Die sozialen Medien sind aus unserem Leben nicht mehr wegzudenken – Influencer nehmen uns in ihrem Alltag mit und stellen uns ihre Gewohnheiten und ihre Lieblingsprodukte vor. Doch der Reichtum, der auf Instagram, TikTok oder auch YouTube zur Schau gestellt wird, weckt nicht nur die Bewunderung der Follower, sondern zunehmend auch das Interesse der Finanzbehörden. Allein in Nordrhein-Westfalen steht laut dem Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität ein mutmaßlicher Steuerschaden von rund 300 Millionen Euro im Raum. Bundesweit dürfte das Ausmaß deutlich größer sein.
Für viele Influencerinnen und Influencer wird es nun ernst. Grund genug, die wichtigsten rechtlichen Fragestellungen zu beleuchten – und darzulegen, warum anwaltliche Beratung hier unerlässlich ist.

Als interdisziplinäre Anwaltskanzlei bietet Schlun & Elseven bundesweit rechtliche Beratung im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Wir vertreten Unternehmen, Selbstständige und Influencer bei der steuerlichen Einordnung von Einnahmen, internationalen Sachverhalten, Selbstanzeigen und strafrechtlichen Vorwürfen – kompetent, diskret und individuell.
Mögliche Steuerhinterziehung: Was Influencer und Social-Media-Persönlichkeiten beachten sollten
Nach aktuellen Angaben des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen wird gegen zahlreiche professionelle Social-Media-Akteure wegen vorsätzlicher Steuerhinterziehung ermittelt. Im Fokus stehen hierbei Personen, die mit Produktplatzierungen, Werbeverträgen und sogenannten Affiliate-Einnahmen beträchtliche Summen verdienen, ohne diese ordnungsgemäß dem Finanzamt zu melden. Als Affiliate-Einnahmen werden Einnahmen bezeichnet, die durch Bewerbung von Produkten oder Dienstleistungen Dritter auf einer Website, einem Blog, YouTube-Kanal oder Social-Media-Account erzielt werden. Dazu gehören vor allem Provisionen, wenn über einen speziellen Link ein Kauf oder eine andere Aktion (z.B. Anmeldung) erfolgt.
Vorsicht: Nicht nur bekannte Influencer mit zehntausenden Followern können ins Visier der Finanzbehörden geraten, wenn sie auf Social-Media-Plattformen Produkte präsentieren oder bewerben. Bereits wer regelmäßig Waren oder Dienstleistungen auf seinem Account vorstellt und dafür geldwerte Vorteile – etwa kostenlose Produkte oder Rabatte – erhält, kann einkommensteuerpflichtige Einkünfte erzielen. Dabei ist die Reichweite des Accounts rechtlich irrelevant.
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht zwischen prominenten Influencern und privaten Nutzerinnen und Nutzern. Maßgeblich ist allein, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und ob Leistungen gegen Entgelt erbracht werden. Wird beispielsweise ein Produkt „kostenlos zum Test“ überlassen und im Gegenzug ein Beitrag auf Instagram oder TikTok veröffentlicht, liegt darin regelmäßig eine steuerlich relevante Gegenleistung. Unversteuerte Einnahmen – selbst in scheinbar geringem Umfang – können den Vorwurf der Steuerhinterziehung begründen.
Rechtlich relevant: § 370 der Abgabenordnung (AO) stellt die Steuerhinterziehung unter Strafe. Dabei begeht eine Steuerhinterziehung, wer
- den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht,
- die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder
- pflichtwidrig die Verwendung von Steuerzeichen oder steuerlicher Sicherungsvorkehrungen unterlässt,
und dadurch Steuern verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt.
Bereits bei einem Hinterziehungsbetrag von über 50.000 Euro droht in der Regel eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Bei Millionenbeträgen – wie sie in einzelnen Verfahren bereits im Raum stehen – kann das Strafmaß noch deutlich darüber liegen.
Ist Steuerhinterziehung auch durch Unterlassen möglich sowie strafbar?
Ja, das ist möglich. Steuerhinterziehung geschieht nicht lediglich durch das Angeben falscher Daten. Auch wer es gänzlich unterlässt, sich beim Finanzamt anzumelden, eine Steuernummer zu beantragen oder Einnahmen korrekt zu deklarieren, macht sich strafbar.
Dies ist insbesondere relevant für Social-Media-Neueinsteiger, die sich über die Tragweite ihrer Geschäftstätigkeit möglicherweise noch nicht im Klaren sind. Eine bloße Unkenntnis schützt jedoch nicht vor strafrechtlicher Verantwortung, insbesondere bei systematischem oder wiederholtem Verhalten.
Erwerbstätigkeit als Influencer: Was gilt bei Auslandsverlagerung, etwa nach Dubai?
Viele Influencer verlagern ihre Tätigkeit ins Ausland, häufig in steuerlich günstigere Länder wie beispielsweise Dubai.
Wichtig: Die Steuerpflicht in Deutschland endet nicht automatisch mit einem Umzug ins Ausland. Nach dem deutschen Einkommensteuergesetz (§ 1 EStG) gilt: Wer in Deutschland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, ist hier unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Dabei wird der Begriff „Wohnsitz“ (§ 8 AO) sehr weit ausgelegt: Schon eine verfügbare Wohnung – zum Beispiel im Elternhaus oder eine regelmäßig genutzte Unterkunft – kann ausreichen, um die Steuerpflicht auszulösen. Auch wer sich mehr als 183 Tage im Jahr in Deutschland aufhält oder hier enge familiäre oder wirtschaftliche Verbindungen hat, gilt weiterhin als steuerlich ansässig. Die Steuerfahndung prüft bei Wohnsitzverlagerungen ins Ausland genau, ob der Lebensmittelpunkt tatsächlich verlegt wurde. Beachten Sie auch: Bei einer Wohnsitzverlagerung ins Ausland kann eventuell eine Wegzugsbesteuerung anfallen.
Welche Beweise nutzen die Behörden – und wie können diese angegriffen werden?
Eine Besonderheit im Social-Media-Bereich ist die Form der Werbeinhalte: Viele Werbeposts erscheinen in sogenannten “Stories”. Dabei handelt es sich um ein Content-Format – beispielsweise bei Instagram – das jeweils nur für 24 Stunden verfügbar ist und danach nicht mehr aufrufbar ist (es sei denn, es wird in einem Highlight abgelegt). Die Beweisführung wird dadurch erschwert – aber nicht unmöglich.
Nach eigenen Angaben hat das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein-Westfalen spezielle Methoden entwickelt, um digitale Belege zu sichern, Werbepartnerschaften zu analysieren und Einnahmeströme zu rekonstruieren – etwa durch Plattformdaten, Kooperationsverträge oder Zahlungsflüsse über PayPal & Co.
Verteidigungsmöglichkeiten bestehen dennoch: Häufig sind Zuordnungen ungenau, Daten lückenhaft oder die rechtliche Bewertung von „privaten“ versus „geschäftlichen“ Aktivitäten ist strittig. Eine frühzeitige anwaltliche Prüfung kann hier von entscheidender Bedeutung sein.
Selbstanzeige als Influencer – ein möglicher Ausweg bei Steuerhinterziehung?
Wer bislang steuerlich unentdeckt blieb, hat unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige gemäß § 371 der Abgabenordnung (AO) einer strafrechtlichen Verfolgung zu entgehen. Dabei handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Straffreiheit – jedoch nur, wenn die Anzeige vollständig, rechtzeitig und formgerecht erstattet wird. Weiterhin: Um Straffreiheit erlangen zu können, darf der betroffenen Person nicht bekannt sein, dass die Tat, also die Steuerhinterziehung, bereits ganz oder in Teilen entdeckt worden ist.
Eine wirksame Selbstanzeige muss sämtliche steuerlich relevanten Sachverhalte der letzten zehn Jahre vollständig offenlegen. Teiloffenbarungen, selektive Angaben oder eine unvollständige Auflistung der Einnahmen führen zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige – und damit zur Einleitung des Strafverfahrens.
Achtung: Ist bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, eine Außenprüfung angekündigt oder liegt dem Finanzamt anderweitig ein Anfangsverdacht vor, entfällt die Möglichkeit der Straffreiheit durch Selbstanzeige. Wer eine Selbstanzeige in Betracht zieht, muss nicht nur alle relevanten Angaben machen, sondern auch die hinterzogenen Steuern zuzüglich Zinsen (§ 235 AO) und etwaiger Säumniszuschläge innerhalb kurzer Zeit vollständig entrichten.
Empfehlung: Eine wirksame Selbstanzeige erfordert fundiertes steuer- und strafrechtliches Fachwissen – insbesondere bei komplexen Sachverhalten wie Plattform-Einkünften, ausländischen Konten oder einer eventuell bestehenden Scheinselbstständigkeit. Wir raten dringend davon ab, eine Selbstanzeige ohne rechtliche Begleitung selbst durchzuführen. Schon kleinste formale Fehler können die gesamte Strafbefreiung zunichtemachen.
Steuerhinterziehung: Was tun im Verdachtsfall?
Wird gegen Sie als Influencerin oder Influencer ermittelt – etwa durch eine Anfrage des Finanzamts, eine Hausdurchsuchung oder eine Kontopfändung – sollten Sie:
- Keine Angaben zur Sache machen, ohne zuvor mit einem Anwalt gesprochen zu haben.
- Fristen einhalten, aber nichts überhastet unterschreiben.
- Alle Unterlagen sichern, insbesondere Vertragsdetails, E-Mails und Zahlungsbelege.
Eine frühzeitig engagierte rechtliche Vertretung kann helfen, Schäden zu begrenzen, Fehler zu vermeiden und ggf. eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.
Fazit: Steuerrecht ist kein „Influencer-Nebenjob“
Das Geschäftsmodell „Influencer“ unterliegt denselben steuerlichen Regeln wie jede andere unternehmerische Tätigkeit – unabhängig von Plattform, Alter oder Reichweite. Wer hier Fehler macht oder bewusst Pflichten umgeht, muss mit hohen finanziellen und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, umgehend einen erfahrenen Anwalt zu kontaktieren – bevor das Finanzamt anklopft.
Schlun & Elseven: Rechtliche Unterstützung im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Als bundesweit tätige Kanzlei mit besonderer Expertise im Steuerrecht und Wirtschaftsstrafrecht begleitet Schlun & Elseven Mandantinnen und Mandanten in allen Phasen steuerlicher Auseinandersetzungen – von der präventiven Beratung und Steuerstrukturierung bis hin zur Verteidigung in strafrechtlichen Verfahren. Wir vertreten Unternehmer, Selbstständige, digitale Geschäftsmodelle und zunehmend auch Influencer, die sich mit komplexen steuerlichen Anforderungen konfrontiert sehen oder bereits ins Visier der Finanzbehörden geraten sind.
Ob es um die korrekte steuerliche Einordnung von Werbeeinnahmen, die Gestaltung grenzüberschreitender Aktivitäten, eine wirksame Selbstanzeige oder die Verteidigung im Steuerstrafverfahren geht – unsere spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte setzen sich mit Fachwissen, Erfahrung und Diskretion für Ihre Rechte ein. Vertrauen Sie auf eine individuelle Beratung, die Ihre wirtschaftlichen Interessen und rechtlichen Risiken gleichermaßen im Blick hat.