Rechtsanwalt
Volker Meyer, LL.M.

Staatsangehörigkeitsrecht | Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht

Rechtsanwalt
Volker Meyer, LL.M.

Staatsangehörigkeitsrecht
Ausländerrecht und Aufenthaltsrecht 

Rechtsanwalt Volker Meyer ist bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB tätig und auf das Staatsangehörigkeitsrecht spezialisiert. Mit seiner internationalen Ausbildung und praktischen Erfahrung in verschiedenen deutschen Metropolen bringt er ein umfassendes Verständnis für grenzüberschreitende rechtliche Fragestellungen mit. Sein Tätigkeitsschwerpunkt liegt auf der Beratung in allen Bereichen des deutschen Staatsangehörigkeitsrechts, einschließlich Einbürgerungsverfahren, Fragen zur Mehrstaatigkeit sowie der Feststellung und Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit. Darüber hinaus berät er umfassend zu Fragen der Fachkräfteeinwanderung sowie des Ausländer- und Aufenthaltsrechts.

Rechtsanwalt Volker Meyer berät seine Mandanten zu allen Fragen rund um das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Dabei unterstützt er insbesondere bei der Feststellung und dem Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, bei Fragen zur doppelten Staatsangehörigkeit sowie bei der Beibehaltung oder Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft. In diesem Zusammenhang steht er seinen Mandanten während des gesamten Antragsverfahrens kompetent zur Seite, prüft die erforderlichen Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit den zuständigen Behörden.

Einbürgerung durch Aufenthalt | erleichterte Einbürgerung

Für ausländische Staatsangehörige, die nach mehreren Jahren Aufenthalt in Deutschland eine Einbürgerung anstreben, ist Rechtsanwalt Meyer ein kompetenter Ansprechpartner. Er klärt über Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse oder den erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses auf. Darüber hinaus unterstützt er bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Nachweise und entwickelt eine individuelle Antragsstrategie mit dem Ziel einer erfolgreichen und zügigen Einbürgerung.

Außerdem berät Rechtsanwalt Meyer seine Mandanten bei der sogenannten Wiedergutmachungseinbürgerung. Er unterstützt Nachfahren von Menschen, die während des Nationalsozialismus ihre deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben. In diesen sensiblen Verfahren analysiert er die individuelle Rechtslage, prüft historische und juristische Hintergründe und begleitet die Antragstellung vom ersten Gespräch bis zur Entscheidung. Dabei legt er großen Wert auf eine fundierte juristische Aufarbeitung und eine einfühlsame Begleitung der Antragstellenden.

Staatsangehörigkeit durch Abstammung

Rechtsanwalt Meyer berät auch Personen mit Wohnsitz im Ausland, die aufgrund ihrer familiären Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und feststellen lassen möchten. Er sorgt für eine rechtssichere Antragsstellung, prüft alle gesetzlichen Voraussetzungen und hilft bei der Beschaffung relevanter Nachweise wie Geburtsurkunden, Abstammungsnachweise oder historischer Dokumente. Dabei begleitet er seine Mandanten mit fachlicher Kompetenz durch das gesamte Verfahren.

Rechtsanwalt Meyer berät umfassend im deutschen Aufenthaltsrecht. Er unterstützt sowohl Einzelpersonen als auch Familien bei der Beantragung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln – insbesondere beim Familiennachzug, bei der Niederlassungserlaubnis sowie bei Aufenthalten für berufliche oder sonstige Zwecke. Dabei achtet er auf eine langfristige und rechtssichere Perspektive für seine Mandanten und übernimmt auch die Kommunikation mit den zuständigen Ausländerbehörden.

Darüber hinaus berät er internationale Fachkräfte und Unternehmen zu allen Fragen der Fachkräfteeinwanderung und Arbeitsmigration nach Deutschland. Er unterstützt bei der Auswahl des passenden Aufenthaltstitels, prüft Voraussetzungen wie die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und begleitet den gesamten Antragsprozess mit dem Ziel einer erfolgreichen Arbeitsaufnahme in Deutschland.

Rechtsanwalt Volker Meyer studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und erweiterte seine juristische Ausbildung durch einen Master of International Law an der University of Glasgow in Schottland. Sein Rechtsreferendariat absolvierte er im OLG-Bezirk Dresden, wobei er seine Wahlstation gezielt in einer Kanzlei in Sydney (Australien) verbrachte, um seine internationale Perspektive zu vertiefen.

Seit dem Abschluss seines Zweiten Staatsexamens im Dezember 2022 sammelte Rechtsanwalt Meyer wertvolle praktische Erfahrungen in renommierten Kanzleien in Frankfurt am Main, München und Berlin. In diesen Positionen arbeitete er durchgehend in Rechtsgebieten mit internationalen Bezügen, was ihm ein tiefes Verständnis für die besonderen Herausforderungen grenzüberschreitender Rechtsfragen vermittelte. Diese vielseitige Erfahrung prägt seine heutige Beratungstätigkeit im Staatsangehörigkeitsrecht.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@legal-se.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Aachen Office

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorf Office

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Köln Office

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@legal-se.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28

Schlun & Elseven Rechtsanwälte kontaktieren

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.