Rechtsanwalt
Thorsten Weckenbrock
Strafrecht
Auslieferungsrecht
Thorsten Weckenbrock ist als Strafverteidiger bei Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB tätig. Mit seiner umfassenden Expertise im deutschen und internationalen Strafrecht berät und vertritt er Mandanten bei allen strafrechtlich relevanten Angelegenheiten. Einen besonderen Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit bilden grenzüberschreitende Fälle im Auslieferungsrecht sowie Interpol-Verfahren. Rechtsanwalt Weckenbrock vertritt Ihre Rechte und Interessen in jeder Phase des Verfahrens und setzt sich für ein bestmögliches Ergebnis ein.
Thorsten Weckenbrock bietet Rechtsbeistand in der gesamten Bandbreite des Strafrechts – insbesondere beim Vorwurf von Straftaten wie Betrug, Brandstiftung, Sexualdelikten, Verkehrsdelikten und Drogenbesitz. Unabhängig davon, ob Sie einer schweren Straftat beschuldigt werden oder sich anderen strafrechtlich relevanten Herausforderungen gegenübersehen – Rechtsanwalt Weckenbrock legt besonderen Wert auf eine sorgfältige Vor- und Aufarbeitung sowie effektive Vertretung des Falls. Dabei legt er großen Wert auf eine vertrauensvolle und offene Kommunikation mit seinen Mandanten. Im Wissen um die tiefgreifenden Auswirkungen, die strafrechtliche Vorwürfe auf das Leben des Einzelnen haben können, ist er bestrebt, seine Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Klarheit durch das oftmals entmutigende rechtliche Verfahren zu führen.
Cyberkriminalität: Strategisches Fachwissen und präventives Know-how
Rechtsanwalt Weckenbrock bietet eine gleichermaßen kompetente wie engagierte Beratung und Vertretung in Fällen von Cyberkriminalität an. Mit einem ausgeprägten Verständnis für die sich stetig wandelnden digitalen Gegebenheiten bietet er strategische Beratung für Mandanten, die mit Betrugsfällen wie dem CEO-Fraud, Cyberangriffen und anderen internetbezogenen Straftaten konfrontiert werden. Mit seinem fundierten Wissen sowohl in Bezug auf das Computer- und Internetstrafrecht als auch neue Trends innerhalb der Cyberkriminalität unterstützt er seine Mandanten bei der Bewältigung komplexer rechtlicher Herausforderungen. Er berät seine Mandanten darüber hinaus zu maßgeschneiderten Präventionsstrategien und bietet eine effektive Interessenvertretung.
Verteidigung in Fällen von Verleumdung und übler Nachrede
Rechtsanwalt Weckenbrock vertritt sowohl Mandanten, deren Persönlichkeitsrechte durch eine Ehrverletzung – sei es üble Nachrede, Verleumdung oder Beleidigung – beeinträchtigt wurden, als auch solche, die sich mit dem Vorwurf einer solchen Straftat konfrontiert sehen. Unabhängig davon, ob es um den Reputationsschutz von Einzelpersonen oder um die Rechte von Unternehmen geht – Thorsten Weckenbrock setzt sich mit Akribie und überzeugender Interessenvertretung dafür ein, das bestmögliche Ergebnis für seine Mandanten zu erzielen. Mit seinem Engagement für die Wahrung der Grundsätze der Meinungsfreiheit und den Schutz vor ungerechtfertigter Rufschädigung führt er seine Mandanten mit Entschlossenheit durch die Komplexität von Ehrverletzungsdelikte.
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