Maximilian Hofer

Rechtsanwalt
Maximilian Hofer

Staatsangehörigkeitsrecht | Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Maximilian Hofer

Rechtsanwalt
Maximilian Hofer

Staatsangehörigkeitsrecht
Ausländer- und Aufenthaltsrecht

Maximilian Hofer ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB und auf das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der rechtlichen Beratung und Begleitung von Mandanten, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten – insbesondere durch Einbürgerung, Abstammung oder im Rahmen von Wiedereinbürgerungsverfahren. Dabei bietet er eine individuelle, auf die jeweilige Lebenssituation abgestimmte Beratung und sorgt für eine professionelle und strukturierte Abwicklung des gesamten Antragsverfahrens. Darüber hinaus unterstützt er Mandanten auch im Ausländer- und Aufenthaltsrecht mit fundierter Beratung und individuell zugeschnittenen Lösungen.

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung

Maximilian Hofer begleitet Mandanten umfassend im Einbürgerungsverfahren. Er berät zu den gesetzlichen Voraussetzungen wie Mindestaufenthaltsdauer, Sprachkenntnissen und Integrationsanforderungen. Während des gesamten Verfahrens unterstützt er bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Bei Anträgen auf deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund der Abstammung prüft Rechtsanwalt Hofer sorgfältig die rechtlichen Anspruchsgrundlagen nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsgesetz. Er unterstützt Mandanten bei der Beschaffung und Aufbereitung von Nachweisen zur familiären Herkunft – insbesondere historischer Dokumente, Geburtsurkunden sowie weiterer relevanter Unterlagen, die für den Nachweis der Abstammung erforderlich sind.

Wiedereinbürgerungsverfahren

Maximilian Hofer berät und vertritt Mandanten in Wiedereinbürgerungsverfahren, deren Vorfahren durch nationalsozialistische Verfolgung ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. Mit großer Sorgfalt und juristischer Präzision stellt er belastbare Anträge, indem er historische Zusammenhänge recherchiert, beweiskräftige Unterlagen zusammenträgt und die einschlägigen gesetzlichen Regelungen zur Wiedereinbürgerung gezielt anwendet. So ermöglicht er es Nachkommen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurückzuerlangen und ihre familiären Wurzeln in Deutschland wiederherzustellen.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Mandanten, die mehrere Staatsangehörigkeiten anstreben oder behalten möchten, bietet Maximilian Hofer eine umfassende rechtliche Beratung zur doppelten Staatsbürgerschaft. Er erläutert, in welchen Fällen eine doppelte Staatsangehörigkeit zulässig ist. Ebenso klärt er, wann der Verzicht aus der bisherigen Staatsangehörigkeit notwendig ist und wann Ausnahmen greifen. Ziel seiner Beratung ist stets eine rechtssichere Lösung, die der persönlichen Lebenssituation und Zukunftsplanung seiner Mandanten gerecht wird.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Staatsangehörigkeitsrecht ist Maximilian Hofer ebenso mit sämtlichen Fragen rund um das deutsche Ausländer- und Aufenthaltsrecht bestens vertraut. Er steht seinen Mandanten zur Seite, wenn es darum geht, einen passenden und rechtlich sicheren Aufenthaltstitel zu erhalten – sei es zur Aufnahme einer Beschäftigung, für familiäre Zwecke oder zur langfristigen Lebensplanung in Deutschland. Neben der individuellen Beratung entwickelt er strategische Lösungen für komplexe Einzelfälle und begleitet seine Mandanten im gesamten Verfahren, inklusive der Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Ein wichtiger Teil seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt in der Unterstützung bei der Familienzusammenführung. Maximilian Hofer berät Personen, die ihre Angehörigen – etwa Ehepartner oder Kinder – nach Deutschland nachholen möchten, und begleitet die Antragstellung sowohl aus dem Ausland als auch innerhalb Deutschlands. Außerdem berät Maximilien Hofer zu Möglichkeiten wie der Niederlassungserlaubnis oder dem Daueraufenthalt-EU und prüft dabei, ob die erforderlichen Voraussetzungen – etwa in Bezug auf Integration, finanzielle Stabilität und Sprachkompetenz – vorliegen. Mit einem durchdachten Vorgehen unterstützt er den gesamten Antragsprozess und sorgt dafür, dass seine Mandanten rechtlich sicher und ohne unnötige Hindernisse in Deutschland Fuß fassen können.

Maximilian Hofer absolvierte sein Jurastudium an der Universität Osnabrück mit dem Schwerpunkt Europarecht sowie einer Zusatzausbildung in Wirtschaftswissenschaften. Während des Studiums vertiefte er seine praktischen Kenntnisse durch die erfolgreiche Teilnahme am „European Law Moot Court“-Wettbewerb. Sein Referendariat absolvierte er am Oberlandesgericht Oldenburg mit Stationen unter anderem im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Abteilung für europäische Angelegenheiten).

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