Rechtsanwältin
Sabrina Mahnke
Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht | Staatsangehörigkeitsrecht
Rechtsanwältin
Sabrina Mahnke
Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht
Staatsangehörigkeitsrecht
Sabrina Mahnke ist Rechtsanwältin bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Sie berät und vertritt Mandanten in den Rechtsgebieten Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht sowie Staatsangehörigkeitsrecht. Mit fundierter juristischer Expertise begleitet sie ihre Mandanten durch komplexe Antragsverfahren – von der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Aufenthalt, Abstammung, Heirat oder im Rahmen der Wiedergutmachungseinbürgerung über die Sicherung von Aufenthaltstiteln bis hin zur Familienzusammenführung.
Aufenthaltserlaubnis und befristete Aufenthaltstitel
Sabrina Mahnke berät ausländische Staatsangehörige bei der Erlangung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen zu unterschiedlichen Aufenthaltszwecken. Ob es um Erwerbstätigkeit, Studium, Familiennachzug oder humanitäre Gründe geht – sie prüft die individuellen Voraussetzungen, erstellt die erforderlichen Antragsunterlagen und vertritt ihre Mandanten gegenüber den Ausländerbehörden. Ihr Ziel ist es, rechtssichere Lösungen zu entwickeln, die den Aufenthalt in Deutschland dauerhaft abzusichern.
Niederlassungserlaubnis
Die Niederlassungserlaubnis als unbefristeter Aufenthaltstitel bietet maximale Rechtssicherheit und weitgehende Freiheiten im Bundesgebiet. Sabrina Mahnke begleitet Mandanten auf dem Weg zu diesem wichtigen Meilenstein und prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind: ausreichende Aufenthaltsdauer, gesicherter Lebensunterhalt, ausreichender Wohnraum, Deutschkenntnisse und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Sie identifiziert mögliche Hindernisse frühzeitig und entwickelt Strategien, um diese auszuräumen. Insbesondere bei vorzeitigen Niederlassungserlaubnissen – etwa für Hochqualifizierte, Absolventen deutscher Hochschulen oder anerkannte Asylberechtigte – nutzt sie die besonderen Reglungen optimal aus.
Daueraufenthalt-EU
Der Daueraufenthalt-EU ist ein besonderer unbefristeter Aufenthaltstitel, der nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen EU-Mitgliedstaaten Mobilität ermöglicht. Sabrina Mahnke berät Mandanten umfassend zu den Voraussetzungen dieses Titels. Sie klärt über die Vorteile gegenüber der regulären Niederlassungserlaubnis auf, etwa die erleichterten Bedingungen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in anderen EU-Staaten. Zugleich weist sie auf die Besonderheiten hin, die bei längerer Abwesenheit aus Deutschland zu beachten sind, um den Status nicht zu gefährden. Ihre Beratung richtet sich sowohl an Drittstaatsangehörige, die den Daueraufenthalt-EU in Deutschland erwerben möchten, als auch an Inhaber entsprechender Titel aus anderen EU-Staaten, die nach Deutschland wechseln wollen.
Blaue Karte EU | Fachkräftezuwanderung
Im Bereich der Arbeitsmigration unterstützt Sabrina Mahnke insbesondere hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten bei der Erlangung der Blauen Karte EU. Sie begleitet den Prozess der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse, prüft die Voraussetzungen des Arbeitsvertrags und stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt werden. Darüber hinaus berät sie zu Folgefragen wie dem Übergang in eine Niederlassungserlaubnis oder dem späteren Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.
Familiennachzusammenführung
Der Nachzug von Familienangehörigen nach Deutschland erfordert nicht nur die Erfüllung rechtlicher Vorgaben, sondern auch sensible Begleitung in einer emotional bedeutsamen Lebenssituation. Sabrina Mahnke berät Mandanten umfassend zu den Voraussetzungen für den Nachzug von Ehepartnern, Kindern oder Eltern. Sie koordiniert die notwendigen Schritte sowohl in Deutschland als auch im Ausland und sorgt für einen reibungslosen Ablauf, damit Familien zeitnah zusammenleben können.
Bleiberecht
Wenn ein Aufenthaltstitel abgelaufen ist oder die Aufenthaltsbeendigung droht, reagiert Sabrina Mahnke schnell und entschieden. Sie prüft, ob Duldungsgründe vorliegen, Abschiebungsverbote greifen oder humanitäre Bleibeoptionen bestehen. In Verfahren vor den Ausländerbehörden und zuständigen Gerichten vertritt sie die Interessen ihrer Mandanten mit Nachdruck und strebt rechtssichere Lösungen an, die den Verbleib in Deutschland ermöglichen.
Aufenthaltstitel sind häufig mit Nebenbestimmungen verbunden – etwa räumlichen Beschränkungen, Erwerbstätigkeitsverboten oder Meldeauflagen. Sabrina Mahnke erläutert die Tragweite solcher Auflagen, prüft Änderungs- und Befreiungsmöglichkeiten und setzt sich gegenüber den Behörden für die Interessen ihrer Mandanten ein. Ihre Arbeit ist darauf ausgerichtet, unnötige Einschränkungen abzubauen und größtmögliche Handlungsfreiheit zu schaffen.
Mit ihrer strukturierten Arbeitsweise, ihrem Gespür für die individuellen Bedürfnisse ihrer Mandanten und ihrer fundierten Kenntnis des deutschen Migrationsrechts ist Sabrina Mahnke eine verlässliche Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um Staatsangehörigkeit, Aufenthalt und Ausländerrecht.
Einbürgerungsverfahren
Sabrina Mahnke vertritt ausländische Staatsangehörige in allen Phasen des Einbürgerungsverfahrens. Sie analysiert die individuellen Voraussetzungen – von der erforderlichen Aufenthaltsdauer über ausreichende Deutschkenntnisse bis zum erfolgreichen Abschluss des Einbürgerungstests – und entwickelt passgenaue Strategien für einen erfolgreichen Antrag. Durch ihre präzise Vorbereitung und vollständige Dokumentation trägt sie dazu bei, Verfahren zu beschleunigen und Ablehnungsrisiken zu minimieren.
In Fällen, in denen die deutsche Staatsangehörigkeit bereits durch Abstammung besteht, aber noch nicht offiziell festgestellt wurde, bietet Sabrina Mahnke kompetente Unterstützung. Sie ermittelt die erforderlichen Nachweise – darunter auch schwer zu beschaffende historische Dokumente – und führt ihre Mandanten sicher durch das Feststellungsverfahren. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei auf der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung, die Nachfahren verfolgter Personen den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit eröffnet.
Darüber hinaus berät Sabrina Mahnke Mandaten zu der Möglichkeit der doppelten Staatsangehörigkeit und der Frage, unter welchen Voraussetzungen sie ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können. Sie prüft, ob die Voraussetzungen der aktuellen Rechtslage erfüllt sind, und klärt über die praktischen Auswirkungen einer doppelten Staatsangehörigkeit auf – etwa in Bezug auf Wehrpflicht, Steuerpflicht oder konsularischen Schutz in beiden Staaten.
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