Von einer Interpol Red Notice betroffen zu sein, birgt weitreichende Konsequenzen, die sich auf alle Lebensbereiche auswirken können. Sollten Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Red Notice in Zukunft erlassen werden könnte, ist es ratsam, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, damit eine solche gar nicht erst ausgestellt wird. Als proaktive Maßnahme kommt eine präventive Anfrage an Interpol in Betracht. Damit werden der Organisation entlastende Informationen und Beweise vorgelegt, noch bevor eine Red Notice, Diffusion oder andere Ausschreibung erlassen und in Umlauf gebracht wird.
Mit ihrer Expertise im Auslieferungsrecht und langjähriger Erfahrung im Umgang mit Interpol gewährleisten unsere Anwälte, dass Sie in dieser schwierigen Zeit bestmöglich vertreten werden. Sollte bereits eine Ausschreibung von Interpol gegen Sie vorliegen, bemühen wir uns um die Löschung der Red Notice. Zu diesem Zweck überprüfen wir sorgfältig, ob die formalen und materiellen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme überhaupt erfüllt sind, um gegebenenfalls entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Wir kümmern uns um Mandanten weltweit – unabhängig davon, von welchem Land die Red Notice initiiert wurde.
Interpol Red Notice: Bedeutung und Funktion im internationalen Strafrecht
Eine Interpol Red Notice ist ein internationales Fahndungsersuchen, das von Interpol in einer für die Mitgliedsstaaten zugänglichen Datenbank veröffentlicht wird, um die Lokalisierung, Festnahme oder Auslieferung einer gesuchten Person zu erleichtern und eine möglichst effektive internationale Strafverfolgung zu ermöglichen.
Interpol Notices können von allen Mitgliedsländern von Interpol sowie von internationalen Strafgerichtshöfen und -tribunalen beantragt werden. Das Generalsekretariat von Interpol prüft sodann das Ersuchen und entscheidet, ob die Ausschreibung genehmigt wird. Red Notices werden in der Regel freigegeben, solange sie den Interpol-Regeln entsprechen. Im Anschluss wird eine kleine Anzahl von Red Notices sodann auf der sogenannten “Most-Wanted-Liste” auf der öffentlichen Homepage von Interpol frei einsehbar veröffentlicht. Zu beachten ist daher, dass fehlendes Erscheinen in der Online-Datenbank, nicht bedeutet, dass keine Red Notice besteht.
Neben der Red Notice stehen Interpol weitere Ausschreibungsmöglichkeiten zur Verfügung, die z.B. auch zur Suche nach vermissten Personen oder Zeugen genutzt werden.
Die Bedeutung von Präventiven Anfragen an Interpol
Die Folgen einer Red Notice von Interpol sind weitreichend. Obwohl die Red Notice kein internationaler Haftbefehl ist, stellt sie einen ausreichenden Grund für eine Festnahme dar. Somit sind Betroffene dem Risiko einer Verhaftung ausgesetzt. Durch die Veröffentlichung einer Red Notice kann zudem ihr persönlicher und geschäftlicher Ruf nachhaltig beschädigt werden. Auch das Einfrieren von Bankkonten und die mögliche Kündigung des Arbeitsvertrags sind mögliche Konsequenzen. Nach der Festnahme drohen Betroffenen oftmals langwierige Auslieferungsverfahren und gegebenenfalls ein Strafverfahren im ersuchenden Land. Um solchen Konsequenzen vorzubeugen, empfiehlt es sich bei Verdacht, umgehend eine präventive Anfrage bei Interpol einzureichen.
Um präventiv gegen eine Red Notice vorzugehen, muss zunächst festgestellt werden, ob nicht bereits eine Interpol Red Notice gegen sie vorliegt. Wie oben erwähnt, enthält die Interpol Red Notice-Datenbank, die der Öffentlichkeit online zugänglich ist, lediglich einen Bruchteil aller im Umlauf befindlichen Interpol Red Notices. Daher können Sie auch dann Gegenstand einer Red Notice sein, wenn Sie (noch) nicht öffentlich gelistet sind. Interpol Diffusions, ein Mechanismus, der einer Red Notice ähnelt und ebenso häufig eingesetzt wird, sind in der Datenbank überhaupt nicht einsehbar.
Der erste Schritt zur Prävention ist somit die Anfrage zur Auskunft über das Vorliegen einer Red Notice. Sobald unsere Anwälte bei der zuständigen Stelle Zugang zu Ihrer Akte beantragen und diese keine Red Notice enthält, senden wir eine präventive Anfrage, in der wir darlegen, inwiefern Sie zu Unrecht ins Visier genommen wurden oder inwiefern die erwartete Anfrage auf falschen oder unzureichenden Informationen beruht. Die Interpol-Vorgaben besagen, dass alle Daten, die in den Informationssystemen von Interpol gespeichert sind, korrekt, relevant, aktuell und in Bezug auf ihren Zweck angemessen sein müssen. Unsere Rechtsmittel zielen darauf ab, die Verarbeitung von Daten in den Interpol-Dateien zu blockieren. Ansonsten würde diese im Anschluss von den nationalen Behörden an Interpol übermittelt werden, auf die Gefahr hin, dass eine Red Notice bzw. eine Diffusion ausgeschrieben wird. Durch unsere präventive Abwehrmaßnahme wird die zuständige Stelle von Interpol auf ein möglicherweise rechtswidriges Ersuchen aufmerksam gemacht. Mögliche Gründe für die Ablehnung einer Red Notice durch Interpol sind insbesondere:
- Der Nachweis, dass die Bekanntmachung gegen die Regeln von Interpol verstoßen würde, insbesondere gegen Artikel 3 der Interpol-Satzung, der Interventionen mit politischem, militärischem, religiösem oder rassistischem Charakter untersagt sowie
- die Hervorhebung möglicher Menschenrechtsverletzungen, wie z. B. die Gefahr von Folter oder eines unfairen Verfahrens im Falle der Auslieferung der Person in das Zielland.
Ist eine Red Notice bereits ausgestellt worden, besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, eine Löschung zu beantragen. Die Red Notice im Vorfeld zu verhindern, ist für Sie als Betroffener jedoch natürlich die bessere Methode, um Ihre Rechte und Ihren Ruf bestmöglich zu schützen.

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