Am 05.08.2025 ist das Urteil des LG München I im Markenrechtsstreit (Az. 33 O 14496/24) zwischen Paulaner und Berentzen ergangen – zugunsten der Paulaner Brauerei Gruppe.
Der Spezi-Fall: Worum geht es?
Gegenstand des Rechtsstreits ist das Getränk “Spezi” beziehungsweise das Design des Etiketts auf der Flasche. Denn: Die Paulaner Brauerei Gruppe hält sowohl ein Designrecht an der Flasche als auch eine eingetragene Farbmarke (§ 3 Abs. 1 MarkenG), die die fünf Wellen und deren Farbgestaltung schützt.
In diesem eingetragenen Recht sah die Paulaner Brauerei Gruppe sich verletzt: Die Etikettgestaltung des Konkurrenten Berentzen für sein “Mio Mio”-Cola-Mischgetränk erzeuge eine Verwechslungsgefahr beim Verbraucher und führe so in der Folge zu einer Markenabnutzung der Marke Paulaner.
- Im Kern ging es vor Gericht also um die Frage, ob die Etikettgestaltung von MioMio die Kunden auf die Idee bringen könnte, dass das Mio-Mio-Produkt (von Berentzen) mit Paulaner zusammengehöre.
Die 33. Zivilkammer des LG München I teilte die Rechtsauffassung der Paulaner Brauerei Gruppe und sprach ihr Recht zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Argumente der Gegenseite zählten dabei nicht: Berentzen hatte argumentiert, dass die Gestaltung des MioMio-Etiketts von einer Tapete aus dem alten Studentenzimmer des Marketingchefs inspiriert worden sei und eine farbenfrohe Etikettgestaltung bei Cola-Mischgetränken häufig vorkomme. Diese Argumentation lief jedoch ins Leere, da die Paulaner Brauerei Gruppe durch ihre eingetragene Farbmarke die älteren Rechte hält und zu dieser – laut dem LG München I – eine zu hohe Ähnlichkeit mit dem von MioMio verwendeten Design besteht.
Paulaner gegen Berentzen: Was sind die Folgen des Urteils?
Das Urteil zieht einige Folgen für Berentzen nach sich: Berentzen muss seinen Bestand an den bereits produzierten betroffenen MioMio-Flaschen vernichten und Schadensersatz an die Paulaner Brauerei Gruppe zahlen. Zudem ist es Berentzen ab sofort untersagt das Cola-Mischgetränk mit dem in Rede stehenden Design weiterhin zu verkaufen. Sollte Berentzen sich nicht daranhalten, so droht – laut Angaben der dpa – ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro.
Ob die Paulaner Brauerei Gruppe den Schadensersatz und die Vernichtung des bereits bestehenden MioMio-Bestandes auch durchsetzt, ist zum jetzigen Stand noch offen. Die Sprecherin der Paulaner Brauerei Gruppe teilte mit, es ginge ihnen nicht um Schadensersatz, sondern darum, ihre Farbmarke zu schützen. Das Unternehmen werde jetzt Kontakt zur Firma Berentzen aufnehmen.
Spezi und das Markenrecht
Was in der Vergangenheit bereits geschah
Dies ist bereits der dritte Sieg im Rahmen einer markenrechtlichen Streitigkeit um das Mischgetränk “Spezi” der Marke Paulaner. Zuletzt ging die Paulaner Brauerei Gruppe gegen die “Brauerlimo” von Karlsberg aus gleichem Markenrecht vor und bekam im März diesen Jahres Recht (Urteil vom 25.03.2025, Az. 33 O 14937/23).
Im Jahr 2022 endete ein Rechtsstreit zwischen der Paulaner Brauerei Gruppe und der Augsburger Riegele-Brauerei, die seit 1956 die Rechte an der Wortmarke “Spezi” halten. Um das Wort “Spezi” nutzen zu dürfen, schloss die Paulaner Brauerei Gruppe im Jahr 1974 eine Koexistenzvereinbarung mit Riegele ab und zahlte einmalig 10.000 Mark. Später versuchte Riegele dann Lizenzgebühren von der Paulaner Brauerei Gruppe herauszuklagen- und scheiterte, da das Gericht die Koexistenzvereinbarung als weiterhin gültig bewertete (Urteil vom 11.10.2022, Aktenzeichen: 33 O 10784/21).
… und in der Zukunft?
Angesichts der ähnlichen Farbgestaltung anderer großer Marken, die Cola-Mischgetränke vertreiben, bleibt abzuwarten, ob die Paulaner Brauerei Gruppe weitere Klagen einreichen könnte.
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