Wellen, Kreise und Farbkombinationen, die von Tapeten inspiriert wurden – was zunächst komisch klingt, ist in der Tat ein ernstzunehmender Rechtsstreit aus dem Designrecht, der derzeit am LG München I geführt wird.

Geklagt hat die Paulaner Brauerei Gruppe gegen den Konkurrenten Berentzen (Az. 33 0 14496/24). Es geht um einen Streitwert von 250.000 Euro und um die Frage, ob aufgrund des von Berentzen verwendeten Etikettdesigns für die “MIO MIO Cola + Orange” eine Verwechslungsgefahr mit “Spezi” von Paulaner besteht.

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Der Spezi-Fall: Ein Überblick

Erst im März hatte die 33. Zivilkammer des LG München I eine weitere Klage der Paulaner Brauerei Gruppe zu entscheiden. In diesem Verfahren ging es um das vom Konkurrenten Karlsberg genutzte Design auf Flaschen und Dosen, welches nun nicht mehr verwendet werden darf (Urt. v. 25.03.2025, Az. 33 0 14937/23).

In diesem Fall ging es um das Markenrecht, während dieses Mal das Designrecht im Mittelpunkt steht. Denn: Paulaner ist der Auffassung, die von Berentzen verwendeten Kreise seien den von Paulaner verwendeten Wellen auf dem Etikett des Getränks zu ähnlich – genauso wie die hierfür verwendete Farbeaasaqqa. Die Paulaner Brauerei Gruppe sieht hierin die Verletzung einer geschützten Farbmarke.

Rechtliche Einordnung des Spezi-Falls

Spannend ist das Verfahren nicht nur wegen des hohen Streitwerts von 250.000 Euro. Rechtlich gesehen kann nahezu alles als Marke geschützt werden, auch Farben oder sogar Gerüche. Voraussetzung hierfür ist, dass die Marke unterscheidungskräftig ist. Die Marke muss sich also für das für sie eingetragene Produkt oder Dienstleistung von anderen derartig abheben, dass die Produkte einzelnen Marken jeweils klar zuzuordnen sind.

Betrachtet nun der Verbraucher das Etikettdesign von Spezi (Wellen + Farbkombination), so kann er das Design ohne Weiteres “Spezi” zuordnen. Paulaner befürchtet nun, dass der Verbraucher das Etikettdesign von Berentzen (Kreise + Farbkombination) für “Spezi” halten könne. Paulaner stützt sich dabei nicht auf das Marken- sondern auf das Designrecht. Hierbei werden anstelle von Marken Designs eingetragen. Ein Design kann dann eingetragen werden (und somit schützenswert sein), sobald es neu ist und eine Eigenart besitzt.

Paulaner ist der Auffassung, dass Berentzen gegen ihr eingetragenes Design an dem Flaschenetikett verstößt und zudem eine Farbe verwendet, die sie als Marke registriert haben. Berentzen dagegen sieht das ganz anders: Sie argumentieren, dass eine farbenfrohe Etikettgestaltung bei Cola-Mix-Getränken häufig vorkomme und es daher abwegig sei, “MioMio” aufgrund dessen mit Paulaner bzw. mit “Spezi” in Verbindung zu bringen. Zudem würden sich die Kreise auf den MioMio-Getränken deutlich von den Wellen der Spezi-Getränke unterscheiden. Die Farbkombination sei von einer Tapete aus dem damaligen Studentenzimmer des Marketingchefs inspiriert.

Der Spezi-Fall: Ein Ausblick

Entscheidend für den Streitausgang dürfte am Ende aber wohl einzig sein, ob Berentzen eigene und ältere Gegenrechte hat. Also, ob eingetragene Rechte in Form von Design oder Marke vorliegen, gegen die Berentzen verstößt und ob in der Folge – wie von Paulaner behauptet – eine Verwechselungsgefahr tatsächlich besteht oder nicht.

“Es kann so oder so ausgehen”, sagte der Vorsitzende Richter Vincent Mayr am Ende der mündlichen Verhandlung laut dpa. Am 5. August 2025 will er die Entscheidung verkünden.

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