Das Medizinstrafrecht, auch Arztstrafrecht genannt, umfasst alle strafrechtlich relevanten Sachverhalte im Gesundheitswesen – insbesondere strafrechtliche Vorwürfe gegen Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und weiteres medizinisches Fachpersonal sowie Betreiber von Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Ärzte tragen in ihrem Berufsfeld große Verantwortung und sind nicht selten mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert. Vor allem Delikte wie fahrlässige Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung, Abrechnungsbetrug und Korruption sowie im Extremfall der Vorwurf der fahrlässigen Tötung sind in diesem Zusammenhang denkbar. Um sich in einer solchen Situation nicht durch unüberlegte Aussagen zu belasten und die rechtliche Position zu stärken, ist die Unterstützung eines kompetenten und engagierten Rechtsbeistands unerlässlich.
Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht begleiten medizinisches Fachpersonal, das mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert ist, durch alle Phasen des Verfahrens: von der Beratung bei Erhalt einer Vorladung über Vorbereitung auf einen Strafprozess bis hin zur Vertretung vor Gericht. Das Team von Schlun & Elseven prüft die Vorwürfe, erstellt eine auf den Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie und setzt sich mit Nachdruck für das bestmögliche Ergebnis ein.
Mögliche Folgen eines Strafverfahrens
Ein Strafverfahren kann für Betroffene weitreichende Folgen haben. Diese können über die strafrechtliche Sanktion – etwa die Verurteilung zu einer Geld- oder im äußersten Fall auch zu einer Freiheitsstrafe – hinausgehen. Das Medizinstrafrecht betrifft dabei die bereits oben erwähnten Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Für Ärzte sind besonders die berufsrechtlichen Konsequenzen gravierend. Dazu zählt der mögliche Entzug der Approbation gemäß § 6 der Bundesärzteordnung. Doch auch für weiteres medizinisches Fachpersonal droht im Ernstfall der Entzug der Berufserlaubnis.
Hinzu kommen mögliche Reputationsschäden. Im hektischen Krankenhausalltag sind Fehler nicht immer vermeidbar. Je nach Schwere und Öffentlichkeit der Vorwürfe kann ein strafrechtliches Verfahren jedoch massive Rufschädigungen auslösen. Diese können neben dem persönlichen Aspekt auch erhebliche wirtschaftliche Einbußen erzeugen.
Unsere Rechtsanwälte für Strafrecht unterstützen Sie dabei, sich gegen negative Berichterstattung oder Online-Bewertungen zur Wehr zu setzen, etwa durch die Löschung von Google-Suchergebnissen. Außerdem vertritt das Team für Medizinstrafrecht Sie gerichtlich sowie außergerichtlich, reagiert möglichst früh auf die Ihnen gemachten Vorwürfe und entwickelt eine Strategie, um diese schnellstmöglich zu entkräften und eine Verfahrenseinstellung zu erreichen.
Medizinstrafrechtliche Delikte
Delikte, die im Medizinstrafrecht von Bedeutung sind, sind unter anderem folgende:
- Körperverletzung gem. §§ 223 ff. StGB: Diese Vorwürfe entstehen insbesondere bei Aufklärungsmängeln und Behandlungsfehlern. In der Regel handelt es sich um eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB.
- Fahrlässige Tötung gem. § 222 StGB.
- Unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB: Dieser Vorwurf kann entstehen, wenn ein Arzt in einer Notlage – etwa bei einem medizinischen Notfall oder einem Unfall – die Behandlung einer verletzten Person ablehnt, obwohl diese erforderlich und zumutbar gewesen wären.
- Aussetzung durch Verletzung einer Obhutspflicht gem. § 221 StGB.
- Abrechnungsbetrug gem. § 263 StGB: Dieser Vorwurf entsteht insbesondere bei der Abrechnung nicht erbrachter oder höherwertiger Leistungen.
- Verstöße gegen die ärztliche Schweigepflicht gem. § 203 StGB.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen gem. § 201a StGB: Gemeint ist hier insbesondere die unbefugte Aufnahme oder Weitergabe von Patientenbildern.
- Unerlaubter Schwangerschaftsabbruch gem. § 218 StGB.
- Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen gem. §§ 299a, 299b StGB: Der Vorwurf entsteht etwa bei der bevorzugten Verschreibung von Medikamenten, für die der Arzt Vorteile vom Hersteller erhält.
- Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse gem. § 278 StGB: Dies umfasst etwa die Ausstellung eines sog. Gefälligkeitsattests. Gemeint ist eine Krankschreibung, die trotz fehlender Erkrankung ausgestellt wird.
Die Delikte variieren hinsichtlich des Strafmaßes. Setzen Sie sich schnellstmöglich mit einem Rechtsanwalt für Strafrecht in Kontakt, um festzustellen, welche Delikte in Ihrem Fall einschlägig sein könnten.
Schlun & Elseven: Unser Ansatz im Medizinstrafrecht
Unser Vorgehen basiert auf einer detaillierten Analyse der Fakten und Umstände, der Zusammenarbeit mit medizinischen Experten und einer umfassenden Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der einschlägigen Rechtsvorschriften.
Faktenbasierte Verteidigung
Wir setzen uns intensiv mit den Details Ihres spezifischen Falles auseinander, um alle relevanten Aspekte zu erfassen. Dazu gehört auch die gründliche Prüfung des Arbeitsvertrages und bestehender Berufshaftpflichtversicherungen. Dies ermöglicht es uns, Verfahren frühzeitig abzuwenden und Vorwürfe bereits im Vorfeld zu entkräften. Sollte es dennoch zu einem Strafverfahren kommen, entwickeln unsere Rechtsanwälte für Strafrecht eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie und vertreten Sie und Ihre Interessen kompetent und engagiert.
Unterstützung durch medizinische Experten
Um konkrete medizinische Fragestellungen zu klären, arbeiten unsere Rechtsanwälte im Bereich Medizinstrafrecht eng mit medizinischen Gutachtern zusammen. So können Beweise effektiv analysiert und zur Verteidigung genutzt werden.
Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung
Im Medizinstrafrecht gibt es regelmäßig neue Urteile und Vorschriften. Eine umfassende Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung ist somit unerlässlich, um unsere Mandanten strategisch zu verteidigen.
Sollten Sie die Einleitung eines Strafverfahrens befürchten oder bereits eine Vorladung erhalten haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen zur Seite und arbeiten daran, das bestmögliche Ergebnis zu erreichen.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zum Medizinstrafrecht
Das Medizinstrafrecht umfasst alle strafrechtlich relevanten Sachverhalte im Gesundheitswesen – insbesondere Vorwürfe gegen Ärzte, Pflegepersonal und andere medizinische Fachkräfte sowie Betreiber von Kliniken und Pflegeeinrichtungen. Typische Delikte sind fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Abrechnungsbetrug sowie Korruption im Gesundheitswesen. Ein spezialisierter Anwalt für Medizinstrafrecht kennt die Schnittstellen zwischen Medizin und Recht, kann die komplexen medizinischen Sachverhalte rechtlich einordnen und eine auf Ihren Fall zugeschnittene Verteidigungsstrategie entwickeln.
Sobald Sie von strafrechtlichen Vorwürfen oder von Ermittlungen gegen Sie erfahren, sollten Sie umgehend einen Anwalt konsultieren. Auch wenn Patienten Anzeige erstatten, die Staatsanwaltschaft Kontakt aufnimmt oder wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten, ist sofortige anwaltliche Beratung unerlässlich. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht schützt vor unüberlegten Aussagen und sichert die Verteidigungsrechte von Beginn an.
Nein, als Beschuldigter haben Sie ein Schweigerecht. Sie sollten ohne vorherige Akteneinsicht und anwaltliche Beratung keine Aussagen machen. Unüberlegte Äußerungen können die Verteidigungsposition erheblich schwächen. Der Anwalt prüft zunächst die Vorwürfe, nimmt Akteneinsicht und entwickelt dann eine fundierte Verteidigungsstrategie.
Bei einer Durchsuchung und möglichen Beschlagnahme sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht hinzuziehen. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme überprüfen und gegebenenfalls Rechtsmittel gegen die Maßnahmen einlegen sowie ein Beweisverwertungsverbot beantragen. Wir raten Ihnen in einer solchen Situation insbesondere:
- Ruhe zu bewahren,
- den Durchsuchungsbeschluss vorlegen zu lassen und auf den Umfang der Durchsuchung zu achten,
- keine Aussagen zu machen und sich nicht auf andere Weise selbst zu belasten,
- sofort einen Rechtsanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.
Ein strafrechtliches Verfahren kann berufsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – unabhängig davon, ob es zu einer Verurteilung kommt. Mögliche Sanktionen reichen von Verwarnungen und Geldbußen bis zu dem vorläufigen oder dauerhaften Entzug der Approbation. Ein erfahrener Anwalt für Medizinstrafrecht koordiniert die Verteidigung in allen Parallelverfahren und arbeitet darauf hin, berufsrechtliche Sanktionen zu verhindern oder zu minimieren.
Ja, in vielen Fällen ist eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen oder wegen Geringfügigkeit (vgl. §§ 153, 153a StPO) oder mangels hinreichenden Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO möglich. Ein versierter Anwalt kann durch fundierte Stellungnahmen eine Einstellung des Verfahrens erwirken. Dies verhindert eine öffentliche Hauptverhandlung, schont den Ruf des Arztes und minimiert berufsrechtliche Folgen.
Möglich ist ein zivilrechtliches sowie ein strafrechtliches Verfahren. Dabei kommt letzteres nur in Betracht, wenn der Fehler zu einer Körperverletzung oder Tötung des Patienten führt und die Staatsanwaltschaft eine Ermittlung einleitet. Verfahren wegen Behandlungsfehler bleiben aber häufig auch rein zivilrechtlich und führen zu Schadensersatzansprüchen. Ein Rechtsanwalt für Medizinstrafrecht kann die Grenze zwischen zivilrechtlicher Haftung sowie strafrechtlicher Verantwortung präzise bestimmen und koordiniert, wenn erforderlich, sowohl die zivil- als auch die strafrechtliche Verteidigung Ihres Falls.
Nach Anzeige oder Verdacht leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Dieses kann Maßnahmen wie die Vorladung zur Vernehmung des Beschuldigten, Zeugenvernehmungen, die Einholung medizinischer Gutachten sowie Durchsuchungen und Beschlagnahmen umfassen. Ein Anwalt begleitet Sie durch alle Verfahrensschritte, nimmt Akteneinsicht sowie Stellung zu den Vorwürfen und entwickelt eine Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, bereits im Ermittlungsverfahren eine Anklageerhebung zu verhindern.

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