Das deutsche Strafrecht kennt eine Vielzahl unterschiedlicher Betrugsdelikte, die jeweils spezifische Tatbestandsmerkmale aufweisen. Das Spektrum reicht vom klassischen Betrug gemäß § 263 StGB über den Computerbetrug nach § 263a StGB bis hin zu spezialisierten Tatbeständen wie dem Subventionsbetrug, dem Kapitalanlagebetrug oder dem Versicherungsbetrug. Die Vielfalt der Straftatbestände macht es für Beschuldigte nahezu unmöglich, den eigenen Fall ohne juristische Expertise rechtlich präzise einzuordnen und angemessen darauf zu reagieren. Eine fundierte strafrechtliche Bewertung setzt nicht nur umfassende Kenntnis der einschlägigen Strafnormen voraus, sondern auch ein tiefgreifendes Verständnis der sich kontinuierlich entwickelnden Rechtsprechung und der Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls.
Wer mit dem Vorwurf eines Betrugs konfrontiert wird oder bereits Gegenstand eines laufenden Ermittlungsverfahrens ist, sollte unverzüglich anwaltlichen Beistand in Anspruch nehmen. In jedem Stadium des Verfahrens kann zeitnahes und strategisch durchdachtes Handeln entscheidend für den Verfahrensausgang sein. Die Strafverteidiger von Schlun & Elseven verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung bei Betrugsvorwürfen aller Art. Die Kanzlei bietet Mandanten eine umfassende Analyse des individuellen Falls, klärt detailliert über bestehende Rechte und prozessuale Handlungsoptionen auf und entwickelt eine maßgeschneiderte, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte Verteidigungsstrategie.
Betrug nach § 263 StGB: Rechtliche Grundlagen
Der Straftatbestand des Betrugs ist in § 263 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt. Demnach begeht einen Betrug, „wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält“. Die Strafe für einen einfachen Betrug reicht dabei von einer Geldstrafe bis hin zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Besonders schwere Fälle des Betrugs können sogar mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden. Ferner ist der Versuch des Betrugs ebenfalls strafbar (§ 263 Abs. 2 StGB). Falls Sie sich einem Betrugsvorwurf ausgesetzt sehen, sollten Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger aufsuchen.
Wie eingangs erwähnt, handelt es sich beim Betrug um einen komplexen Tatbestand, der einige ausdrückliche, aber auch ungeschriebene Voraussetzungen aufstellt. Einfach ausgedrückt verlangt der Tatbestand das Vorliegen folgender Merkmale:
- eine Täuschung über Tatsachen (aktiv oder durch Unterlassen),
- einen darauf beruhenden Irrtum eines anderen,
- eine Vermögensverfügung des Irrenden,
- ein Vermögensschaden aufgrund dieser Vermögensverfügung,
- Vorsatz sowie Bereicherungsabsicht.
Neben dem einfachen Betrug zählt die Strafnorm in Absatz 3 verschiedene Merkmale auf, bei deren Vorliegen regelmäßig von einem Betrug in einem besonders schweren Fall auszugehen ist. Dabei handelt es sich um sogenannte Regelbeispiele, die den Strafrahmen auf bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe erhöhen. Das Erfüllen eines oder mehrerer dieser Merkmale wirkt sich strafschärfend auf das Strafmaß aus. Wichtig zu wissen ist jedoch, dass dies keine echten Tatbestandsmerkmale sind, sondern lediglich Strafzumessungsregelungen darstellen. Das bedeutet: Ist ein solches Merkmal erfüllt, so indiziert es regelmäßig das Vorliegen eines besonders schweren Falles, ein solcher kann aber auch trotz Vorliegen des Merkmals abgelehnt werden. Die konkreten Umstände des Einzelfalles können der Annahme eines besonders schweren Falles entgegenstehen. Die in der Praxis wohl relevantesten Regelbeispiele sind die der Gewerbsmäßigkeit oder Bandenmitgliedschaft (Nr. 1), des Vermögensverlustes von großem Ausmaß (Nr. 2) und das Vortäuschen eines Versicherungsfalls (Nr. 5). Darüber hinaus ist anzumerken, dass diese Auflistung nicht abschließend ist, sodass auch unbenannte besonders schwere Fälle angenommen werden können.
Daneben normiert § 263a StGB einen speziellen Straftatbestand für den Computerbetrug. Bei diesem geht es nicht um die Täuschung eines Menschen, sondern um die Beeinflussung eines Datenverarbeitungsergebnisses.
Schlun & Elseven: Professionelle Strafverteidigung bei Betrugsvorwürfen
Eine Anschuldigung wegen Betrugs kann für den Beschuldigten schwerwiegende Folgen haben. Insbesondere ist darauf hinzuweisen, dass der Betrug ein Offizialdelikt ist, welches von Amts wegen auch dann weiterverfolgt werden kann, wenn der Geschädigte die Strafanzeige zurückzieht. Für den Beschuldigten, ergeben sich infolge schwerer Rufschädigung nicht selten finanzielle Schäden ebenso wie private und berufliche Nachteile. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, deren Image entscheidenden Einfluss auf das Kundenvertrauen hat. Beschuldigte, die eine polizeiliche Vorladung erhalten, sollten sich stets dessen bewusst sein, dass ihr Verhalten von Anfang an maßgeblich für den weiteren Verlauf der Ermittlungen ist. Sie haben das Recht zu schweigen, von dem Sie unbedingt Gebrauch machen sollten. Ohne kompetente Rechtsberatung und gute Vorbereitung ist es nicht ausgeschlossen, dass Sie sich bei der Vernehmung selbst belasten. Eine solche Aussage lässt sich später nur schwer korrigieren, auch durch einen erfahrenen Anwalt.
Unsere Anwälte für Strafrecht prüfen für Sie die Fakten und Beweise, um eine geeignete Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Oft ist es möglich, die Angelegenheit außergerichtlich zu lösen. Eine außergerichtliche Lösung kann zeitaufwändige, teure Gerichtsverfahren und eine negative Berichterstattung vermeiden. Welcher Ansatz in Ihrem Fall am besten geeignet ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Unsere Strafverteidiger erarbeiten auf der Grundlage der vorhandenen Informationen eine effektive und gezielte Strategie. Je nach Ausgangssituation kann dies bedeuten, eine strafrechtliche Verurteilung zu vermeiden oder ein milderes Urteil anzustreben.
Die Strafverteidiger von Schlun & Elseven verfügen über umfassende Erfahrungen in der Verteidigung – unabhängig davon, um welche Art von Betrug es im Einzelnen geht (Computerbetrug, Unterschlagung, Subventionsbetrug, Versicherungsbetrug bzw. solche juristisch komplexen Formen von Wirtschaftsbetrug wie den Kapitalanlage-, Bank- oder Steuerbetrug). Unser Team für Strafrecht klärt Sie auf, wie Sie auf Maßnahmen wie etwa das Einfrieren von Vermögenswerten, Auslieferungsanordnungen und Anträge auf Beschlagnahme von Vermögenswerten reagieren können, um Ihre rechtliche Position zu nicht zu gefährden.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zum Betrug
Bei einfachem Betrug droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen erhöht sich der Strafrahmen auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bereits der Versuch des Betrugs ist strafbar.
Besonders schwere Fälle liegen regelmäßig vor bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln, bei Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes oder beim Vortäuschen eines Versicherungsfalls. Diese Regelbeispiele sind jedoch keine zwingenden Tatbestandsmerkmale – auch bei deren Erfüllung kann im Einzelfall ein besonders schwerer Fall abgelehnt werden, wenn die Gesamtumstände dagegensprechen.
Nein, Betrug ist ein Offizialdelikt, das von Amts wegen verfolgt wird. Die Strafverfolgungsbehörden können das Verfahren auch dann fortführen, wenn der Geschädigte seine Strafanzeige zurückzieht. Dennoch kann eine Einigung mit dem Geschädigten die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung oder ein milderes Urteil verbessern.
Ja, in vielen Fällen ist eine außergerichtliche Lösung möglich. Diese kann zeitaufwändige und kostspielige Gerichtsverfahren sowie negative öffentliche Berichterstattung vermeiden. Welcher Ansatz im Einzelfall geeignet ist, hängt von den spezifischen Umständen ab und sollte mit einem erfahrenen Strafverteidiger erörtert werden.
Die Strafverteidiger von Schlun & Elseven analysieren den individuellen Fall umfassend, prüfen Fakten und Beweise und entwickeln eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie. Die Kanzlei bietet Vertretung in allen Verfahrensstadien, von der Akteneinsicht über das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung, und berät zu außergerichtlichen Lösungen sowie zu vermögensrechtlichen Maßnahmen wie Kontosperrungen oder Beschlagnahmungen.

Praxisgruppe für Strafrecht
Schlun & Elseven Rechtsanwälte kontaktieren
Nutzen Sie gerne unser Online-Formular, um uns Ihr Anliegen zu schildern. Nach Erhalt Ihrer Anfrage werden wir eine kurze Ersteinschätzung vornehmen und Ihnen ein Kostenangebot zukommen lassen. Anschließend können Sie entscheiden, ob Sie uns den Auftrag erteilen möchten.








