Die Durchsetzung von offenen Forderungen in der Türkei erweist sich für in Deutschland ansässige Privatpersonen und Unternehmer nicht selten als eine erhebliche Herausforderung. In den meisten Fällen bleibt dem Gläubiger nichts Anderes übrig, als seine Ansprüche auf gerichtlichem Wege geltend zu machen. Das türkische Insolvenz- und Vollstreckungsgesetz sieht allerdings auch die Möglichkeit eines sog. Zahlungsbefehls vor, der dem Klageweg vorgeschaltet werden kann. Gegen eine solche Zahlungsaufforderung kann der Schuldner Einspruch einzulegen – innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung. Ganz gleich für welche Maßnahme sich der Gläubiger entscheidet – ein solcher Schritt setzt stets eine fundierte Kenntnis des türkischen Inkassorechts voraus.
Um unseren Mandanten die benötigte Unterstützung zu gewährleisten, bietet die Kanzlei Schlun & Elseven einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand an. Unsere Anwälte erarbeiten in Ihrem Auftrag ein geeignetes Vorgehen, um Ihr Inkassoanliegen in der Türkei schnellstmöglich sowie kostensparend beizulegen. Profitieren auch Sie von unserer Expertise, die wir durch langjähriges, erfolgreiches Forderungsmanagement in der Türkei erworben haben. Unsere Anwälte vertreten Sie umfassend im türkischen Inkassorecht und stellen sicher, dass Ihre Rechte und Interessen stets gewahrt bleiben.
Außergerichtliches Mahnverfahren in der Türkei
Ziel unserer Kanzlei ist es, die offene Forderung in der Türkei schnell und ohne ein gerichtliches Verfahren einzuziehen. Nach individueller Prüfung wird Ihr Schuldner in der Türkei von uns als Anwalt (bzw. Inkassoanwalt) zunächst außergerichtlich zur Zahlung aufgefordert. Die Zahlungsaufforderung erfolgt nach Absprache auf Deutsch, Türkisch oder Englisch. Wenn sich der Schuldner in der Türkei im Verzug befindet, muss er zudem die Kosten unserer Beauftragung ersetzen.
Sollte Ihr Schuldner in der Türkei auf unser Inkassoschreiben nicht reagieren, werden wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen und nach gründlicher Prüfung der Sachlage eine konkrete Empfehlung aussprechen. Als Gläubiger entscheiden Sie letztendlich, wie das Inkassoverfahren in der Türkei durch unsere Kanzlei betrieben werden soll.
Inkasso in der Türkei mit deutschem Titel
Haben Sie sich bereits an einen Rechtsanwalt in Deutschland gewandt und hat dieser Ihre Forderungen hierzulande erfolgreich gerichtlich eingeklagt und einen vollstreckbaren Titel gegen den türkischen Schuldner erkämpft?
Leider können Sie jedoch in Deutschland erwirkte Urteile bzw. Schiedssprüche in der Türkei nicht unmittelbar vollstrecken. Deren Durchsetzung erfordert die Durchführung eines Anerkennungsverfahrens vor einem türkischen Gericht, welches ca. 6 – 12 Monate in Anspruch nimmt. Dabei stützen die türkischen Gerichte sich auf die vorhandene Beweislage und entscheiden vollkommen unabhängig von der deutschen Justiz, ob Ihnen der geltend gemachte Anspruch zusteht oder nicht.
Mittel und Wege in der Türkei
Das türkische Klageverfahren kennt, ähnlich dem deutschen Mahnverfahren einen sogenannten „Zahlungsbefehl“. Gegen diesen Zahlungsbefehl kann der Beklagte innerhalb von 7 Tagen ab Zustellung Beschwerde bzw. Einspruch einlegen. Tut er dies nicht, ergeht ein Urteil auf Basis der vom Kläger erbrachten Beweislage, in der Regel also zugunsten des Klägers.
Legt der Schuldner Einspruch ein ohne ersichtliche Gründe vorzubringen, so ergibt sich allein hierdurch die Möglichkeit einer Verurteilung zu einer verschuldensunabhängigen Schadensersatzzahlung zugunsten des Klägers. Der türkische Zahlungsbefehl ist somit ein äußerst effizientes Mittel, um eine Forderung schnell und kostengünstig zu beizutreiben.
Diese und weitergehende Wege im Rahmen eines strittigen Gerichtsverfahrens können im Falle der Sprachbarriere nur mithilfe eines kundigen türkischen Anwalts beschritten werden.
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Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.


