in Branchen mit Arbeitskräftemangel liegt die Gehaltsforderung im Jahr 2025 bei 45.934,20€ pro Jahr. Zu den Mangelberufen gehören Informatiker, Ingenieure, Ärzte und Mathematiker. Diese Änderung der Gehaltsanforderungen für die Blaue Karte EU gilt ab dem 1. Januar 2026. Mit der Folge, dass Arbeitgeber diesen Betrag einkalkulieren müssen, wenn sie Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU einstellen oder die Blaue Karte EU von derzeitigen Inhabern verlängern wollen. Dies gilt auch für ausstehende Anträge auf eine Blaue Karte EU.
Wenn Ihr Unternehmen Arbeitnehmer beschäftigt, die derzeit im Besitz einer Blauen Karte EU sind, die nicht erneuert werden muss, müssen Sie keine wesentlichen Änderungen vornehmen. Da mit der Blauen Karte EU hochqualifizierte Fachkräfte angeworben werden sollen, sollten Unternehmen die Kosten für die Einstellung solcher Fachkräfte gegen die Vorteile abwägen, die sie dem Unternehmen bringen können.
Mit dem Erwerb der Blauen Karte EU gehen viele Vorteile einher. Den Fachkräften selbst wird der Zugang zu Deutschland, um dort zu leben und zu arbeiten, erleichtert. Sollten Sie eine Niederlassungserlaubnis anstreben, verkürzt sich die Frist für die Beantragung nach 27 Monaten Aufenthalt in Deutschland auf 21 Monate, wenn Sie die erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. In diesem Fall wird ein B1-Niveau in Deutsch verlangt.
Während der Arbeit in Deutschland genießt der Inhaber der Blauen Karte EU die gleichen Arbeitsrechte wie seine deutschen und EU-Kollegen. Darüber hinaus ermöglicht die Blaue Karte EU die Familienzusammenführung, da der Ehepartner und die Kinder des Arbeitnehmers in die EU nachziehen können. Was die Vorteile für Unternehmen betrifft, so können sie mit der Blauen Karte EU auf einen weitaus größeren Pool von Mitarbeitern zugreifen, wenn sie eine hochqualifizierte Fachkraft in einem bestimmten Bereich benötigen. Auf diese Weise können sie von der Einstellung der klügsten und kreativsten Köpfe weltweit profitieren.
Eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, hochqualifizierte Fachkräfte aus außereuropäischen Ländern anzuwerben, ist die Intra-Corporate-Transfer-Card (ICT-Karte). Diese unterscheidet sich jedoch in manchen Aspekten von der Blauen Karte EU, da die ICT-Karte für Versetzungen innerhalb einzelner Unternehmen konzipiert ist.
Wie in den meisten EU-Ländern ist die Blaue Karte EU auch in Deutschland gültig und weit verbreitet. Dieser Aufenthaltstitel beruht auf § 18b Abs. 2 AufenthG, der als deutsches Recht die EU-Richtlinie 2009/50/EF umsetzt. Die Blaue Karte EU ist in fast allen europäischen Ländern erhältlich. Ausnahmen bilden Dänemark und Irland, die als derzeitige EU-Mitglieder die Blaue Karte EU nicht nutzen.
Wichtig zu beachten ist, dass die Gehaltsanforderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich sind und den Bedürfnissen der einzelnen Länder entsprechen. So sind beispielsweise die Gehaltsanforderungen in Deutschland nicht dieselben wie in Luxemburg.
Sollten Sie Fragen bezüglich der Blauen Karte EU, des Mindestgehalts und anderer Voraussetzungen haben, ist Schlun & Elseven Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Bei der Beantwortung von Fragen rund um die Blaue Karte EU sind unsere Fachkenntnisse im Aufenthalts- und Arbeitsrecht von großem Nutzen. Wir übernehmen für Sie bzw. die Mitarbeiter Ihres Unternehmens gerne die Beantragung einer Blauen Karte EU und die dazugehörigen Behördengänge, damit Sie sich ungestört Ihren Kernaufgaben widmen können.
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]]>Der Beitrag Deutsche Mutter, ausländischer Vater – Recht auf Einbürgerung? erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Mit dem geänderten Geschlechterverständnis unterliegt auch das dem Staatsangehörigkeitsrecht zugrundeliegende Abstammungsprinzip einem Wandel. So wurde mit der am 20.08.2021 in Kraft getretenen Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes ein zehnjähriges Erklärungsrecht eingeführt – für alle Personen, denen in der Vergangenheit aufgrund der damals geltenden geschlechtsdiskriminierenden Abstammungsregelungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt verwehrt wurde. Der § 5 StAG eröffnet den Betroffenen die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit durch eine einfache Erklärung gegenüber der zuständigen Staatsangehörigkeitsbehörde zu erwerben. Die Möglichkeit eines solchen Erwerbs steht konsequenterweise auch ihren Abkömmlingen zu.
In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwält:innen klären Sie über alle rechtlichen und praktischen Aspekte des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft auf. Wir übernehmen für Sie gerne die gesamte Beantragung, um einen möglichst schnellen Ablauf des Antragsverfahrens zu gewährleisten. Dabei sorgen wir für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich vollends auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei weiteren Fragen rund um das Staatsbürgerschaftsrecht zur Verfügung. Um stets auf dem Laufenden in Bezug auf die neuesten Gesetzesänderungen zu sein, lesen Sie unseren Beitrag über aktuelle Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Staatsangehörigkeitsrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Staatsangehörigkeitsrecht.
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2021 einer weitreichenden Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt. Damit wurde die Grundlage für einige Erleichterungen bei der Einbürgerung geschaffen, die in erster Linie Abkömmlinge betrifft:
Diese Personengruppen konnten bisher nur unter Nachweis von Bindungen an Deutschland und entsprechenden Sprachkenntnissen eingebürgert werden. Diese Einschränkungen sind jedoch mit den Änderungen von 2021 größtenteils wegfallen. Durch die erneute Reform des Staatsangehörigkeitsrechts im Jahr 2024 ändern sich die Voraussetzungen des Staatsbürgerschaftserwerbs durch Erklärung nach § 5 StAG nicht. Es wird allerdings ergänzt, dass nach § 34 S. 1 StAG n.F. fähig zur Vornahme von Verfahrensverhandlungen ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat. Als interdisziplinäre Full-Service-Kanzlei, zu deren Tätigkeitsschwerpunkten das Staatsbürgerschaftsrecht gehört, unterstützen wir Sie und Ihre Familie gerne bei dem Prozess der Einbürgerung.
Kindern und sonstigen Abkömmlingen deutscher Staatsangehöriger wird nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes ein zehnjähriges Erklärungsrecht zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit eingeräumt, wenn diese nicht durch Geburt erworben werden konnte. Mit den im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes treten erhebliche Erleichterungen für die Einbürgerung ein:
1. Keine Ermessenseinbürgerung mehr
Alle Personen, die nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes (d.h. ab dem 24. Mai 1949) geboren worden sind, haben ein Recht auf Einbürgerung. Die deutschen Behörden haben keinen Entscheidungsspielraum mehr. Umfasst sind folgende Personen:
2. Frist für die deutsche Staatsbürgerschaft
Das Recht auf Einbürgerung für alle genannten Personen besteht für 10 Jahre ab dem Tag des In-Kraft-Tretens des neuen Gesetzes.
3. Keine engen Bindungen zu Deutschland
Eine enge Bindung zu Deutschland wird nicht mehr gefordert. Kann nachgewiesen werden, dass ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger am Tag der Geburt war, und Sie unter eine der oben genannten Personengruppen fallen, so müssen Sie nicht mehr nachweisen, dass Sie beispielsweise noch Verwandte in Deutschland haben, regelmäßig zu Besuch waren oder eine deutsche Auslandsschule besucht haben.
4. Keine deutschen Sprachkenntnisse
Des Weiteren müssen Sie keine deutschen Sprachkenntnisse mehr nachweisen.
Sie können sich nach den neuen Vorschriften allerdings nicht mehr einbürgern lassen, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nach Ihrer Geburt zwar besessen, dann aber wieder aufgegeben oder anderweitig verloren haben. Der Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft sollte aus einer Vielzahl von Gründen sorgfältig durchdacht werden. Sollten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit allerdings aufgrund nationalsozialistischer Verfolgung verloren haben, stehen Ihnen nach § 7 StAG i.V.m. § 15 BVFG erleichterte Einbürgerungsvoraussetzungen zu.
Sie fallen unter eine der genannten Personengruppen und möchten gern wissen, ob Sie einen Anspruch auf Einbürgerung haben? Füllen Sie bitte unseren interaktiven Fragebogen aus. Wir kommen sodann auf Sie zurück, um weiteres Vorgehen mit Ihnen zu besprechen.
Als Full-Service-Kanzlei begleiten wir Sie bei dem gesamten Prozess der Einbürgerung, insbesondere bei der Kommunikation mit den zuständigen deutschen Behörden. Ganz gleich, welche Herausforderungen es zu bewältigen gibt – unsere Anwält:innen setzen sich ein, damit Ihrer Einbürgerung nichts im Wege steht.
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]]>Der Beitrag Verfolgung im Nationalsozialismus: erleichterte Einbürgerung erschien zuerst auf Schlun & Elseven.
]]>Für frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen wurden ist, sieht die Deutsche Verfassung in Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch auf Wiedereinbürgerung vor (sog. „Wiedergutmachungseinbürgerung“). Ein solcher steht ebenfalls deren Abkömmlingen zu.
Bei anderen Arten der Einbürgerung werden teilweise gewisse Deutschkenntnisse oder der Nachweis einer engen Beziehung zu Deutschland verlangt. Für eine erfolgreiche Wiedergutmachungseinbürgerung müssen diese Voraussetzungen jedoch nicht vorliegen. Weiterhin macht der deutsche Gesetzgeber die Einbürgerung auch ausnahmsweise nicht von der Aufgabe einer jeweils bestehenden ausländischen Staatsangehörigkeit abhängig. Das Grundgesetz nimmt zur Rehabilitierung der NS-Opfer bewusst eine doppelte Staatsangehörigkeit in Kauf.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen eine umfassende Rechtsberatung und Vertretung im Einwanderungsrecht an. Unsere Anwälte sind telefonisch sowie per E-Mail erreichbar und bieten zudem Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie unsere Seite zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht.
Der Deutsche Bundestag hat am 24. Juni 2021 einer weitreichenden Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts zugestimmt und damit die Grundlage für einige Erleichterungen bei der Einbürgerung früherer NS-Verfolgter sowie den Nachkommen dieser beschlossen. Bisher bestand die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung nur, wenn zumindest ein Elternteil vor dem 1. Januar 2000 geboren worden war. Diese Einschränkung soll jedoch nun wegfallen.
Die Änderungen des Staatsangehörigkeitsgesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt. Insbesondere sind folgende wichtige Neuerungen im Gesetz geben:
Es besteht ein Anspruch auf Einbürgerung für Personen, die von nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen betroffen waren, aber keinen Anspruch auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach der Wiedergutmachungsvorschrift des Art. 116 Abs. 2 GG haben, weil sie nicht förmlich ausgebürgert wurden. Das bedeutet, dass es keine offizielle und individuelle Ausbürgerungsurkunde für den Vorfahren gibt.
Der Anspruch auf erleichterte Einbürgerung besteht für Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit wegen der in Art. 116 Abs. 2, S. 1 GG aufgeführten Gründe aufgegeben oder verloren hatten oder für die der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht möglich war.
Dies ist in der Regel der Fall bei:
Die Aufgabe oder der Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit muss nicht zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945, sondern lediglich im Zusammenhang mit nationalsozialistischen Verfolgungsmaßnahmen vor dem 26. Februar 1955 erfolgt sein.
Deutsche Sprachkenntnisse sind auch hier nicht erforderlich.
Der Einbürgerungsanspruch besteht auch für alle Abkömmlinge. Damit sind neben den Kindern auch sämtliche Nachkommen absteigender Linie (Enkel, Ur-Enkel usw.) gemeint. Zudem werden auch vor dem 1. Januar 1977 angenommene Adoptivkinder mit einbezogen. Diese konnten durch die Adoption zwar nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, aber waren wie leibliche Kinder von den Nachwirkungen des Verfolgungsschicksals betroffen. Daher werden auch diese unter Wiedergutmachungsaspekten einbezogen.
Eine Einbürgerung wegen Verfolgung im Nationalsozialismus unterliegt auch weiterhin keiner Befristung und ist daher jederzeit möglich.
Gerne begleiten wir Sie bei dem gesamten Prozess der Einbürgerung, insbesondere bei der Kommunikation mit den zuständigen deutschen Behörden. Die Erfahrung zeigt, dass es eine Weile dauern kann, bis die hierzu notwendigen Dokumente beschafft werden können. Im Rahmen von Wiedergutmachungseinbürgerungen ist es wichtig, das Verwandtschaftsverhältnis zu den verfolgten Familienmitgliedern durch entsprechende Unterlagen belegen zu können. Zudem sind Dokumente erforderlich, durch die bewiesen werden können, dass die Vorfahren während des Nationalsozialismus in Deutschland verfolgt wurden oder zumindest zu einer Personengruppe gehörten, denen die Verfolgung unmittelbar drohte. Dies kann unter anderem für jüdische Vorfahren der Fall sein.
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]]>Warten Sie bereits seit Monaten vergeblich auf eine Entscheidung über Ihren Antrag auf Erteilung eines Visums oder eines sonstigen Aufenthaltstitels? Es scheint so, als würde die zuständige Behörde Ihren Antrag trotz Nachfragen ignorieren?
Häufig können Monate vergehen, bis eine Behörde über einen Antrag entschieden hat. Die sich in die Länge ziehende Wartezeit kann eine große Belastung darstellen. Insbesondere die Ungewissheit darüber, wie es weitergehen wird, ob endlich der ersehnte Aufenthaltstitel erteilt wird oder nicht, kann beschwerlich sein.
Um die Behörde dazu zu bewegen, Ihren Antrag zügig zu bearbeiten und so das Verfahren zu beschleunigen, steht die Möglichkeit der Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO zur Verfügung.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen umfassende Rechtsberatung und Vertretung bei allen Angelegenheiten im Einwanderungsrecht an. Unsere Anwälte sind telefonisch sowie per E-Mail erreichbar und bieten zudem Videokonferenzen an. Für weitere rechtliche Informationen besuchen Sie unsere Seite zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht.
Die Untätigkeitsklage gemäß § 75 VwGO ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht und stellt eine besondere Form der Verpflichtungsklage dar. Zwar ist die Verwaltung bereits grundsätzlich dazu verpflichtet, zügig und rechtzeitig über Anträge zu entscheiden. Wird dieser Verpflichtung jedoch nicht nachgekommen, kann mit der Untätigkeitsklage ein Tätigwerden der jeweiligen Behörde in einer vom Gericht vorgegebenen Zeit erzwungen werden.
Gerade im Ausländerrecht fallen die Wartezeiten bis zu einer Entscheidung durch die zuständige Behörde häufig sehr lang aus. Dies ist nicht selten auf eine allgemeine Unterbesetzung zurückzuführen. In solchen Fällen kann die Untätigkeitsklage Abhilfe schaffen und eine schnelle Entscheidung herbeiführen. Sie ist zulässig, wenn über einen Widerspruch oder über einen Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden worden ist.
Bevor Sie Untätigkeitsklage erheben können, müssen Sie entweder Widerspruch eingelegt oder einen Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts gestellt haben. Bei einem Aufenthaltstitel handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Wenn Sie also beispielsweise einen Antrag auf Erteilung eines Visums bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland oder auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Aufenthaltsgesetz bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt haben, liegt diese Voraussetzung vor. Häufig wird die Untätigkeitsklage im Falle eines Asylantrags beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben.
Eine Untätigkeitsklage kommt nur in Betracht, wenn über den Widerspruch oder den Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsaktes in angemessener Frist nicht entschieden worden ist. Es darf also noch keine Entscheidung über Ihren Antrag ergangen sein. Zudem muss der Behörde eine angemessene Frist zur Bearbeitung Ihres Antrags eingeräumt worden sein.
Grundsätzlich beträgt die angemessene Frist drei Monate seit dem Antrag bei der Behörde (§ 75 S. 2 VwGO). In Ausnahmefällen, wenn wegen besonderer Umstände eine kürzere Frist geboten ist, kann auch schon vor Ablauf von drei Monaten Untätigkeitsklage erhoben werden. Solche besonderen Umstände können angenommen werden, wenn der betroffenen Person anderenfalls schwere, gegebenenfalls nicht behebbare Nachteile drohen, beispielsweise bei dringender Hilfebedürftigkeit.
Auch im Asylrecht kann grundsätzlich nach drei Monaten ab Antragstellung Untätigkeitsklage erhoben werden. Zwar ist in § 24 Abs. 4 AsylG von einer sechsmonatigen Frist die Rede. Diese legt jedoch nur den Zeitpunkt fest, ab dem der Antragsteller einen Anspruch auf Mitteilung hat, bis wann voraussichtlich über seinen Asylantrag entschieden wird. (vgl. VG München, Urt. v. 8.2.2016 – M 24 K 15.31419; vgl. VG Osnabrück, Urt. v. 14.10.2015 – 5 A 390/15) Beachtet werden sollte jedoch, dass einige Gerichte einen Antrag auf Auskunftserteilung beim BAMF gemäß § 24 Abs. 4 AsylG vor Klageerhebung fordern (so z.B. VG Regensburg, Urt. v. 6.7.2015 – 1 K 15.31185).
Vorausgesetzt wird außerdem, dass die Behörde ohne zureichenden Grund untätig bleibt. Zureichende Gründe können etwa ein besonderer Umfang oder Schwierigkeiten bei der Aufklärung des Falles sein. Zudem liegt grundsätzlich ein zureichender Grund vor, wenn für den Antrag benötigte Unterlagen fehlen. In diesem Fall muss die Behörde jedoch für die Nachreichung der entsprechenden Unterlagen durch den Antragsteller Sorge tragen. Kommt sie dieser Pflicht nicht nach, beginnt die Frist in dem Zeitpunkt zu laufen, in dem die Behörde nach einer angemessenen Zeit zur Bearbeitung zur Nachreichung hätte anhalten müssen.
Nicht als zureichender Grund angesehen wird eine (dauerhafte) Überlastung der Behörde aus organisatorischen Gründen. Denn es liegt in ihrer Verantwortung, für die entsprechenden Maßnahmen zu sorgen, die eine Bearbeitung in angemessener Frist ermöglichen.
Beruht die Verzögerung der Bearbeitung auf einem zureichenden Grund, setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus (§ 75 S. 3 VwGO).
Um den Kläger im Falle einer rechtmäßig erhobenen Untätigkeitsklage vor den Kosten des Rechtsstreits zu bewahren, gibt es eine spezielle Regelung der Kostentragung. Wenn der Kläger mit einer Entscheidung über seinen Antrag vor Klageerhebung rechnen durfte, so hat die jeweilige Behörde gemäß § 161 Abs. 3 VwGO die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Dies gilt sowohl im Falle einer Entscheidung mit dem vom Kläger begehrten Inhalt als auch im Falle einer ablehnenden Entscheidung durch die Behörde (BVerwG, Beschluss v. 23.7.1991 – 3 C 56/90, NVwZ 1991, 1181). Erfolgt nach Klageerhebung also die Entscheidung, die schon zuvor hätte ergehen müssen, dann kann der Fall vom Kläger für erledigt erklärt werden und die Behörde muss die Kosten übernehmen.
Jedoch muss sie die Kosten nicht tragen, wenn ein zureichender Grund für die Nichtentscheidung vorgelegen hat und dem Kläger dieser Grund bekannt war oder bekannt sein musste (BVerwG, Beschluss v. 23.7.1991 – 3 C 56/90, NVwZ 1991, 1181). Außerdem muss der Kläger grundsätzlich die Kosten tragen, wenn er verfrüht Klage erhebt. Es sollte also vor Klageerhebung sorgfältig überprüft werden, ob die Untätigkeitsklage in Ihrem konkreten Fall ratsam ist oder ob nicht die Verzögerung der Bearbeitung erkennbar auf einem zureichenden Grund beruht.
Unser Rechtsteam steht Ihnen bei Fragen zum Ausländer- und Aufenthaltsrecht mit ihr seiner er Expertise und langjährigen Erfahrung zur Seite. Wir bieten Ihnen eine persönliche Beratung und helfen Ihnen dabei, schnellstmöglich eine Entscheidung der zuständigen Behörde über Ihren Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zu erhalten.
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