Identitätsdiebstahl bei Unternehmen

Ihr Rechtsanwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Identitätsdiebstahl bei Unternehmen

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Im digitalen Zeitalter stellt der Schutz vor Identitätsdiebstahl eine zunehmende Herausforderung für Unternehmen dar. Angriffe auf die digitale Firmenidentität führen häufig zu finanziellen Schäden oder einem schwerwiegenden Ansehensverlust. Täter nutzen gezielt Sicherheitslücken, um Zugang zu sensiblen Daten, vertraulichen Informationen und anderen Ressourcen zu erlangen. Von dem sogenannten Firmenidentitätsdiebstahl können dabei Unternehmen jeder Größe und Branche betroffen sein.

Ein umfassendes Rechtsverständnis ist in solchen Fällen entscheidend, um etwaige Ansprüche durchzusetzen und Risiken zu minimieren. Die Kanzlei Schlun & Elseven unterstützt Unternehmen dabei, effektive Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und den bereits erfolgten Identitätsdiebstahl rechtlich aufzuarbeiten.

Unsere Dienstleistungen rund um Firmenidentitätsdiebstahl

Rechtsbeistand bei Firmenidentitätsdiebstahl

Identitätsdiebstahl bei Unternehmen: Gängige Formen und Methoden

Die Methoden zum Diebstahl von Identitäten werden stetig geschickter und sind heutzutage ein bekanntes Phänomen. Über den Identitätsdiebstahl bei Privatpersonen hinaus, bei dem persönliche Informationen wie Name, Sozialversicherungsnummer oder Kreditkarteninformationen zwecks Betrug verwendet werden, nimmt auch der Identitätsdiebstahl bei Unternehmen zu. Dabei werden oftmals Informationen wie Finanzdaten, Firmenlogos oder -namen für betrügerische Zwecke missbraucht.

Externe Cyberangriffe auf Unternehmen

Zu den gängigsten Methoden gehören Phishing-E-Mails und -Nachrichten. Mit solchen Nachrichten sollen Mitarbeiter, Manager und andere Beteiligte des Unternehmens dazu verleitet werden, sensible Daten preiszugeben. Zu diesen sensiblen Informationen können Anmeldedaten, Kontonummern und andere Finanzdaten gehören. Solche betrügerischen E-Mails können den Anschein erwecken, von einer legitimen Quelle, insbesondere von Banken oder Regierungsbehörden, oder von internen Unternehmensstellen zu stammen.

Die Täter senden die Phishing-E-Mails dabei oftmals gezielt an bestimmte Mitarbeitende oder Abteilungen, um so nach bestimmten Informationen zu suchen. Häufig vorkommend ist auch der sogenannte CEO-Fraud. Dabei wird einer in dem Unternehmen eingestellten Person vorgespiegelt, der Geschäftsführer oder Vorstand des Unternehmens verlange z.B. die Überweisung einer bestimmten Geldsumme oder Zusendung sensibler Daten, woraufhin die betroffene Person dem Auftrag nachgeht. Da Phishing-E-Mails allerdings häufig nur schwer zu erkennen sind, sollten Unternehmen stets wachsam sein und ihre Mitarbeitenden entsprechend schulen.

Auch Hacking-Angriffe können zum Diebstahl der Unternehmensidentität führen. Hacker versuchen, Schwachstellen in der Software auszunutzen und sich mit gestohlenen Anmeldedaten Zugang zu den Systemen des Unternehmens zu verschaffen. Sobald sie sich Zugang verschafft haben, können sie eine Schadsoftware installieren, sensible Daten stehlen und die Systeme des Unternehmens überholen oder Lösegeld erpressen.

Derartige Hackerangriffe können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen sowie – im Falle der Veröffentlichung der gesammelten Informationen – rufschädigend wirken. Um ihre Systeme und Netzwerke zu schützen, müssen Unternehmen proaktiv handeln. Stellt ein Unternehmen fest, dass es Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden ist, sollte es schnellstmöglich handeln und sich an einen Rechtsbeistand wenden.

Interne Bedrohungen der Systeme

Eine weitere Methode des Identitätsdiebstahls in Unternehmen betrifft sogenannte Insider innerhalb der Unternehmen. Bei diesen Insidern kann es sich um derzeitige oder ehemalige Mitarbeitende oder Auftragnehmer handeln, die Zugang zu sensiblen Informationen oder Systemen haben. Einige Personen können diesen Zugang missbrauchen, um sensible Daten, Finanzunterlagen oder geistiges Eigentum zum persönlichen Vorteil zu stehlen.

Diese Bedrohungen zu erkennen, kann für Unternehmen besonders schwierig sein. Sollte sich Ihr Unternehmen von einem solchen Angriff bedroht fühlen, wenden Sie sich an unsere Experten. Unsere Anwälte beraten Unternehmen unter anderem in Fragen effizienter und effektiver Whistleblowing- und interner Beschwerdemechanismen, die es Mitarbeitenden ermöglicht, solche Fälle vertrauensvoll zu melden und Maßnahmen zu ergreifen. Außerdem unterstützt unser Rechtsteam Unternehmen bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Verhinderung von Identitätsdiebstahl. Dazu gehören die Einführung interner Systeme, die Aufklärung der Mitarbeitenden über Phishing- und Social-Engineering-Risiken, die Implementierung starker Zugangskontrollen und Authentifizierungsverfahren sowie die regelmäßige Überwachung der Netzwerke auf verdächtige Aktivitäten.

Identitätsdiebstahl: Geeignete Gegenmaßnahmen

Unternehmen müssen bei Identitätsdiebstahl wachsam sein und sicherstellen, dass sie auf einen solchen Fall vorbereitet sind. Die Aufdeckung eines Informationsdiebstahls ist entscheidend für die Minderung möglicher Schäden. Unternehmen können eine Reihe von Maßnahmen ergreifen, um einen möglichen Firmenidentitätsdiebstahl aufzudecken:

  • Überwachung der Finanzkonten: Unternehmen sollten regelmäßig Bankkonten, Kontoauszüge und Kreditberichte überwachen bzw. prüfen. Eine regelmäßige Überwachung ermöglicht es ihnen, verdächtige Aktivitäten und Transaktionen umgehend aufzudecken und infolgedessen umgehend zu handeln. Eine solche Überwachung sollte auch Prüfungen der internen Systeme und Netzwerke des Unternehmens umfassen.
  • Sicherheitsbewertung und Datenschutz: Unternehmen sollten regelmäßig Sicherheitsbewertungen ihrer internen Systeme und Netze durchführen, um potenzielle Schwachstellen zu ermitteln. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, bereits vorgefallene Datenschutzverletzungen genau zu analysieren, ebenso wie sich fortlaufend über die aktuellen Bedrohungen und die neuesten Sicherheitsstandards zu informieren. Durch ein solches proaktives Handeln erfahren die Mitarbeitenden, worauf sie bei Verstößen achten und wie sie in solchen Situationen reagieren sollten.
  • Rechtsberatung und Einbeziehung von Strafverfolgungsbehörden: Im Falle eines Identitätsdiebstahls ist das betroffene Unternehmen in der Pflicht, sachgemäß zu reagieren. Die Beratung durch unser Rechtsteam stellt sicher, dass Sie in einer solchen Situation bestmöglich vorgehen. Zu den möglichen Schritten gehören die Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden und betroffener Dritter (einschließlich Kunden und Mitarbeitenden), die Durchführung einer internen Untersuchung und das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen.

Präventive Maßnahmen für Unternehmen

Unternehmen müssen wachsam sein, um den Firmenidentitätsdiebstahl zu verhindern. Die folgenden Maßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden:

  • Schutz sensibler Daten: Es sollten Kontrollen innerhalb des Unternehmens durchgeführt werden, insbesondere in Bezug auf den Zugang zu und die Sicherheit von sensiblen Daten. Unternehmen sollten Kunden- und Unternehmensdaten durch passwortgeschützte Systeme, Verschlüsselung und Firewalls abschirmen, um unbefugten Zugriff zu verhindern. Um auch bei internen Bedrohungen schnellstmöglich handeln zu können, sollten Unternehmen sich stets im Klaren darüber sein, wer Zugang zu sensiblen Daten hat. Sie sollten daher darauf vorbereitet sein, den Zugang auf die Mitarbeitenden zu beschränken, die ihn zur Erfüllung ihrer Aufgaben tatsächlich benötigen.
  • Einführung von Sicherheitsprotokollen: Zudem ist es ratsam, eine mehrstufige Authentifizierung und regelmäßige Passwortänderungen einzuführen, um den unbefugten Zugriff auf Unternehmenssysteme zu verhindern. Auch können Systeme zur Überwachung verdächtiger Aktivitäten genutzt werden, die dazu beitragen, Anzeichen von Identitätsdiebstahl aufzudecken, indem sie z.B. auf ungewöhnliche Finanztransaktionen oder Anfragen bezüglich Daten aufmerksam machen.
  • Mitarbeiterschulungen: In spezialisierten Schulungen wird den Mitarbeitenden vermittelt, wie sie auf Hacking- oder Phishing-Angriffe reagieren sollen. Durch regelmäßige Schulungen wird sichergestellt, dass die Mitarbeitenden des Unternehmens die besten Praktiken in Bezug auf Datenschutz und Cybersicherheit kennen. Dadurch wird wiederum sichergestellt, dass sie nicht versehentlich oder täuschungsbedingt sensible Daten preisgeben.
  • Whistleblower- und internen Meldesystemen: Auch können Unternehmen ihre Mitarbeitenden dazu ermutigen, verdächtiges Verhalten zu melden, indem sie über sichere und geeignete Mechanismen dafür innerhalb der Unternehmensstruktur verfügen. Solche Systeme können entscheidend dazu beitragen, dass sich Mitarbeitende mit ihren Beschwerden und Verdachtsmomenten nicht an Personen außerhalb des Unternehmens wenden.

Mögliche Sanktionen bei Identitätsdiebstahl

Der Diebstahl der Unternehmensidentität wird in Deutschland mit erheblichen Strafen geahndet. In zivilrechtlichen Verfahren können Unternehmen zudem Schadensersatz oder Entschädigung für Verluste oder Schäden verlangen, die sie aufgrund des Identitätsdiebstahls erlitten haben. Zu diesen Schäden können unter anderem finanzielle Verluste oder eine Schädigung des Rufs des Unternehmens durch negative Medienberichterstattung sowie Geschäftseinbußen gehören.

Der Identitätsdiebstahl ist kein eigenständiges Delikt. Durch die Begehung des Identitätsdiebstahls werden vielmehr verschiedene Straftatbestände des deutschen Rechts verwirklicht. Dazu kann je nach Einzelfall das Ausspähen und Abfangen von Daten i. S. d. § 202a StGB, die Datenhehlerei nach § 202d StGB, die Fälschung beweiserheblicher Daten gem. § 269 StGB sowie der Betrug bzw. Computerbetrug nach §§ 263 f. StGB gehören. Das Strafmaß hängt sodann von den besonderen Umständen des Falles ab.

Nachweis des Identitätsdiebstahls bei Unternehmen

Der Nachweis des Identitätsdiebstahls eines Unternehmens kann zuweilen schwierig sein. Das Ergreifen umfangreicher Maßnahmen zur Beweisführung ist erforderlich. Dabei ist das Sammeln von Beweisen in Form von relevanten Dokumenten, einschließlich Finanzberichten, Bankunterlagen, Korrespondenz und Rechnungen, ein erster Ansatzpunkt. Diese Dokumente sollten belegen, dass die Identität des Unternehmens ohne die entsprechende Genehmigung verwendet wurde.

Internetdaten wie IP-Adressen, E-Mail-Adressen oder Beiträge in sozialen Medien, die Beweise für den Identitätsdiebstahl liefern oder auf die Identität des Täters hinweisen, können ebenso wie Überwachungsmaterial oder andere physische Beweise für den Diebstahl verwendet werden.

Unser Rechtsteam unterstützt Unternehmen in Zusammenarbeit mit entsprechenden Experten dabei, die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Klärung des Falls zusammenzutragen. Auch informieren unsere Rechtsanwälte über die Möglichkeit der Hinzuziehung von Zeugen- und Sachverständigenaussagen. Solche Aussagen können entscheidend sein, wenn es um den Nachweis des verantwortungsvollen Handelns bezüglich des Datenschutzes und der Sicherheitsmaßnahmen geht.

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