Kinderwunsch und Familiengründung: Familienrechtliche Beratung

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Kinderwunsch und Familiengründung: Familienrechtliche Beratung

Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht

Heutzutage kommen viele Formen der Familiengründung in Betracht, die jeweils eigene rechtliche Besonderheiten aufweisen. Ob Adoption, künstliche Befruchtung oder Leihmutterschaft – Kinderwunschkliniken fordern vor dem Tätigwerden häufig eine anwaltliche Beratung der Wunscheltern, die durch ein Zertifikat nachgewiesen wird. Diese Beratung deckt die Kerninformationen über Sorge- und Umgangsrecht, Abstammungsrecht, Samenspenderregister sowie Erb- und Unterhaltsrecht ab und richtet sich an alleinstehende Frauen sowie verschieden- und gleichgeschlechtliche Paare.

Die Rechtsanwälte von Schlun & Elseven beraten über alle rechtlichen Möglichkeiten zur Erfüllung eines bestehenden Kinderwunsches. Unsere etwa 60-minütige Online-Beratung bietet unkomplizierten Zugang zu fundiertem Rechtswissen und das notwendige Zertifikat für Kinderwunschkliniken. So schafft unsere Beratung rechtliche Sicherheit für Wunscheltern und zukünftige Familien – damit der Fokus auf dem Wesentlichen liegen kann.

You are here: Home » Unsere Services » Rechtsanwalt für Familienrecht » Familienrechtliche Beratung bei Kinderwunsch und Familiengründung

Zertifikat zum Nachweis über familienrechtliche Beratung für Kinderwunschkliniken

Viele Kinderwunschkliniken fordern vor der Behandlung eine rechtliche Beratung ihrer Patienten ein. Diese ist per Zertifikat nachweisbar, welches Sie bei uns erhalten können. Die Beratung richtet sich sowohl an alleinstehende Frauen/ verschieden- und gleichgeschlechtliche als auch an verheiratete Paare mit Kinderwunsch. Thema der Beratung ist die rechtliche Begleitung des Kinderwunsches und die in diesem Zusammenhang aufkommenden familienrechtlichen Fragestellungen.

Unsere Online-Beratung dauert ca. 30-60 Minuten und umfasst unter anderem die folgenden Themen:

  • Sorgerecht/ Umgangsrecht
  • Abstammungsrecht
  • Samenspenderegister
  • Aufgabe und Funktion einer Garantieperson
  • Erbrecht
  • Unterhaltsrecht und andere finanzielle Aspekte

Die Beratung wird von Anwältin Dr. Schröder-Rombey durchgeführt, wird für ca. 60 Minuten angesetzt und kostet 300 Euro. Im Anschluss an die Beratung erhalten Sie ein Zertifikat zur Vorlage bei der Kinderwunschklinik.

Sie können gerne Ihren Terminwunsch direkt hier vereinbaren.

Familienrechtliche Beratung zum Kinderwunsch | Künstliche Befruchtung

Der Begriff der künstlichen Befruchtung umfasst eine Reihe medizinischer Möglichkeiten, die rechtlich unterschiedlich gehandhabt werden und dementsprechend auch unterschiedliche rechtliche Folgefragen aufwerfen können. Die häufigste Form der künstlichen Befruchtung in Deutschland ist die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI), bei der eine einzelne Samenzelle direkt in die entnommene Eizelle injiziert wird. Die befruchtete Eizelle wird anschließend in die Gebärmutter der Frau übertragen.

Eizellenspenden sind in Deutschland strafbar. Neben dieser Methode sind eine Reihe weiterer Verfahren hierzulande gesetzlich verboten. Darunter gehört die Einpflanzung einer Eizelle zum Zwecke der Ersatz- bzw. Leihmutterschaft. Zu den in Deutschland zulässigen Methode gehören neben der genannten ICSI unter anderem die In-Vitro-Fertilisation (IVF), die Samenspende und die Kryokonservierung.

Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung meint das rechtlich bindende Bekenntnis eines Mannes einem Kind gegenüber die Vaterrolle einzunehmen. Mit dieser formalen Anerkennung wird rechtlich das verwandtschaftliche Verhältnis des Kindes zum Vater begründet. Dies ist allerdings nur reibungslos möglich, insofern die Mutter nicht mit einem anderen Mann verheiratet ist. Denn im Falle einer bestehenden Ehe wird der Ehepartner automatisch als Vater anerkannt. Sollte der Ehepartner nicht personenidentisch mit dem biologischen Vater sein, so kann der biologische Vater per Vaterschaftsfeststellungklage seine Stellung als rechtlicher Vater einfordern und einnehmen. Eine Vaterschaftsanerkennung kann sowohl vor als auch nach der Geburt des Kindes erfolgen und kann vor dem Standesamt, dem Jugendamt, dem Amtsgericht oder einem Notar erklärt werden. Da es sich um eine abzugebende Erklärung handelt, besteht selbstverständlich keine Pflicht zur Vaterschaftsanerkennung.

Familienrechtliche Beratung zum Kinderwunsch | Adoption

Neben der Pflegekindschaft gilt die Adoption als die populärste Alternative zur medizinischen Behandlung eines unerfüllten Kinderwunsches. Auch bei der Adoption gibt es verschiedene Aspekte, die gehandhabt werden müssen. Die Wahl der Adoptionsform, die persönlichen Voraussetzungen der Wunscheltern und das eigentliche Adoptionsverfahren, welches meist viele Monate umfasst, sind die hier zu beachtenden Hauptpunkte.

Adoptionsformen nach deutschem Adoptionsrecht

Verschiedene Regularien und Voraussetzungen gelten für die unterschiedlichen Adoptionsformen. Die Minderjährigenadoption ist die am häufigsten gewählte Form der Adoption, möglich ist jedoch auch eine Erwachsenenadoption. Daneben bestehen besondere Vorgaben für die Verwandten- und Stiefkindadoption. Schließlich ist auch eine Unterscheidung hinsichtlich einer Adoption im Inland und einer Adoption im Ausland erforderlich.

Rechtliche Folgefragen bei einer Adoption

Selbst mit Abschluss des Adoptionsverfahren bestehen weitere rechtliche Besonderheiten. Grundsätzlich ergibt sich aus der Adoption eine rechtliche Zuordnung des Kindes zu der Adoptivfamilie. Im Falle einer Scheidung der Adoptiveltern gelten dieselben rechtlichen Vorgaben bezüglich des Sorge– bzw. Umgangsrecht sowie der Unterhaltspflichten, wie dies bei biologischen Eltern der Fall wäre. Bezüglich der biologischen Familie erlöschen alle rechtlichen Ansprüche, erbrechtliche Ansprüche eingeschlossen.

Etwas anderes gilt jedoch im Falle der Erwachsenenadoption. Bei einer solchen bleibt das rechtliche Verhältnis (zur biologischen Familie) weiterhin bestehen. Auch bezogen auf Erbansprüche gibt es rechtliche Besonderheiten – spezielle Regelungen ergeben sich bei der Halbwaisen-, Verwandten- und der zuletzt genannten Erwachsenenadoption.

Adoption bei Regenbogenfamilien

Bei Regenbogenfamilien ist die Stiefkindadoption diejenige Adoptionsform, die beiden Elternteilen die rechtliche Stellung der Elternschaft ermöglicht. Hintergrund dessen ist die derzeitige Rechtslage, die zumindest per Anerkennung der Elternschaft nur ein Elternteil pro Geschlecht vorsieht. Mit der Stiefkindadoption ist es auch dem zweiten Elternteil möglich rechtlich anerkannt zu werden. Sind beide Wunscheltern nicht biologisch mit dem Kind verwandt, muss das Kind von beiden Teilen adoptiert werden.

Kinderwunsch durch Leihmutterschaft

Auch mittels der Unterstützung einer Leihmutter kann ein Paar sich seinen Kinderwunsch erfüllen. Medizinisch ist hier vieles möglich, die rechtliche Handhabung ist allerdings schwierig. In Deutschland gibt es keinen rechtlichen Rahmen, der die Durchführung einer Leihmutterschaft ermöglicht, § 1 Abs.1 Nr. 2, 6, 7 Embryonenschutzgesetz (EschG). In Ländern wie beispielsweise der Ukraine, Griechenland oder auch den USA ist die Ersatzmutterschaft jedoch erlaubt und kann von deutschen Paaren in Anspruch genommen werden. Ist ein Kind mittels Leihmutterschaft zur Welt gekommen, ist eine Zuordnung zu den Wunscheltern als rechtliche Eltern notwendig. Dieser Prozess ist nicht eindeutig geregelt und wird je nach Einzelfall unterschiedlich gehandhabt. So besteht die Möglichkeit zur Anerkennung der Elternschaft bzw. zur Elternschaft mittels Durchführung eines Adoptionsverfahrens.

Sorgerecht

Bei Fragen rund um das Thema Kinderwunsch sind natürlich auch das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie weitere elterliche Rechte wie das Umgangsrecht zu beachten. Das Sorge- und Umgangsrecht hat stets das Kindeswohl als oberste Richtschnur. Dabei stehen in der Regel beiden Elternteilen die gleichen Rechte zu. Nur in Ausnahmefällen werden andere individuelle Regelungen getroffen.

Für das Sorge- und Umgangsrecht ist es insbesondere irrelevant, ob die Eltern verheiratet sind. Beide Elternteile haben ihrem Kind gegenüber grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten.

Das Umgangsrecht

Ein zeitlich abgesteckter Rahmen für den Umgang mit dem Kind ist gesetzlich nicht festgelegt. Hier kommt es auf Individualabsprachen zwischen den Eltern an. Das Kindeswohl muss auch bei diesen Überlegungen priorisiert werden.

Nach der gesetzlichen Vermutung des § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB gehört zum Wohl des Kindes in der Regel der Umgang mit beiden Elternteilen. Dasselbe gilt für den Umgang mit anderen Personen, zu denen das Kind Bindungen besitzt, wenn ihre Aufrechterhaltung für seine Entwicklung förderlich ist (vgl. § 1626 Abs.3 Satz 2 BGB).

Das Umgangsrecht ist nicht von einer eventuell bestehenden Ehe zwischen den Eltern abhängig. Zudem ist es nicht an Unterhaltszahlungen gebunden. Leben die Eltern dauerhaft getrennt gibt es zwar keine generelle Lösung für den Umfang und die genauen Regelungen des Umgangsrechts, folgende Faktoren sind jedoch in der Regel von hoher Bedeutung:

  • Wie weit wohnen Sie von dem anderen Elternteil entfernt?
  • Fühlt sich das Kind in Ihrer Umgebung wohl?
  • Wo geht Ihr Kind zur Schule?
  • Wie sind Ihre Arbeitszeiten?
  • Ist ihre Arbeit mit häufigen Reisen verbunden?

Es gibt keine allgemein anwendbaren Vorgaben. Vielmehr ist das Ausgangsverhältnis zwischen den Beteiligten sowie die individuellen Umstände zu berücksichtigen.

Das Abstammungsrecht

Die grundlegenden Vorgaben der Abstammung sind in den §§ 1591 ff. BGB geregelt. Diese bestimmen, wer Mutter und Vater eines Kindes sind. Mutter ist nach deutschem Recht, wer das Kind gebärt, vgl. § 1591 BGB.

Zur Bestimmung des Vaters sieht das Gesetz drei Möglichkeiten vor:

  • wer zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  • wer die Vaterschaft anerkannt hat oder
  • dessen Vaterschaft gerichtlich festgestellt ist, vgl. § 1592 BGB.
Schlun & Elseven Rechtsanwälte Logo
Praxisgruppe für Familienrecht

Praxisgruppe für Familienrecht

Dr. Tim Schlun

Rechtsanwalt | Managing Partner

Dr. Daniela Schröder-Rombey

Rechtsanwältin für Familienrecht

Florian Frick

Rechtsanwalt für Familienrecht

Dr. Sophie Dannecker

Rechtsanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Neele Pries

Rechtsanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Antonia Hamann

Rechtsanwältin für Familienrecht

Rechtsanwältin Tabea Wagner

Rechtsanwältin für Familienrecht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte kontaktieren

Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@legal-se.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Aachen Office

Von-Coels-Str. 214
52080 Aachen
Tel: 0241 4757140
Fax: 0241 47571469

Düsseldorf Office

Düsseldorfer Str. 70
40545 Düsseldorf
Tel: 0211 1718280
Fax: 0221 932959669

Köln Office

Bayenthalgürtel 23
50968 Köln
Tel: 0221 93295960
Fax: 0221 932959669

Standorte & Bürozeiten

Mo. – Fr: 09:00 – 19:00
24h Kontakt: 0221 93295960
E-Mail: info@legal-se.de
Termine nur nach Vereinbarung.

Konferenzräume

Berlin 10785, Potsdamer Platz 10

Frankfurt 60314, Hanauer Landstrasse 291 B

Hamburg 20354, Neuer Wall 63

München 80339, Theresienhöhe 28