Familiengesellschaft und Familienpool: So schützen Sie Ihr Vermögen

Ihr Rechtsanwalt für Familien- und Gesellschaftsrecht

Familiengesellschaft und Familienpool: So schützen Sie Ihr Vermögen

Ihr Rechtsanwalt für Familien- und Gesellschaftsrecht

Der Schutz des eigenen Vermögens hat sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen einen hohen Stellenwert. Um Vermögensgegenstände zusammenhängend an eine Vielzahl von Personen zu übergeben und das Familienvermögen bereits zu Lebzeiten dauerhaft für die Familie zu erhalten, hat sich der sogenannte Familienpool als geeignetes Instrument bewährt. Dieses juristische Konstrukt ermöglicht eine effiziente Vermögensverwaltung, die das Familienvermögen generationsübergreifend sichern soll. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung ebenso wie eine gründliche Analyse aller steuerrechtlichen Aspekte sind daher erforderlich. Das Vermögen kann durch einen Familienpool vor der Zerschlagung im Erbfall oder bei Scheidung geschützt werden und kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Auch bei der Regelung der Unternehmensnachfolge und der Minimierung anfallender Erbschaftssteuern kann ein Familienpool empfehlenswert sein.

Um Ihnen dabei die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, biet Schlun & Elseven umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich des Vermögensschutzes an. Unsere Anwälte für Familien– und Gesellschaftsrecht stellen für Sie sicher, dass Ihre individuellen Wünsche und Bedürfnisse umgesetzt werden, wobei allen gesetzlichen Anforderungen Genüge getan wird. Unsere Anwälte verfügen über eine ausgezeichnete Expertise ebenso wie über fundierte Kenntnisse im Steuerrecht und Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht » Familiengesellschaft und Familienpool: So schützen Sie Ihr Vermögen

Unsere Dienstleistungen  für Familiengesellschaften

Rechtsberatung zur
  • Gründung einer Familiengesellschaft | Familienpool
  • Ausarbeitung von Gesellschaftsverträgen und Poolvereinbarungen
  • Vorbereitung von Notarterminen
  • Abstimmung mit dem Familiengericht bei Beteiligung von Minderjährigen
Vermögensschutzberatung
Dienstleistungen im Kontext

Der Familienpool bzw. die Familiengesellschaft

Der Familienpool (auch Familiengesellschaft bzw. Familienvermögensgesellschaft genannt) bietet eine effiziente und anpassungsfähige Möglichkeit, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten. Das Konstrukt des Familienpools ermöglicht es Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft einzubringen, sogenannte Familiengesellschaft. Anschließend werden dann Gesellschaftsanteile durch Schenkung (zu Lebzeiten) oder durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder, oder Enkel übertragen. Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichern die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und Schützen dieses vor dem Zugriff von nicht erwünschten Gläubigern oder Pflichtteilsberechtigten. Die dauerhafte Bündelung des Vermögens in der Gesellschaft und der Schutz vor Zerschlagung können ebenfalls durch restriktive Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden. Zusätzlich kann man sich durch eventuelle Rückforderungsrechte innerhalb des Schenkungsvertrages absichern, mit dem die Anteile auf die Familienangehörigen übertragen werden. Ergänzend dazu können zur Gestaltung auch noch Vollmachten, bestehende Eheverträge, eventuell vorhandene Testamente und Vollmachten herangezogen werden.

Vorteile des Familienpools

Der Familienpool ermöglicht mithin eine Bündelung des privaten Vermögens und des betrieblichen Vermögens. Das Vermögen kann hierbei sowohl aus Unternehmen und Beteiligungen sowie auch privaten Immobilien und Geld- und Wertpapiervermögen bestehen. Der Familienpool bietet sowohl aus steuerlicher Sicht als auch aus strategischer Sicht viele Vorteile:

  • Langfristige Bindung des Familienvermögens: Das Vermögen bleibt innerhalb der Familie.
  • Regelungen zur Vererbbarkeit von Anteilen: Gesellschaftsvertrag kann nachfolgeberechtigte Personen bestimmen, oft Abkömmlinge.
  • Sicherung der Weitergabe in gerader Linie: Anteile können nur an direkte Familienmitglieder vererbt werden.
  • Gesteuerte Übertragbarkeit von Anteilen: Übertragung von Gesellschaftsanteilen kann geregelt werden.
  • Gestaltung der vorweggenommenen Erbfolge: Ermöglicht effiziente Nutzung von Steuerfreibeträgen durch genaue Bestimmung der Gesellschaftsanteile.
  • Individuell angepasste Verwaltung und Führung: Gesellschaftsvertragliche Klauseln können Verwaltung und Führung nach den Bedürfnissen der Familie regeln.
  • Spezielle Regelungen durch Geschäftsführer: Geschäftsführer können Regelungen zur Vertretung, zum Stimmrecht und zur Gewinnverteilung individuell treffen.

Familienpool bzw. Familiengesellschaft: Die richtige Rechtsform

Der „Familienpool“ wird in der Praxis üblicherweise als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder als Kommanditgesellschaft (KG) gegründet. Beide Gesellschaftsformen ermöglichen die Umsetzung individueller Vertragsgestaltungen. Sowohl bei der KG als auch bei der GbR handelt es sich um Personengesellschaften, die Gesellschafter stellen folglich den zentralen Punkt der vertraglichen Regelung dar.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zeichnet sich dadurch aus, dass alle Gesellschafter mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Als Personengesellschaft, die den Zweck der Verwaltung des Familienvermögens oder des Familiengrundbesitzes verfolgt, gilt sie nicht als „Kaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB). Früher bestand keine Pflicht zur Eintragung der GbR in das Handelsregister. Dies hat sich jedoch seit dem 01.01.2024 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung von Personengesellschaften (MoPeG) geändert. Dieses Gesetz führt eine Registerpflicht für grundbesitzhaltende Gesellschaften bürgerlichen Rechts ein. Die Anmeldung zum Register kann vom Notar entweder gemeinsam mit dem Gesellschaftsvertrag oder unabhängig davon vorbereitet und durchgeführt werden. Auch die KG erfordert eine Eintragung in das Handelsregister.

Ein wesentlicher Unterschied zur GbR liegt allerdings in der Haftung der Gesellschafter. Eine KG erfordert mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter, den sogenannten Komplementär, der auch eine GmbH oder eine Unternehmergesellschaft (UG) (haftungsbeschränkt) sein kann. Zudem bietet die KG die Möglichkeit, Familienmitglieder als Kommanditisten aufzunehmen, die lediglich mit ihrer Einlage haften und nicht mit ihrem Privatvermögen. Eine GmbH & Co. KG ist gewerblich geprägt, wodurch steuerliches Betriebsvermögen entsteht. Dies kann vermieden werden, indem eine natürliche Person als weiterer Komplementär aufgenommen wird.

Egal für welche Sie sich entscheiden, es gibt keine Gesellschaftsform, die einer anderen in allen Punkten überlegen ist. Es muss vielmehr eine Einzelfallbetrachtung stattfinden, insbesondere sollten enthaltenen Vermögenswerte berücksichtigt werden, die Art der Einkünfte (Mieten, Kapitalerträge etc.) und die beabsichtigten Transaktionen innerhalb der Familiengesellschaft. Unsere erfahrenen Anwälte beraten Sie stets umfassend zu allen Vor- und Nachteilen der jeweiligen Gesellschaftsformen und finden eine auf Ihre Situation maßgeschneiderte Lösung.

Unterschied zur Familienstiftung

Ob die Gründung einer Familienstiftung oder einer Familiengesellschaft ratsam ist, hängt stets vom Einzelfall ab. Wie auch beim Familienpool kann eine Familienstiftung infrage kommen, um Vermögen vor Zersplitterung zu schützen. Im Gegensatz zu einer Gesellschaft hat eine Stiftung keine Gesellschafter und mithin auch keine Mitbestimmungsrechte. Familienmitglieder sind in diesem Konstrukt lediglich Begünstigte, welche Zahlungen aus der Stiftung empfangen. Die einzelnen Modalitäten richten sich nach dem Stiftungsrecht. Hier könnten insbesondere steuersparende Stiftungsmodalitäten interessant sein.

Die Familiengesellschaft hingegen hat den Vorteil, dass Familienmitglieder über ihre Gesellschaftsanteile mittelbar Eigentum am Vermögen behalten. Sie ermöglicht mehr Gestaltungsmöglichkeiten und hat weniger starre Strukturen als die Familienstiftung. Für die (Unternehmens-) Nachfolge können dem Wunsch der Familie nach Klauseln aufgenommen werden, die den für eine Gesellschafterstellung infrage kommenden Personenkreis festlegen. So kann zum Beispiel gewährleistet werden, dass das Familienvermögen dem engsten Familienkreis vorbehalten bleibt.

Schlun & Elseven: Kompetente Unterstützung bei der Gründung einer Familiengesellschaft

Nach einer genauen Analyse Ihrer spezifischen Situation und Ihrer Ziele entwickeln wir auf dieser Grundlage eine individuelle Lösung, die genau auf Ihre Bedürfnisse und die Ihrer Familie zugeschnitten ist. Anhand Ihrer Präferenzen werden unsere Anwälte eine passende Strategie entwickeln, die auch Themen wie Finanzplanung (Nachlassplanung), Unternehmens- und Vermögensverwaltung, Risikomanagement, Rechtsberatung und Compliance-Faktoren beinhalten. Mit Schlun & Elseven haben Sie einen Rechtspartner an Ihrer Seite, der sich für Ihre Interessen und Ziele einsetzt.

Neben der Gestaltung und Prüfung von Verträgen beraten wir Sie zu allen Belangen des Steuerrechts . Unsere Anwälte für Steuerrecht arbeiten eng mit unseren Praxisgruppen für Erbrecht und Stiftungsrecht, Family Office sowie erfahrenen Steuerberatern zusammen, um auch bei rechtsgebietsübergreifenden Anliegen das bestmögliche Ergebnis für Sie bzw. Ihr Unternehmen zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.

Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo

Praxisgruppe für Gesellschaftsrecht

Matthias Wurm, LL.M:

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Jens Schmidt

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Martin Halfmann

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Dr. Sepehr Moshiri

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht

Marija Raicevic

Rechtsanwältin für Gesellschaftsrecht

Rechtsanwalt Dr. Simon Krämer
Dr. Simon Krämer

Rechtsanwalt | Freier Mitarbeiter

Schlun & Elseven Rechtsanwälte kontaktieren

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@legal-se.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Aachen Office

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorf Office

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Köln Office

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@legal-se.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28