Sie möchten eine Flugreise antreten, doch Sie haben die Befürchtung, dass ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt oder ausgestellt werden könnte. Ein Haftbefehl kann sich aus unterschiedlichsten Gründen ergeben. Die möglichen Auswirkungen sollten jedoch unter keinen Umständen auf die leichte Schulter genommen werden. Sollten Sie zudem die Sorge haben, dass ein solcher unrechtmäßig gegen Sie vorliegt, ist es von großer Bedeutung, schnellstmöglich zu handeln. Um Ihre Situation richtig einschätzen zu können und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, empfiehlt es sich in einer solchen Situation, umgehend juristischen Rat einzuholen.
Unsere Anwälte für Strafrecht beraten ihre Mandanten über die Risiken eines Fluges nach und aus Deutschland bei Vorliegen eines offenen Haftbefehls. Dabei erläutert unser Team die Konsequenzen, die ein solches Vorgehen unter anderem im Straf-, Ausländer-, Auslieferungs- und Wirtschaftsstrafrecht haben kann. Auf diese Weise sorgen wir dafür, dass Sie auf alle rechtlichen Herausforderungen bestmöglich vorbereitet sind. Im Falle einer Festnahme stehen unsere Anwälte sofort zur Verfügung, um Ihre rechtliche Position zu stärken und Ihre Rechte und Interessen als Beschuldigter zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um von unserer Expertise zu profitieren.
Fliegen mit Haftbefehl: Risiken und rechtliche Konsequenzen
Ein offener Haftbefehl kann den internationalen Reiseverkehr nach und aus Deutschland erheblich beeinträchtigen. Fluggesellschaften und Grenzkontrollbehörden sind äußerst wachsam bei der Identifizierung von Personen mit offenen Haftbefehlen. Wenn gegen Sie ein offener Haftbefehl vorliegt, kann Ihnen die Reise durch die Fluggesellschaften ohne Weiteres verweigert werden und eine Festnahme am Flughafen stattfinden. Die Reisesicherheitssysteme in Deutschland sind häufig mit den Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden verbunden, welche die Personen mit offenen Haftbefehlen als gesucht markieren, um deren freies Reisen zu verhindern. Darüber hinaus kann es schwierig sein, ein Visum oder eine Einreisegenehmigung für bestimmte Länder zu erhalten, da viele Länder strenge Richtlinien bzgl. der Einreise von Personen haben, gegen die ein Gerichtsverfahren anhängig ist.
Arten von Haftbefehlen: National, europäisch und international
Um richtig einschätzen zu können, welche Auswirkungen das Vorliegen eines Haftbefehls auf eine Flugreise haben kann, muss nach der Art des Haftbefehls differenziert werden. Darüber hinaus ist zu beachten, dass die Sicherheitsbehörden in verschiedenen Fällen gemäß §§ 8 i.V.m. 7 Abs. 1 PassG befugt sind, den Reisepass einer Person zu entziehen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn Fluchtgefahr besteht, beispielsweise während eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder vor Haftantritt.
Haftbefehl nach § 114 StPO: Voraussetzungen und Haftgründe
Ein Haftbefehl wird aufgrund des dringenden Verdachts der Begehung einer Straftat (vgl. § 112 Abs. 1 StPO) von einem Richter angeordnet und dem Beschuldigten in schriftlicher Form ausgehändigt. Darüber hinaus muss einer der folgenden Haftgründe vorliegen:
- Flucht/Sich-Verborgen-Halten des Beschuldigten ( 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO),
- Fluchtgefahr ( 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO),
- Verdunklungsgefahr ( 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO),
- Schwerkriminalität ( 112 Abs. 3 StPO),
- Wiederholungsgefahr ( 112a Abs. 1 StPO).
Schließlich muss der Haftbefehl verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Inhaftierung und die damit einhergehenden Belastungen für den betroffenen nicht außer Verhältnis zu dem Tatverdacht und seinen Gegebenheiten stehen darf (vgl. § 113 StPO). Gegen einen Haftbefehl kann sowohl präventiv vorgegangen werden, indem frühzeitig Akteneinsicht gefordert wird, um zu prüfen, ob die Gefahr des Erlasses eines Haftbefehls besteht, als auch nachträglich vorgegangen werden. Ist der Haftbefehl bereits erlassen, bietet sich die Möglichkeit einer Haftprüfung bzw. Haftbeschwerde.
Europäischer Haftbefehl: Funktionsweise und rechtliche Grundlagen
Der Europäische Haftbefehl (EuHb) dient der gemeinsamen Strafverfolgung innerhalb der Europäischen Union. Zu diesem Zweck wurde ein vereinfachtes Verfahren geschaffen, auf dessen Hilfe die EU-Staaten einander um Festnahme und Übergabe von Personen ersuchen können. Wird ein EuHb ausgestellt, erlangen alle Sicherheitsbehörden innerhalb der Europäischen Union Kenntnis davon. Der Erlass eines solchen EuHb ist nur möglich, wenn die in Frage stehende Tat in beiden Ländern als Straftatbestand gilt, die Entscheidung zum Erlass ohne Berücksichtigung politischer Erwägungen getroffen wurde und das ersuchende Land gewissen Rechtsschutzgarantien leistet. Nicht selten werden Europäische Haftbefehle jedoch ungerechtfertigterweise von nationalen Justizbehörden erlassen. Das Vorgehen gegen einen europäischen Haftbefehl ist komplex und erfordert neben juristischem Fachwissen besondere Erfahrung im Umgang mit den zuständigen Behörden.
Internationaler Haftbefehl und Interpol Red Notice: Unterschiede und Risiken
In Bezug auf den Ausdruck „internationaler Haftbefehl“ ist zunächst festzustellen, dass es diesen als solchen überhaupt nicht gibt. Die Bezeichnung impliziert nur, dass ein nationaler Haftbefehl international ausgeschrieben wird. Dies geschieht über Interpol, kurz für „International Criminal Police Organization“. Bei Interpol sind diese nationalen Haftbefehle dann als „Red Notices“ in den internationalen Datenbanken zu finden und werden gleichzeitig an die Polizeibehörden aller Mitgliedsstaaten Interpols übermittelt. Allerdings ist in diesem Zusammenhang zu betonen, dass die Red Notices keine tatsächlichen Haftbefehle darstellen, sondern lediglich Rechtshilfeersuchen eines anderen Staates. Zu entscheiden, ob einem solchen Ersuchen nachgegeben wird (sprich: ob eine Person tatsächlich festgenommen wird), obliegt dann den nationalen Sicherheitsbehörden. Zudem unterliegt die ursprüngliche Veröffentlichung einer Red Notice über Interpol dem Regelwerk der Organisation. So muss ein nationaler Haftbefehl verschiedenen Anforderungen genügen, um über Interpol veröffentlich zu werden. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass Staaten Interpol Red Notices missbräuchlich nutzen, um beispielsweise politische Gegner weltweit zu verfolgen und zu schikanieren.
Nichtsdestotrotz kommt es auch innerhalb der Interpol Datenbanken immer wieder dazu, dass nationale Haftbefehle, die eigentlich gegen das Regelwerk Interpols verstoßen, als Red Notices veröffentlicht werden. Dies kann den Betroffenen große Probleme bereiten und führt in vielen Fällen früher oder später zu einer Verhaftung – beispielsweise am Flughafen. Eine besondere Schwierigkeit für Betroffene, die von Interpol gesucht werden, ist, dass sie im Zweifel nicht wissen, ob eine Red Notice besteht. Die sogenannte “Most Wanted Liste”, die auf der Website von Interpol zu finden ist, ist nicht erschöpfend und ein dortiges Nichtauftauchen ist kein Indiz dafür, dass gegen sie kein Ersuchen besteht. Unsere Anwälte für Auslieferungsrecht beantragen für Sie Informationen über bestehende Red Notices bei Interpol und stehen Ihnen mit jahrelanger Erfahrung mit der Löschung von Red Notices zur Seite.
Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung bei Haftbefehlen und Reisebeschränkungen
Bei Vorliegen eines nationalen Haftbefehls der deutschen Strafverfolgungsbehörden, eines Europäischen Haftbefehls oder einer Interpol Red Notice ist eine Verhaftung am Flughafen höchst wahrscheinlich. Sollten Sie den Verdacht oder Kenntnis davon haben, dass ein Haftbefehl gegen Sie vorliegt, der inhaltlich oder formal anzuzweifeln ist, sollten Sie in jedem Fall versuchen, dagegen rechtlich vorzugehen, um die eigene Situation richtig einzuschätzen und eventuellen Problemen gezielt vorbeugen zu können. Die Rechtsanwälte für Strafrecht von Schlun & Elseven stehen Ihnen zur Verfügung, um Sie in strafrechtlichen Angelegenheiten zu unterstützen und Ihre Rechte zu verteidigen.
Häufig gestellte Fragen zum Fliegen mit Haftbefehl
Grundsätzlich ist es möglich, dass Ihnen die Reise verweigert wird oder Sie am Flughafen festgenommen werden. Die Wahrscheinlichkeit hängt von der Art des Haftbefehls und dessen internationaler Ausschreibung ab. Bei einem nationalen, europäischen oder über Interpol ausgeschriebenen Haftbefehl ist eine Festnahme am Flughafen sehr wahrscheinlich. Die Reisesicherheitssysteme sind in Deutschland eng mit den Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden verbunden, sodass Personen mit offenen Haftbefehlen bei Passkontrollen sofort identifiziert werden können. Fluggesellschaften sind zudem befugt, die Beförderung zu verweigern, wenn ihnen ein Haftbefehl bekannt wird.
Sie erhalten keine automatische Benachrichtigung über einen Haftbefehl. Bei Verdacht können spezialisierte Anwälte für Sie Nachforschungen anstellen und bei den zuständigen Behörden sowie bei Interpol Informationen über mögliche Haftbefehle oder Red Notices einholen. Dies ist besonders wichtig, da die öffentlich zugängliche “Most Wanted Liste” von Interpol nicht vollständig ist und viele Red Notices nicht öffentlich sichtbar sind. Eine anwaltliche Überprüfung verschafft Ihnen Klarheit über Ihre rechtliche Situation und ermöglicht es, rechtzeitig zu handeln, bevor es zu einer Festnahme kommt.
Bei einer Festnahme werden Sie zunächst in Gewahrsam genommen und die zuständigen Behörden werden informiert. Je nach Art des Haftbefehls erfolgt entweder eine sofortige Inhaftierung in Deutschland oder ein Auslieferungsverfahren, wenn der Haftbefehl aus einem anderen Land stammt. In jedem Fall haben Sie das Recht auf anwaltlichen Beistand und sollten diesen umgehend in Anspruch nehmen. Ihr Anwalt kann prüfen, ob der Haftbefehl rechtmäßig ist, eine Haftprüfung beantragen oder Schritte einleiten, um Ihre Freilassung auf Kaution zu erwirken. Die ersten Stunden nach der Festnahme sind entscheidend für die Verteidigung Ihrer Rechte.
Ein Haftbefehl setzt drei wesentliche Voraussetzungen voraus: (1) Es muss ein dringender Tatverdacht einer Straftat gemäß § 112 Abs. 1 StPO vorliegen. (2) Es muss mindestens einer der gesetzlich definierten Haftgründe erfüllt sein: Flucht oder Sich-Verborgen-Halten des Beschuldigten, Fluchtgefahr, Verdunklungsgefahr, Schwerkriminalität oder Wiederholungsgefahr. (3) Der Haftbefehl muss verhältnismäßig sein, das heißt, die Inhaftierung und die damit einhergehenden Belastungen dürfen nicht außer Verhältnis zum Tatverdacht und zur zu erwartenden Strafe stehen (§ 113 StPO). Der Haftbefehl wird von einem Richter angeordnet und dem Beschuldigten in schriftlicher Form ausgehändigt. Fehlt eine dieser Voraussetzungen, kann der Haftbefehl anfechtbar sein.
Ja, Haftbefehle können aus verschiedenen formellen oder materiellen Gründen rechtswidrig sein. Dies kann der Fall sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen, beispielsweise wenn kein ausreichender Tatverdacht besteht oder die Haftgründe nicht erfüllt sind. Auch wenn die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist – etwa bei geringfügigen Delikten oder wenn mildere Mittel wie Meldeauflagen ausreichen würden – kann ein Haftbefehl rechtswidrig sein. Verfahrensfehler, wie eine unzureichende Begründung oder die Missachtung von Verteidigungsrechten, können ebenfalls zur Rechtswidrigkeit führen. Gleiches gilt für Europäische Haftbefehle und Interpol Red Notices, die gegen internationale Regelwerke verstoßen oder auf politischen Motiven beruhen.
Ja, es gibt verschiedene rechtliche Möglichkeiten, gegen einen Haftbefehl vorzugehen. Präventiv können Sie durch frühzeitige Akteneinsicht prüfen lassen, ob die Gefahr des Erlasses eines Haftbefehls besteht, und entsprechende Gegenmaßnahmen ergreifen. Ist der Haftbefehl bereits erlassen, stehen Ihnen mehrere Rechtsmittel zur Verfügung: Sie können eine Haftbeschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht einlegen, eine Haftprüfung beantragen, um die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüfen zu lassen, oder einen Antrag auf Außervollzugsetzung oder Aufhebung des Haftbefehls stellen. Auch die Freilassung auf Kaution kann in Betracht kommen. Bei unrechtmäßigen Europäischen Haftbefehlen oder Interpol Red Notices können spezielle Beschwerdeverfahren eingeleitet werden.

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