Der Handel mit CO2-Zertifikaten wird innerhalb der Europäischen Union bereits seit 2005 als Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels erfolgreich eingesetzt. Solche Zertifikate werden von Regierungen oder Unternehmen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene ausgegeben, um durch eine Preisbildung Anreize für die Industrie schaffen, den Ausstoß von Treibhausgasen zu reduzieren und nachhaltigere Praktiken zu entwickeln. Das Prinzip: Unternehmen, die ihre Emissionen unterhalb einer bestimmten Grenze halten, können ihre überschüssigen Zertifikate an Unternehmen verkaufen, die ihre Emissionsziele nicht erreichen. Auf diese Weise entsteht ein Markt, auf dem die Zertifikate gehandelt werden können. Der Handel mit CO2-Zertifikaten ist grundsätzlich als positiver Schritt im Kampf gegen den Klimawandel zu sehen. Allerdings ist sowohl der Erwerb solcher Zertifikate als auch deren Vertrieb nicht ohne Risiko. So gibt es in diesem Bereich immer wieder Betrugsfälle wie beispielsweise den Diebstahl der Zertifikate durch Phishing, aber auch Verstöße gegen das Steuerrecht.
Um unseren Mandanten die benötigte Rechtssicherheit zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte sind mit allen relevanten Rechtsgebieten, die dieses juristisch komplexe Thema umfasst, bestens vertraut. Ganz gleich, ob Sie als Unternehmer Unterstützung und Beratung für den Erwerb bzw. den Handel mit den Umweltzertifikaten benötigen, ob Sie steuerrechtliche Fragen zum Umgang mit den Zertifikaten haben oder einer Vertretung bei Vorwurf einer Umweltstraftat bedürfen – unsere Anwälte stehen Ihnen mit ihrer ausgezeichneten Expertise und langjähriger Erfahrung zur Seite. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen.
Das EU-Emissionshandelssystem (EU-ETS)
Im Rahmen des internationalen Klimaschutzabkommens Kyoto wurde 2005 das EU-Emissionshandelssystem (European Union Emissions Trading System / EU-ETS). Mitglieder sind die 27-EU Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Lichtenstein, Island und das Vereinigte Königreich von Großbritannien. Seit dem Jahr 2020 ist auch die Schweiz Mitglied. Das EU-ETS erfasst die Emissionen von europaweit circa 11.000 Anlagen der Energiewirtschaft sowie der energieintensiven Industrien, welche zusammen rund 40 Prozent der Treibhausgas-Emissionen in Europa ausmachen. Auch der innereuropäische Luftverkehr ist Teil des EU-ETS. Das EU-ETS soll als Anreiz für Unternehmen dienen, ihre Treibhaus-Emissionen zu reduzieren. Dafür wird im Rahmen des EU-ETS das sogenannte Cap&Trade-Prinzip verwendet. Durch eine bestimmte Obergrenze, die sogenannte Cap, wird bestimmt, wie viel Emissionen insgesamt ausgestoßen werden dürfen. Mit diesen Emissionsberechtigungen kann auf dem Markt frei gehandelt werden (Trade). Die Mitgliedstaaten geben dann eine entsprechende Menge an Emissionsberechtigungen an die betreffenden Anlagen aus. Diese Vergabe erfolgt entweder kostenfrei oder durch Ersteigerung der Berechtigungen. Eine Berechtigung wiederum erlaubt dann einen Ausstoß einer Tonne Kohlenmonoxid-Äquivalent-CO2-Äq. Diese Technik der Vergabe soll dazu führen, dass die betreffenden Unternehmen ihre Emissionen erheblich reduzieren.
Der Handel mit den CO2-Zertifikaten
Der Handel mit den CO2-Zertifikaten erfolgt größtenteils über Auktionsplattformen. Diese Plattformen sind national organsiert. Die bedeutsamsten CO2-Börsen auf europäischer Ebene sind exemplarisch die EEX (Deutschland), ECX (USA), die Bluenext (Frankreich) und die Nordpool (Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland). Zugang zur Auktionsplattform hat jedes Mitglied des EU-ETS – Unternehmen ebenso wie Joint-Ventures, Öffentliche Einrichtungen und unter EU-Recht zugelassene Investment-Firmen. Investment-Firmen werden dann zugelassen, wenn sie einen registrierten Account haben, über welchen der Handel ebenso wie das Emissionslevel der Firma aufgezeichnet wird und die entsprechenden Zertifikate gespeichert werden. Der Handel über die Online-Plattform bietet den großen Vorteil, dass jeder, der berechtigt ist den Handel zu betreiben, die Möglichkeit hat, Zugang zur Plattform zu erhalten. So wird eine Nutzung des Handels schnell und ohne erheblichen Aufwand ermöglicht. Ein weiterer Vorteil ist die Transparenz der Auktionsplattformen. Die einzelnen Schritte des Tradings sind staatlich überwacht und die Prozesse können nachverfolgt werden. Neben dem Handel über die Online betriebenen Auktionsplattformen gibt es auch die Möglichkeit, die CO2-Zertifikate auf dem privatisierten unregulierten Markt zu handeln. Dieser Markt nennt sich Over-the-counter Markt (OTC-Markt). Im Gegensatz zum Online-Handel werden die Daten des OTC-Marktes nicht veröffentlicht, sodass es sich schwierig gestaltet, die Zertifikate nachzuvollziehen. Auch die Preisgestaltung lässt sich hier kaum überprüfen. Diese Methode des Handelns ist deutlich anfälliger für Betrugsversuche.
Unsere erfahrenen Rechtsexperten beraten Sie gerne dazu, wie Sie ihr Unternehmen mit Hilfe von CO2-Zertifikaten klimafreundlicher gestalten können. Dabei stellt unser Expertenteam sicher, dass Besonderheiten aller relevanten Rechtsgebiete entsprechende Berücksichtigung finden. Unsere Fachanwälte für Strafrecht, Umweltrecht und Steuerrecht beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie bei der Auswahl einer geeigneten Klima-Strategie für Ihr Unternehmen.
Strafrechtliche Risiken des Handels mit den CO2-Zertifikaten
Wie eingangs erwähnt, ist der Handel mit den CO-2 Zertifikaten risikobehaftet. Besonders schnell kann man Opfer eines Betruges beim Erwerb der Zertifikate werden oder sich selbst strafbar machen, indem man Vorgaben beim Handel oder Erwerb fahrlässig oder auch vorsätzlich missachtet. Gerade im Bereich des Steuerrechts gilt es die rechtlichen Besonderheiten genaustens im Blick zu haben, um sich nicht dem Risiko auszusetzen, sich wegen Steuerhinterziehung strafbar zu machen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechtsnatur von ETS-Zertifikaten nicht eindeutig definiert ist und die verschiedenen Mitgliedstaaten unterschiedliche Regelungen getroffen haben, was den rechtlichen Status von CO2-Zertifikaten betrifft. Es gibt mithin keine einheitliche rechtliche Grundlage, sodass sich aufgrund der signifikanten rechtlichen Unterschiede von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat weitere Risiken für den Erwerb und Handel ergeben. In Deutschland nehmen die Zertifikate eine hybride Form ein. Sie bestehen sowohl aus verwaltungsrechtlichen Elementen als auch aus privaten Eigentumsrechten. Nicht in allen Mitgliedstaaten sind auch die Eigentumsrechte Bestandteil, so ist beispielsweise in Deutschland ein gutgläubiger Erwerb nach § 932 BGB an dem Zertifikat durchaus möglich, während in anderen Mitgliedstaaten so eine Regelung überhaupt nicht existiert. Ist der gutgläubige Erwerb eines Zertifikates aufgrund der anderen Rechtslage des Mitgliedsstaates nicht möglich, so hat das zur Folge, dass der Erwerber eines nicht legitimierten Zertifikats kein Eigentum an diesem erlangt, wodurch er wiederum keinen Verkaufserlös erzielen kann.
Als international tätige, multidisziplinäre Kanzlei sind wir bestens mit den rechtlichen Besonderheiten der EU-ETS-Mitgliedstaaten bestens vertraut. Dank unserer ausgezeichneten Expertise und langjährigen Erfahrung gewährleisten wir unseren Mandanten bestmöglichen Service, damit Ihr Unternehmen stets rechtssicher aufgestellt ist.
CO2-Handel auf Blockchain Basis
Eine mögliche Lösung für die oben genannten Risiken und Sicherheitsprobleme könnte der Handel mit CO2-Zertifikaten auf Blockchain-Basis darstellen. Durch das Blockchain Verfahren werden die Daten digitalisiert und jeweils einer eigenen digitalen Identität zugeordnet. Alle Zertifikate werden entsprechend markiert und bieten so die Möglichkeit einer Rückverfolgung. Die Zertifikate werden fälschungssicher durch einen garantierten Echtheitsnachweis. Blockchain ermöglicht einen sicheren Datenaustausch und könnte die bestehenden Sicherheitsrisiken erheblich reduzieren. Die Daten werden so gespeichert, dass die Zertifikate nicht veränderbar sind und in einem fälschungssicheren Prüfpfad aufgezeichnet werden. Dieses System der Zertifikatspeicherung ermöglicht den Mitgliedstaaten eine einfache Nachverfolgung der von ihnen ausgeführten Transaktionen und minimiert damit das Risiko eines Betrugs.
Dieses Verfahren wird bisweilen in der Praxis nur vereinzelt eingesetzt. Auch hier stellt sich die Problematik wie das Eigentum an den Zertifikaten geschützt werden kann. Die bloße Ausgabe eines Tokens begründet in der Regel noch kein Rechtsverhältnis und folglich auch noch keine rechtlichen Ansprüche gegenüber der anderen Vertragspartei.
In Zusammen mit unseren IT-Spezialisten klären wir Sie gerne darüber auf, ob der CO-2 Handel auf Blockchain-Basis auch für Ihr Unternehmen geeignet sein könnte. Die multidisziplinäre Expertise ermöglicht es uns, jederzeit die sowohl technisch als auch rechtlich beste Lösung für Ihr Unternehmen zu erzielen.

Praxisgruppe für Umweltrecht
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