Ein Strafverfahren bedeutet für den Angeschuldigten meist eine erhebliche emotionale Belastung und eine juristische Herausforderung. Umso wichtiger ist eine klare Orientierung darüber, wie der Strafprozess in seinen einzelnen Phasen abläuft und welche Rechte und Pflichten Beschuldigte bzw. Angeklagte haben.
Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet einen gleichermaßen kompetenten wie engagierten Rechtsbeistand. Unser Team für Strafrecht vereint erfahrene Strafverteidiger, darunter solche mit staatsanwaltlicher Erfahrung. Dank fundierter Expertise und langjähriger Erfahrung im Umgang mit den Strafverfolgungsbehörden gewährleistet unsere Kanzlei bestmögliche Ergebnisse. Wir bereiten unsere Mandanten umfassend auf das gesamte Verfahren vor und erläutern, welche Maßnahmen die eigene Position stärken. Wir setzen uns nach Möglichkeit für eine Einstellung des Strafverfahrens oder eine außergerichtliche Lösung ein. In jeder Phase des Strafverfahrens profitieren unsere Mandanten von dem Fachwissen und Engagement unserer Rechtsanwälte für Strafrecht.
Vorbereitung auf den Strafprozess
Bei der Vorbereitung auf ein Strafverfahren ist es wichtig, die einzelnen Schritte des Strafprozesses zu kennen. Wie der Prozess abläuft, hängt von den Begebenheiten des Falles und anderen Faktoren ab. Wer mit einem Strafverfahren rechnen muss, sollte jedoch die verschiedenen Phasen des Ermittlungs- und Hauptverfahrens kennen.
Zunächst beginnt die Staatsanwaltschaft mit der Untersuchung der Straftat. In diesem Schritt werden physische Beweise vom Tatort gesammelt, Zeugen befragt, ihre Aussagen dokumentiert und die Anklagepunkte festgelegt. Liegen genügend Beweise vor, wird ein Haftbefehl ausgestellt, Verhöre durchgeführt und der Prozess vorbereitet. Obwohl die Staatsanwaltschaft über erhebliche Befugnisse verfügt, sollten die Beschuldigten ihre Rechte in Bezug auf Haus- und Geschäftsraumdurchsuchungen kennen.
Sobald der Fall vor Gericht gebracht wird, können die verschiedenen Parteien vorprozessuale Anträge stellen. Dazu gehören Anträge auf Unterdrückung von Beweismitteln, auf Verlegung des Verhandlungsortes, auf Offenlegung von Beweismitteln, auf Vertagung des Verfahrens und auf eine Verständigung im Strafverfahren (“plea bargain”). Bei der letzteren handelt der Angeklagte einen Weg aus, um ein Verfahren zu vermeiden oder eine geringere Strafe zu erhalten. Während dieser Zeit bereiten die Verteidiger den Fall im Hintergrund vor. Dazu gehören die Prüfung der Beweise, die Befragung von Zeugen, die Konsultation von Sachverständigen und die Erarbeitung geeigneter Verteidigungsstrategien für den jeweiligen Fall.
Sobald die Verhandlung beginnt, trägt die Staatsanwaltschaft dem Gericht ihre Argumente vor, und die Verteidigung antwortet auf die Vorwürfe. Die Verhandlung wird von einem Richter geleitet. In einigen Fällen werden die Geschworenen zur endgültigen Urteilsfindung hinzugezogen. Das Ergebnis ist die Verurteilung, wobei das Gericht die Strafe verhängt, wenn der Angeklagte für schuldig befunden wird.
Wenn es sich um ein erstinstanzliches Gericht handelt, können die Parteien gegen das Urteil Berufung einlegen, wenn sie mit dem Ausgang des Verfahrens nicht zufrieden sind. Strafverfahren sind oft langwierig und komplex. Es ist empfehlenswert, einen fachkundigen Verteidiger hinzuzuziehen.
Die Rolle des Strafverteidigers
Beschuldigte können sich in deutschen Strafverfahren auch selbst vertreten. Die Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger ist daher nicht immer erforderlich. Es wird jedoch dringend empfohlen, sich von Rechtsexperten beraten zu lassen. Beschuldigte haben ein Recht auf anwaltliche Vertretung und sollten sich nicht scheuen, diese in Anspruch zu nehmen.
Unsere Strafverteidiger verfügen über hervorragende Kenntnisse des deutschen Strafrechts, umfangreiche Erfahrungen in Gerichtsverfahren und Verhandlungen sowie ein tiefes Verständnis der Rechtsprechung. Unsere Anwälte erläutern den Tatvorwurf und die möglichen Folgen einer Verurteilung, prüfen die Beweislage und analysieren sorgfältig die Argumente der Staatsanwaltschaft und erarbeiten eine Verteidigungsstrategie.
Viele Mandanten waren noch nie vor einem Strafgericht, sodass sie Ratschläge benötigen, wie sie sich in dieser Situation präsentieren sollen. Unser Team kann Sie durch diesen Prozess begleiten. Es berät Sie zudem in Bezug auf Strafmilderung und vorprozessuale Anträge, die für Ihren Fall von Bedeutung sein können.
Der nächste Schritt ist die Vorbereitung von Sachverständigen und die Überprüfung der Zeugenaussagen. Die Konsultation von Sachverständigen ermöglicht es dem Anwalt und dem Mandanten, die technischen Beweise, die vorgelegt werden können, besser zu verstehen. Ebenso prüfen unsere Anwälte die Beweise und stellen fest, ob es Ungereimtheiten in Bezug auf Zeugenaussagen und die vorgelegten Beweise gibt.
Während des Prozesses wird die Staatsanwaltschaft die Beweise vorlegen, und die Verteidiger werden das Gezeigte anfechten. Durch das Kreuzverhör von Zeugen und die Befragung von Sachverständigen sollen Schwachstellen und Ungereimtheiten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft aufgezeigt werden. Wenn die Verteidigung genügend Gründe vorbringt, um die Argumente der Staatsanwaltschaft anzuzweifeln, kann sie die beantragten Sanktionen verhindern oder verringern.
Vor, während und nach der Verhandlung stellen unsere Anwälte sicher, dass der Angeschuldigte seine Rechte kennt und diese auch wahrnimmt – insbesondere das Recht auf ein faires Verfahren, das Recht sich selbst nicht zu belasten, sich über das Strafrechtssystem zu informieren, Rechtsmittel einzulegen, das Recht auf Nichtdiskriminierung und das Recht auf Rechtsbeistand. Die Zusammenarbeit mit einem Strafverteidiger ist der beste Weg, um sicherzustellen, dass diese Rechte während des gesamten Verfahrens geschützt werden.
Die Verteidigung kann in Erwägung ziehen, gegen das Urteil Berufung einzulegen, wenn der Prozess nicht nach Plan verläuft. Unser Team wird Ihnen erläutern, welche Gründe für eine Berufung sprechen und ob diese in Betracht gezogen werden sollte.
Die Rolle der Staatsanwaltschaft
Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft besteht darin, ihre Argumente gegen den Angeklagten vorzubringen. Ihr Ziel ist es, die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei zu beweisen und den Richter von ihrem Standpunkt zu überzeugen. Sie erreicht dieses Ziel, indem sie die Straftat untersucht, Beweise sammelt und dem Gericht vorlegt.
Bei der Sammlung von Beweisen handelt es sich um Beweise von der Polizei und anderen Strafverfolgungsbehörden, die anschließend geprüft werden. Physische Beweise können sich in solchen Angelegenheiten auf DNA-Proben, Fingerabdrücke, Waffen und andere forensische Beweise beziehen, die den Angeklagten mit dem Fall in Verbindung bringen. Zu den anderen Beweismitteln gehören Zeugenaussagen, dokumentarische und audiovisuelle Beweise, Sachverständigenaussagen und Indizienbeweise.
Sobald die Staatsanwaltschaft ihre Beweise zusammengetragen hat, werden diese analysiert und anschließend festgestellt, inwieweit sie zur Feststellung der Schuld geeignet sind. Mit diesen Beweisen kann eine Anklage aufgebaut werden. Ist die Beweislage unzureichend, wird das Verfahren eingestellt.
Der Richter, der den Fall überwacht, entscheidet über die Zulässigkeit von Beweisen im Gerichtsverfahren. Es gibt strenge Beweisregeln, die von der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit befolgt werden müssen. Die Staatsanwaltschaft führt das Strafverfahren und hat das Recht, den Angeklagten, Zeugen und Sachverständige zu befragen.
Die Rolle des Richters und der Geschworenen
Strafprozesse werden in der Regel vor einem Richter oder einer Gruppe von Richtern geführt. Die Richter führen den Vorsitz und sind dafür verantwortlich, dass das Verfahren im Einklang mit dem Gesetz durchgeführt wird. Sie sorgen zudem dafür, dass die Rechte der Angeklagten geschützt und nicht missbraucht werden. Richter entscheiden über die Zulässigkeit von Anträgen im Vorverfahren, beurteilen die Eignung von Zeugen und entscheiden über die Zulässigkeit von Beweismitteln. Ihnen werden die Beweise der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung vorgelegt. Außerdem können sie Zeugen und Sachverständige während der Verhandlung befragen. Sie legen das Recht aus und wenden es auf den Fall an. Am Ende des Prozesses verkündet der Richter das Urteil und bestimmt im Falle einer Verurteilung das Strafmaß.
Geschworene sind in Deutschland im Vergleich zu anderen Gerichtsbarkeiten, wie z. B. den USA, viel seltener und werden nur in Fällen eingesetzt, in denen es um schwere Verbrechen wie Mord, Hochverrat oder Kriegsverbrechen geht. Die Anwesenheit von Geschworenen bei einer Verhandlung ist kein Grundrecht, wie es in anderen Ländern der Fall ist. Die Aufgabe der Geschworenen besteht in erster Linie darin, den Richter bei der Festsetzung des Strafmaßes zu beraten, falls der Angeklagte für schuldig befunden wird. Die endgültige Entscheidung trifft jedoch der Richter. Die Entscheidung der Geschworenen ist für den Richter nicht bindend. Zudem beraten Geschworene unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ihre Urteile werden nicht veröffentlicht.
Verständigung im Strafverfahren
Vorprozessuale Anträge
Vorprozessuale Anträge werden vor Beginn des Prozesses gestellt. Beide Seiten haben die Möglichkeit dazu. Diese Anträge können entscheidend dafür sein, wie die Verhandlung abläuft. Sie sollen sicherstellen, dass sich der Fall auf genau die Fragen bezieht, die die Parteien vorbereitet haben. Bei der Klärung von Streitigkeiten über die Zulässigkeit von Beweisen wird Zeit gespart und häufig können die Anträge die Erfolgsaussichten des Falles verbessern. Unsere Anwälte für Strafrecht entwickeln für das Strafverfahren sinnvolle vorprozessuale Anträge zusammen mit ihren Mandanten.
Die Anträge im Vorverfahren sollen ein faires Verfahren nach dem deutschen Strafprozessrecht gewährleisten. Beispiele für solche Anträge, die in Betracht gezogen werden können, sind:
- Antrag auf Unterdrückung von Beweisen: Beweise können vor Gericht nicht vorgelegt werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Staatsanwaltschaft sie unrechtmäßig oder durch eine verfassungswidrige Durchsuchung und Beschlagnahme erlangt hat.
- Antrag auf Verlegung des Gerichtsstandes: Wenn eine der beiden Seiten der Meinung ist, dass der Ort des Gerichts aufgrund von Voreingenommenheit oder Vorurteilen innerhalb der Gemeinschaft zu einem unfairen Verfahren führen könnte, kann sie einen Antrag auf Änderung des Gerichtsstands stellen.
- Antrag auf Angabe der Personalien (Bill of Particulars): Bei einem solchen Antrag macht die Verteidigung geltend, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft zu vage ist. Sie benötigt mehr Informationen zu den konkreten Vorwürfen, um ihren Fall in einem solchen Verfahren vorzubereiten.
Das Gericht gibt den Anträgen statt oder lehnt sie ab.
Plädoyer-Verhandlungen
Eine weitere gängige Praxis, die genutzt werden kann, bevor ein Fall vor Gericht kommt, ist das Aushandeln von Schuldbeiträgen. Bei diesem Verfahren können Verteidiger und Staatsanwalt zusammenarbeiten, um zu einem Ergebnis zu kommen. Wenn sich der Angeklagte beispielsweise zu einer geringeren Anklage schuldig bekennt, um eine geringere Strafe zu erhalten. Auch kann der Angeklagte im Rahmen von Plädoyers mit der Staatsanwaltschaft kooperieren.
In der Regel werden solche Vereinbarungen in Fällen getroffen, in denen die Beweise gegen den Angeklagten schwerwiegend und seine Chancen auf einen Freispruch minimal sind. Mit solchen Vereinbarungen können Streitigkeiten wirksam beigelegt werden, aber die Grundsätze der Gerechtigkeit und Fairness stehen dabei im Mittelpunkt.
Die Gerichte entscheiden darüber, ob sie die Absprachen akzeptieren und beurteilen, ob sie den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Fairness entsprechen. In Fällen, in denen die Strafe zu milde ausfällt, können sie die Absprache ablehnen.
Verwendung von Beweismitteln
Die Vorlage von Beweisen ist ausschlaggebend für die Entscheidung des Falles. Es gibt strenge Vorschriften darüber, welche Beweise zulässig sind und wie sie erhoben werden. Wenn die Staatsanwaltschaft Beweise auf illegale Weise erhebt, z. B. durch die illegale Beschaffung von Sachbeweisen bei einer Hausdurchsuchung, kann sie für den Fall als untauglich angesehen werden. Die Verteidigung kann im Rahmen der vorgerichtlichen Anträge die Verwendung bestimmter Beweismittel in Frage stellen.
In deutschen Strafprozessen werden verschiedene Arten von Beweisen vorgelegt, darunter Sachbeweise, Zeugenaussagen, Urkunden, Sachverständigenaussagen, Geständnisse sowie audiovisuelle und Indizienbeweise. Der Richter entscheidet, ob bestimmte Beweismittel in dem Fall zulässig sind. Dabei stützt er seine Entscheidung auf das Vorurteilspotenzial und das Beweisrecht.
Konsultierung von Sachverständigen
Sachverständige spielen eine entscheidende Rolle bei der Darstellung technischer Informationen, die für den Fall notwendig sein können. Solches Fachwissen übersteigt das Verständnis einer Durchschnittsperson und stellt somit sicher, dass wesentliche Informationen des Falles nicht verloren gehen. Sachverständige sind zuständig für Spezialgebiet.
Beide Parteien können Sachverständige hinzuziehen, um ihren Fall zu untermauern. Auch das Gericht hat das Recht, Sachverständige zu bestellen. Diese Sachverständigen müssen über Qualifikationen und Erfahrung in ihrem jeweiligen Fachgebiet verfügen und dürfen sich in keinem Interessenkonflikt befinden. Sie sind keine Fürsprecher für eine der beiden Seiten, sondern objektive Beteiligte im Strafverfahren.
Die Anforderungen an Sachverständige in deutschen Strafverteidigungsverfahren sind in Abschnitt 7 der deutschen Strafprozessordnung festgelegt. Dieser regelt die Auswahl und die Prüfung von Sachverständigen. In Strafprozessen müssen Sachverständige ein schriftliches Gutachten erstellen. Sie stehen auch für ein Kreuzverhör durch die beteiligten Parteien zur Verfügung. Ihr Gutachten ist für die Entscheidung des Gerichts von hoher Bedeutung. Das Gericht kann jedoch das Gutachten eines Sachverständigen ablehnen, wenn andere Beweise vorliegen oder es an seiner Glaubwürdigkeit fehlt.
Zeugen im Strafprozess
Die Vorschriften über Zeugen in deutschen Strafverfahren finden sich in Abschnitt 6 der deutschen Strafprozessordnung. Geregelt sind ihre Rechte sowie die Art und Weise ihrer Auswahl und Vernehmung. Zeugen können von der Staatsanwaltschaft, der Verteidigung oder dem Gericht benannt werden.
Zeugen werden aufgerufen, um für den konkreten Fall relevante Beweise zu liefern. Fragen müssen sie stets wahrheitsgemäß und genau beantworten. Sie werden von den Anwälten ins Kreuzverhör genommen, um ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen und festzustellen, ob sich das Gericht auf ihre Aussage verlassen kann. Die Zeugen der Staatsanwaltschaft dienen dazu, den Angeklagten zu identifizieren und zu klären, was am Tatort geschehen ist.
Auch die Parteien können die Glaubwürdigkeit der Zeugen in Frage stellen. Es wird festgestellt, ob die Zeugen unparteiisch sind und ob man ihnen glauben kann. Das Gericht muss sich vergewissern, dass keine Voreingenommenheit herrscht und dass ihre Aussagen für die Angelegenheit relevant sind. Ihre Aussagen werden geprüft, um sicherzustellen, dass sie kohärent sind und dass keine Zweifel oder erhebliche Fragen zu ihren Aussagen aufkommen. Auch der Zeuge hat das Recht, sich in jeder Phase des Strafverfahrens einen anwaltlichen Beistand zu nehmen und auf diese Weise sicherzustellen, dass seine Rechte gewahrt bleiben. Unser Team für Strafrecht bietet auch kompetenten Rechtsbeistand für Zeugen.
Einsatz von Technologie im Strafprozess
Der Einsatz von Technologie wird in Gerichtsverfahren immer wichtiger, insbesondere bei der Beweisführung. In den Gerichtssälen werden zunehmend Videokonferenzen bei der Zeugenvernehmung eingesetzt, was die Vernehmung von Zeugen, die sich an einem anderen Ort befinden oder die nicht reisen können, erleichtert.
Die Technologie spielt auch bei digitalen Beweisen eine Rolle. Die Gerichte können E-Mails, Beiträge in sozialen Medien und andere elektronische Dokumente im Rahmen des Strafverfahrens prüfen. Solche digitalen Beweismittel können den Gerichten neben herkömmlichen Beweismitteln vorgelegt werden, sofern sie authentisch und zuverlässig sind. Die an dem Fall Beteiligten können diese Beweise analysieren und in Frage stellen.
Obwohl deutsche Gerichte dem Einsatz von technologischer Verfahren in der Fallbeurteilung grundsätzlich offen gegenüberstehen, befindet sich der Bereich weiterhin in der Entwicklung. Bestehen Zweifel daran, dass der Einsatz von Technologie die Rechte des Angeklagten verletzt, wird ihre Anwendung vom Strafverteidiger kritisch hinterfragt.
Verteidigungsstrategien | Alternativen zur Gerichtsverhandlung
Die konkrete Verteidigungsstrategie hängt von den Umständen des Falles ab. Bei einem Strafverfahren können Angeklagte jedoch mit einigen der folgenden Strategien rechnen.
Anfechten der Beweise der Staatsanwaltschaft: Die Verteidigung wird alle Ungereimtheiten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft aufzeigen. Dies kann die Vernehmung von Zeugen, die Anfechtung vorgelegter Beweise, die Vorlage von Sachverständigengutachten zur Widerlegung der Beweise usw. umfassen.
Vorlage eines Alibis: Die Verteidigung wird versuchen zu beweisen, dass der Angeklagte zum Zeitpunkt der Straftat nicht am Tatort anwesend war. Sie wird Zeugenaussagen und andere Beweise sammeln, um dies zu belegen.
Irrtum des Angeklagten: Die Verteidigung kann nachweisen, dass der Angeklagte einen ehrlichen und vernünftigen Irrtum über eine Tatsache begangen hat, die für die vorgeworfene Straftat wesentlich ist.
Selbstverteidigung oder Nötigung: Die Verteidigung kann nachweisen, dass die Handlungen des Angeklagten aufgrund der Umstände gerechtfertigt waren, z. B., dass er in Notwehr gehandelt hat oder dass es einen anderen Grund für sein Verhalten gab.
Die Verteidiger können auch nach alternativen Methoden suchen, um die Angelegenheit zu lösen, indem sie andere Formen der Justiz prüfen. Angeklagte können unter Umständen ein Diversionsprogramm in Anspruch nehmen, das es ihnen ermöglicht, gemeinnützige Arbeit zu leisten oder eine Beratung oder Drogentherapie zu erhalten. Die deutschen Gerichte bemühen sich in erster Linie um Rehabilitation und Wiedereingliederung, sodass sie häufig offen für alternative Methoden sind, insbesondere bei gewaltlosen Straftaten und bei Ersttätern.
Strafverteidiger können auch versuchen, Angelegenheiten außerhalb des Gerichts durch Mediation oder opferorientierte Justiz zu lösen. Bei der Mediation beaufsichtigt eine dritte Partei ein Verfahren, das es den Parteien ermöglicht, eine akzeptable Lösung zu finden. Die Staatsanwaltschaft und die Gerichte prüfen je nach Art der Straftat und der Vorgeschichte des Angeklagten, ob eine solche Lösung akzeptabel ist.
Berufung in Strafsachen | Anträge im Nachverfahren
Eine strafrechtliche Verurteilung kann verschiedene Folgen haben, darunter Geldstrafen, Haftstrafen, gemeinnützige Arbeit und Bewährung. Der Richter muss sich bei der Entscheidung über das Strafmaß an den deutschen Strafzumessungsrichtlinien orientieren. Die Art der Straftat, der Sachverhalt, die Vorstrafen des Angeklagten und viele andere Faktoren spielen bei der Entscheidung eine wesentliche Rolle.
Der Angeklagte hat das Recht, bei einer Verurteilung Berufung bei einem höheren Gericht einzulegen. Berufungen in Strafsachen sind in Deutschland eine komplexe Angelegenheit und sollten nur nach vorheriger professioneller Rechtsberatung in Betracht gezogen werden. In der Berufung prüft das höhere Gericht den Fall, um zu entscheiden, ob die ursprüngliche Verurteilung und das Urteil richtig waren. Berufungen können dazu führen, dass die Verurteilung aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen wird. Sie können auch zu einem neuen Prozess führen. Für die Einlegung eines Rechtsmittels gelten strenge Fristen, die in der Regel einen Monat nach dem Tag der Verurteilung ablaufen.
Wenn der Angeklagte der Ansicht ist, dass seine Grundrechte während des Strafprozesses verletzt wurden, kann er unter Umständen das Bundesverfassungsgericht anrufen. Sie können die Verurteilung aufheben und ein neues Verfahren anstreben, wenn diese Rechtsverletzung in dem Fall festgestellt wird.
Auch Nachprüfungsanträge sind zulässig. Sie können eine Wiederaufnahme des Verfahrens oder eine Strafmilderung anstreben. Solche Nachprüfungsanträge kommen in der Regel zustande, wenn neue Beweise entdeckt werden, die im ursprünglichen Verfahren nicht vorlagen.
Minderjährige im Strafprozess | Strafmündigkeit
Ein Strafverfahren gegen Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) kann entmutigender sein als das Verfahren gegen einen Erwachsenen. Minderjährige haben in solchen Fällen auch das Recht auf ein faires Verfahren und eine rechtliche Vertretung. Die Gerichte stellen sicher, dass ihre Rechte während des gesamten Strafverfahrens geschützt werden.
Fälle, an denen Minderjährige beteiligt sind, werden vor spezialisierten Jugendgerichten verhandelt, deren Richter für solche Fälle ausgebildet sind. Der Schwerpunkt liegt in erster Linie auf der Rehabilitation. Jugendgerichte sollen wieder in die Gesellschaft zu integriert werden, anstatt sie für die Tat zu bestrafen. Daher werden die Jugendlichen meist zu Jugendarrest oder gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Im Gegensatz zu Erwachsenen, die in Strafprozessen eher zu Gefängnisstrafen verurteilt werden, gibt es auch andere Möglichkeiten wie Therapie und Bewährung.
In Deutschland liegt das Alter der Strafmündigkeit, ab dem ein Kind für seine Taten verantwortlich gemacht werden kann, bei 14 Jahren. Diese Kinder werden häufig von einem Vormund oder einem gerichtlich bestellten Betreuer vertreten und nicht von einem Strafverteidiger ihrer Wahl.
Die Höchststrafe, die von einem Jugendgericht verhängt werden kann ist kürzer ist als die eines Strafgerichts. Geständnisse von Minderjährigen werden sorgfältiger geprüft, und die Jugendgerichte bemühen sich um die Feststellung, dass der Minderjährige die Art und die Folgen seines Geständnisses verstanden hat und dass es freiwillig abgegeben wurde. Außerdem finden die Prozesse in der Regel in geschlossenen Sitzungen statt, bei denen die Medien und die Öffentlichkeit nicht zugelassen sind. Prozesse gegen Erwachsene sind grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich.

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