Rechtsanwältin
Tabea Wagner
Familienrecht | Scheidungsrecht | Internationales Familienrecht
Rechtsanwältin
Tabea Wagner
Familienrecht
Scheidungsrecht
Internationales Familienrecht
Rechtsanwältin Tabea Wagner ist Anwältin für Familienrecht bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB. Sie berät und vertritt Mandanten in allen familienrechtlichen Angelegenheiten – von Trennung und Scheidung über Unterhalts- und Vermögensfragen bis hin zu komplexen internationalen Sachverhalten. Mit ihrer langjährigen Erfahrung, ihrer lösungsorientierten Arbeitsweise und ihrem Gespür für die emotionalen Herausforderungen familienrechtlicher Auseinandersetzungen bietet sie ihren Mandanten kompetente Unterstützung in rechtlich und persönlich anspruchsvollen Situationen.
- Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt,
- Zugewinnausgleich und Vermögensaufteilung,
- Versorgungsausgleich,
- Ehewohnung und Hausrat,
- Gestaltung von Eheverträgen und Trennungsvereinbarungen.
Dabei verfolgt sie einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl außergerichtliche Einigungen als auch die entschlossene Vertretung vor Gericht umfasst. Ihr Ziel ist es, für ihre Mandanten faire und rechtssichere Lösungen zu erreichen, die zugleich die Grundlage für einen Neuanfang schaffen – insbesondere, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind.
Deeskalierende und lösungsorientierte Arbeitsweise
Rechtsanwältin Wagner weiß, dass familienrechtliche Auseinandersetzungen oft von starken Emotionen geprägt sind. Mit ihrer einfühlsamen und zugleich klaren Kommunikation gelingt es ihr, auch in konfliktgeladenen Situationen den Fokus auf tragfähige Lösungen zu richten. Sie setzt auf Deeskalation und Verhandlungsgeschick, ohne dabei die Interessen ihrer Mandanten aus den Augen zu verlieren.
Elterliche Sorge und Umgangsrecht
Rechtsanwältin Wagner bringt fundierte Expertise im Familienrecht mit und berät Mandanten in allen Fragen rund um elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennung und Scheidung. In Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts vertritt sie Eltern mit dem klaren Ziel, Lösungen zu entwickeln, die dem Kindeswohl gerecht werden und gleichzeitig die Rechte ihrer Mandanten wahren. Sie begleitet sowohl Verhandlungen mit dem Jugendamt als auch gerichtliche Verfahren und setzt dabei auf eine kindzentrierte Herangehensweise, die langfristig tragfähige Regelungen ermöglicht.
- internationale Scheidungen bei binationalen Ehen,
- grenzüberschreitende Sorge- und Umgangskonflikte,
- Anerkennung familienrechtlicher Entscheidungen und ausländischer Scheidungen,
- internationale Unterhaltsfragen.
Mit ihrem Verständnis für die Besonderheiten internationaler Verfahren und ihrer Fähigkeit, auch bei komplexen Rechtsfragen klare Strategien zu entwickeln, sorgt sie dafür, dass ihre Mandanten auch in grenzüberschreitenden Fällen bestmöglich vertreten werden.
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