Ob Testamentsgestaltung, Pflichtteilsberechnung, Erbauseinandersetzung oder Unternehmensnachfolge – erbrechtliche Fragestellungen sind für alle Beteiligten nicht nur emotional belastend, sondern oft auch juristisch komplex. Langwierige Erbstreitigkeiten oder hohe Erbschaftsteuerforderungen können im schlimmsten Fall den Wert einer Erbschaft erheblich schmälern oder in Extremfällen sogar vollständig aufzehren. Um dem vorzubeugen, bietet das Erbrecht zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, mit denen Vermögenswerte gezielt gesichert und an nachfolgende Generationen weitergegeben werden können.
Die Kanzlei Schlun & Elseven ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Mit umfassender Expertise und langjähriger Erfahrung entwickeln wir für Sie maßgeschneiderte und praxisnahe Lösungen, die Ihre Interessen schützen und Ihnen rechtliche Sicherheit verschaffen. Selbstverständlich betreuen wir auch Mandanten im Ausland, die rechtliche Unterstützung im deutschen Erbrecht benötigen.
Nachlassplanung im deutschen Erbrecht – kompetente Rechtberatung
Nachlassplanung, Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolge gehören zu den zentralen Schwerpunkten unserer anwaltlichen Tätigkeit im Erbrecht. Unsere erfahrenen Anwälte verfügen in diesen sensiblen Bereichen über eine umfassende rechtliche und strategische Expertise. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre persönlichen und unternehmerischen Vermögenswerte rechtssicher und vorausschauend zu strukturieren – sei es durch die Ausarbeitung individueller Testamente, die Gestaltung von Eheverträgen, gezielte Schenkungen oder die Gründung einer Stiftung.
Unser interdisziplinär aufgestelltes Team vereint erfahrene Anwälte aus dem Erbrecht, Familienrecht, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Diese enge Zusammenarbeit gewährleistet eine ganzheitliche und passgenaue Lösung, die nicht nur rechtlich belastbar, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll und zukunftsorientiert ist. Dabei stehen Ihre persönlichen Ziele, familiären Konstellationen und unternehmerischen Interessen stets im Mittelpunkt unserer Beratung. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht gewährleistet in diesem Zusammenhang, dass alle wesentlichen Fragestellungen rechtssicher geklärt werden – unter anderem:
- Wem möchte ich meinen Nachlass vermachen und in welcher Form sollen meine Erben diesen erhalten?
- Ist es sinnvoll, Vermögenswerte bereits zu Lebzeiten auf meinen Ehepartner oder meine Kinder zu übertragen? Welche steuerlichen Bedingungen sind dabei zu beachten?
- Wie kann ich sicherstellen, dass mein letzter Wille später auch tatsächlich so umgesetzt wird, wie ich es mir wünsche?
Unser Anspruch ist es, komplexe rechtliche Fragestellungen verständlich aufzubereiten und Ihnen eine klare, nachhaltige und auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnittene Strategie zu bieten – mit dem Ziel, Ihr Vermögen langfristig zu sichern und Konflikte im Erbfall zu vermeiden.
Erbvertrag – Nachlass rechtssicher regeln
Der Erbvertrag ist eine verbindliche erbrechtliche Vereinbarung zwischen dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person. Er regelt die Vermögensnachfolge nach dem Ableben des Erblassers. Dieser kann durch den Vertrag einen Erben einsetzen, Vermächtnisse und Auflagen anordnen und das anzuwendende Recht wählen, § 1941 Abs. 1 BGB. Dabei ist der Erbvertrag oftmals auch Bestandteil des Ehevertrags.
Erfoderlich ist zur Wirksamkeit des Erbvertrags eine notarielle Beurkundung (vgl. § 2276 Abs. 1 BGB). Im Unterschied zum Testament ist der Erbvertrag daher deutlich weniger flexibel: Eine einseitige Änderung oder ein Widerruf ist in der Regel nicht möglich. Stattdessen bedarf jede Änderung der Zustimmung aller Vertragsparteien sowie einer erneuten notariellen Beurkundung. Möglich bleibt aber eine Anfechtung.
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht beraten Sie umfassend zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Erbvertrags, klären über Vor- und Nachteile gegenüber einem Testament auf und begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der inhaltlichen Ausarbeitung bis zur notariellen Umsetzung.
Der Pflichtteil – Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Erbrecht
Der Pflichtteil ist der gesetzlich garantierte Anteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht – unabhängig davon, ob sie im Testament berücksichtigt wurden oder nicht. Er richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge, die wiederum vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen dem Erblasser und dem potenziellen Erben sowie der familiären Situation abhängt.
Grundsätzlich haben die Kinder, der Ehegatte und die Eltern des Erblassers Anspruch auf den Pflichtteil, § 2303 BGB. In bestimmten Fällen kann dieser auch den Enkeln zustehen. Zweck des Pflichtteils ist es, nahen Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Erbe zu sichern und sie vor vollständigem Ausschluss zu schützen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Pflichtteilsberechtigter allerdings dennoch ganz oder teilweise enterbt werden – beispielsweise bei schwerwiegendem Fehlverhalten, vgl. § 2333 BGB. Hier ist eine rechtssichere Gestaltung besonders wichtig.
Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um Pflichtteilsansprüche, Enterbung oder Pflichtteilsverzicht. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre erbrechtlichen Anliegen rechtlich korrekt und individuell umzusetzen.
Unternehmensnachfolge: Sichere Gestaltung durch Erbschaft und Nachlassplanung
Unternehmerinnen und Unternehmer, die einen Großteil ihres Lebens dem Aufbau eines erfolgreichen Unternehmens gewidmet haben, stehen früher oder später vor einer der wichtigsten Weichenstellungen: der rechtssicheren und strategisch durchdachten Unternehmensnachfolge. Ziel ist es, das Lebenswerk zu bewahren und den Fortbestand sowie das Wachstum des Unternehmens für künftige Generationen zu sichern.
Die Kanzlei Schlun & Elseven unterstützt Sie mit umfassender Expertise dabei, eine individuelle und tragfähige Nachfolgelösung zu entwickeln. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht vereinen fundierte Kenntnisse im Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht und stellen sicher, dass sämtliche relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden – sowohl bei der Nachlassplanung als auch bei der vertraglichen Gestaltung im Unternehmenskontext.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der sorgfältigen Prüfung und Anpassung bestehender Gesellschaftsverträge: Unsere Rechtsanwälte für Gesellschafts- und Vertragsrecht analysieren, ob eine unentgeltliche Übertragung im Wege der Schenkung oder ein entgeltlicher Erwerb durch die Nachfolgeperson wirtschaftlich vorteilhaft ist. Außerdem prüfen unsere Rechtsanwälte, ob der Übertragung von Geschäftsanteilen gesellschafts- und vertragsrechtliche Beschränkungen entgegenstehen. Darüber hinaus beraten wir Sie umfassend zu steueroptimierten Gestaltungsmodellen und begleiten die Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.
Soll die Nachfolge innerhalb der Familie erfolgen, prüfen wir gemeinsam mit Ihnen auch die Option der Errichtung einer Familienstiftung. Diese kann nicht nur zur Absicherung Ihrer Angehörigen beitragen, sondern auch langfristig den Bestand Ihres Unternehmens sichern – losgelöst von einzelnen familiären oder wirtschaftlichen Risiken.
Ob familieninterne Nachfolge, Übergabe an externe Führungskräfte oder Verkauf: Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Lösung, die Ihre unternehmerischen und persönlichen Ziele bestmöglich vereint.
Rechtsbeistand für Erbe: Rechtliche Unterstützung bei der Nachlassabwicklung und Erbstreitigkeiten
Steht ein Erbfall in Deutschland an, ist es für Erben von zentraler Bedeutung, die komplexen Regelungen des deutschen Erbrechts zu verstehen und rechtssicher zu handeln. Unsere Rechtsanwälte für Erbrecht begleiten Sie kompetent durch sämtliche Phasen des Erbverfahrens – von der Klärung erbrechtlicher Ansprüche über die Beschaffung notwendiger Nachweisdokumente bis hin zur rechtlich fundierten Gestaltung der Erbauseinandersetzung.
Insbesondere bei gemeinschaftlichen Erbschaften unterstützen wir Sie dabei, eine faire und tragfähige Lösung im Sinne aller Beteiligten zu finden. Dabei behalten wir sowohl die rechtlichen als auch die emotionalen Aspekte im Blick. Sollte sich eine einvernehmliche Regelung nicht erzielen lassen, stehen wir Ihnen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl auch in streitigen Auseinandersetzungen zur Seite – außergerichtlich im Rahmen einer Mediation ebenso wie in gerichtlichen Verfahren.
Unsere Kanzlei begleitet Sie darüber hinaus bei der Beantragung des Erbscheins, um Ihre Verfügungsmacht gegenüber Banken und anderen Institutionen rechtssicher geltend zu machen. Auch unterstützen wir Sie, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Erbschaft bestehen – etwa bei Verdacht auf unzulässige Einflussnahme bei der Testamentsgestaltung. Auch bei Pflichtteilsstreitigkeiten, die entstehen können, wenn ein Familienmitglied vom Erbe ausgeschlossen wurde, ist rechtlicher Beistand unerlässlich.
Mit Erfahrung, Weitblick und Empathie setzen wir uns für Ihre Interessen ein und unterstützen Sie bei jeglichen erbrechtlichen Herausforderungen – nationaler sowie internationaler Natur.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen im Erbrecht
Ein Anwalt für Erbrecht unterstützt Sie bei komplexen Fragen rund um den Nachlass und die Erbschaft. Ob bei der Gestaltung eines Testaments oder eines Erbvertrags, der Unternehmensnachfolge- und Nachlassplanung oder dem Pflichtteilsrecht – unser Rechtsteam unterstützt Erblasser in diesen und weiteren erbrechtlichen Angelegenheiten. Ebenso begleiten wir Erben unter anderem bei der Erbauseinandersetzung, der Ausschlagung und der Beantragung des Erbscheins. Dabei sind unsere Rechtsanwälte für Erbrecht sowohl in nationalen als auch internationalen Fällen für Sie da.
In diesem Fall greift die gesetzliche Erbfolge nach §§ 1924 ff. BGB: Zunächst erben die Kinder des Verstorbenen (1. Ordnung). Hatte der Verstorbene keine Kinder, erben wiederum die Eltern und deren Nachkommen (2. Ordnung) – etwa die Geschwister des Erblassers. Wenn diese nicht mehr leben oder der Erblasser nie Geschwister hatte, greift die 3. Ordnung und anschließend die 4. Ordnung, die Großeltern und weitere entfernte Verwandte umfassen. Neben den Verwandten erbt der überlebende Ehegatte ebenfalls zu einem bestimmten Teil (vgl. § 1931 Abs. 1 BGB).
Bei gesetzlicher Erbfolge bestimmt das Gesetz, wer erbt. Bei testamentarischer Erbfolge regelt der Erblasser durch ein Testament oder einen Erbvertrag selbst, wer seine Erben sein sollen. Die testamentarische Erbfolge geht dabei der gesetzlichen vor. Allerdings ist zu bedenken, dass Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich nicht vollständig übergangen werden können.
Grundsätzlich muss der Erblasser testierfähig sein, § 2229 BGB. Welche Voraussetzungen für ein rechtswirksames Testament vorliegen müssen, ist abhängig von der Form. Man unterscheidet dazu im deutschen Recht zwischen dem eigenhändigen Testament nach § 2247 BGB und dem notariellen Testament gem. § 2232 BGB. Das eigenhändige Testament muss handschriftlich vom Erblasser verfasst und unterschrieben sein und soll mit Ort und Datum versehen sein. Mehr Rechtssicherheit gewährleistet allerdings das notarielle Testament.
Der Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das die Erbenstellung bestätigt. Er wird z. B. gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern benötigt, um Zugriff auf den Nachlass zu erhalten. Liegt allerdings ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, kann oftmals auf den Erbschein verzichtet werden.
Die Ausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls und vom eigenen Erbrecht beim Nachlassgericht erklärt werden – persönlich oder durch einen Notar (vgl. § 1944 BGB). Unterbleibt die Ausschlagung, gilt das Erbe als angenommen.
Ja, mit der Annahme des Erbes haften Erben auch für Nachlassverbindlichkeiten – grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen. Eine rechtzeitige Prüfung und ggf. Ausschlagung oder Haftungsbeschränkung sind daher wichtig.
Pflichtteilsberechtigt sind nahe Angehörige, die nicht oder nicht ausreichend im Nachlass berücksichtigt wurden – insbesondere Kinder, Ehegatten und ggf. Eltern des Verstorbenen, § 2303 BGB. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 Abs. 1 S. 2 BGB) und wird in Geld ausgezahlt. Grundlage ist der Wert des gesamten Nachlasses zum Todeszeitpunkt.
In so einem Fall bilden die Erben eine Erbengemeinschaft (vgl. § 2032 Abs. 1 BGB) und müssen gemeinsam über die Nutzung oder Verwertung entscheiden. Mögliche einvernehmliche Lösungen sind unter anderem:
- Gemeinsame Verwaltung der Immobilie und Teilung der Mieteinnahmen sowie etwaiger Kosten,
- Übernahme der Immobilie durch einen der Erben gegen Abfindung der übrigen Erben,
- Verkauf der Immobilie und Aufteilung des Erlöses unter den Erben.
Eine einvernehmliche Lösung ist allerdings oft nur mit anwaltlicher Unterstützung möglich. Kommt keine Einigung zustande, kann es zur Teilungsklage oder Zwangsversteigerung der Immobilie kommen.
Die Erbschaftsteuer wird fällig, wenn der Wert des Erbes den persönlichen Freibetrag übersteigt. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €, Urenkel und Eltern des Verstorbenen 100.000 € und Geschwister, weiter entfernte Verwandte oder Dritte nur 20.000 €. Freibeträge gelten dabei pro Erbfall und Erbe. Der Steuersatz hängt vom Verwandtschaftsverhältnis und vom Wert der Erbschaft ab.

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