Familienrechtliche Anliegen betreffen oft die persönlichsten und sensibelsten Bereiche des Lebens. Ob es um Ehe, Kinder oder Trennung geht – emotionale Belastung und rechtliche Unsicherheit liegen hier häufig nah beieinander. Umso wichtiger ist eine fundierte juristische Beratung, die nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen kennt, sondern auch mit dem nötigen Fingerspitzengefühl agiert. Nur so lassen sich Interessen wahren und rechtliche Schritte sicher und vorausschauend gestalten.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet umfassende Rechtsberatung und engagierte Vertretung in allen Bereichen des Familienrechts. Ganz gleich, ob bei der Eheschließung, der Erfüllung eines Kinderwunsches, der Klärung der Abstammung, bei einer Trennung oder in internationalen Sachverhalten – unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht begleiten Mandanten mit dem Ziel, rechtlich fundierte Lösungen zu finden. Einfühlsam, durchsetzungsstark und individuell zugeschnitten.
Eheschließung: Kompetente Beratung durch unsere Rechtsanwälte für Familienrecht
Die Verlobung und anschließende Heirat sind für viele Paare ein bedeutender Schritt in ihrer Beziehung. Die Unterschrift unter die Eheurkunde ist jedoch mehr als nur ein symbolischer Akt – sie schafft rechtlich bindende Verpflichtungen. Mit der Eheschließung gehen unter anderem gegenseitige Unterhaltspflichten einher, und es entsteht – sofern nichts anderes vereinbart wurde – automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Ebenso ergibt sich die Verpflichtung zum Familienunterhalt. Auch steuer- und erbrechtliche Auswirkungen gilt es zu berücksichtigen.
Ob die gesetzlich vorgesehene Regelung für Ihre Lebenssituation passt oder ein individuell angepasster Ehevertrag sinnvoller ist, lässt sich am besten im persönlichen Gespräch mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht klären. Dies ist besonders ratsam, wenn internationale Bezüge vorliegen – etwa, wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder Vermögen im Ausland besteht. Eine frühzeitige, fachkundige Beratung schafft hier die nötige rechtliche Sicherheit.
Auch hinsichtlich gemeinsamer Kinder, die während der Ehe geboren werden, bestehen wichtige rechtliche Unterschiede im Vergleich zu außerehelichen Kindern – etwa im Hinblick auf das Sorgerecht, den Kindesnamen oder die Staatsangehörigkeit. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht erläutern Ihnen gerne die relevanten Regelungen und stehen Ihnen bei allen familienrechtlichen Fragen zur Seite.
Eheverträge: Gestaltung mit Weitblick
Immer mehr Paare entscheiden sich heute bewusst für den Abschluss eines Ehevertrags – und das zu Recht. Auch wenn Eheverträge bisweilen mit Misstrauen belegt sind, dienen sie in erster Linie dazu, klare Verhältnisse zu schaffen. Sie regeln individuell, was ansonsten pauschal durch das Gesetz vorgegeben wäre – etwa beim Güterstand, der Vermögensaufteilung oder dem Versorgungsausgleich im Scheidungsfall.
Ein sorgfältig ausgearbeiteter Ehevertrag kann nicht nur helfen, spätere Konflikte zu vermeiden, sondern auch emotionale und finanzielle Belastungen deutlich reduzieren. Insbesondere für Unternehmer, Selbstständige oder vermögende Partner ist er ein unverzichtbares Instrument zur Absicherung.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zur inhaltlichen Gestaltung, übernehmen die rechtssichere Formulierung des Vertrags und vertreten Ihre Interessen auch bei Verhandlungen mit dem Partner oder der Partnerin. Ziel ist eine faire, zukunftsorientierte Lösung – abgestimmt auf Ihre persönliche Lebenssituation.
Abstammung und Kinderwunsch
Während die rechtliche Beziehung zwischen Mutter und Kind in Deutschland mit der Geburt eindeutig festgestellt wird, ist die Vaterschaft nicht immer automatisch geklärt. In den letzten Jahren nehmen Verfahren zur Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft deutlich zu – oft mit weitreichenden Konsequenzen für alle Beteiligten.
Auch beim Thema Kinderwunsch stehen Paare oder Einzelpersonen zunehmend vor komplexen rechtlichen Fragestellungen. Wer aus medizinischen Gründen keine eigenen Kinder bekommen kann, beschäftigt sich häufig mit Alternativen wie Adoption, künstlicher Befruchtung oder – insbesondere im internationalen Kontext – mit Leihmutterschaft. Gerade hier steckt das deutsche Familienrecht jedoch enge Grenzen.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht unterstützen Sie kompetent bei allen Fragen rund um Abstammung und Elternschaft. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, klären über rechtliche Möglichkeiten auf und begleiten Sie sicher durch notwendige Verfahren – einfühlsam, diskret und lösungsorientiert.
Vaterschaftsanerkennung und Vaterschaftsanfechtung – rechtliche Klärung der Vaterschaft
Die rechtliche Beziehung zwischen Mutter und Kind entsteht automatisch mit der Geburt und ist sowohl biologisch als auch rechtlich eindeutig (§ 1591 BGB). Bei der Vaterschaft ist dies anders – hier kann es zu Unsicherheiten oder Streitigkeiten kommen. Gemäß § 1592 BGB gilt als Vater eines Kindes der Mann, der:
- zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist,
- die Vaterschaft anerkannt hat oder
- dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt wurde.
Die Vaterschaftsanerkennung muss durch eine Erklärung bei einem Jugendamt, Standesamt oder Notariat erfolgen. Sie kann sowohl vor als auch nach der Geburt abgegeben werden. Dabei ist zu beachten: Auch ein Mann, der nicht der biologische Vater ist (etwa der Lebenspartner der Mutter), kann die rechtliche Vaterschaft anerkennen. In jedem Fall ist die Zustimmung der Mutter erforderlich; unter bestimmten Voraussetzungen auch die Zustimmung des Kindes oder des Ehemannes der Mutter. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten Sie ausführlich zu den Voraussetzungen und rechtlichen Folgen einer Vaterschaftsanerkennung – individuell und mit dem nötigen juristischen Feingefühl.
Mit dem Anstieg der Geburten außerehelicher Kinder nehmen auch Vaterschaftsverfahren zu. Dabei ist zwischen verschiedenen Klagearten zu unterscheiden: der Abstammungsklage (§ 1598a Abs. 1 BGB), der Vaterschaftsfeststellungsklage (§ 1600d BGB) und der Vaterschaftsanfechtung (§§ 1600 ff. BGB). Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht erläutern Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten und vertreten Sie engagiert in allen Verfahren zur Klärung der Vaterschaft.
Adoptionsrecht in Deutschland – rechtssicher zum Familienglück
In Deutschland steht das Kindeswohl unter besonderem Schutz der staatlichen Ordnung. Entsprechend streng und umfangreich sind die Anforderungen an ein Adoptionsverfahren. Es handelt sich um einen komplexen juristischen Prozess, der nicht nur Geduld, sondern auch genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. So müssen unter anderem Gesundheits- und Führungszeugnisse sowie weitere persönliche Nachweise eingereicht werden. Die konkreten Anforderungen können dabei je nach Fallkonstellation stark variieren.
Für Personen ohne vertiefte Kenntnisse im Familienrecht stellt das Verfahren häufig eine große organisatorische und rechtliche Herausforderung dar. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht unterstützen Sie zuverlässig bei allen Fragen rund um das Adoptionsrecht – von der ersten Beratung bis zum erfolgreichen Abschluss des Verfahrens. Wir stellen sicher, dass alle formalen Voraussetzungen ordnungsgemäß erfüllt werden und begleiten Sie durch jeden Verfahrensschritt – kompetent, strukturiert und mit Blick für das Wesentliche. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht sind sowohl mit den gesetzlichen Vorgaben der Adoptionsvermittlung als auch mit den Abläufen bei den zuständigen Behörden bestens vertraut. Sie übernehmen die Vorbereitung des Antrags, helfen bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und vertreten Ihre Interessen gegenüber Jugendämtern und Gerichten. Darüber hinaus beraten wir Sie auch zu Sonderformen der Adoption – etwa der Erwachsenenadoption, die insbesondere im Erbrecht eine wichtige Rolle spielen kann.
Anerkennung einer Leihmutterschaft in Deutschland
Für viele Frauen und Paare ist es aus medizinischen oder anderen Gründen schwierig oder sogar unmöglich, ein eigenes Kind zu bekommen. In solchen Fällen rücken alternative Wege wie künstliche Befruchtung, Adoption oder Leihmutterschaft in den Fokus.
Während Leihmutterschaften in einigen Ländern – etwa in Griechenland, der Ukraine oder Kalifornien – erlaubt und gesetzlich geregelt sind, ist diese Praxis in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Dennoch entscheiden sich viele Paare dafür, ihren Kinderwunsch im Ausland mithilfe einer Leihmutter zu realisieren. Die anschließende Anerkennung der Elternschaft in Deutschland gestaltet sich jedoch oft rechtlich kompliziert. Häufig ist ein langwieriges Adoptionsverfahren erforderlich, um rechtliche Klarheit zu schaffen.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht unterstützen Sie umfassend bei allen rechtlichen Fragen rund um die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Leihmutterschaft. Wir beraten Sie auch zu den Voraussetzungen und Abläufen einer Adoption nach der Rückkehr nach Deutschland. Als erfahrene Rechtsanwälte im Familienrecht zeigen wir Ihnen außerdem auf, welche rechtlich sicheren Alternativen bei einem Kinderwunsch in Deutschland bestehen.
Rechtliche Unterstützung im Scheidungsverfahren
Eine Trennung oder Scheidung stellt oft einen emotional belastenden Einschnitt im Leben dar – umso wichtiger ist eine fundierte rechtliche Begleitung. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Ansprüchen im Zusammenhang mit Trennung, Scheidung, Unterhalt sowie dem Sorge- und Umgangsrecht.
Wir klären Sie frühzeitig darüber auf, welche Ansprüche Sie im Hinblick auf Trennungs- oder Kindesunterhalt geltend machen können, und unterstützen Sie bei der rechtssicheren Durchsetzung Ihrer Interessen. Ob im Scheidungsverfahren selbst, bei der Ausgestaltung von Unterhaltsvereinbarungen oder in Fragen der elterlichen Verantwortung – als Rechtsanwälte im Familienrecht nehmen wir uns die Zeit, Ihre persönliche Situation sorgfältig zu analysieren.
In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erarbeiten wir individuelle, tragfähige Lösungen, die nicht nur Ihre Rechte schützen, sondern auch das Wohl aller Beteiligten – insbesondere Ihrer Kinder – im Blick behalten. Ob als Ihre rechtliche Vertretung oder im Rahmen einer Mediation: Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein. Verlassen Sie sich auf unsere Expertise im Familienrecht.
Scheidungsverfahren – Unterstützung durch erfahrene Rechtsanwälte für Familienrecht
Das Scheidungsrecht in Deutschland gilt als komplex und vielschichtig. Mit der Scheidung selbst gehen zahlreiche weitere rechtliche Fragen einher – etwa zur Vermögensaufteilung, zum Unterhalt oder zum Sorge- und Umgangsrecht. Diese Aspekte sollten idealerweise im direkten Zusammenhang mit der Scheidung geklärt werden, was das Verfahren für die Beteiligten oft langwierig und emotional belastend macht.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht wissen aus Erfahrung: Nicht jede Scheidung verläuft reibungslos. Deshalb streben wir – wo möglich – zunächst eine außergerichtliche und einvernehmliche Lösung an, bei der alle Beteiligten berücksichtigt werden. Das Wohl gemeinsamer Kinder steht dabei stets im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht erreichbar sein, vertreten wir Sie selbstverständlich engagiert und durchsetzungsstark vor Gericht. Unsere Aufgabe als Anwälte im Familienrecht ist es, Ihre Interessen konsequent und mit Blick auf nachhaltige Lösungen zu wahren. Unsere Kanzlei bietet Ihnen insbesondere bei folgenden Themen fundierte rechtliche Unterstützung:
- Aufenthaltsrechtliche Fragen nach der Scheidung,
- Aufteilung von gemeinsamem Privat- und Geschäftsvermögen,
- Ehegattenunterhalt und Unterhaltszahlungen,
- Internationale Scheidungsfälle,
- Sorge- und Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht an Ihrer Seite kann den entscheidenden Unterschied machen – für eine zügige, faire und rechtssichere Lösung Ihrer persönlichen Situation. Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.
Versorgungsausgleich – Rentenansprüche fair aufteilen
Auch wenn sich Rollenbilder in modernen Familien gewandelt haben, übernimmt in der Praxis häufig noch immer ein Elternteil den Großteil der Kinderbetreuung. Dies ermöglicht dem anderen, sich stärker der beruflichen Karriere zu widmen. Die Folge: Während ein Partner Rentenansprüche aufbaut, entstehen bei dem anderen oft erhebliche Versorgungslücken.
Der gesetzlich vorgesehene Versorgungsausgleich soll diese Ungleichgewichte ausgleichen. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehegatten gerecht aufgeteilt – unabhängig davon, wer sie ursprünglich erworben hat. Insbesondere für Ehepartner, die über Jahre hinweg nicht oder nur eingeschränkt berufstätig waren – etwa zur Betreuung gemeinsamer Kinder – kann der Versorgungsausgleich im Falle einer Scheidung entscheidend sein, um langfristig abgesichert zu sein.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht beraten Sie kompetent zu allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich. Wir prüfen Ihre individuelle Situation, klären Sie über Ihre Ansprüche auf und setzen diese bei Bedarf konsequent für Sie durch – außergerichtlich oder vor Gericht. Wenn Sie befürchten, bei der bevorstehenden Scheidung benachteiligt zu werden, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht steht Ihnen mit fachkundiger Unterstützung zur Seite.
Scheidung einer Unternehmerehe – rechtliche Risiken und gezielte Lösungen
Scheidungen sind häufig mit erheblichen persönlichen Belastungen verbunden – im Fall einer Unternehmerehe kommen jedoch zusätzliche rechtliche und wirtschaftliche Herausforderungen hinzu. Der Fortbestand des Unternehmens kann in ernsthafte Gefahr geraten, wenn keine klaren Regelungen getroffen wurden. Besonders konfliktanfällig sind Fragen rund um:
- die Eigentumsverhältnisse,
- die Kontrolle und Führung des Unternehmens,
- sowie die Bewertung des Unternehmensvermögens.
Zur Ermittlung des Unternehmenswerts stehen verschiedene Bewertungsmethoden zur Verfügung – etwa die Ertragswertmethode oder die Substanzwertmethode. Beide Parteien haben in diesem Zusammenhang wechselseitige Auskunftsansprüche, was in der Praxis oft zu Auseinandersetzungen führt.
Auch die Vermögensaufteilung in einer Unternehmerehe ist hochkomplex und birgt rechtliche wie finanzielle Risiken. Um unangenehmen Überraschungen vorzubeugen, ist es empfehlenswert, bereits vor oder während der Ehe familienrechtliche Vorsorge zu treffen – idealerweise durch einen klar formulierten Ehevertrag.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht beraten Sie umfassend zu allen Aspekten der Unternehmerehe – ob vor der Eheschließung, im laufenden Eheverhältnis oder im Fall einer Scheidung. Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung oder nachträglichen Anpassung eines Ehevertrags, insbesondere im Hinblick auf:
- Vermögensschutz,
- Unternehmensbeteiligungen,
- Versorgungsausgleich,
- und güterrechtliche Regelungen.
Unsere Praxisgruppe für Familienrecht verfügt über besondere Expertise in Scheidungsfällen mit unternehmerischem Kontext. Dabei arbeiten unsere Rechtsanwälte für Familienrecht eng mit Kollegen aus dem Gesellschaftsrecht zusammen, um Ihre Interessen ganzheitlich zu schützen – sowohl familiär als auch wirtschaftlich.
Scheidungsfolgerecht: Sorge, Umgang und Unterhalt
Neben der Vermögensaufteilung und dem Versorgungsausgleich werfen die Trennung und Scheidung einer Ehe, aus der Kinder hervorgegangen sind, weitere rechtlich komplexe Fragen auf. Das Umgangsrecht, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie der Kindesunterhalt sind wesentliche Aspekte, die bereits zum Zeitpunkt der Trennung des Ehepaares geregelt werden müssen. Dabei steht das Kindeswohl stets im Mittelpunkt.
In der Praxis ergeben sich häufig Fragen zum Wohnort des gemeinsamen Kindes, der Ausgestaltung des Umgangsrechts, der Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts und der Handhabung wichtiger Entscheidungen rund um die Gesundheit, Bildung und Erziehung des Kindes. Diese Themen erfordern neben einem hohen Maß an Sensibilität oftmals juristische Expertise. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und vertreten Sie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl und erforderlicher Durchsetzungskraft – sowohl in nationalen als auch internationalen Verfahren. Zwar streben wir zunächst eine einvernehmliche Lösung an, sollte eine solche jedoch nicht möglich sein, vertreten wir Sie und Ihre Interessen auch vor Gericht.
Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht | Umgangsrecht – rechtliche Regelungen zum Wohl des Kindes
Grundsätzlich verbleibt das gemeinsame Sorgerecht bei beiden Elternteilen, sofern diese verheiratet waren. Eine einvernehmliche Abgabe des Sorgerechts durch einen Elternteil ist möglich. Ebenso kann in bestimmten Fällen die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf einen Elternteil beantragt werden – etwa, wenn der andere Elternteil seine Fürsorgepflicht grob verletzt oder das gemeinsame Sorgerecht dem Kind nachweislich schadet. Dies kann insbesondere bei häuslicher Gewalt, Vernachlässigung oder dauerhaftem Konflikt erforderlich sein.
Auch beim Umgangsrecht gilt: Kinder haben das Recht auf Kontakt zu beiden Elternteilen – unabhängig davon, bei wem sie leben. Eltern sind laut deutschem Recht sowohl berechtigt als auch verpflichtet, den Kontakt zu ihren Kindern aufrechtzuerhalten. Eine Trennung oder Scheidung führt also nicht automatisch zu einer Einschränkung dieses Rechts.
Allerdings kann das Familiengericht das Umgangsrecht nach § 1684 Abs. 4 BGB einschränken oder vollständig ausschließen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Eine solche Gefährdung kann unter anderem vorliegen bei:
- körperlicher oder sexueller Misshandlung,
- anhaltender Vernachlässigung,
- Alkohol- oder Drogenmissbrauch des Elternteils oder
- bei konkreter Gefahr einer Kindesentführung.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten Sie in allen Fragen des Umgangs-, Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts. Wir unterstützen Sie bei außergerichtlichen Einigungen ebenso wie bei gerichtlichen Verfahren – stets mit dem Ziel, die bestmögliche Lösung für Ihr Kind und Ihre Familie zu finden.
Kindesunterhalt – wenn Eltern sich trennen
Die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber dem Kind besteht grundsätzlich bereits während der Ehe. Lebt das Ehepaar nun getrennt, wird derjenige Elternteil zur Zahlung des Kindesunterhalts verpflichtet, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Nicht selten zahlt allerdings der unterhaltspflichtige Teil nicht – absichtlich oder weil er es aufgrund von beispielsweise Arbeitslosigkeit möglicherweise nicht kann. Zu bedenken ist jedoch, dass die Unterhaltspflicht nicht erlischt.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht klären über die rechtlichen Bedingungen des Kindesunterhalts auf, berechnen die Höhe der fälligen Unterhaltssumme anhand der Düsseldorfer Tabelle und vertreten Sie im Falle ausbleibender Zahlungen. Ebenso erstellen oder prüfen wir Unterhaltsvereinbarungen und vertreten auch Elternteile hinsichtlich der Abwehr unberechtigter Unterhaltsforderungen. Dabei bleibt das Wohl Ihres Kindes stets im Fokus unserer Arbeit.
Internationales Familienrecht – Grenzüberschreitende Lösungen mit Weitblick
In einer zunehmend globalisierten Welt gehören internationale familienrechtliche Angelegenheiten längst zum Alltag – sei es bei binationalen Ehen, Auswanderungen, internationalen Scheidungen oder grenzüberschreitenden Sorgerechts- und Unterhaltsfragen. Sobald Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten besitzen oder in verschiedenen Ländern leben, stellt sich die zentrale Frage: Welches Recht ist anwendbar und welches Gericht ist zuständig? Dabei müssen regelmäßig komplexe ausländische Rechtssysteme, internationale Abkommen und EU-Verordnungen berücksichtigt werden – selbst in scheinbar unkomplizierten Konstellationen. Das macht internationale familienrechtliche Fälle oft besonders anspruchsvoll.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht verfügen über fundierte Kenntnisse des deutschen und internationalen Familienrechts sowie über langjährige Erfahrung in der Betreuung internationaler Mandanten. Wir bieten Ihnen einen verlässlichen Rechtsbeistand – engagiert, lösungsorientiert und auf höchstem fachlichem Niveau. Unsere Leistungen im internationalen Familienrecht umfassen insbesondere:
- Eheverträge für Ehegatten mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit und wechselndem Aufenthaltsort (inkl. Gestaltung einer vorteilhaften Rechtswahl),
- Kindesentziehung / Kindesentführung: umfassende rechtliche Beratung und Vertretung,
- Sorge- und Umgangsrecht bei internationalen Wohnsitzkonstellationen,
- Durchsetzung grenzüberschreitender Unterhaltsansprüche, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich,
- Vaterschaftsanerkennung und -anfechtung mit Auslandsbezug,
- Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Deutschland.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht helfen Ihnen, Ihre Rechte auch im Spannungsfeld unterschiedlicher nationaler Rechtsordnungen erfolgreich durchzusetzen. Ob es um vorbeugende Gestaltung (z. B. Eheverträge) oder um die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen geht – wir sind Ihre zuverlässigen Partner im internationalen Familienrecht.
Vollstreckung ausländischer familiengerichtlicher Urteile in Deutschland
In einer globalisierten Welt sind familienrechtliche Entscheidungen mit Auslandsbezug keine Seltenheit mehr. Doch sobald Urteile aus einem anderen Land – insbesondere einem Nicht-EU-Staat – in Deutschland anerkannt oder vollstreckt werden sollen, kann es zu erheblichen rechtlichen Hürden kommen. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht beraten und begleiten Sie bei diesem komplexen Prozess mit fachlicher Expertise und internationaler Erfahrung.
Eine Anerkennung und Vollstreckung sind unter anderem nicht möglich, wenn:
- die Entscheidung offensichtlich gegen die öffentliche Ordnung in Deutschland verstößt,
- dem Beklagten im ausländischen Verfahren das rechtliche Gehör verwehrt wurde,
- die Entscheidung mit einem anderen, bereits ergangenen Urteil in der gleichen Sache unvereinbar ist,
- bestimmte zwingende Zuständigkeitsvorschriften nicht eingehalten wurden.
Für die Antragstellung werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- das Original der ausländischen gerichtlichen Entscheidung oder
- eine beglaubigte Kopie, ausgestellt von der zuständigen ausländischen Behörde.
Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung und Vollstreckung in Deutschland gegeben sind, und übernehmen die komplette rechtliche Abwicklung – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Durchsetzung.
Weitere Expertise im Familienrecht – Ihr Schutz ist unser Anliegen
Im Familienrecht gibt es Situationen, die besonders belastend und sensibel sind. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht stehen Ihnen auch in diesen schwierigen Momenten zuverlässig zur Seite.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in Fällen internationaler Kindesentführung oder Kindesentziehung. Wir prüfen für Sie, ob ein rechtlicher Anspruch auf Herausgabe des Kindes besteht, und setzen uns dafür ein, eine schnelle Rückführung zu erreichen – national wie international. Darüber hinaus begleiten wir Sie bei der Erstattung einer Strafanzeige gegen die verantwortliche Person und unterstützen Sie im Strafverfahren.
Ein weiteres sensibles Thema ist die häusliche Gewalt. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht klären Sie über Ihre Rechte auf Schutz und Sicherheit auf und helfen Ihnen, geeignete rechtliche Maßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz einzuleiten – etwa Kontakt- oder Näherungsverbote. Wir wissen, dass solche Situationen nicht nur rechtlich, sondern auch emotional äußerst belastend sind. Umso wichtiger ist eine vertrauensvolle und kompetente Begleitung. Kontaktieren Sie uns gerne – wir beraten Sie diskret, einfühlsam und mit dem nötigen Durchsetzungsvermögen. Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie haben für uns höchste Priorität.
Kindesentziehung und internationale Kindesentführung – rechtlicher Schutz bei Verletzung des Sorgerechts
Über den Aufenthalt eines Kindes entscheiden grundsätzlich die sorgeberechtigten Elternteile gemeinsam. Bei alleinigem Sorgerecht wird diese Entscheidung entsprechend vom berechtigten Elternteil getroffen. Dennoch kommt es vor, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind ohne Zustimmung des anderen ins Ausland verbringt und es nach einem vereinbarten Besuch nicht zurückbringt oder dass das Kind innerhalb Deutschlands widerrechtlich entzogen wird. In solchen Fällen spricht man – je nach Sachverhalt – von Kindesentziehung oder internationaler Kindesentführung. In beiden Fällen bestehen rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung des Herausgabeanspruchs – entweder durch ein deutsches Familiengericht oder im Rahmen internationaler Verfahren (z. B. nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen). Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht prüfen Ihren konkreten Fall und veranlassen bei Bedarf umgehend die notwendigen rechtlichen Schritte zur Rückführung des Kindes.
Wichtig zu wissen: Die Kindesentziehung ist gem. § 235 StGB strafbar. Bereits bei konkreten Anhaltspunkten oder der Androhung, das Kind ins Ausland zu verbringen, können Sie präventive Schutzmaßnahmen einleiten – etwa durch die Anordnung einer Grenzsperre im Eilverfahren. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht unterstützen Sie dabei, entschlossen zu handeln. Wir beraten Sie effizient und mit der nötigen Sensibilität.
Häusliche Gewalt: Umfassende Rechtsberatung und engagierte Vertretung
Häusliche Gewalt ist ein ernstes und oft verstecktes Problem, das tiefgreifende Folgen für Betroffene – Ehegatten, Partner, Kinder und nahestehende Personen – haben kann. Was hinter verschlossenen Türen passiert, muss nicht zwingend dort bleiben. Niemand sollte jemals schweigend unter Gewalt leiden müssen.
Opfer häuslicher Gewalt verdienen Schutz, Respekt und vor allem umfassende Information über ihre Rechte. Es gibt vielfältige rechtliche Möglichkeiten, um Sie effektiv zu schützen – von Schutzanordnungen bis hin zu strafrechtlichen Maßnahmen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Familienrecht verfügen über umfangreiche Expertise und jahrelange Erfahrung in der Begleitung von Betroffenen. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation mit Einfühlungsvermögen, Diskretion und fachlicher Kompetenz zur Seite.
Auf einen Blick: Fragen rund um Ehe und Scheidung
Das Familienrecht ist ein Teilgebiet des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern und Kindern sowie weiteren familienähnlichen Gemeinschaften. Es umfasst unter anderem Vorschriften zu Eheschließung und Ehescheidung, Unterhaltsverpflichtungen, Sorgerecht, Umgangsrecht, Adoption, Vormundschaft sowie die rechtliche Betreuung. Ziel des Familienrechts ist es, in persönlichen und oft emotional belastenden Lebensbereichen rechtliche Klarheit zu schaffen und den Schutz aller Beteiligten – insbesondere von Kindern – sicherzustellen.
Für Verfahren und Entscheidungen in Familiensachen sind die Familiengerichte zuständig, die wiederum spezielle Abteilungen der Amtsgerichte sind (vgl. § 23b Abs. 1 GVG). Dieses entscheidet sodann unter anderem zu Verfahren in Ehesachen, Kindschaftssachen und Unterhaltssachen. Welche Verfahren genau unter den Begriff Familiensachen fallen, regelt der § 111 FamFG.
Durch die Eheschließung entstehen gesetzliche Rechte und Pflichten:
- Ehegatten sind gem. § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet und tragen füreinander die Verantwortung.
- Außerdem ergibt sich die Verpflichtung zum Familienunterhalt (§ 1360 BGB).
- Sofern es keine vertragliche Regelung zum Güterstand gibt, tritt zudem der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein (vgl. 1363 Abs. 1 BGB).
- Auch hat die Eheschließung steuerrechtliche sowie erbrechtliche Auswirkungen, etwa zum Pflichtteilsrecht.
- Darüber hinaus begründet die Eheschließung ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ein Ehevertrag ist eine notariell zu beurkundende Vereinbarung (vgl. § 1410 BGB). In diesem können Ehegatten Bestimmungen treffen, die von den gesetzlichen Regelungen abweichen – etwa hinsichtlich des Güterstands, des Versorgungsausgleichs und des nachehelichen Unterhalts. Insbesondere bei Unternehmern oder bei ungleichen Vermögensverhältnissen ist die Schließung eines Ehevertrags sinnvoll.
Seit 2017 können gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland heiraten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist seither rechtlich der Ehe gleichgestellt. Bestehende eingetragene Lebenspartnerschaften blieben weiterhin bestehen, können aber seitdem in eine Ehe umgewandelt werden. Dennoch bestehen hinsichtlich des Adoptions- und Abstammungsrechts Unterschiede zwischen gleichgeschlechtlichen und nicht gleichgeschlechtlichen Paaren.
Unterhaltsansprüche können bestehen zwischen Ehegatten sowie zwischen Eltern und Kindern:
- Sofern die Ehegatten getrennt leben, kann ein Ehegatte von dem anderen bis zur rechtskräftigen Scheidung Trennungsunterhalt geltend machen (vgl. 1361 BGB).
- Auch kann nachehelicher Unterhalt verlangt werden. Dies setzt jedoch das Vorliegen bestimmter Voraussetzungen voraus (vgl. § 1569 ff. BGB).
- Darüber hinaus steht minderjährigen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch volljährige Kindern Kindesunterhalt zu.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Dieses wird – nach Abzug einiger Posten – mit der sogenannten Düsseldorfer Tabelle abgeglichen. Auf diese Weise wird der Unterhaltsbetrag genau ermittelt.
Ist die unterhaltspflichtige Person arbeitslos, muss diese sich nachweislich um eine Anstellung und mithin die Leistungsfähigkeit bemühen. In der Zeit ist die Beantragung des sogenannten Unterhaltsvorschusses bei der zuständigen Stelle möglich. Die Unterhaltspflicht erlischt allerdings nicht durch die Arbeitslosigkeit. Sobald der Unterhaltspflichtige wieder in der Lage ist, den Unterhalt zu leisten, muss er dieser Pflicht sodann wieder nachgehen. Zu beachten ist im Weiteren, dass bei schuldhaft herbeigeführter Arbeitslosigkeit geprüft wird, ob ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt werden kann, anhand dessen der Unterhaltsbetrag berechnet wird.
Grundsätzlich bleibt das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nur in Ausnahmefällen wird das alleinige Sorgerecht auf Antrag durch das Familiengericht übertragen. Dabei steht das Kindeswohl immer im Vordergrund.
Das Umgangsrecht regelt die Kontakte des Kindes zu dem Elternteil, bei dem es nicht lebt. Dabei besteht ein gegenseitiger Anspruch: das Kind hat ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil und jeder Elternteil hat das Recht auf Umgang mit dem Kind (§ 1684 Abs. 1 BGB). Auch Großeltern und Geschwister können unter bestimmten Bedingungen ein Umgangsrecht haben (§ 1685 Abs. 1 BGB). Im Fokus steht auch hier immer das Kindeswohl.
Nur bei schwerwiegenden Gründen, insbesondere bei einer Kindeswohlgefährdung durch beispielsweise Gewalt oder Missbrauch, kann das Umgangsrecht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden. Zudem kann das Familiengericht begleiteten Umgang anordnen (vgl. § 1684 Abs. 4 S. 3 BGB).
Ein Anwalt für Familienrecht bietet rechtliche Beratung, Vertretung und Unterstützung in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Rund um Ehe und Scheidung kann er konkret:
- Beraten bei Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensaufteilung oder Ehevertrag.
- Verhandlungen führen mit der Gegenseite, um außergerichtliche Einigungen zu erzielen (z. B. Unterhaltsregelungen oder Umgangsvereinbarungen).
- Rechtliche Dokumente erstellen, z. B. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen, Eheverträge oder Anträge an das Familiengericht.
- Vertretung vor Gericht übernehmen, z. B. im Scheidungsverfahren oder bei Streitigkeiten über Sorgerecht oder Unterhalt.
- Vermeidung von Nachteilen durch Aufklärung über Rechte, Pflichten und Fristen – etwa im Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich.
- Sensible Themen professionell begleiten, um emotionale Belastungen zu reduzieren und objektive Lösungen zu finden.
Ein spezialisierter Anwalt hilft also nicht nur juristisch, sondern auch dabei, klare und faire Lösungen in oft emotional schwierigen Lebenssituationen zu finden – mit dem Ziel, langfristige Konflikte zu vermeiden und tragfähige Vereinbarungen zu schaffen.

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