Ohne Ehevertrag kann die Scheidung einer Unternehmerehe erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Die gesetzliche Vermögensaufteilung nach dem BGB kann den Fortbestand des Betriebs gefährden und finanzielle Unsicherheiten schaffen. Eine frühzeitige vertragliche Regelung hilft, wirtschaftliche Risiken zu minimieren und klare Verhältnisse zu schaffen.
Ein Ehevertrag bei einer Unternehmerehe ermöglicht eine faire und rechtssichere Verteilung von Vermögen, Schulden und Geschäftsanteilen. Die Gestaltung erfordert fundierte Kenntnisse im Familienrecht und Gesellschaftsrecht. Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet maßgeschneiderte Lösungen, die den besonderen Anforderungen von Unternehmern und Ehepartnern gerecht werden.
Gesetzlicher Normalfall: Zugewinngemeinschaft
Sofern vor der Eheschließung keine anderweitigen Regelungen vereinbart werden, gilt auch in einer Unternehmerehe der gesetzliche Normalfall der Zugewinngemeinschaft gemäß § 1363 BGB. Demnach wird bei einer Scheidung das während der Ehezeit von beiden Ehegatten angesammelte Vermögen zu gleichen Teilen geteilt. Das bedeutet, dass der Ehegatte, der ein Unternehmen führt und dadurch einen größeren Zugewinn erwirtschaftet hat, dem anderen Teil zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet ist. Solche Zugewinnausgleichsansprüche müssen umgehend und in voller Höhe nach Rechtskraft der Scheidung erfüllt werden. Für den unternehmensführenden Ehepartner kann das bedeuten, dass zur Erfüllung der Ansprüche des geschiedenen Ehepartners das Unternehmen oder Teile davon liquidiert werden müssen.
Die ehevertragliche modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmerehen
Ein Ehevertrag – gesetzlich geregelt in § 1408 BGB – kann, insbesondere in einer Unternehmerehe, dazu beitragen, potenzielle Konflikte und langwierige rechtliche Streitigkeiten im Falle einer Scheidung zu vermeiden. Indem die finanziellen Vereinbarungen im Voraus festgelegt werden, werden klare Regelungen für die Aufteilung des Vermögens geschaffen. Dies kann den Stress und die emotionalen Belastungen, die mit einer Scheidung einhergehen, erheblich reduzieren und den Fokus auf eine vernünftige Lösungsfindung lenken. In einem Ehevertrag für eine Unternehmerehe können individuell angepasste Lösungen vereinbart werden. Erste und wichtigste Voraussetzung ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages. Damit Sie bei Ihren Vereinbarungen im Rahmen des rechtlich Möglichen bleiben und im Nachhinein keine Anfechtung Ihres Ehevertrages auf Sie zukommt, unterstützen und beraten wir Sie zu allen Modalitäten.
Die Zugewinngemeinschaft kann derart modifiziert werden, dass zum Beispiel das unternehmerische Vermögen und alle damit verbundenen Werte aus dem Zugewinn herausgenommen werden, sodass der Zugewinnanspruch des Partners auf das bloße Privatvermögen beschränkt ist.
- Es können Stundungsvereinbarungen oder Ratenzahlungen vereinbart werden, damit Ausgleichssprüche nicht sofort und in voller Höhe fällig sind.
- Die Parteien können einen anderen, niedrigeren Prozentsatz für die Teilung des Zugewinns als die gesetzlichen 50% bestimmen.
- Es kann ein pauschal bestimmter Betrag als Ausgleichzahlung festgesetzt werden.
- Möglich ist ferner die Vereinbarung einen bestimmten Sachwert zu übertragen: z.B. den Miteigentumsanteil an der gemeinsamen ehelichen Wohnung.
- Unterhaltsansprüche können vorab und im Detail ausgehandelt werden.
- Die Parteien können auch Gütertrennung vereinbaren. Dann ist der Zugewinnausgleich vollständig ausgeschlossen.
Wie aufgezeigt, gibt es Möglichkeiten, die Vermögensverhältnisse im Falle einer Scheidung einer Unternehmerehe zu gestalten. Wir finden mit Ihnen die beste Lösung für Ihre individuellen Verhältnisse, unabhängig davon, ob eine Heirat bevorsteht oder Sie bereits verheiratet sind und einen bestehenden Ehevertrag aktualisieren wollen oder einen erstmalig aufsetzen möchten.
Nachträglicher Ehevertrag | Änderung bestehender Eheverträge
Es besteht die Möglichkeit auch bei einer bereits geschlossenen Ehe einen Ehevertrag nachträglich zu vereinbaren, unabhängig davon wie lange die Ehe bereits besteht. Das ist insbesondere in Fällen, in denen ein Ehegatte ein Unternehmen neu gründet, nicht unüblich. In solchen Fällen kann, wie bereits geschildert, der gesetzliche Regelfall der Zugewinngemeinschaft im Falle einer Scheidung die Existenz eines Unternehmens erheblich gefährden. Dieses Interesse ist auch für etwaige Geschäftspartner und Investoren des unternehmensführenden Ehegatten von maßgeblicher Bedeutung.
Wir bieten ebenso bei bestehenden Eheverträgen regelmäßige Überprüfungen und Anpassungen an, um sicherzustellen, dass der Vertrag weiterhin Ihren aktuellen Bedürfnissen und den rechtlichen Gegebenheiten entspricht. Eine Änderung oder Aufhebung des Ehevertrags ist jederzeit auf Ihren Wunsch hin möglich. So bleiben Sie stets gut geschützt, auch wenn sich Ihre persönlichen oder geschäftlichen Umstände ändern.
Rechtliche Absicherung Ihres Unternehmens mit Schlun & Elseven
Die Erstellung eines maßgeschneiderten Ehevertrags für Unternehmer erfordert stets fundiertes Fachwissen sowohl im Familienrecht als auch im Gesellschaftsrecht sowie die Berücksichtigung der individuellen Umstände der beiden Partner. Eine solche Vereinbarung gewährleistet nicht nur geordnete Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten, sondern auch den Fortbestand des beteiligten Unternehmens. Als erfahrene Anwaltskanzlei stehen wir Unternehmern und Selbstständigen zur Seite, um die Gestaltung eines rechtswirksamen Ehevertrags sicherzustellen, der den Zielen und Bedürfnissen beider Seiten Rechnung trägt. Kontaktieren Sie uns jetzt für einen diskreten Beratungstermin.

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