Edelmetall-Recycling bei Heraeus von 2015 bis 2025: Welche Kunden jetzt ihre Verträge und Abrechnungen prüfen sollten

Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt gegen 16 Mitarbeiter von Heraeus Precious Metals wegen des Verdachts der Unterschlagung und des gewerbsmäßigen Betrugs im Edelmetall-Recycling. Betroffen sein könnte ein Zeitraum von zehn Jahren – von 2015 bis 2025. Für Unternehmen, die in diesem Zeitraum Recycling-Dienstleistungen bei Heraeus in Anspruch genommen haben, stellt sich nun die Frage: Wurden meine Edelmetalle vollständig abgerechnet?


Der Fall Heraeus: Was ist bekannt?

Laut öffentlichen Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wird gegen Mitarbeiter der Heraeus Precious Metals GmbH & Co. KG ermittelt. Der Vorwurf: Edelmetalle, die während des Recyclingprozesses in Mahlanlagen und Fräsen zurückgeblieben seien, sollen nicht an die Kunden weitergegeben, sondern im Unternehmen zurückbehalten worden sein.

Konkret geht es um wertvolle Platingruppenmetalle wie Platin, Palladium und Rhodium, die bei der Rückgewinnung aus Katalysatoren, Elektronikschrott und anderen edelmetallhaltigen Materialien anfallen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Ermittlungszeitraum: 2015 bis 2025 (10 Jahre)
  • Beschuldigte: 16 aktuelle und ehemalige Mitarbeiter, darunter auch Führungskräfte
  • Vorwurf: Veruntreuende Unterschlagung (§ 246 Abs. 2 StGB), gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (§ 263 StGB)
  • Aufdeckung: Durch interne Hinweise über ein Whistleblower-System
  • Heraeus-Reaktion: Selbstanzeige bei der Staatsanwaltschaft, externe Untersuchung durch Rechtsanwaltskanzlei, Rückstellungen von rund 458 Millionen Euro

Heraeus hat nach eigenen Angaben die identifizierten Unregelmäßigkeiten unverzüglich abgestellt, personelle Konsequenzen gezogen und Compliance-Systeme verstärkt.


Welche Branchen und Kunden sind typischerweise betroffen?

Heraeus Precious Metals ist einer der weltweit größten Recycler von Edelmetallen. Das Unternehmen verarbeitet edelmetallhaltige Materialien aus zahlreichen Industrien. Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen aus den folgenden Branchen:

  • Automobilindustrie: Unternehmen, die Abgas-Katalysatoren recyceln lassen oder Produktionsabfälle aus der Katalysatorherstellung zur Rückgewinnung von Platin, Palladium und Rhodium an Heraeus gesendet haben.
  • Chemieindustrie: Betriebe, die edelmetallhaltige Prozesskatalysatoren einsetzen und diese nach Ende der Nutzungsdauer dem Recycling zuführen – sowohl homogene als auch heterogene Katalysatoren.
  • Elektronikindustrie: Hersteller elektronischer Komponenten, die Leiterplatten, Steckverbinder, Kontakte, Bonddraht oder edelmetallhaltige Beschichtungen recyceln lassen.
  • Energiewirtschaft: Betriebe, die Katalysatoren für Brennstoffzellen oder Elektrolyse-Anwendungen einsetzen.

Warum sollten Sie jetzt handeln?

Auch wenn Heraeus erklärt hat, betroffene Kunden entschädigt zu haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass alle Ansprüche umfassend geprüft und vollständig ausgeglichen wurden.

Neben der reinen Rückgabe oder Vergütung des fehlenden Edelmetalls können zudem weitere Ansprüche wie Nutzungsersatz, Aufwendungsersatz oder Schadensersatz in Betracht kommen.

Auch wenn Vorfälle bis 2015 zurückreichen: Viele Ansprüche können noch durchgesetzt werden und sind noch nicht verjährt. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie von den Unregelmäßigkeiten erfahren haben – und das kann für viele Kunden erst jetzt durch die öffentlichen Ermittlungen der Fall sein.

Prüfen Sie auch erhaltene Entschädigungen kritisch. Eine pauschale Zahlung ohne detaillierte Herleitung ist möglicherweise nicht ausreichend.

Wenn Ihr Unternehmen also zwischen 2015 und 2025 edelmetallhaltige Materialien zur Rückgewinnung an Heraeus gesendet hat, sollten Sie Ihre Abrechnungen überprüfen.


So gehen Sie systematisch vor: Ihre Prüfungsstrategie

Eine fundierte Überprüfung Ihrer Geschäftsbeziehung mit Heraeus Precious Metals erfordert eine strukturierte Vorgehensweise:

  1. Vertragliche Grundlagen sichten
  • Welche Vereinbarungen bestehen oder bestanden?
  • Welche Abrechnungsmodalitäten wurden vereinbart?
  • Gibt es Klauseln zu Schwund, Rückständen, Kontrollmessungen?
  • Wurden Pool-Accounts genutzt oder Einzelabrechnungen?
  1. Abrechnungsunterlagen zusammenstellen
  • Lieferscheine und Begleitpapiere
  • Eingangsbestätigungen von Heraeus
  • Analyseergebnisse und Edelmetallgehalte
  • Rückgewinnungsberichte (Recovery Reports)
  • Gutschriften und Zahlungsnachweise
  1. Plausibilitätsprüfung durchführen
  • Entsprechen die abgerechneten Mengen den erwarteten Rückgewinnungsraten?
  • Gab es auffällige Abweichungen bei Schwundquoten?
  • Wurden ungewöhnlich niedrige Ausbeuten ausgewiesen?
  • Gibt es Differenzen zwischen eigenen Schätzungen und Heraeus-Angaben?
  1. Zeitliche Einordnung
  • Welche Lieferungen und Abrechnungen fallen in den Zeitraum 2015–2025?
  • Gab es Hinweise auf Unregelmäßigkeiten?
  • Wurden Sie von Heraeus bereits kontaktiert?
  1. Dokumentation sichern
  • Sammeln Sie alle verfügbaren Unterlagen systematisch
  • Sichern Sie E-Mail-Verläufe und interne Notizen

Wie Schlun & Elseven Sie unterstützt

Wir beraten und vertreten Unternehmen im gesamten Wirtschaftsrecht – mit besonderem Fokus auf Vertragsrecht und Schadensersatz. Unsere Anwälte begleiten Unternehmen bundesweit bei der Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit dem Edelmetall-Recycling bei Heraeus.

  • Vertragsprüfung und Anspruchsanalyse: Wir analysieren Ihre Recycling-, Rückgewinnungs- und Abrechnungsvereinbarungen im Detail und identifizieren vertragliche Pflichten, mögliche Pflichtverletzungen sowie Anspruchsgrundlagen. Dabei bewerten wir Schwachstellen in den vertraglichen Regelungen und prüfen, welche Rechte Ihnen zustehen.
  • Abrechnungsanalyse mit technischem Sachverstand: Wir führen eine systematische Durchsicht aller Lieferungen und Abrechnungen im Zeitraum 2015 bis 2025 durch. Dies umfasst die Plausibilitätsprüfung ausgewiesener Rückgewinnungsraten, die Bewertung von Schwundquoten und Rückständen sowie den Abgleich mit Marktstandards und technischen Benchmarks. Wir identifizieren Differenzen und auffällige Abweichungen, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten könnten.
  • Durchsetzung Ihrer Ansprüche: Wir machen Ihre Rechte konsequent geltend – sei es die Rückforderung fehlender Edelmetallmengen (Herausgabeansprüche), die Geltendmachung von Vermögensschäden (Schadensersatz), die Durchsetzung von Transparenz über alle Prozessschritte (Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche) oder die Forderung von Zinsen und Wertsteigerungen (Verzugs- und Nutzungsersatz).
  • Begleitung interner Sonderprüfungen: Wenn Sie eine unternehmensinterne Sonderprüfung durchführen möchten, strukturieren und begleiten wir diese professionell. Wir unterstützen bei der Dokumenten- und Beweissicherung, bewerten die Ergebnisse rechtlich und entwickeln eine Strategie zur Risikoeinschätzung und Anspruchsdurchsetzung.
  • Strategische Verhandlung und Litigation: Wir vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Dies umfasst Verhandlungen mit Heraeus zur Erzielung eines fairen Vergleichs, die Klageerhebung vor den zuständigen Zivilgerichten, einstweilige Maßnahmen zur Sicherung von Ansprüchen und Beweismitteln sowie die Vollstreckung rechtskräftiger Titel.
  • Beratung an der Schnittstelle zum Wirtschaftsstrafrecht: Wir wahren Ihre Interessen auch im laufenden Strafverfahren. Im Rahmen der Opfervertretung koordinieren wir zivilrechtliche und strafrechtliche Verfahren, prüfen die Möglichkeit der Nebenklage (soweit zulässig) und nutzen das Adhäsionsverfahren zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche im Strafverfahren.

FAQ: Häufige Fragen zum Fall Heraeus

Nicht jeder Kunde ist betroffen. Die Ermittlungen richten sich gegen bestimmte Prozessschritte im Recycling. Ob Ihre Aufträge betroffen sind, lässt sich nur durch eine individuelle Prüfung klären.

Nicht zwangsläufig. Die Verjährung beginnt erst mit Kenntnis. Wenn Sie erst jetzt durch die Medienberichterstattung von möglichen Unregelmäßigkeiten erfahren, beginnt die Verjährungsfrist möglicherweise erst jetzt. Zudem gelten für Herausgabeansprüche längere Fristen.

Nein. Zivilrechtliche Ansprüche können unabhängig von einem Strafverfahren geltend gemacht werden. Ob eine eigene Strafanzeige sinnvoll ist, sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ja, das kann sinnvoll sein. Kollektive Verfahren oder koordinierte Anspruchsdurchsetzung können Kosten senken und Verhandlungsdruck erhöhen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten. 

Ja. Es gibt verschiedene Wege, fehlende Unterlagen zu rekonstruieren oder von Heraeus anzufordern (Auskunftsansprüche). Wir unterstützen Sie bei der Dokumentenbeschaffung.

Über den Autor / die Autorin:

Dr. Wurm ist seit 2021 als Anwalt für die Kanzlei Schlun & Elseven tätig. Er berät und vertritt internationale Mandanten im Gesellschaft- und Handelsrecht sowie bei Vertragsstreitigkeiten und Mergers & Acquisitions.