Due-Diligence-Datenbanken: Wie Sie die Löschung bzw. Korrektur Ihrer Einträge rechtlich durchsetzen

Ihr Rechtsanwalt für Family Office

Due-Diligence-Datenbanken: Wie Sie die Löschung bzw. Korrektur Ihrer Einträge rechtlich durchsetzen

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Im Zuge einer Due-Diligence-Prüfung werden meist verschiedene Datenbanken genutzt, um umfassende Informationen über das Zielunternehmen bzw. die Geschäftspartner zu erlangen. Dazu gehörten Auskünfte über die Bonität, etwaige strafrechtliche Ermittlungen oder Verfahren, negative Berichte und Nachrichten sowie über mögliche Compliance-Risiken. Datenbanken wie LSEG World Check oder Dow Jones Risk & Compliance gehören zu den in diesem Zusammenhang häufig genutzten Quellen. Darin aufgelistete Informationen können jedoch fehlerhaft, veraltet oder unvollständig sein, wodurch sie Betroffene maßgeblich beeinträchtigen können.

Schlun & Elseven bietet umfassende Services im Reputation Management an und unsere Anwälte verfügen über weitreichende Erfahrungen mit der Löschung und Korrektur falscher Daten auf Datenbanken wie World Check. Sollten Sie vermuten, dass unrichtige, unvollständige oder irreführende Informationen über Sie oder Ihr Unternehmen im Umlauf sind, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Wir setzen uns für Ihre Rechte und Interessen ein.

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Überblick über gängige Datenbanken

Zu den Datenbanken, die regelmäßig im Rahmen von Due-Diligence Prüfungen in Anspruch genommen werden, gehören – neben World Check und Dow Jones Risk & ComplianceCreditreform und die SCHUFA. Die genannten Datenbanken beziehen ihre Informationen in der Regel aus dritten Quellen und stellen diese personen- bzw. unternehmensbezogenen Informationen Ihren Nutzern entgeltlich zur Verfügung.

World-Check

World-Check bietet vor allem Daten über Rechtsverletzungen im Finanzsektor, Screenings gegen Sanktions- und PEP-Listen ebenso wie Informationen über Verbindungen zu Terrorismustätigkeiten sowie strukturierte Adverse-Media-Inhalte, sprich eine umfassende Durchsuchung von Nachrichtenquellen nach negativen Berichten und Nachrichten über Unternehmen und Einzelpersonen.

Dow Jones Risk & Compliance

Diese Datenbank enthält Informationen bezüglich

  • Compliance-Anforderungen,
  • Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Sanktionen,
  • Governance,
  • Bestechung und Korruption sowie
  • Compliance im internationalen Handel.

Creditreform

Auf Creditreform finden sich in erster Linie Informationen über die Bonität und Finanzstruktur sowie das Umfeld von Unternehmenskunden, als auch Bonitätsprüfungen von Privatpersonen.

SCHUFA

Die SCHUFA ist die führende Datenbank für Kreditwürdigkeit in Deutschland. Sie bietet umfassende Bonitätsauskünfte sowohl über Unternehmen als auch über einzelne Personen.

Welche Konsequenzen hat ein Eintrag?

Negative, unrichtige oder zusammenhangslose Einträge in Datenbanken können die Betroffenen maßgeblich schädigen. Personen und Unternehmen, die einen Eintrag von gewisser Relevanz haben, gelten als risikobehaftet und können dadurch in ihrer wirtschaftlichen Handlungsmacht erheblich eingeschränkt werden. Insbesondere ein Eintrag auf World-Check hat erhebliche stigmatisierende Wirkung. Eintragungen auf World-Check hängen nicht selten mit Vorwürfen terroristischer Tätigkeit zusammen und können daher massiv rufschädigend sein. Eine Londoner Mosche (Finsbury Park Mosque) sah sich im Jahr 2013 mit der Schließung ihrer Bankkonten konfrontiert, die letztlich darauf zurückzuführen war, dass der Moschee bei World-Check ein erhöhtes Risiko wegen Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen zugeschrieben wurde. Infolge der Eintragung wurde der Moschee auch bei zahlreichen anderen Banken die Eröffnung eines Kontos verweigert. Die Moschee konnte letztlich gegen den unbegründeten Eintrag bei World-Check erfolgreich vorgehen und die Eintragung löschen lassen. Dennoch zeigt sich anhand dieses Falls, wie ein Eintrag in World-Check für eine Entität rufschädigend sein kann und sie in finanzieller Hinsicht handlungsunfähig machen kann. Es ist daher von größter Bedeutung gegen einen solchen Eintrag umgehend vorzugehen und eine Löschung bzw. Korrektur zu beantragen.

Wie kann man Einträge löschen?

Anträge auf Löschung oder Richtigstellung von Einträgen in den genannten Datenbanken müssen jeweils an deren Betreiber gestellt werden. Dabei gilt es zunächst konkrete Auskunft darüber zu fordern, was tatsächlich in der jeweiligen Datenbank festgehalten ist. Im Falle eines Löschungs- bzw. Berichtigungsersuchen verlangen die Datenbanken häufig eine umfassende Darlegung darüber, aus welchen Gründen der Eintrag zu löschen bzw. korregieren ist. In enger Zusammenarbeit mit Ihnen erstellen unsere Anwälte eine gut begründete und (datenschutz-)rechtlich fundierte Zusammenstellung aller Argumente, die für eine Löschung bzw. Korrektur sprechen.

Die Löschung eines Eintrags aus einer Due-Diligence-Datenbank wie World-Check ist ein komplexes Vorgehen, das sowohl rechtliche Fachexpertise als auch strategisches Geschick erfordert. Unsere Kanzlei verfügt über die nötige Erfahrung, um unseren Mandanten in solchen Situationen schnell und effektiv Abhilfe zu schaffen. Sollten Sie von einem fehlerhaften Eintrag betroffen sein oder dies befürchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unsere Experten für Reputation Management und Datenschutz sind für Sie da.

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