Urheberrechtliche Abmahnungen sind ein fester Bestandteil des Schutzes geistigen Eigentums. Dabei steht sowohl Abmahnenden das Recht zu, sich effektiv und zügig gegen Markenverletzungen zu wehren, als auch Abgemahnten, sich gegen unberechtigte Rügen wirksam zu verteidigen. Eine solche Abmahnung wegen Produktfälschungen enthält in der Regel eine Unterlassungserklärung als auch Schadensersatzforderungen. Sowohl für die Wirksamkeit einer Abmahnung als auch für die Verteidigung ist maßgeblich, ob die Abmahnung präzise formuliert, rechtlich korrekt ist und auf einer tatsächlichen Rechtsverletzung beruht.
Gründe für eine Abmahnung
Eine Abmahnung wegen Produktfälschung kommt in Betracht, wenn geschützte Logos, Namen oder Symbole verwendet oder eingetragene Designrechte verletzt werden. Bei eingetragenen Designrechten kommt Inhabern das ausschließliche Nutzungsrecht für eine bestimmte Gestaltung bzw. Erscheinungsform zu. Abmahnungen können auch gegenüber denjenigen ergehen, die gefälschte Produkte – also solche, die unrechtmäßig mit einer Marke oder einem Design versehen sind – verkaufen, vertreiben, importieren oder exportieren.
Abmahnungen kommen im Übrigen auch bei Wettbewerbsverletzungen in Betracht. Zum Beispiel, wenn von der Konkurrenz durch irreführende Werbung über die Herkunft des Produktes getäuscht wird, Verstöße gegen Informationspflichten vorliegen, unzulässige Kundenbewertungen genutzt werden oder unlautere Verkaufspraktiken Anwendung finden.
Sollten Sie befürchten, dass Ihr Produkt gefälscht wird, gilt es, umgehend Beweise zu sichern. Setzen Sie sich mit unseren Anwälten in Kontakt, um von vornherein die richtige Vorgehensweise zu besprechen. Zu beachten ist auch, dass das eigenständige Versenden von Abmahnungen Schwierigkeiten birgt. Formelle Anforderungen an eine rechtmäßige Abmahnung sind streng und die Abmahnung bei Verstößen unwirksam. Darüber hinaus kann der Abgemahnte bei Erhalt einer unwirksamen Mahnung gegebenenfalls seinerseits den Ersatz seiner Anwaltskosten verlangen. Unsere Rechtsanwälte sind mit den formellen Vorgaben bestens vertraut und gestalten für Sie eine rechtssichere Abmahnung.
Konsequenzen einer Abmahnung
Eine rechtmäßige Abmahnung führt zu umgehenden rechtlichen Konsequenzen. Der Abgemahnte ist verpflichtet, die Rechtsverletzung sofort zu unterlassen. In dem Zusammenhang muss auch eine rechtlich bindende Unterlassungserklärung abgegeben werden. Solche sind bei Verstoß regelmäßig mit hohen Geldstrafen bewährt. Wird eine Unterlassungserklärung nicht abgegeben, kann eine einstweilige Verfügung gegen den Abgemahnten erwirkt werden. Des Weiteren kann der Abmahnende Schadensersatz für entgangene Gewinne sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung ersetzt verlangen.
Von Verkäufern von Plagiaten kann der Abmahnende zudem Auskunft darüber verlangen, wer die Produkte herstellt, und dass die Produkte herausgegeben oder unter Aufsicht vernichtet werden. Wer gefälschte Produkte verkauft, muss darüber hinaus nicht nur mit zivilrechtlichen, sondern auch strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Sowohl nach dem Markengesetz (§ 143 MarkenG) als auch dem Urheberrechtsgesetz (§ 106 UrhG) drohen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Ein weitaus höheres Strafmaß kann sich ergeben, wenn Delikte des Strafgesetzbuches verwirklicht werden. In Betracht kommt eine Strafbarkeit wegen Betrugs gemäß § 263 StGB, jedoch auch gemäß § 259 StGB wegen Hehlerei oder gar wegen Körperverletzung nach §§ 223 ff. StGB, wenn das gefälschte Produkt gefährlich ist und aufgrund dessen bei einem Verwender eine Körper- oder Gesundheitsschädigung eintritt.
Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen: So gehen Sie vor
Abmahnungen sind oft einschüchternd, stellen eine finanzielle Belastung dar und erfordern häufig eine unverzügliche rechtliche Einschätzung. Sollten Sie eine Abmahnung wegen Produktfälschung erhalten haben, ist es von größter Bedeutung, nicht unüberlegt zu handeln oder diese zu ignorieren. Die Konsequenzen einer rechtmäßigen Abmahnung sind, wie oben bereits ausgeführt, weitreichend. Allerdings kann auch das übereilte Unterschreiben einer Unterlassungserklärung dazu führen, dass Sie sich in eine nachteilige Position bringen. Nicht selten ist der Vorwurf der Produktfälschung unberechtigt; Abmahnungen sind daher sorgfältigst zu prüfen.
Unser Vorgehen besteht zunächst darin, dass wir die Abmahnung inhaltlich und formell hinsichtlich ihrer Rechtmäßigkeit prüfen. Dazu gehört die Überprüfung, ob eine hinreichende Grundlage besteht, Beweise vorliegen und formelle Anforderungen erfüllt sind. Eine Abmahnung, die formellen Anforderungen nicht genügt, ist gemäß § 97a Abs. 2 Satz 2 UrhG unwirksam. Danach gilt es, die Vorwürfe und die Rechtslage einzuschätzen und eine Risikoanalyse vorzunehmen. Sollte die Abmahnung unberechtigt sein, verfasst unser Team eine entsprechende umfassende Gegendarstellung bzw. Zurückweisung an die Gegenpartei. In besonderen Fällen kann sogar geprüft werden, ob seinerseits Ansprüche gegen die abmahnende Partei bestehen. Das ist der Fall, wenn eine Abmahnung missbräuchlich war und darauf abzielte, den Abgemahnten zu schädigen.
Auch im Falle einer ganz oder teilweise rechtmäßigen Abmahnung gibt es die Möglichkeit, die Folgen zu mindern. Als multidisziplinäre Kanzlei verfügen wir sowohl über das notwendige Fachwissen als auch langjährige Erfahrung, um argumentationsstark mit der Gegenseite zu verhandeln – mit dem Ziel Forderungen im Hinblick auf Schadensersatz und Vertragsstrafen zu reduzieren und die bestehende Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten zu modifizieren.
Unsere Anwälte bei Schlun & Elseven stehen fest an Ihrer Seite. Dabei führen wir für Sie Verhandlungen mit der Gegenseite bzw. vertreten Sie, sollte eine Einigung aufgrund der Gegenseite nicht zu erzielen sein, vor Gericht. Gerne erarbeiten wir mit Ihnen auch Präventionsstrategien und beraten Sie inwieweit Rechtsstreitigkeiten verhindert werden können – sei es durch die Einholung von Lizenzen oder Genehmigungen sowie die korrekte Kennzeichnung von urheberrechtlich geschützten Inhalten.
Schlun & Elseven: Rechtsbeistand im Urheberrecht
Mit unserer langjährigen Erfahrung und umfassender Kenntnis des deutschen und internationalen Urheber- und Markenrechts unterstützen wir Rechteinhaber bei der Durchsetzung Ihrer urheberrechtlichen Ansprüche ebenso wie Mandanten bei der Verteidigung gegen eine unberechtigte Abmahnung. Unsere Anwälte beraten Sie auch dahingehend, wie künftige Verletzungen präventiv durch Monitoring und Optimierung von Schutzstrategien verhindert werden können. Unser Rechtsteam erarbeitet mit Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung, die Ihre Interessen bestmöglich schützt.

Praxisgruppe für IP-Recht
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