KI und Urheberrecht: Rechtssicherheit beim Umgang mit KI-generierten Inhalten

Ihr Rechtsanwalt für KI-Recht

KI und Urheberrecht: Rechtssicherheit beim Umgang mit KI-generierten Inhalten

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Mit dem rasanten Fortschritt im Bereich der Künstlichen Intelligenz verändert sich auch die Art und Weise, wie kreative Inhalte entstehen. Texte, Bilder, Musik und andere Werke werden zunehmend automatisiert erzeugt – häufig unter Rückgriff auf bestehende, urheberrechtlich geschützte Materialien. Diese Entwicklung wirft eine Vielzahl rechtlicher Fragen auf: Wer ist Urheber eines KI-generierten Werkes? Wie steht es um die Zulässigkeit der Datennutzung für das Training solcher Systeme? Und wie lassen sich Rechte wirksam durchsetzen oder lizenzieren?

Unternehmen, Entwickler, Plattformbetreiber und Kreative stehen dabei vor großen Herausforderungen: Unsicherheiten hinsichtlich der Schutzfähigkeit KI-generierter Inhalte, Haftungsfragen oder die Gefahr, fremde Werke unbeabsichtigt zu verletzen, nehmen stetig zu.

Als multidisziplinäre Kanzlei berät Schlun & Elseven Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen in allen Fragen des deutschen Urheberrechts – insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz neuer Technologien wie Künstlicher Intelligenz. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihre Rechte als Urheber oder Rechteinhaber auch im digitalen Zeitalter gewahrt bleiben – ob bei der Abwehr unberechtigter Nutzung, der rechtssicheren Nutzung KI-generierter Inhalte oder dem Schutz kreativer Leistungen.

Unsere Dienstleistungen rund um KI und Urheberrecht

Rechtsberatung zu:
  • Rechten und Pflichten bei der Nutzung und Erstellung KI-generierter Inhalte

  • KI-spezifischen Fragen im Markenrecht, Urheberrecht und Datenschutz

  • Trainingsdaten, Nutzungslizenzen und TDM (Text & Data Mining)
  • Handlungsoptionen bei urheber-, datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Verstößen durch KI

  • Schutz und Abwehr bei Stilnachahmung, Deepfakes und KI-basierter Diskriminierung
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Entwicklung und Nutzung von generativen KI-Systemen
Vertragsgestaltung und -prüfung
Litigation | Prozessführung
  • Vertretung in KI-rechtlichen Streitigkeiten – gerichtlich wie außergerichtlich
  • Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen bei KI-generierten Inhalten
Dienstleistungen im Kontext

Welche urheberrechtlichen Probleme können bei KI-generierten Inhalten entstehen?

Die Zentrale Problematik bei KI-generierten Inhalten besteht darin, dass nach deutschem Urheberrecht (§ 2 Abs. 2 UrhG) Werke nur dann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn sie eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen. Nach ständiger Rechtsprechung erfordert dies sowohl Individualität als auch einen menschlichen Urheber. KI-generierte Inhalte scheitern regelmäßig an beiden Kriterien: Sie entstehen durch statistische Mustererkennung ohne kreative Individualität im urheberrechtlichen Sinne, und es fehlt der menschliche Schöpfer als Rechtssubjekt. Dies hat konkrete Folgen für die urheberrechtliche Einordnung:

  • Fehlende Werkqualität: Ein KI-generierter Text oder ein algorithmisch erstelltes Bild erreichen typischerweise nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Die Persönlichkeit des Schöpfers muss sich auf das Werk selbst auswirken und ihr Ausdruck muss gerade in der kreativen Phase des Schöpfungsprozesses zur Geltung kommen.
  • Unterscheidung zwischen KI als „Werkzeug“ und KI als autonomem „Schöpfer“: Wird KI lediglich unterstützend im eigenen kreativen Schaffensprozess eingesetzt, behält der Nutzer meist die schöpferische Kontrolle und kann sich gegebenenfalls auf Urheberrechte berufen – gibt er hingegen nur Vorgaben für eine autonome KI-Generierung, wird der Nutzer sich eher nicht auf Rechte aus dem UrhG berufen können, da er vergleichbar einem Auftraggeber lediglich Rahmenbedingungen vorgibt, während die eigentliche Schöpfung durch die KI selbst erfolgt.
  • Problematik der Miturheberschaft: Selbst bei intensiver menschlicher Prompt-Gestaltung ist fraglich, ob der KI-Nutzer als Miturheber nach § 8 UrhG qualifiziert werden kann, da sein Beitrag meist in der Ideenvorgabe liegt, nicht in der konkreten Ausgestaltung der geschützten Formgestaltung.
  • Rechtsstatus KI-generierter Inhalte: Es ist stets im Einzelfall zu beurteilen, ob ein KI-generierter Inhalt Werkqualität und die erforderliche Schöpfungshöhe aufweist. In den meisten Fällen wird dies jedoch mangels menschlicher Urheberschaft und persönlich-geistiger Schöpfung nicht der Fall sein, sodass die Inhalte als gemeinfrei gelten und von jedermann frei genutzt, vervielfältigt und bearbeitet werden können, ohne dass Verwertungsrechte verletzt würden.

Regelungen im Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) enthält bislang keine Regelungen speziell für KI-generierte Werke. Maßgeblich ist weiterhin die Definition des Werkbegriffs in § 2 UrhG, ergänzt um Bestimmungen zur Rechteübertragung und Nutzungsrechte in den §§ 31 ff. UrhG.

Europäische Regelungen

Auf europäischer Ebene ist aktuell die 2024 verabschiedete KI-Verordnung (AI Act) wegweisend. Diese schafft verbindliche Regeln für den Umgang mit KI, jedoch ohne unmittelbare Änderungen im Urheberrecht. Parallel diskutiert die EU-Kommission Modelle, um eine Vergütung für die Nutzung geschützter Werke beim KI-Training sicherzustellen.

Ab August 2026 entstehen für Unternehmen neue Kennzeichnungsverpflichtungen gemäß Art. 50 KI-VO. Ziel dieser Regelungen ist es, die Unterscheidung zwischen menschlich erstellten und KI-generierten Inhalten klar zu machen. Kennzeichnungspflichtig sind KI-Systeme, die Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte erzeugen, sowie interaktive Anwendungen wie Chatbots. Besonders relevant sind dabei Inhalte mit gesellschaftlichem Bezug und sogenannte Deepfakes. Die Pflichten treffen je nach Rolle entweder den Anbieter oder den Betreiber: Während kommerzielle Nutzer von KI-Tools in der Regel als Betreiber agieren, können Unternehmen bei Eigenentwicklungen auch die Verantwortung als Anbieter tragen. Die Kennzeichnung muss klar, eindeutig und barrierefrei erfolgen. Ausnahmen gelten, wenn die KI lediglich unterstützend eingesetzt wird oder der fiktive Charakter des Inhalts offensichtlich ist. Bei Verstößen drohen erhebliche Bußgelder. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, wie sie die Vorgaben organisatorisch und technisch umsetzen, um rechtzeitig vorbereitet zu sein.

Darüber hinaus setzt sich das Bundesministerium der Justiz (BMJ) dafür ein, das Thema „KI und Urheberrecht“ in das Arbeitsprogramm der neuen EU-Kommission für den Zeitraum 2024–2029 aufzunehmen. Nach Auffassung des BMJ ist es erforderlich, zeitnah und ergebnisoffen zu prüfen, ob für KI-generierte Inhalte ein angepasster Rechtsrahmen auf Grundlage des EU-Rechts notwendig ist.

Zusammenfassend lässt sich folglich festhalten: Unternehmen müssen sich darauf einstellen , dass die Rechtslage dynamisch bleibt und Anpassungen erforderlich werden.

KI-Training: Was gilt es urheberrechtlich zu beachten?

Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training von KI-Systemen wirft erhebliche rechtliche Fragen auf, die für Unternehmen von zentraler Bedeutung sind. Die Frage, ob die Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Inhalte für maschinelles Lernen zulässig ist, bewegt sich derzeit in einer rechtlichen Grauzone. Der Gesetzgeber hat jedoch mit dem sogenannten „Opt-Out“ Verfahren einen Schutzmechanismus implementiert. Rechteinhaber können durch ausdrücklichen Vorbehalt – etwa durch entsprechende Hinweise auf ihrer Website – die Nutzung ihrer Werke für KI-Trainingszwecke untersagen. Nach erfolgter Opt-out-Erklärung ist die Verwendung der betreffenden Inhalte für KI-Training rechtlich unzulässig. Diese Regelung verpflichtet Unternehmen zur sorgfältigen Prüfung ihrer Trainingsdatensätze. Die Nichtbeachtung bestehender Nutzungsvorbehalte kann erhebliche haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen. Bei der Verwendung KI-generierter Outputs ist die Erkennbarkeit vorbestehender Werke das entscheidende Kriterium für die urheberrechtliche Bewertung.

Sind geschützte Werke mit KI-generierten Inhalt erkennbar, bedarf jede Nutzungshandlung – sei es die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe – der vorherigen Zustimmung des Rechteinhabers. Dies umfasst auch Bearbeitungen und Umgestaltungen, sofern kein hinreichender Abstand zum Ursprungswerk gewahrt wird. Bei nicht mehr identifizierbaren Werken besteht grundsätzlich freie Nutzbarkeit. Die Abgrenzung erfordert jedoch eine differenzierte Einzelfallbetrachtung, da die Schwelle zur Erkennbarkeit nicht immer eindeutig bestimmbar ist.

Rechtssichere Nutzung von KI im Unternehmen: Worauf kommt es an?

Die rechtliche Landschaft im Bereich Künstlicher Intelligenz und Urheberrecht entwickelt sich rasant. Für Unternehmen bedeutet das: Wer KI-Systeme einsetzt, muss die rechtlichen Risiken kennen und aktiv minimieren. Fehler können nicht nur finanzielle Schäden nach sich ziehen, sondern auch zu erheblichen Reputationsverlusten führen. Eine durchdachte Strategie ist daher unverzichtbar:

  • Sorgfältige Vertragsgestaltung: Die Grundlage für rechtssichere KI-Nutzung sind klare Vereinbarungen mit Anbietern. Nur durch präzise geregelte Lizenz- und Nutzungsrechte lässt sich vermeiden, dass Dritte Ansprüche erheben. Unternehmen sollten insbesondere prüfen, ob die generierten Inhalte exklusiv nutzbar sind.
  • Umfassende Risikoabwägung: Darüber hinaus ist eine umfassende Risikoeinschätzung der eingesetzten KI-Systeme unerlässlich. Unternehmen sollten sich einen vollständigen Überblick über alle im Einsatz befindlichen KI-Systeme verschaffen, die damit verbundenen Risiken bewerten und die entsprechenden rechtlichen Pflichten identifizieren, denen sie nachkommen müssen.
  • Kennzeichnungspflicht: Besondere Aufmerksamkeit verdient auch die Kennzeichnungspflicht. Deepfakes sowie Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren, müssen als KI-generiert gekennzeichnet werden. Ebenso müssen Nutzer von KI-Chatbots darüber informiert werden, dass sie mit einer künstlichen Intelligenz interagieren.
  • Minimierung des Haftungsrisikos: Schließlich lässt sich das Haftungsrisiko durch die konsequente Einhaltung gesetzlicher Regelungen, wie beispielsweise der KI-Verordnung, sowie durch die Erfüllung aller Sorgfaltspflichten erheblich reduzieren. Eine proaktive Compliance-Strategie schützt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und ermöglicht gleichzeitig die sichere Nutzung der Potenziale von KI-Technologien.
  • KI-Guidelines und Schulungen: Die Implementierung von KI-Schulungen und einer unternehmensinternen KI-Guideline stellt einen weiteren wichtigen Baustein dar. Sowohl Führungskräfte als auch Abteilungsleiter und alle Mitarbeitenden sollten im verantwortungsvollen Umgang mit KI-Tools geschult werden. Eine verbindliche KI-Richtlinie regelt dabei unternehmensweit den angemessenen Einsatz dieser Technologien.

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen rund um KI und Urheberrecht

Derzeit schützt das deutsche Urheberrecht nur Werke mit menschlicher Schöpfungshöhe. KI-Systeme selbst können nicht als Urheber gelten. Rechte an KI-Inhalten liegen meist beim Nutzer, sofern die Lizenzbedingungen dies erlauben.

Dies ist stets einzelfallabhängig und hängt von den Lizenzbedingungen der jeweiligen KI-Plattform ab. Oft sind Einschränkungen oder Rechte Dritter zu beachten. Deshalb sollten Sie die Nutzungsvereinbarungen immer genau prüfen.

Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke ohne Lizenz kann rechtliche Probleme verursachen. Urheber können unter Umständen die Entfernung ihrer Werke fordern oder Schadensersatz verlangen.

Unternehmen können haftbar gemacht werden, wenn KI-Content Rechte Dritter verletzt oder nicht lizenzrechtlich abgesichert ist. Es besteht zudem Unsicherheit bei der Rechteübertragung und der Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Die Einschätzung des jeweiligen Risikos ist stets individuell einzuschätzen und es ist immer eine Einzelfallbetrachtung notwendig.

Unerlässlich sind klare vertragliche Regelungen mit KI-Anbietern, Compliance mit Urheber- und Datenschutzrecht, regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sowie eine kontinuierliche Verfolgung der aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen.

Derzeit gibt es keine einheitliche gesetzliche Regelung, die KI-generierte Inhalte speziell regelt. Die EU arbeitet jedoch an Richtlinien und wird ab 2026 das Urheberrecht im Kontext von KI neu bewerten.

Aktuell besteht keine gesetzliche Kennzeichnungspflicht. Ab August 2026 gilt nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung eine Kennzeichnungspflicht für bestimmte KI-generierte Inhalte. Verstöße können hohe Bußgelder zur Folge haben.

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