Dr. Matthias Wurm, LL.M. Rechtsanwalts-Kanzlei Schlun & Elseven Tue, 10 Feb 2026 10:38:53 +0000 de hourly 1 Edelmetall-Recycling bei Heraeus von 2015 bis 2025: Welche Kunden jetzt ihre Verträge und Abrechnungen prüfen sollten https://se-legal.de/heraeus-edelmetall-ermittlungen-rechtlicher-leitfaden/ Tue, 10 Feb 2026 10:33:04 +0000 https://se-legal.de/?p=352652 Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 16 Mitarbeiter von Heraeus Precious Metals wegen des Verdachts der Unterschlagung und des gewerbsmäßigen Betrugs im Edelmetall-Recycling. Betroffen sein könnte ein Zeitraum von zehn Jahren – von 2015 bis 2025. Für Unternehmen, die in diesem Zeitraum Recycling-Dienstleistungen bei Heraeus in Anspruch genommen haben, stellt sich nun die Frage: Wurden meine Edelmetalle vollständig [...]

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Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 16 Mitarbeiter von Heraeus Precious Metals wegen des Verdachts der Unterschlagung und des gewerbsmäßigen Betrugs im Edelmetall-Recycling. Betroffen sein könnte ein Zeitraum von zehn Jahren – von 2015 bis 2025. Für Unternehmen, die in diesem Zeitraum Recycling-Dienstleistungen bei Heraeus in Anspruch genommen haben, stellt sich nun die Frage: Wurden meine Edelmetalle vollständig abgerechnet?


Der Fall Heraeus: Was ist bekannt?

Laut öffentlichen Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird gegen Mitarbeiter der Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG ermittelt. Der Vorwurf: Edelmetalle, die während des Recyclingprozesses in Mahlanlagen und Fräsen zurückgeblieben seien, sollen nicht an die Kunden weitergegeben, sondern im Unternehmen zurückbehalten worden sein.

Konkret geht es um wertvolle Platingruppenmetalle wie Platin, Palladium und Rhodium, die bei der Rückgewinnung aus Katalysatoren, Elektronikschrott und anderen edelmetallhaltigen Materialien anfallen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Ermittlungszeitraum: 2015 bis 2025 (10 Jahre)
  • Beschuldigte: 16 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, darunter auch Führungskräfte
  • Vorwurf: Veruntreuende Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB), gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (§ 263 StGB)
  • Aufdeckung: Durch interne Hinweise über ein Whistleblower-System
  • Heraeus-Reaktion: Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft, externe Untersuchung durch Rechtsanwaltskanzlei, Rückstellungen von rund 458 Millionen Euro

Heraeus hat nach eigenen Angaben die identifizierten Unregelmäßigkeiten unverzüglich abgestellt, personelle Konsequenzen gezogen und Compliance-Systeme verstärkt.


Welche Branchen und Kunden sind typischerweise betroffen?

Heraeus Precious Metals ist einer der weltweit größten Recycler von Edelmetallen. Das Unternehmen verarbeitet edelmetallhaltige Materialien aus zahlreichen Industrien. Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen aus den folgenden Branchen:

  • Automobilindustrie: Unternehmen, die Abgas-Katalysatoren recyceln lassen oder Produktionsabfälle aus der Katalysatorherstellung zur Rückgewinnung von Platin, Palladium und Rhodium an Heraeus gesendet haben.
  • Chemieindustrie: Betriebe, die edelmetallhaltige Prozesskatalysatoren einsetzen und diese nach Ende der Nutzungsdauer dem Recycling zuführen – sowohl homogene als auch heterogene Katalysatoren.
  • Elektronikindustrie: Hersteller elektronischer Komponenten, die Leiterplatten, Steckverbinder, Kontakte, Bonddraht oder edelmetallhaltige Beschichtungen recyceln lassen.
  • Energiewirtschaft: Betriebe, die Katalysatoren für Brennstoffzellen oder Elektrolyse-Anwendungen einsetzen.

Warum sollten Sie jetzt handeln?

Auch wenn Heraeus erklärt hat, betroffene Kunden entschädigt zu haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass alle Ansprüche umfassend geprüft und vollständig ausgeglichen wurden.

Neben der reinen Rückgabe oder Vergütung des fehlenden Edelmetalls können zudem weitere Ansprüche wie Nutzungsersatz, Aufwendungsersatz oder Schadensersatz in Betracht kommen.

Auch wenn Vorfälle bis 2015 zurückreichen: Viele Ansprüche können noch durchgesetzt werden und sind noch nicht verjährt. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie von den Unregelmäßigkeiten erfahren haben – und das kann für viele Kunden erst jetzt durch die öffentlichen Ermittlungen der Fall sein.

Prüfen Sie auch erhaltene Entschädigungen kritisch. Eine pauschale Zahlung ohne detaillierte Herleitung ist möglicherweise nicht ausreichend.

Wenn Ihr Unternehmen also zwischen 2015 und 2025 edelmetallhaltige Materialien zur Rückgewinnung an Heraeus gesendet hat, sollten Sie Ihre Abrechnungen überprüfen.


So gehen Sie systematisch vor: Ihre Prüfungsstrategie

Eine fundierte Überprüfung Ihrer Geschäftsbeziehung mit Heraeus Precious Metals erfordert eine strukturierte Vorgehensweise:

  1. Vertragliche Grundlagen sichten
  • Welche Vereinbarungen bestehen oder bestanden?
  • Welche Abrechnungsmodalitäten wurden vereinbart?
  • Gibt es Klauseln zu Schwund, Rückständen, Kontrollmessungen?
  • Wurden Pool-Accounts genutzt oder Einzelabrechnungen?
  1. Abrechnungsunterlagen zusammenstellen
  • Lieferscheine und Begleitpapiere
  • Eingangsbestätigungen von Heraeus
  • Analyseergebnisse und Edelmetallgehalte
  • Rückgewinnungsberichte (Recovery Reports)
  • Gutschriften und Zahlungsnachweise
  1. Plausibilitätsprüfung durchführen
  • Entsprechen die abgerechneten Mengen den erwarteten Rückgewinnungsraten?
  • Gab es auffällige Abweichungen bei Schwundquoten?
  • Wurden ungewöhnlich niedrige Ausbeuten ausgewiesen?
  • Gibt es Differenzen zwischen eigenen Schätzungen und Heraeus-Angaben?
  1. Zeitliche Einordnung
  • Welche Lieferungen und Abrechnungen fallen in den Zeitraum 2015–2025?
  • Gab es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten?
  • Wurden Sie von Heraeus bereits kontaktiert?
  1. Dokumentation sichern
  • Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen systematisch
  • Sichern Sie E-Mail-Verläufe und interne Notizen

Wie Schlun & Elseven Sie unterstützt

Wir beraten und vertreten Unternehmen im gesamten Wirtschaftsrecht – mit besonderem Fokus auf Vertragsrecht und Schadensersatz. Unsere Anwälte begleiten Unternehmen bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Edelmetall-Recycling bei Heraeus.

  • Vertragsprüfung und Anspruchsanalyse: Wir analysieren Ihre Recycling-, Rückgewinnungs- und Abrechnungsvereinbarungen im Detail und identifizieren vertragliche Pflichten, mögliche Pflichtverletzungen sowie Anspruchsgrundlagen. Dabei bewerten wir Schwachstellen in den vertraglichen Regelungen und prüfen, welche Rechte Ihnen zustehen.
  • Abrechnungsanalyse mit technischem Sachverstand: Wir führen eine systematische Durchsicht aller Lieferungen und Abrechnungen im Zeitraum 2015 bis 2025 durch. Dies umfasst die Plausibilitätsprüfung ausgewiesener Rückgewinnungsraten, die Bewertung von Schwundquoten und Rückständen sowie den Abgleich mit Marktstandards und technischen Benchmarks. Wir identifizieren Differenzen und auffällige Abweichungen, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten könnten.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir machen Ihre Rechte konsequent geltend – sei es die Rückforderung fehlender Edelmetallmengen (Herausgabeansprüche), die Geltendmachung von Vermögensschäden (Schadensersatz), die Durchsetzung von Transparenz über alle Prozessschritte (Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche) oder die Forderung von Zinsen und Wertsteigerungen (Verzugs- und Nutzungsersatz).
  • Begleitung interner Sonderprüfungen: Wenn Sie eine unternehmensinterne Sonderprüfung durchführen möchten, strukturieren und begleiten wir diese professionell. Wir unterstützen bei der Dokumenten- und Beweissicherung, bewerten die Ergebnisse rechtlich und entwickeln eine Strategie zur Risikoeinschätzung und Anspruchsdurchsetzung.
  • Strategische Verhandlung und Litigation: Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dies umfasst Verhandlungen mit Heraeus zur Erzielung eines fairen Vergleichs, die Klageerhebung vor den zuständigen Zivilgerichten, einstweilige Maßnahmen zur Sicherung von Ansprüchen und Beweismitteln sowie die Vollstreckung rechtskräftiger Titel.
  • Beratung an der Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht: Wir wahren Ihre Interessen auch im laufenden Strafverfahren. Im Rahmen der Opfervertretung koordinieren wir zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren, prüfen die Möglichkeit der Nebenklage (soweit zulässig) und nutzen das Adhäsionsverfahren zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren.

FAQ: Häufige Fragen zum Fall Heraeus

Nicht jeder Kunde ist betroffen. Die Ermittlungen richten sich gegen bestimmte Prozessschritte im Recycling. Ob Ihre Aufträge betroffen sind, lässt sich nur durch eine individuelle Prüfung klären.

Nicht zwangsläufig. Die Verjährung beginnt erst mit Kenntnis. Wenn Sie erst jetzt durch die Medienberichterstattung von möglichen Unregelmäßigkeiten erfahren, beginnt die Verjährungsfrist möglicherweise erst jetzt. Zudem gelten für Herausgabeansprüche längere Fristen.

Nein. Zivilrechtliche Ansprüche können unabhängig von einem Strafverfahren geltend gemacht werden. Ob eine eigene Strafanzeige sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ja, das kann sinnvoll sein. Kollektive Verfahren oder koordinierte Anspruchsdurchsetzung können Kosten senken und Verhandlungsdruck erhöhen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten. 

Ja. Es gibt verschiedene Wege, fehlende Unterlagen zu rekonstruieren oder von Heraeus anzufordern (Auskunftsansprüche). Wir unterstützen Sie bei der Dokumentenbeschaffung.

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Chronext zahlt nicht aus? Was Sie jetzt tun können https://se-legal.de/chronext-zahlt-nicht-aus-was-sie-jetzt-tun-koennen/ Wed, 28 Jan 2026 13:25:18 +0000 https://se-legal.de/?p=351175 Die Online-Plattform für Luxusuhren Chronext verspricht einen komfortablen Verkaufsprozess: Uhr anbieten, kostenlose Abholung, Authentifizierung und schnelle Auszahlung. Doch was, wenn die Realität anders aussieht? Sie senden Ihre Uhr ein, nach der Prüfung bestätigt die Plattform den Verkauf zu einem vereinbarten Preis. Doch dann verzögert sich die Auszahlung – teilweise über Wochen hinweg. Damit sind Sie [...]

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Die Online-Plattform für Luxusuhren Chronext verspricht einen komfortablen Verkaufsprozess: Uhr anbieten, kostenlose Abholung, Authentifizierung und schnelle Auszahlung. Doch was, wenn die Realität anders aussieht? Sie senden Ihre Uhr ein, nach der Prüfung bestätigt die Plattform den Verkauf zu einem vereinbarten Preis. Doch dann verzögert sich die Auszahlung – teilweise über Wochen hinweg. Damit sind Sie nicht allein. Immer mehr Verkäufer berichten von Auszahlungsproblemen bei dem Online-Händler für Luxusuhren. Wir erklären, welche Rechte Sie haben und wie Sie am besten vorgehen.


Chronext zahlt nicht aus: Das sind die typischen Fälle

Verzögerte Auszahlung nach Verkaufsbestätigung Der häufigste Fall: Chronext bestätigt den erfolgreichen Verkauf der Uhr, doch die vereinbarte Zahlung erfolgt nicht zum zugesagten Termin. Verkäufer warten teilweise wochenlang auf ihr Geld.

Keine Reaktion auf Zahlungsaufforderungen Betroffene versuchen telefonisch oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen, erhalten aber keine oder nur standardisierte Antworten ohne konkrete Zahlungszusage.

Nachträgliche Preisminderungen In manchen Fällen meldet sich Chronext nach Erhalt der Uhr mit angeblichen Mängeln und bietet einen deutlich niedrigeren Preis an – die Uhr befindet sich jedoch bereits in ihrem Besitz.

Auszahlung nur in Gutscheinen statt in Geld Einzelne Verkäufer berichten, dass statt der vereinbarten Geldauszahlung nur Gutscheine für Käufe auf der Plattform angeboten werden.

Komplette Zahlungsverweigerung Im schlimmsten Fall verweigert Chronext die Auszahlung gänzlich, ohne die Uhr zurückzusenden.


Ab wann muss Chronext zahlen?

Die entscheidende Frage lautet: Wann ist Chronext rechtlich verpflichtet zu zahlen, und ab wann befindet sich das Unternehmen im Verzug?

Fälligkeit der Kaufpreiszahlung

Grundsätzlich richtet sich der Zeitpunkt der Zahlung nach dem zwischen Ihnen und Chronext geschlossenen Vertrag. Typischerweise wird in den AGB oder in der Verkaufsbestätigung ein konkreter Auszahlungszeitpunkt genannt – beispielsweise “innerhalb von 30 Tagen nach Verkauf” oder “5 Werktage nach Authentifizierung”.

Ist ein solcher Termin vereinbart, muss Chronext spätestens zu diesem Zeitpunkt zahlen. Fehlt eine konkrete Frist, ist die Zahlung grundsätzlich sofort fällig – also unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags bzw. nach Verpflichtung zur Zahlung (§ 271 Abs. 1 BGB).

Eintritt des Zahlungsverzugs

Chronext gerät in Verzug, wenn:

  • ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin (z.B. “05. Februar 2026”) überschritten ist, ohne dass die Zahlung erfolgt (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Sie Chronext nach Fälligkeit zur Zahlung aufgefordert haben und eine angemessene Frist (in der Regel 7-14 Tage) verstrichen ist (§ 286 Abs. 1 BGB).

Chronext im Verzug: Diese Rechte haben Sie

Sobald Chronext sich im Zahlungsverzug befindet, stehen Ihnen als Verkäufer verschiedene Ansprüche zu:

  • Verzugszinsen: Ab Eintritt des Verzugs können Sie Verzugszinsen geltend machen.
  • Schadensersatz: Neben den Verzugszinsen haben Sie Anspruch auf Ersatz weiterer Schäden, die Ihnen durch den Zahlungsverzug entstanden sind (§§ 280, 286 BGB).

Chronext zahlt nicht – wann ein Anwalt sinnvoll ist

Nicht in jedem Fall ist sofort anwaltliche Hilfe erforderlich. Doch es gibt klare Situationen, in denen professionelle Unterstützung wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich geboten ist:

Anwaltliche Hilfe ist empfehlenswert, wenn:

  • Ihre Forderung mehrere tausend Euro beträgt (ab etwa 3.000 Euro)
  • Chronext auf Ihre eigenen Zahlungsaufforderungen nicht oder nur ausweichend reagiert
  • bereits mehrere Wochen seit der vereinbarten Auszahlung vergangen sind
  • Chronext die Zahlung ohne nachvollziehbare rechtliche Begründung verweigert
  • Sie unsicher sind, ob Ihr Anspruch rechtlich durchsetzbar ist
  • Chronext nachträglich den Preis mindern will

Chronext zahlt nicht aus – so kann Schlun & Elseven Ihnen helfen

Als Full-Service-Kanzlei unterstützen wir von Schlun & Elseven Rechtsanwälte Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen gegen Chronext mit einem klaren, strukturierten Vorgehen: Sei es mit einer außergerichtlichen Zahlungsaufforderung, einem gerichtlichen Mahnverfahren oder aber im Klageverfahren. Wir vertreten Sie kompetent und mit einer maßgeschneiderten Strategie – über das gesamte Verfahren hinweg.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung und sichern Sie Ihre Rechte, bevor es zu spät ist.

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KI-Nachahmung von (Synchron-)Stimmen und das Persönlichkeitsrecht: Was ist geschützt? https://se-legal.de/ki-stimmimitation-persoenlichkeitsrecht/ Mon, 17 Nov 2025 11:25:06 +0000 https://se-legal.de/?p=342806 Künstliche Intelligenz (KI) macht es heute möglich, Stimmen täuschend echt zu imitieren – doch wer dabei die Stimme prominenter Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung nutzt, begeht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das hat das Landgericht Berlin II in einem wegweisenden Urteil vom 20. August 2025 (Az. 2 O 202/24) klargestellt. Ein Youtuber, der die unverwechselbare Synchronstimme [...]

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Künstliche Intelligenz (KI) macht es heute möglich, Stimmen täuschend echt zu imitieren – doch wer dabei die Stimme prominenter Persönlichkeiten ohne deren Einwilligung nutzt, begeht eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. Das hat das Landgericht Berlin II in einem wegweisenden Urteil vom 20. August 2025 (Az. 2 O 202/24) klargestellt. Ein Youtuber, der die unverwechselbare Synchronstimme von Manfred Lehmann mittels KI-Nachahmung generieren ließ, muss nun 4.000 Euro fiktive Lizenzgebühr zahlen – ein Signal mit weitreichenden Folgen vor allem für Synchronsprecher.

Sie sind Synchronsprecher:in oder Voice Talent und Ihre Stimme wurde ohne Ihre Zustimmung mittels KI verwendet?

Die Kanzlei Schlun & Elseven Rechtsanwälte berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um das Recht an der eigenen Stimme, KI-generierte Inhalte und Persönlichkeitsrechte. Wir prüfen die Aussichten Ihres Falles, gestalten rechtskonforme Lizenzverträge und setzen Ihre (Unterlassung-)Ansprüche durch.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung – frühzeitiges Handeln schützt vor kostspieligen Rechtsstreitigkeiten und eventuellen Reputationsschäden.

Der Fall: Wenn KI die Stimme einer Legende nachahmt

Manfred Lehmann gehört zu den bekanntesten Synchronsprechern Deutschlands. Seine markante Stimme kennen Millionen Filmfans als deutsche Stimme von Bruce Willis oder Gérard Depardieu. Genau diese Bekanntheit machte sich ein Youtuber mit rund 190.000 Abonnenten zunutze: Er ließ eine KI-Software Lehmanns charakteristische Synchronstimme nachahmen und vertonte damit zwei Videos auf seinem Kanal – ohne Lehmanns Wissen oder Einwilligung. Zahlreiche Zuschauer identifizierten in den Kommentaren sofort Lehmanns Stimme und gingen davon aus, der 80-jährige Sprecher habe die Videos tatsächlich vertont. Eine Kennzeichnung als KI-generierte Stimme fehlte völlig.

Als Lehmann von der unerlaubten Nutzung erfuhr, ließ er abmahnen. Der Youtuber gab zwar eine Unterlassungserklärung ab, verweigerte jedoch die Zahlung einer Lizenzgebühr und der Abmahnkosten. Daraufhin klagte Lehmann vor dem Landgericht Berlin II – mit Erfolg.


Rechtlicher Hintergrund: Das Recht an der eigenen Stimme

Anders als das Recht am eigenen Bild, das in den §§ 22 ff. Kunsturhebergesetz (KUG) ausdrücklich geregelt ist, existiert in Deutschland keine explizite Norm zum Schutz der Stimme. Dennoch ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG auch das Recht an der eigenen Stimme umfasst.

Die Stimme gilt als identifizierbares Persönlichkeitsmerkmal – vergleichbar mit dem Namen oder dem Bildnis einer Person. Bereits frühere Gerichtsentscheidungen, wie etwa die des OLG Hamburg (Beschluss vom 8. Mai 1989, Az. 3 W 45/89), hatten bei Stimmenimitationen Persönlichkeitsrechtsverletzungen bejaht. Der BGH hat zudem klargestellt, dass das Persönlichkeitsrecht nicht nur ideelle, sondern auch vermögenswerte Interessen schützt: Der Stimme kann ein erheblicher wirtschaftlicher Wert zukommen, über den ausschließlich der Rechteinhaber verfügen darf.


Die Entscheidung

Das Landgericht Berlin II stellte in seiner Entscheidung mehrere grundlegende Punkte fest, die für künftige Fälle wegweisend sein dürften:

Zuordnungsverwirrung durch KI-Nachahmung

Das Gericht machte deutlich: Es ist unerheblich, ob eine Stimme im Original verwendet, von einem menschlichen Imitator nachgemacht oder von einer KI generiert wird. Entscheidend ist die durch die gezielte Ähnlichkeit hervorgerufene “Zuordnungsverwirrung” beim Publikum. Ein nicht unerheblicher Teil der Zuschauer ging aufgrund der Ähnlichkeit davon aus, dass Manfred Lehmann die Videos tatsächlich gesprochen hatte – die Kommentare unter den Videos belegten dies eindeutig. Das Gericht wies auch das Argument des Beklagten zurück, er habe lediglich nach einer “authentischen Stimme mit heldenhaftem Klang” gesucht. Die vom System vorgeschlagene Stimme sei zwar eine KI-Nachahmung und nicht “die” Originalstimme Lehmanns gewesen, doch sei die Rechtslage nicht anders zu beurteilen als bei einer menschlichen Stimmenimitation.

Synchronstimme genießt eigenständigen Schutz

Interessant: Das Gericht stellte klar, dass nicht nur die “natürliche” Alltagsstimme einer Person geschützt ist, sondern auch deren professionelle Synchronstimme. Lehmanns charakteristische Synchronstimme, mit der er Bruce Willis spricht, ist ein eigenständiges, schutzwürdiges Persönlichkeitsmerkmal – auch wenn sie sich von seiner normalen Sprechstimme unterscheidet.

Kommerzielle Nutzung schlägt Kunstfreiheit

Der Beklagte berief sich darauf, seine Videos seien satirischer Natur und von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Zwar hätten die Videos satirischen Gehalt, doch diene die Verwendung von Lehmanns bekannter Stimme in erster Linie kommerziellen Zwecken: Sie sollte die Videos attraktiver machen, Klickzahlen steigern und letztlich den am Ende verlinkten Online-Shop bewerben. Die satirische Auseinandersetzung mit der Regierung wäre dem Youtuber auch ohne Nutzung von Lehmanns Stimme möglich gewesen. Die Kunstfreiheit rechtfertige daher nicht den Eingriff in Lehmanns Persönlichkeitsrecht.

Reputationsrisiko durch politische Zuordnung

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Durch die Verwendung der Stimme konnte bei Betrachtern der Eindruck entstehen, Lehmann identifiziere sich mit den Inhalten des “politisch offenbar eher rechts einzuordnenden” Youtubers. Dies könne sich negativ auf Lehmanns Ansehen auswirken, insbesondere bei Menschen, die politisch anders positioniert sind.

Fehlende KI-Kennzeichnung verschärft die Rechtsverletzung

Das Gericht bemängelte ausdrücklich, dass die Videos keinerlei Hinweis darauf enthielten, dass es sich um eine KI-generierte Stimme handelte. Diese fehlende Transparenz verschärfte die Bewertung der Rechtsverletzung zusätzlich.

Ersatzanspruch: Fiktive Lizenzgebühr als Maßstab

Zur Bemessung des Schadensersatzes orientierte sich das Gericht an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur unberechtigten Bildnisnutzung zu Werbezwecken. Wer das Persönlichkeitsmerkmal eines Dritten unberechtigt für kommerzielle Zwecke nutzt, zeigt damit, dass er diesem einen wirtschaftlichen Wert beimisst – und muss dafür einen angemessenen Wertersatz leisten. Die Höhe der fiktiven Lizenzgebühr wurde nach § 287 Abs. 2 ZPO geschätzt. Maßgeblich ist dabei, was vernünftige Vertragspartner für die konkrete Nutzung vereinbart hätten. Das Gericht setzte eine fiktive Lizenzgebühr von 2.000 Euro pro Video fest. Bei zwei betroffenen Videos ergab sich ein Gesamtbetrag von 4.000 Euro zuzüglich Erstattung der außergerichtlichen Anwaltskosten.


Handlungsempfehlungen für Synchronsprecher und Voice Talents

Generell | Regelmäßiges Stimm-Monitoring durchführen

  • Überwachen Sie aktiv, ob Ihre Stimme auf Plattformen wie YouTube, TikTok, Instagram oder in Podcasts ohne Ihre Zustimmung verwendet wird.
  • Als Tipp: Nutzen Sie Google Alerts mit Ihrem Namen und Begriffen wie “Synchronstimme”, “Voice” oder den Namen der von Ihnen synchronisierten Schauspieler.

Generell | Vertragsgestaltung anpassen

  • Bei neuen Verträgen bzw. bei Ergänzung existierender Verträge: Spezifische KI-Klauseln, Klonverbote, Festlegung des Nutzungsrahmens und Vertragsstrafen aufnehmen!

Im Verdachtsfall | Beweise umgehend sichern

  • Erstellen Sie Screenshots und Video-Aufzeichnungen der fraglichen Inhalte.
  • Dokumentieren Sie URLs, Upload-Datum und Kanal-/Account-Informationen.
  • Sichern Sie Nutzerkommentare, die Ihre Stimme identifizieren.
  • Notieren Sie Klickzahlen, Reichweite und kommerzielle Verlinkungen (z.B. Links zu Online-Shops).
  • Speichern Sie Analytics-Daten, falls verfügbar.

Im Verdachtsfall | Rechtliche Ersteinschätzung einholen

  • Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich. Wir prüfen, ob Unterlassungs- und/oder Entschädigungsansprüche bestehen und beraten Sie umfassend.

Fazit: Stimme als schutzwürdiges Persönlichkeitsmerkmal – auch in generierter Form

Das Urteil des Landgerichts Berlin II markiert einen Wendepunkt im Umgang mit KI-generierten Stimmen. Es macht unmissverständlich klar: Die Stimme ist ein schutzwürdiges Persönlichkeitsmerkmal mit wirtschaftlichem Wert – unabhängig davon, ob sie im Original oder als KI-Nachahmung verwendet wird. Wer prominente oder charakteristische Stimmen ohne Einwilligung für kommerzielle Zwecke nutzt, riskiert nicht nur Unterlassungsansprüche, sondern auch erhebliche Schadensersatzforderungen.

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Coaching-Verträge: Wann Fernunterricht vorliegt und Rückerstattung möglich ist https://se-legal.de/coaching-vertraege-wann-fernunterricht-vorliegt-und-rueckerstattung-moeglich-ist/ Tue, 23 Sep 2025 12:30:15 +0000 https://se-legal.de/?p=331723 Der Markt für Online-Coachings boomt – versprochen werden oft persönliche Transformation, beruflicher Erfolg und finanzielle Freiheit. Jedoch können gerade bei Coachingverträgen viele rechtliche Fallstricke lauern: undurchsichtige Vertragsklauseln, fehlende Widerrufsbelehrungen und Kurse, die eigentlich unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen und dennoch ohne die erforderliche Zulassung durch die Zentrale für Fernunterricht (ZFU) angeboten werden. Ein Urteil [...]

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Der Markt für Online-Coachings boomt – versprochen werden oft persönliche Transformation, beruflicher Erfolg und finanzielle Freiheit. Jedoch können gerade bei Coachingverträgen viele rechtliche Fallstricke lauern: undurchsichtige Vertragsklauseln, fehlende Widerrufsbelehrungen und Kurse, die eigentlich unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) fallen und dennoch ohne die erforderliche Zulassung durch die Zentrale für Fernunterricht (ZFU) angeboten werden. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat die Rechte von Coaching-Kund:innen deutlich gestärkt: Wenn Anbieter die gesetzlich vorgegebene Zulassung nicht einhalten, ist der Vertrag nichtig – mit der Folge, dass Sie als Coaching-Teilnehmender Ihr Geld vollständig (auch nach mehreren Monaten) zurückfordern können.

Sie haben in ein Online-Coaching investiert und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vertrags? Als interdisziplinäre Kanzlei mit Schwerpunkt im Vertragsrecht prüft Schlun & Elseven Ihren Fall individuell, setzt Ihre Rückzahlungsansprüche durch und schützt Sie vor unzulässigen Klauseln. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Vertrags- und Verbraucherrecht – kompetent, diskret und durchsetzungsstark.

Sie haben in ein Online-Coaching investiert und zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vertrags? Als interdisziplinäre Kanzlei mit Schwerpunkt im Vertragsrecht prüft Schlun & Elseven Ihren Fall individuell, setzt Ihre Rückzahlungsansprüche durch und schützt Sie vor unzulässigen Klauseln. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung im Vertrags- und Verbraucherrecht – kompetent, diskret und durchsetzungsstark. 

Coaching-Verträge: Was schuldet ein Coach?

Aus juristischer Sicht ist ein Coaching-Vertrag meist ein Dienstvertrag (§ 611 BGB). Das bedeutet: Der Coach schuldet nur sein Bemühen, nicht jedoch einen messbaren Erfolg. Anders kann dies sein, wenn der Coach konkrete Zielversprechungen macht (z. B. „Nach meinem Programm werden Sie 5-stellige Monatsumsätze erzielen“). Dann kann es sich mitunter um einen Werkvertrag (§ 631 BGB) handeln – mit ganz anderen rechtlichen Pflichten.

Tipp: Achten Sie auf explizite Formulierungen im Vertrag oder auf der Website. Je konkreter die Erfolgsversprechungen, desto eher kann es sein, dass der Coach für das Nichterreichen der Versprechungen haften muss – und desto eher kann der Vertrag auch rechtlich angreifbar sein.


Ob “Coaching” oder “Fernunterricht”: Das gilt bei Online-Angeboten

Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) schützt Kund:innen vor unseriösen Online-Coachings, wenn folgende drei Kriterien erfüllt sind:

  • Es wird Wissen gegen Geld vermittelt.
  • Die Inhalte werden überwiegend online oder ohne persönlichen Kontakt bereitgestellt.
  • Es gibt eine Art Leistungskontrolle (z. B. Feedback per E-Mail, Zoom-Q&A, Pflichtaufgaben etc.).

Wenn ein Coaching-Programm alle drei Punkte erfüllt, gilt es rechtlich als Fernunterricht – und darf nur mit Zulassung der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) angeboten werden.


BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 – Ihre Rechte als Kund:in gestärkt

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.06.2025 (Az. III ZR 109/24) entschieden:

  • Auch Coaching-Verträge zwischen Unternehmer:innen können unter das FernUSG fallen. Entscheidend ist nicht Ihr Status, sondern die Struktur des Angebots. Der Schutzbereich von § 7 FernUSG ist also nicht nur auf Verbraucher:innen beschränkt.
  • Ist das Coaching auf systematische Wissensvermittlung mit Lernerfolgskontrolle ausgelegt, liegt Fernunterricht vor – selbst wenn es als „Mentoring“, „Coaching“ oder einfach als “Kurs” verkauft wurde.
  • Ohne ZFU-Zulassung ist der Vertrag nichtig.
  • Bereits gezahlte Beträge können Sie vollständig zurückfordern – ohne Abzüge, auch wenn Sie Leistungen wie etwa Videos oder Calls bereits erhalten haben.
  • Zusätzlich besteht oft ein Widerrufsrecht, das auch Monate später noch ausgeübt werden kann, z. B. wenn:
    • Sie nicht / nicht vollständig oder nicht korrekt über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden,
    • die ZFU-Zulassung fehlt,
    • Sie rechtlich als Verbraucher:in einzustufen sind.

So können Sie problematische Coaching-Verträge erkennen

Viele Coaching-Verträge sind juristisch angreifbar. Achten Sie besonders auf:

  • konkrete Erfolgsaussagen („Sie verdienen X Euro in Y Wochen“),
  • Pflichtaufgaben, Lernmodule oder Tests,
  • Hinweise auf einen „Lehrplan“ oder Zertifikate,
  • Verzicht auf Widerrufsrecht (z. B. durch den sofortigen Beginn der Leistung),
  • Unfaire oder überraschende AGB, etwa bei Kündigungsfristen oder automatischen Verlängerungen.

Was können Sie tun, wenn Sie bereits gezahlt haben?

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Coaching-Vertrag unter das FernUSG fällt oder in anderer Weise rechtswidrig ist:

  • Vertrag und Kommunikation prüfen: Gibt es Leistungsversprechen? Hinweise auf „Unterricht“?
  • Nach ZFU-Zulassung fragen: Hat der Anbieter eine gültige Zulassung?
  • Widerruf erklären (falls Frist nicht ordnungsgemäß begonnen hat),
  • Rückforderung nach § 812 BGB geltend machen
  • Juristischen Rat einholen: Einspezialisierter Anwalt kann Sie unterstützen, Ihr Geld erfolgreich zurückzufordern.

Fazit: So setzen Sie als Coaching-Kund:in Ihre Rechte durch

Viele digitale Coaching-Angebote bewegen sich juristisch auf dünnem Eis. Wenn keine ZFU-Zulassung vorliegt oder der Vertrag unzulässige Klauseln enthält, haben Sie gute Chancen auf vollständige Rückzahlung – auch Monate später.

Lassen Sie sich nicht von leeren Erfolgsversprechen oder intransparenten AGB täuschen. Als Coaching-Kund:in haben Sie Rechte – nutzen Sie sie.

Haben Sie an einem Coaching teilgenommen, mit dem Sie nicht zufrieden sind und wünschen sich nun eine Prüfung, ob Sie eventuell einen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten haben? Unsere Kanzlei bietet im Rahmen eines Beratungsgesprächs eine Ersteinschätzung.


Welche Auswirkungen hat das BGH-Urteil auf anwaltliche Fortbildungen?

Das wegweisende BGH-Urteil vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) zum Fernunterrichtsschutzgesetz wirft nicht nur Fragen für Coaching-Anbieter bzw. Coaching-Teilnehmende auf, sondern verunsichert auch Anbieter anwaltlicher Fortbildungen. Denn: (Fach-)Anwälte müssen sich gemäß der BRAO fortbilden und dies geschieht zumeist im Rahmen von synchron stattfindenden Online-Veranstaltungen.

Synchron bzw. “live” ist eine Online-Veranstaltung dann, wenn sie nur in Echtzeit stattfindet, also nicht aufgezeichnet wird und dementsprechend nicht später noch einmal aufgerufen werden kann. Die Frage war nun, ob auch anwaltliche Fortbildungen einer ZFU-Zulassung bedürfen. Entscheidend ist hier die Definition nach § 1 FernUSG: Es bedarf einer räumlichen Trennung zwischen Lehrenden und Lernenden sowie einer Überwachung des Lernerfolgs. Unterricht findet dann “räumlich getrennt” statt, wenn er zu großen Teilen asynchron (also gerade nicht in Echtzeit) stattfindet.

Für anwaltliche Online-Fortbildungen bedeutet dies also, dass sie nach wie vor keiner ZFU-Zulassung bedürfen (solange sie nicht aufgezeichnet werden), da sie nicht unter den Anwendungsbereich von § 1 FernUSG fallen und somit weiterhin online in Echtzeit angeboten werden können.

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US-Zölle unter Trump: Auswirkungen auf deutsche Unternehmen im Überblick https://se-legal.de/trump-zolle-deutsche-exporteure-rechtsberatung/ Tue, 16 Sep 2025 10:44:32 +0000 https://se-legal.de/?p=330045 Die Zollpolitik der Trump-Administration stellt deutsche Exporteure vor erhebliche Herausforderungen. Besonders betroffen sind mittelständische Unternehmen, die auf US-Märkte angewiesen oder in globale Lieferketten eingebunden sind. Grundzölle auf alle deutschen Exporte, erhöhte EU-Zölle sowie drastische Sonderzölle auf einzelne Branchen haben bereits zu spürbaren wirtschaftlichen Belastungen geführt. Während das Bundesberufungsgericht die meisten Trump-Zölle am 29. August 2025 [...]

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Die Zollpolitik der Trump-Administration stellt deutsche Exporteure vor erhebliche Herausforderungen. Besonders betroffen sind mittelständische Unternehmen, die auf US-Märkte angewiesen oder in globale Lieferketten eingebunden sind.

Grundzölle auf alle deutschen Exporte, erhöhte EU-Zölle sowie drastische Sonderzölle auf einzelne Branchen haben bereits zu spürbaren wirtschaftlichen Belastungen geführt. Während das Bundesberufungsgericht die meisten Trump-Zölle am 29. August 2025 für rechtswidrig erklärte, bleiben sie bis zur Entscheidung des Supreme Court – die nicht vor dem 14. Oktober 2025 zu erwarten ist – weiterhin in Kraft.

Diese Rechtsunsicherheit zwingt Unternehmen dazu, sowohl operative Anpassungen vorzunehmen als auch rechtliche Gegebenheiten zu prüfen. Die rechtliche Durchsetzung etwaiger Rückerstattungsansprüche und die Anpassung von Lieferverträgen, stellen komplexe rechtliche Herausforderungen für Unternehmen dar. So müssen Fristen beachtet, Dokumentationen über Zahlungen lückenlos geführt und gegebenenfalls Vertragsbedingungen überprüft werden.

Eine fundierte rechtliche Beratung ist daher unerlässlich. Als international tätige Full-Service-Kanzlei unterstützen wir deutsche Exporteure umfassend bei allen Fragen rund um die Trump-Zollpolitik. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen Ihre Rückerstattungsansprüche, beraten bei Vertragsanpassungen und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht – deutschlandweit und international.

Haben Sie Fragen zu Trump-Zöllen oder benötigen rechtliche Beratung im internationalen Handelsrecht? Unsere Rechtsanwälte unterstützen Exporteure bei der Navigation durch US-Handelspolitik-Änderungen. Kontaktieren Sie uns per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz, um Ihre spezifische Situation zu besprechen. Besuchen Sie unsere Homepage für Internationales Kauf- und Kaufvertragsrecht für weitere Informationen.

US-Zollpolitik: Die aktuelle Rechtslage

Die von Präsident Trump eingeführten US-Zölle („Trump-Zölle”) prägen seit Anfang 2025 den transatlantischen Handel. Besonders deutsche Unternehmen insbesondere aus der Automobil-, Maschinenbau- und Chemieindustrie stehen unter Druck.

Seit Februar 2025 erhebt die US-Regierung neue Importzölle auf zahlreiche Produkte. Ziel ist es, Handelsbilanzdefizite auszugleichen und politischen Druck auf Partnerländer auszuüben. Für deutsche Exporteure bedeuten die Zölle Kostensteigerungen, Planungsunsicherheit und neue rechtliche Risiken.

Die Chronologie der Ereignisse verdeutlicht die Dynamik dieser rasanten Entwicklung:

Februar 2025: Erste Zollwelle trifft Nachbarländer

Trump führt die sogenannten “Trafficking Tariffs” ein: 25 Prozent Zölle auf Waren aus Kanada und Mexiko sowie 10–20 Prozent auf chinesische Produkte. Für deutsche Unternehmen ergeben sich erste Belastungen bei Auto- und Maschinenexporten durch veränderte Lieferketten.

März 2025: Energiezölle belasten Chemiebranche

Trump verhängt 25 Prozent Strafzölle auf Importe aus Ländern, welche venezolanisches Öl beziehen. Deutsche Chemieunternehmen verzeichnen zusätzliche Kostenbelastungen für energieintensive Produktionen.

April 2025: Umfassende “Reziproke Zölle”

Einführung der “Reciprocal Tariffs” mit einem Grundsatz von 10 Prozent und Aufschlägen bis zu 50 Prozent. Deutsche Exporte in die USA werden branchenübergreifend teurer. Es wird ein sogenannter Universalzoll auf praktisch alle US-Importe über 800 USD erlassen.

April 2025: Fahrzeugzölle auf EU-Importe

25 Prozent Zölle auf EU-Importe von Fahrzeugen und Autoteilen. Ausweitung der Maßnahmen ab Mai belastet deutsche Automobilindustrie und Zuliefererketten zusätzlich.

Mai 2025: Erste juristische Niederlage

Das U.S. Court of International Trade erklärt die Zölle für rechtswidrig, lässt sie jedoch vorerst bestehen. Deutsche Exporteure stehen vor erhöhter Rechtsunsicherheit bei Investitionsentscheidungen.

August 2025: Berufungsgericht bestätigt Rechtswidrigkeit

Ein Berufungsgericht erklärt einen Großteil der von Trump verhängten Zölle für rechtswidrig und stellt fest, dass der Präsident seine Befugnisse überschritten hat.

September 2025: Supreme Court angerufen

Die Trump-Administration beantragt beim Supreme Court die Aufhebung der Berufungsgerichtsentscheidung. Parallel dazu erlässt Trump erste Ausnahmen für Rohstoffe und Pharmazeutika.

Die wirtschaftlichen Auswirkungen werden messbar. Der Finanzminister weist auf mögliche Rückzahlungsverpflichtungen in Milliardenhöhe hin, Volkswagen verzeichnet erhebliche Verluste.


US-Zölle: Branchenspezifische Auswirkungen

Die US-Zölle betreffen deutsche Branchen in unterschiedlicher Intensität. Während manche Sektoren durch ihre Marktposition und Produktionsstruktur besonders vulnerabel sind, können andere die Belastungen besser kompensieren. Die Automobilindustrie und der Pharmasektor zeigen exemplarisch diese unterschiedlichen Auswirkungen.

US-Zölle: Auswirkungen auf die Automobilindustrie

Deutsche Autohersteller stehen im Zentrum der amerikanischen Zollpolitik. Mit rund 65 Prozent aller EU-Autoexporte sind deutsche Unternehmen die zentrale Zielgruppe der verhängten Maßnahmen. Die aktuellen Zölle von bis zu 25 Prozent auf Fahrzeuge aus Kanada und Mexiko führen zu erheblichen finanziellen Belastungen für die deutsche Automobilbranche. Die Unternehmen reagieren unterschiedlich auf diese Herausforderung:

BMW kündigte im Mai 2025 Preissteigerungen von 4 Prozent für aus Mexiko importierte Modelle an. Weiterhin folgte im Juli 2025 eine breite Preisanhebung von durchschnittlich 1,9 % für nahezu alle 2026er-Modelle in den USA. Im September 2025 bezifferte das Unternehmen die Belastung durch die Zölle auf eine Verringerung der Gewinnmarge um 1,25 Prozentpunkte. Damit gehört BMW zu den deutschen Herstellern, die besonders transparent die wirtschaftlichen Folgen der Zollpolitik offenlegen.

Mercedes-Benz verfolgt eine andere Strategie und absorbiert die Zölle auf das Modelljahr 2025 vollständig, um die Marktposition in den USA zu halten. Volkswagen prognostiziert einen Gewinnrückgang von 7,1 auf 3,3 Milliarden Euro für das Geschäftsjahr 2025. Diese Entwicklungen unterstreichen die wirtschaftliche Tragweite der Zollmaßnahmen und machen strategische Anpassungen der Unternehmen erforderlich.

US-Zölle: Auswirkungen auf die Pharmaindustrie

Besonders brisant gestaltet sich die Situation für deutsche Pharmaunternehmen. Die US-Regierung droht mit einer schrittweisen Erhöhung der Zölle auf bis zu 250 Prozent innerhalb von 18 Monaten. Diese aggressive Strategie zielt darauf ab, die pharmazeutische Produktion zurück in die USA zu verlagern.

Bayer AG reagiert bislang gelassen auf diese Ankündigungen. Das Unternehmen sieht derzeit keine Notwendigkeit, seine globale Produktionsstruktur zu ändern. Die Kapitalmärkte bewerten die Situation jedoch kritischer: Die Bayer-Aktie verlor nach den Zollankündigungen etwa 10 Prozent an Wert. Für die deutsche Pharmaindustrie entstehen erhebliche Planungsunsicherheiten, auch wenn operative Anpassungen bislang nicht erforderlich erscheinen.


US-Zölle und ihre Folgen: Rechtliche und strategische Handlungsoptionen für deutsche Unternehmen

Betroffene deutsche Unternehmen sollten sowohl kurzfristige rechtliche Schritte als auch strategische Anpassungen prüfen. Die Rechtsunsicherheit macht eine systematische Herangehensweise erforderlich.

  1. Dokumentation aller Zollzahlungen: Deutsche Importeure sollten alle IEEPA-Zollzahlungen seit Februar 2025 lückenlos erfassen. Bei einem endgültigen Gerichtsurteil gegen die Zölle könnten substanzielle Rückerstattungsansprüche entstehen. Alle Belege für potenzielle Rückerstattungsverfahren sollten systematisch gesichert werden.
  2. Vertragsprüfung: Bestehende Lieferverträge sollten auf Preisanpassungs- und Force-Majeure-Klauseln überprüft werden.
  3. Operative Maßnahmen: Das Cash Management muss erhöhte Zollvorauszahlungen einkalkulieren. Alternative Lieferwege über kanadische oder mexikanische Produktionsstandorte prüfen und US-Produktionsstandorte für die eigene Produktion evaluieren.
  4. Supply Chain-Diversifizierung: Die US-Marktabhängigkeit sollte durch geografische Streuung reduziert werden. Zolllager, Duty Drawback-Programme und Freihandelszonen bieten operative Vorteile. Die Optimierung der First Sale for Export-Regelung kann bei USA-Geschäften zusätzliche Einsparpotenziale erschließen.

Ausblick: Entscheidung des Supreme Court

Die noch ausstehende Entscheidung des US Supreme Court über die Rechtmäßigkeit der Zölle wird die weitere Entwicklung maßgeblich beeinflussen. Die Trump-Administration hat bereits Berufung gegen das Urteil des Berufungsgerichts angekündigt. Das Gericht hat bis zum 14. Oktober 2025 Zeit, über die Annahme des Falls zu entscheiden.

Für deutsche Unternehmen ergeben sich zwei grundlegend verschiedene Szenarien: Sollten die Zölle bestehen bleiben, müssen Unternehmen langfristige Umstrukturierungen planen, Investitionen in US-Produktionskapazitäten erwägen und ihre Exportstrategien fundamental neu ausrichten. Im umgekehrten Fall einer Aufhebung der Zölle wären Rückerstattungen bereits gezahlter Zölle möglich, die gewohnte Handelspraxis könnte zurückkehren und Exporteure erhielten wieder Planungssicherheit.

Unabhängig vom Ausgang der Supreme Court-Entscheidung hat die Zollkrise bereits gezeigt, wie schnell sich internationale Handelsbeziehungen ändern können. Deutsche Unternehmen sollten daher ihre Risikostrategien überdenken und sich auf beide Szenarien vorbereiten.

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Birkenstock-Sandalen und der Urheberschutz: “Ist das Kunst, oder kann das weg?” https://se-legal.de/birkenstock-sandalen-und-der-urheberschutz-ist-das-kunst-oder-kann-das-weg/ Wed, 05 Mar 2025 14:27:20 +0000 https://se-legal.de/?p=281165 Birkenstock kann weg, zumindest der Urheberschutz an den Sandalen. Denn diesen hat die Birkenstock-Gruppe vom Bundesgerichtshof am 20.02.2025 nicht zugesprochen bekommen, nachdem sie versucht hat in gleich mehreren Verfahren gegen ähnliche Modelle von Konkurrenten vorzugehen, BGH, I ZR 16/24, I ZR 17/24, I ZR 18/24. Kein Urheberschutz für Birkenstocksandalen Voraussetzung, um Urheberrechtsschutz zu erlangen ist, [...]

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Birkenstock kann weg, zumindest der Urheberschutz an den Sandalen. Denn diesen hat die Birkenstock-Gruppe vom Bundesgerichtshof am 20.02.2025 nicht zugesprochen bekommen, nachdem sie versucht hat in gleich mehreren Verfahren gegen ähnliche Modelle von Konkurrenten vorzugehen, BGH, I ZR 16/24, I ZR 17/24, I ZR 18/24.


Kein Urheberschutz für Birkenstocksandalen

Voraussetzung, um Urheberrechtsschutz zu erlangen ist, dass ein Werk vorliegt. Werke sind laut Urheberrecht “persönliche geistige Schöpfungen”. Persönlich bedeutet hierbei, dass sie durch einen Menschen erschaffen worden sein müssen. Das Wort Schöpfung meint, dass eine Formung, und nicht bloß eine Auffindung vorliegt. Damit soll sichergestellt werden, dass es sich um eine der Art nach Neuheit handelt, mit einem Wiedererkennungswert. Der geistige Inhalt muss gedanklicher oder ästhetischer Art sein. Zusätzlich muss das Werk eine Gestaltungshöhe aufweisen, das heißt, die Individualität muss ein quantitatives Mindestmaß überschreiten. Hieran scheitern beispielsweise gelegentlich Songs, die neu aufgelegt werden. Das Gesetz teilt Werke – allerdings nicht abschließend – in verschiedene Kategorien ein. So gelten als Sprachwerke Schriftwerke, Reden und Computerprogramme. Werke können aber auch in der Musik vorkommen – wie beispielsweise komponierte Lieder. Das Gesetz zählt auch pantomimische Werke, einschließlich der Werke der Tanzkunst auf, aber auch Werke der bildenden Künste, einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst, ebenso wie Entwürfe solcher Werke.

Die Birkenstock-Gruppe hat in ihrer Klage argumentiert, ihre Sandalenmodelle seien Werke der angewandten Kunst und somit urheberrechtlich geschützt. Aus diesem Grunde haben sie in mehreren Fällen auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Rückruf und Vernichtung der Sandalen der Konkurrenz geklagt. Kurz um geht es der Birkenstock Gruppe also darum, gegen Unternehmen vorzugehen, die ähnliche Sandalen anbieten.

Damit waren sie zunächst in der Vorinstanz erfolgreich, denn das Landesgericht hat den Klagen jeweils stattgegeben. Erst das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen und bereits einen urheberrechtlichen Schutz verneint, sprich: laut des Oberlandesgerichts liegt bei den Sandalenmodellen schon kein Werk im oben erklärten Sinne vor. Das Oberlandesgericht hat jedoch die Revisionen zugelassen, wodurch es der Birkenstock Gruppe möglich war, den Streit vor den Bundesgerichtshof (BGH) zu bringen. Die Revisionen hatten jedoch keinen Erfolg, der BGH schließt sich der Auffassung des OGL an und verneint im vorliegenden Fall die Schaffung eines Werks. Laut des BGH ist das rein handwerkliche Schaffen unter Verwendung formaler Gestaltungselemente dem Urheberrechtsschutz nicht zugänglich. Mit anderen Worten könnte man auch sagen, die Sandale ist als solche nicht individuell genug, um auch als schöpferische Gestaltung im Sinne des Urheberrechts zu gelten.

Wer den Urheberanspruch beanspruchen will, muss auch darlegen, inwiefern die Voraussetzungen für diesen vorliegen. Die Birkenstock-Gruppe hätte folglich genau darlegen müssen, worin die schöpferische Gestaltung ihrer Sandalen liegt. Nach Prüfungen der von Birkenstock hervorgebrachten Punkte kam das Oberlandesgericht jedoch zu dem Entschluss, dass der bestehende Gestaltungsspielraum nicht in einem solchen Maße schöpferisch ausgeschöpft worden ist, dass es für einen urheberrechtlichen Schutz ausgereicht hätte.

Dies gestaltet sich für Sandalen wohl ohnehin schwer, denn laut des OLG ist Voraussetzung für einen Urheberrechtschutz, dass ein gestalterischer Freiraum besteht, welcher in künstlerischer Weise genutzt worden ist. Ein solches freies und künstlerisches Schaffen ist jedoch ausgeschlossen, wenn technische Erfordernisse, Regeln oder andere Zwänge die Gestaltung bestimmen. Vor allem muss all dies aber auch eine hohe Gestaltungshöhe aufweisen, das heißt, im Falle einer Sandale eine hohe Individualität aufweisen. Birkenstock Sandalen sind aber nun einmal auch für ihr sehr schlichtes Aussehen bekannt.  Und somit besteht kein Raum für ein Werk und der Urheberschutz ist nicht gegeben.


Designrecht

Während der Schutz für Urheberrecht 70 Jahre bestehen bleibt, läuft das Designrecht nach 25 Jahren ab. Die gängigeren Wege, Designs zu schützen, verläuft eigentlich über Geschmacksmuster oder Markenrechte. Diese müssen beim jeweiligen Amt eingetragen werden, während das Urheberrecht dem Werk selbst anhaftet und somit mit Erschaffung des Werks automatisch entsteht. Ein Grund, wieso die Birkenstock-Gruppe versucht hat, einen Urheberrechtsschutz zu erlangen, könnte eventuell darin liegen, dass sie Probleme haben, ihr Design beim Europäischen Amt für geistigen Eigentumsschutz (EUIPO) registrieren zu lassen. Dieses lehnte eine Eintragung des Modells “Arizona Big Buckle” ab, weil eine zu hohe Ähnlichkeit des Designs mit einem Modell des britischen Händlers Next vorliege, welches bereits vor Birkenstock einen Antrag auf Designschutz gestellt hatte. Im Designschutz würde es Spielraum bei verschiedenen Gestaltungselementen wie der Sohle, dem Obermaterial oder der Farbgebung geben, den Birkenstock laut EUIPO jedoch nicht ausreichend genutzt habe.

Somit hat die Birkenstock- Gruppe bis hierhin keinen Schutz, um ihre Sandalen vor Nachahmern zu schützen. Es bleibt abzuwarten, ob sie sich noch andere Strategien einfallen lassen.

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Cannabis-Legalisierung in Deutschland | 2024 https://se-legal.de/cannabis-legalisierung-in-deutschland-2024/ Mon, 01 Apr 2024 07:38:14 +0000 https://se-legal.de/?p=247661 Die Gesetze und Vorschriften über den Besitz und den Konsum von Cannabis stehen vor enormen Veränderungen, da der Bundestag mit dem Cannabisgesetz (CanG) eine neue Regelung unterstützt, die den Freizeitkonsum von Cannabis erlaubt. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Meilenstein in der drogenpolitischen Entwicklung in Deutschland dar. In einigen Kreisen, insbesondere bei einigen Oppositionsparteien, hat [...]

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Die Gesetze und Vorschriften über den Besitz und den Konsum von Cannabis stehen vor enormen Veränderungen, da der Bundestag mit dem Cannabisgesetz (CanG) eine neue Regelung unterstützt, die den Freizeitkonsum von Cannabis erlaubt. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden Meilenstein in der drogenpolitischen Entwicklung in Deutschland dar. In einigen Kreisen, insbesondere bei einigen Oppositionsparteien, hat es allerdings starken Widerstand gegeben, auch wenn es sich bei dem Cannabisgesetz nur um eine Teillegalisierung von Cannabis handelt. Die Pläne der Regierungskoalition sehen eine streng kontrollierte Freigabe mit zahlreichen Vorschriften vor. Dieser Schritt eröffnet neue Möglichkeiten, bringt aber auch viele Herausforderungen mit sich – in erster Linie solche rechtlicher Natur.

In diesem Zusammenhang bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Als vertrauenswürdige Rechtsberater erkennen wir den Wert einer umfassenden Unterstützung für Unternehmen und Privatpersonen, die die Komplexität, der sich entwickelnden Rahmenbedingungen für die Legalisierung von Cannabis in Deutschland verstehen wollen. Unser interdisziplinäres Team von Anwälten steht zur Verfügung, um Ihnen eine zuverlässige Rechtsberatung zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Teillegalisierung von Cannabis zu gewährleisten. Dabei werden Sie – im Hinblick auf Ihr Anliegen – umfassend über die Möglichkeiten und Auswirkungen des bevorstehenden Cannabisgesetzes beraten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zur Cannabis-Legalisierung haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen.

Zum Verständnis der vorgeschlagenen rechtlichen Änderungen

Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz schafft einen Rahmen für die Teillegalisierung von Cannabis mit einer sorgfältigen Abwägung der Vorschriften. Die Regierung strebt ein schrittweises Inkrafttreten in mehreren Schritten ab dem 1. April an. Das Gesetz wurde vom Bundestag verabschiedet, wird aber Ende März in den Bundesrat gehen. Folglich könnten die verschiedenen Schritte, die mit der Umsetzung des Gesetzes verbunden sind, diese Pläne verzögern.

Nach den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen dürfen Erwachsene ab 18 Jahren bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenbedarf besitzen und bis zu drei Cannabispflanzen in ihren eigenen vier Wänden anbauen. Mit diesem Schritt soll die Einzelperson gestärkt und gleichzeitig ein Gefühl der persönlichen Verantwortung für den Cannabiskonsum gefördert werden.

Darüber hinaus ebnet das Gesetz den Weg für die Gründung nichtkommerzieller Anbauverbände (die als “Cannabis Social Clubs” bezeichnet werden), die eine einzigartige Möglichkeit für den gemeinsamen Anbau und die Verteilung von Cannabis an bis zu 500 in Deutschland ansässige Mitglieder bieten. Pro Vereinsmitglied können maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Personen unter 21 Jahren können maximal 30 Gramm pro Monat erhalten, wobei eine Obergrenze für den Wirkstoffgehalt festgelegt werden soll. Die Mitgliedsbeiträge werden die Kosten decken, wobei für jedes abgegebene Gramm gegebenenfalls ein zusätzlicher Betrag zu entrichten ist. Der Konsum von Cannabis vor Ort wird nicht erlaubt sein.

Obwohl das neue Gesetz in seiner jetzigen Form Grenzen für den Vertrieb von Cannabis haben wird, sollte es für Unternehmen leichter werden, Cannabis für medizinische Zwecke in Deutschland anzubauen. Die Anwälte von Schlun & Elseven stehen zur Verfügung, um Unternehmen, die in der medizinischen Branche tätig sind, umfassend über die Möglichkeiten der Teillegalisierung von Cannabis zu beraten.

In Anerkennung der Notwendigkeit einer Reform der Strafjustiz enthält das Gesetz Bestimmungen zur Tilgung früherer Verurteilungen im Zusammenhang mit Cannabisbesitz oder Eigenanbau. Personen, die wegen des Besitzes von bis zu 25 Gramm oder des Anbaus von maximal drei Pflanzen verurteilt wurden, können einen Antrag auf Löschung aus dem Bundeszentralregister stellen. Sollten Sie zu den Betroffen gehören, so stehen Ihnen unsere erfahrenen Strafverteidiger zur Seite, um Sie in allen Fragen des Betäubungsmitteldelikts zu beraten.

Beschränkungen und Vorschriften im Rahmen der vorgeschlagenen Gesetzgebung

Aufgrund der deutlichen Lockerung der Cannabisgesetze sieht der Gesetzgeber strenge Beschränkungen vor, um die öffentliche Sicherheit und den Schutz – insbesondere von Minderjährigen – zu gewährleisten. So wird der öffentliche Konsum von Cannabis in ausgewiesenen Bereichen (wie z. B. in und in der Nähe von Schulen, Sportanlagen und Fußgängerzonen) bis 20 Uhr verboten sein. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen, um mögliche Risiken zu mindern. Darüber hinaus wird innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes eine erste Bewertung seiner Auswirkungen auf den Jugendschutz durchgeführt.

Außerdem wird der Markt streng reguliert sein, sodass es in Deutschland vergleichsweise schwierig sein wird, Cannabis zu kaufen. Ursprünglich gab es Pläne, den Verkauf von Cannabis in lizenzierten Geschäften und Apotheken zu erlauben, aber diese Konzepte sind nicht Teil der aktuellen Gesetzgebung. Nach Umsetzung der Änderungen wird Cannabis über die Anbauverbände mit einer begrenzten Mitgliederzahl und nur für Personen mit Wohnsitz in Deutschland erhältlich sein.

Die Verfügbarkeit von Cannabis über Anbauverbände und nicht über Geschäfte bedeutet, dass der legale Cannabisvertrieb in Deutschland relativ begrenzt sein wird, zumindest ab dem Zeitpunkt der ersten Umsetzung des Gesetzes.


Kritik an dem vorgeschlagenen Gesetz und Zweifel an seiner Zukunft

Einige Interessengruppen haben berechtigte Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und der möglichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen geäußert. Diese Bedenken beziehen sich auf mögliche rechtliche Auswirkungen und Überlegungen zur öffentlichen Gesundheit ebenso wie auf logistische Herausforderungen.

Eine große Sorge ist die Belastung des Justizsystems. Mit der Legalisierung von Cannabis ergibt sich die Notwendigkeit, viele frühere Verurteilungen im Zusammenhang mit Cannabis zu überprüfen und möglicherweise zu tilgen. Dieser Prozess stellt eine große Herausforderung für die Justiz dar und erfordert viel Zeit und Ressourcen, um eine faire und effiziente Umsetzung des Gesetzes zu gewährleisten. Die schiere Menge der zu überprüfenden Fälle unterstreicht die Komplexität des Übergangs von der Prohibition zur Legalisierung und die Notwendigkeit umfassender Rechtsreformen, um diesen Übergang wirksam zu gestalten.

Ein weiteres wichtiges Anliegen der Mediziner sind die potenziellen Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum. Während die Legalisierung darauf abzielt, diese Risiken zu regulieren und zu mindern, bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Abhängigkeit von Cannabis und seiner negativen Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung, insbesondere bei jungen Konsumenten. Medizinische Experten warnen, dass regelmäßiger Cannabiskonsum, insbesondere in den ersten Lebensjahren, zu Abhängigkeit und langfristigen kognitiven Beeinträchtigungen führen kann. Daher besteht ein dringender Bedarf an soliden Initiativen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und an Aufklärungskampagnen, um das Bewusstsein für die Risiken des Cannabiskonsums zu schärfen und einen verantwortungsvollen Konsum in der Bevölkerung zu fördern.

Darüber hinaus gibt es Bedenken hinsichtlich möglicher rechtlicher Unklarheiten und Unsicherheiten, die sich aus der Legalisierung von Cannabis ergeben. Es können sich Fragen zu Themen wie Arbeitsplatzvorschriften, Gesetze zu Fahren unter Drogeneinfluss und die Durchsetzung von Altersbeschränkungen stellen. Unternehmen können sich auch mit der Herausforderung konfrontiert sehen, mit der sich gerade entwickelnden Gesetzeslandschaft umzugehen und die Einhaltung komplexer rechtlicher Anforderungen zu gewährleisten. Um diese Ungewissheiten zu beseitigen und potenzielle rechtliche Risiken für Unternehmen, die in der Cannabisbranche tätig werden wollen, zu mindern, ist eine klare und umfassende Beratung durch Rechtsexperten geradezu unerlässlich. Die Kritik an dem vorgeschlagenen Gesetz hat ein solches Ausmaß erreicht, dass einige Mitglieder der CDU/CSU-Oppositionsfraktion erklärt haben, dass sie die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen rückgängig machen werden, falls sie nächstes Jahr in die Regierung kommen.


Warum strebt die deutsche Regierung die Legalisierung von Cannabis an?

In den jüngsten Debatten über die Legalisierung von Cannabis hat sich Gesundheitsminister Karl Lauterbach als lautstarker Befürworter der Reform erwiesen und verschiedene Gründe für den Vorstoß der Regierung zur Gesetzesänderung angeführt. Angesichts der bevorstehenden Umsetzung der neuen Gesetze ist es notwendig, die Beweggründe für die Entscheidung der Regierung zur Legalisierung von Cannabis zu untersuchen.

Eines der von Gesundheitsminister Lauterbach genannten Hauptziele ist die Notwendigkeit, den mit Cannabis verbundenen Schwarzmarkt zu bekämpfen. Der illegale Cannabishandel kann mit dem organisierten Verbrechen in Verbindung gebracht werden und stellt ein erhebliches Risiko für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit dar. Mit der Legalisierung will die Regierung den illegalen Markt untergraben und so die Kriminalität eindämmen und ein sichereres Umfeld für die Verbraucher schaffen.

Ein weiterer wichtiger Grund für die Legalisierung ist die Notwendigkeit, Minderjährige vor den mit dem illegalen Drogenkonsum verbundenen Schäden zu schützen. Gesundheitsminister Lauterbach betont, wie wichtig es ist, junge Menschen über die Risiken des Cannabiskonsums aufzuklären, wobei er insbesondere auf die schädlichen Auswirkungen auf die Gehirnentwicklung bei Personen unter 25 Jahren hinweist. Nach Ansicht der Befürworter des Gesetzes kann die Legalisierung eine Gelegenheit bieten, strenge Vorschriften einzuführen, die den Zugang zu Cannabis für Minderjährige beschränken und gleichzeitig einen verantwortungsvollen Konsum unter Erwachsenen fördern.

Die Befürworter des Gesetzes weisen darauf hin, dass die Verbreitung verunreinigter Cannabisprodukte auf dem Schwarzmarkt die dringende Notwendigkeit einer behördlichen Aufsicht und von Maßnahmen zur Qualitätskontrolle unterstreicht. Sie sind der Ansicht, dass die Legalisierung die Möglichkeit bietet, Standards für den Anbau, die Produktion und den Vertrieb von Cannabis festzulegen, um sicherzustellen, dass die Verbraucher Zugang zu sicheren und zuverlässigen Produkten haben. Mit der Legalisierung will die Regierung die Verbraucher vor den Gesundheitsrisiken schützen, die mit verunreinigten oder verfälschten Cannabisprodukten verbunden sind.


Schlun & Elseven: 360°-Rechtsberatung rund ums Cannabisgesetz

Die neue Cannabisgesetzgebung könnte einen bedeutenden Schritt nach vorn bei der Neudefinition der Drogenpolitik darstellen. Durch die sorgfältige Abwägung von Legalisierung und Regulierung versucht das vorgeschlagene Gesetz einen Rahmen zu schaffen, der die individuelle Freiheit fördert und gleichzeitig die öffentliche Gesundheit und Sicherheit schützt.

Als interdisziplinäre Anwaltskanzlei ist Schlun & Elseven darauf spezialisiert, Unternehmen und Privatpersonen bei den Chancen und Herausforderungen, die sich durch die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland ergeben, umfassend rechtlich zu unterstützen. Unsere Anwälte helfen Mandanten, ihre Rechte und Pflichten sowie Chancen innerhalb der Cannabisindustrie besser zu verstehen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um fachkundige Rechtsberatung und umfassende Unterstützung zu erhalten.

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Regulierung künstlicher Intelligenz: Artificial Intelligence Act der EU https://se-legal.de/regulierung-kuenstlicher-intelligenz-artificial-intelligence-act-der-europaeischen-union/ Tue, 07 Nov 2023 08:03:44 +0000 https://se-legal.de/?p=235008 Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll künftig in der EU mit dem sogenannten AI-Act geregelt werden, um den möglichen Gefahren dieser Technologie zu begegnen. Auch wenn diese Maßnahme aufgrund der unvorhersehbaren Zukunft der KI eher als ein "Work in Progress" betrachtet werden sollte, ist das Regelwerk heute als ein klarer Sieg für die Grundrechte [...]

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Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll künftig in der EU mit dem sogenannten AI-Act geregelt werden, um den möglichen Gefahren dieser Technologie zu begegnen. Auch wenn diese Maßnahme aufgrund der unvorhersehbaren Zukunft der KI eher als ein “Work in Progress” betrachtet werden sollte, ist das Regelwerk heute als ein klarer Sieg für die Grundrechte der Europäerinnen und Europäer zu werten. Industrieverbände weisen allerdings daraufhin, dass durch eine solche regulatorische Maßnahme die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit erheblich eingeschränkt wäre. Betroffen wären nicht nur europäische Unternehmen, sondern grundsätzlich alle, die ihre Produkte in Europa vertreiben wollen. Wer Produkte in der EU vermarkten will, bei denen die KI Anwendung findet, sollte daher die Entwicklung solcher regulatorischen Maßnahmen fest im Auge behalten.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zur Regulierung künstlicher Intelligenz haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Compliance Homepage.

Gegenstand der vorläufigen Einigung | Die wichtigsten Änderungen

Im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag lassen sich die wichtigsten neuen Elemente der vorläufigen Einigung wie folgt zusammenfassen:

  • Überarbeitung des Governance-Systems mit bestimmten Durchsetzungsbefugnissen auf EU-Ebene,
  • Erweiterung der Liste der Verbote, jedoch mit der Möglichkeit, den Strafverfolgungsbehörden – vorbehaltlich bestimmter Schutzvorkehrungen – zu erlauben, im öffentlichen Raum biometrische Fernidentifizierung einzusetzen,
  • Neue Schutzmaßnahmen zur besseren Sicherung von Rechten: Die Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen verpflichten sich vor der Inbetriebnahme eines KI-Systems, eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Grundrechte durchzuführen.

Neuerungen des Governance-Systems

Aufgrund der neuen Vorschriften für GPAI-Modelle werden auf EU-Ebene neue Strukturen und Ämter errichtet. Diese sollen eine effektive Umsetzung und Überwachung der neuen Vorschriften für GPAI-Modelle auf EU-Ebene gewährleisten.

Errichtung des Amtes für Künstliche Intelligenz (KI-Amt)

Die Hauptaufgaben des sogenannten KI-Amtes liegen primär in der Überwachung fortschrittlicher KI-Modelle, der Förderung von Standards und Testverfahren sowie der Durchsetzung der EU-Vorschriften in allen Mitgliedstaaten. Unterstützt wird das KI-Amt durch ein wissenschaftliches Gremium unabhängiger Experten, welches beratend tätig ist und vor allem bei der Bewertung und Klassifizierung von Basismodellen sowie der Einschätzung von Sicherheitsrisiken.

Ausschuss für Künstliche Intelligenz (KI-Ausschuss)

Weiterhin wurde der Ausschuss für Künstliche Intelligenz (KI-Ausschuss) gegründet. Dieser besteht aus den Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und soll als Koordinierungsplattform und Beratungsorgan für die Eu-Kommission fungieren.

Beratungsforum für Interessenträger

Interessenträger wie Vertreter der Industrie, KMU, Start-ups, Zivilgesellschaft und Hochschulen/Wissenschaft sollen im Rahmen des Beratungsforums dazu beitragen, technisches Fachwissen zu generieren und dem KI-Ausschuss beratend zur Seite stehen.

Beschlossene Sanktionen bei Verstößen gegen das KI-Gesetz

Auch die Höhe der zu zahlenden Geldstrafen hat sich im Vergleich zum ursprünglichen Kommissionsvorschlag erheblich verändert. So wurden die Geldbußen für Verstöße gegen das KI-Gesetz im Falle eines Verstoßes als Prozentsatz des weltweiten Jahresumsatzes des zuwiderhandelnden Unternehmens im vorangegangenen Geschäftsjahr bzw. als im Voraus festgelegter Betrag festgelegt – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Nach dieser Rechnung ergäbe das 35 Mio. € bzw. 7 % für Verstöße im Zusammenhang mit verbotenen KI-Anwendungen, 15 Mio. € bzw. 3 % für Verstöße gegen die im KI-Gesetz vorgeschriebenen Verpflichtungen und 7,5 Mio. € bzw. 1,5 % für die Bereitstellung von Fehlinformationen. Start-ups sind jedoch nicht davon betroffen, für sie sind verhältnismäßigere Obergrenzen vorgesehen.


Ausblick: Wie geht es mit dem Entwurf zum AI-Act weiter?

Nach der vorläufigen Einigung wird in der nächsten Zeit die Arbeit auf fachlicher Ebene fortgesetzt, um die Einzelheiten der neuen Verordnung fertigzustellen. Anschließend muss der Vorsitz den Vertretern der Mitgliedstaaten (AStV) den Kompromisstext zur Billigung vorlegen. Der gesamte Entwurf muss dann noch vom Rat und vom Parlament bestätigt und von den Rechts- und Sprachsachverständigen überarbeitet werden, bevor er von den beiden gesetzgebenden Organen förmlich angenommen wird. Das KI-Gesetz soll sodann 2 Jahre nach seinem Inkrafttreten zur Anwendung kommen. Angesichts der weitreichenden Konsequenzen für potentiell Betroffene ist eine frühzeitige Klärung aller rechtlichen Fragen im Themenkomplex KI bzw. AI empfehlenswert.

Als multidisziplinäre Full-Service-Kanzlei, in deren Kompetenzbereich das IT-Recht fällt, halten wir Sie gern auf dem Laufenden, was die Regelungen zum Einsatz der Künstlichen Intelligenz und deren praktische Umsetzung betrifft. Sollten Sie weitere Fragen haben, so zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

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Bundestagsbeschluss: Neues Gesetz zur Einführung der Abhilfeklage https://se-legal.de/bundestagsbeschluss-neues-gesetz-zur-einfuehrung-der-abhilfeklage/ Tue, 05 Sep 2023 10:03:45 +0000 https://se-legal.de/?p=229660 Ab September 2023 wird den Verbraucherschutzverbänden ein neues rechtliches Instrument zur Verfügung stehen, um im Auftrag von Verbrauchern kollektiven Rechtsschutz gegen Unternehmen zu erwirken. Mit der Abhilfeklage wird es den Verbänden künftig möglich sein, in Fällen, die mindestens 50 Verbraucher betreffen, auf Leistung, aber auch auf Schadensersatz, Vertragsauflösung, Preisminderung oder Kaufpreiserstattung zu klagen. Um [...]

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Ab September 2023 wird den Verbraucherschutzverbänden ein neues rechtliches Instrument zur Verfügung stehen, um im Auftrag von Verbrauchern kollektiven Rechtsschutz gegen Unternehmen zu erwirken. Mit der Abhilfeklage wird es den Verbänden künftig möglich sein, in Fällen, die mindestens 50 Verbraucher betreffen, auf Leistung, aber auch auf Schadensersatz, Vertragsauflösung, Preisminderung oder Kaufpreiserstattung zu klagen.

Um unseren Mandanten die benötigte Klarheit bezüglich Ihrer rechtlichen Handlungsoptionen zu verschaffen, bieten wir mit dem folgenden Beitrag einen kurzen Überblick über die Konsequenzen der neuen Regelung an. Als multidisziplinäre Anwaltskanzlei, zu deren Tätigkeitsschwerpunkten das Zivil- und Vertragsrecht gehören, vertreten wir Verbraucher, welche die Abhilfeklage in Anspruch nehmen möchten. Unsere Rechtsexperten klären Sie gerne darüber auf, ob eine Abhilfeklage in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte, um anschließend in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu erarbeiten. Selbstverständlich begleiten wir Sie von der Klageerhebung bis zur Beendigung des Prozesses und stehen ihn sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich jederzeit zur Seite, um Ihre Rechte und Interessen durchzusetzen.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Abhilfeklage haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zur Prozessführung und Litigation.

Ziel und Inhalt des neuen Gesetzes zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie

Der Deutsche Bundestag hat bereits am 7. Juli 2023 das Gesetz zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie (VRUG) verabschiedet und damit Änderungen für Sammelklagen durch Verbände zugunsten von Verbrauchern und kleinen Unternehmen beschlossen. Das geplante Gesetz soll die EU-Verbandsklagenrichtlinie 2020/1828 in deutsches Recht umsetzen. Das tatsächliche Inkrafttreten des Gesetzes ist aufgrund der erforderlichen Beteiligung des Bundesrates allerdings frühestens im September 2023 geplant.

Primäres Ziel des neuen Gesetzes ist es, eine Erleichterung für die Erhebung von Sammelklagen durch qualifizierte Verbraucherbände zu schaffen. Mithin soll die Durchsetzung der Ansprüche von Verbraucherinnen und Verbrauchern, sowie von kleinen Unternehmen vereinfacht werden.


Anwendungsbereich der Abhilfeklage

Gem. § 1 Abs.1 Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) erstreckt sich der Anwendungsbereich der Abhilfeklage auf alle bürgerlichen Rechtstreitigkeiten, welche Ansprüche und Rechtsverhältnisse von einer Vielzahl von Verbrauchern gegenüber Unternehmern betreffen. Der Anwendungsbereich wird durch das neue Gesetz mithin ausgeweitet: Er erstreckt sich nicht ausschließlich auf Verbraucherschutzvorschriften (wie bisher von der Richtlinie verlangt), sondern beispielsweise auch auf das allgemeine Deliktsrecht. Dies kann insbesondere interessant für Produkthaftungsfälle, datenschutzrechtliche Schadenersatzansprüche oder Kapitalanlagefälle werden. Hier könnte die Abhilfeklage Erleichterung verschaffen. Eine weitere Besonderheit ist die Kategorisierung zwischen Verbraucher und Unternehmer. Eine Unternehmereigenschaft soll insbesondere erst dann bejaht werden, wenn das Unternehmen mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt und über einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro verfügt. Unternehmen mit weniger Mitarbeitern und einem geringeren Jahresumsatz werden als sogenannte „kleine Unternehmen“ betitelt und werden Verbrauchern in ihrer Rechtsposition gleichgestellt. Gem. § 1 Abs. 2 VDuG können sich solche „kleinen Unternehmen“ der Verbandsklage genau wie Unternehmer anschließen.


Voraussetzungen für die Erhebung einer Abhilfeklage

Klagebefugnis

Um Abhilfeklage erheben zu können, muss zunächst eine Klagebefugnis gegeben sein. Gem. § 2 Abs. 1 Nr.1 VDuG sind nicht die Verbraucher selbst klagebefugt, sondern qualifizierte (inländische) Verbraucherverbände, die in der Liste nach § 4 des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (UKlaG)) eingetragen sind und nicht mehr als 5 Prozent ihrer finanziellen Mittel durch Zuwendungen von Unternehmen beziehen. Es gilt eine Mindesteintragungsdauer von einem Jahr. Das bedeutet, dass eine Gründung von Verbraucherverbänden nur zum Zwecke der Klageerhebung grundsätzlich möglich ist. Weiterhin sind Verbände aus den EU-Mitgliedstaaten gem. § 2 Abs.1 Nr.2 VDuG auch in Deutschland klagebefugt.

Neben dem Erfordernis der Klagebefugnis muss der Kläger auch nachweisen, dass er selbst unmittelbar betroffen ist. Hierzu genügt, dass der Kläger die Betroffenheit „nachvollziehbar darlegt“ (§ 4 Abs. 1 VDuG).

Gleichartigkeit der Ansprüche

Weiterhin müssen die mit der Abhilfeklage geltend gemachten Ansprüche gem. § 15 Abs. 1. S.1 VDuG „im Wesentlichen gleichartig sein“. Wann Ansprüche im Wesentlichen gleichartig sind, ist stets nach dem Einzelfall zu betrachten. Grundsätzlich normiert § 15 Abs. 1. S 2 die Voraussetzungen: Demnach ist eine Gleichartigkeit stets dann zu bejahen, wenn

  • die Ansprüche auf demselben Sachverhalt ODER
  • auf einer Reihe im Wesentlichen vergleichbarer Sachverhalte beruhen UND
  • für die Ansprüche die im Wesentlichen gleichen Tatsachen- und Rechtsfragen entscheidungserheblich sind.

Ablauf der Klage

Die Abhilfeklage teilt sich in vier Phasen ein. Zunächst wird durch das Gericht geprüft, ob die durch die Verbraucherverbände geltend gemachten Ansprüche dem Grunde nach gerechtfertigt sind. Ist dies der Fall, ergeht das sogenannte Abhilfegrundurteil. Das Abhilfegrundurteil normiert die Voraussetzungen für eine Anspruchsberechtigung sowie die vom Verbraucher zu erbringenden Berechtigungsnachweise.

Ausnahmsweise kann anstatt eines Abhilfegrundurteils auch ein reguläres Endurteil auf Zahlung ergehen, um die Verfahrensdauer zu minimieren. Dies ist allerdings nur zulässig, wenn durch den Kläger eine Leistung an namentlich benannte Verbraucher begehrt wird.

Sofern das Abhilfegrundurteil ergangen ist, folgt daraufhin die sogenannte Vergleichsphase. In der Vergleichsphase wird versucht zwischen Verbraucher und Unternehmen eine gütliche Einigung zu erzielen. Abhängig davon, ob ein Vergleich erzielt werden konnte oder nicht, folgt entweder die Erweiterung des Verfahrens in eine dritte Phase oder die Schließung eines Vergleichs.

Konnte keine gütliche Einigung ergehen, so entscheidet das Gericht in dieser dritten Phase, welche Ansprüche dem Kläger zustehen. Diese Entscheidung wird als sogenanntes Abhilfeendurteil bezeichnet.

Auf das Abhilfeendurteil folgt die vierte Phase der Abhilfeklage, das sogenannte Umsetzungsverfahren. Im Umsetzungsverfahren wird geregelt, wie das Unternehmen seine Leistungen in sogenannte Umsetzungsfonds einzuzahlen hat. Daraufhin wird ein vom Gericht bestellter Sachbearbeiter prüfen, welche Anspruchsberechtigungen den registrierten Verbrauchern zusteht und dann gegebenenfalls die Ausschüttung des Gesamtbetrages an die berechtigten Verbraucher vornehmen.


Unterschied zur Musterfeststellungsklage

Seit 2018 gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Erhebung einer Musterfeststellungsklage. Die Musterfeststellungsklage ermöglicht es zwar Verbrauchern, gesammelt Klage zu erheben. Im Unterschied zur Abhilfeklage wird bei der Musterfeststellungsklage allerdings vor Gericht nur festgestellt, welche Tatsachen oder Rechtsfragen vorliegen. Den individuellen Anspruch muss jeder einzelne Verbraucher für sich danach erneut gerichtlich durchsetzen.

Bei der Abhilfeklage würde dieses zusätzliche Erfordernis wegfallen. Gewinnt der Kläger den Prozess, so führt dies zu einer direkten Entschädigung, ohne nochmals vor Gericht ziehen zu müssen. Der Kläger soll jedoch weiterhin ein Wahlrecht haben, ob er sich für die Erhebung einer Musterfeststellungsklage oder für die Erhebung der Abhilfeklage entscheidet. Die Musterfestellungsklage und die Abhilfeklage bleiben mithin nebeneinander bestehen.


Schlun & Elseven: Unser Rechtsbeistand bei einer Abhilfeklage

Als multidisziplinäre Anwaltskanzlei bieten wir Verbrauchern, welche die Abhilfeklage in Anspruch nehmen möchten, eine Reihe von Dienstleistungen an, die passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Unsere Rechtsexperten klären Sie gerne darüber auf, ob eine Abhilfeklage in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte, um anschließend in enger Zusammenarbeit mit Ihnen die bestmögliche Lösung für Ihr Anliegen zu erarbeiten. Selbstverständlich begleiten wir Sie von der Klageerhebung bis zur Beendigung des Prozesses und stehen ihn sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich jederzeit zur Seite.

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Nachforderungen an Einkommens- und Umsatzsteuer nach Airbnb-Auskunft https://se-legal.de/nachforderungen-an-einkommens-und-umsatzsteuer-nach-airbnb-auskunft/ Mon, 10 Jul 2023 06:41:38 +0000 https://se-legal.de/?p=225790 Wer Ferienunterkünfte in Deutschland anbietet, sei – in Anbetracht der derzeit vermehrt stattfindenden Steuerprüfungen – gut beraten, seine Angaben zur Einkommens- und Umsatzsteuer ebenso wie die zu der mancherorts fälligen Kultur- und Tourismustaxe genau zu überprüfen. Erst kürzlich sprach die Hamburger Finanzbehörde eine deutliche Warnung an Vermieter aus, nachdem sie bei einem »internationalen Vermittlungsportal [...]

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Wer Ferienunterkünfte in Deutschland anbietet, sei – in Anbetracht der derzeit vermehrt stattfindenden Steuerprüfungen – gut beraten, seine Angaben zur Einkommens- und Umsatzsteuer ebenso wie die zu der mancherorts fälligen Kultur- und Tourismustaxe genau zu überprüfen. Erst kürzlich sprach die Hamburger Finanzbehörde eine deutliche Warnung an Vermieter aus, nachdem sie bei einem »internationalen Vermittlungsportal für private Ferienunterkünfte« Buchungsdaten von rund 56.000 Anbietern aus ganz Deutschland angefordert hatte. Dabei ist insbesondere das US-Unternehmen Airbnb ins Visier der Steuerfahndung geraten, das einen Jahresumsatz von über einer Milliarde Euro erwirtschaften soll. Die Überprüfung soll nun systematisch in allen Bundesländern fortgesetzt werden: Entsprechende Daten würden an die zuständigen Steuerverwaltungen der einzelnen Bundesländer weitergereicht.

Dass der Staat im Gastgewerbe regelmäßig erhebliche Steuereinahmen einbüßt, zeigte die für 2021 und 2022 durchgeführte Auswertung der Umsätze von 8.000 deutschen Anbietern. Diese habe für den Bund zusätzliche Steuereinnahmen in Höhe von insgesamt vier Millionen Euro ergeben. Das Beispiel der Stadt Hamburg macht deutlich, mit welchen Steuerausfällen auf kommunaler Ebene zu rechnen ist, wenn diese Lücke nicht geschlossen wird. Allein für die Hansestadt lagen die Nachforderungen für die Einkommens- und Umsatzsteuer bei 706.000 Euro. Bei der Kultur- und Tourismustaxe mussten noch weitere 195.000 Euro nachgezahlt werden.

In Anbetracht der rückläufigen Steuereinnahmen erscheint die Hartnäckigkeit der Steuerfahndung durchaus geboten. “Durch die erneute Datenanforderung wird die Aufdeckung von unversteuerten Vermietungseinkünften konsequent fortgeführt”, so Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD). Für “steuerunehrliche” Vermieter/innen steigt damit das Risiko, entdeckt zu werden.

Sie können sich jederzeit an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie ein bestimmtes Problem oder eine Rechtsfrage zum Steuerstrafrecht haben. Unsere Anwälte sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten die Möglichkeit von Videokonferenzen. Für weitere juristische Informationen besuchen Sie bitte unsere Homepage zum Steuerrecht.

Mögliche Konsequenzen einer Steuerhinterziehung

Vermietern von Feriendomizilen, die es versäumt haben, vollständige Angaben zu der Einkommens- und Umsatzsteuer zu machen bzw. die Kultur- bzw. Tourismustaxe ordnungsgemäß zu entrichten, drohen erhebliche Konsequenzen. Der Strafrahmen für die Steuerhinterziehung umfasst Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bzw. Geldstrafe (§ 370 Abs. 1 Satz 1 AO). Entscheidend bei der Strafmaßbemessung ist die Höhe der hinterzogenen Steuern. Der Bundesgerichtshof hat hierfür entsprechende Leitlinien erarbeitet und sie kontinuierlich weiterentwickelt.


Freiwillige Selbstanzeige als Ausweg

Wer seine Einkünfte nicht ordnungsgemäß erklärt und damit eine Steuerhinterziehung begangen hat, dem steht allerdings nach § 371 Abgabenordnung (AO) die Möglichkeit offen, sich durch eine Selbstanzeige zu entlasten. Über die Effizienz eines solchen Vorgehens entscheidet bekanntlich der Zeitpunkt der Abgabe: Sollten die Behörden bereits eine Untersuchung ankündigt oder gar mit Büro- oder Hausdurchsuchungen begonnen haben, ist es in der Regel zu spät, die Selbstanzeige zu machen. Bei der Einreichung der freiwilligen Strafanzeigen sind ferner formale Aspekte zu berücksichtigen, um sich durch unpräzise Angaben nicht unnötig zu belasten und die Straffreiheit nicht zu gefährden. Angesichts der hier lauernden Risiken erscheint es äußerst ratsam, in einer solchen Situation einen erfahrenen Anwalt für Steuerrecht zurate zu ziehen.


Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Steuerrecht

Um unseren Mandanten in einer solchen Situation die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte für Steuerrecht verschaffen Ihnen gerne einen Überblick über die aktuelle Rechtslage in Sachen Selbstanzeige. Dabei klären wir Sie auf über Anforderungen, die bei einer strafbefreienden Selbstanzeige zu erfüllen sind. In Zusammenarbeit mit Ihnen errechnen unsere Anwälte die nachzuzahlenden Steuern, um anschließend Ihre Selbstanzeige zu erstellen und sie beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Selbstverständlich übernehmen wir in Ihrem Auftrag die anschließende Korrespondenz mit dem Finanzamt. Wir setzen uns für Sie ein, damit Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.

Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Seite zur freiwilligen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung.

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