Eine Hausdurchsuchung dient der Staatsanwaltschaft dazu Beweismittel für ein Strafverfahren zu beschaffen. Die Hausdurchsuchung ist in den §§ 102, 103 StPO geregelt und kann sowohl der Ergreifung von Tatverdächtigen als auch der Sicherstellung von Beweismitteln dienen. Die Hausdurchsuchung kann in den Räumlichkeiten des Verdächtigen oder auch eines Dritten stattfinden. Eine Hausdurchsuchung kann schwerwiegende Auswirkungen haben, etwa wenn dadurch ein Unternehmen die Arbeit niederlegen muss oder es im Laufe der Hausdurchsuchung zur Beschlagnahme von Arbeitsmaterialien kommt, die dadurch nicht mehr genutzt werden können.

Für den Fall, dass bei Ihnen eine Hausdurchsuchung stattfindet, können Sie sich rund um die Uhr bei Schlun & Elseven melden. Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihnen helfen die Situation so günstig wie möglich für Sie zu gestalten.
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Hausdurchsuchung: Verhaltenstipps vom Strafverteidiger
Bei einer Hausdurchsuchung entstehen oftmals Konfrontationen zwischen den Betroffenen und den für die Durchsuchung zuständigen Kräften. Dabei gilt es zu beachten, dass jedes Fehlverhalten auf Seiten des Beschuldigten direkte negative Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Verfahrens haben kann. Etwaiges Fehlverhalten ist durch den Strafverteidiger im Nachhinein nur schwer zu korrigieren. Ebenso kann es passieren, dass der Beschuldigte bereits bei der Hausdurchsuchung unwissentlich auf die ihm zustehenden Rechte verzichtet.
Daher haben wir hier für Sie die wichtigsten Verhaltenstipps zusammengestellt:
Rechtsbehelfsbelehrung vorzeigen lassen
Das Wichtigste ist, dass Sie ruhig bleiben und keinen Widerstand leisten, während die Durchsuchung stattfindet. Widerstandshandlungen können Ihnen im späteren Verfahren zur Last gelegt werden – z.B. als sog. Verdunkelungshandlung. Schlimmstenfalls können hieraus neue Strafverfahren entstehen, etwa bei verbalen Drohungen gegen Beamte oder bei körperlichem Widerstand. Sie sollten schon deshalb ruhig und kontrolliert bleiben, um den Überblick über das Geschehen zu behalten. Dies kann Ihnen entscheidende Vorteile bringen. Lassen Sie sich zudem die Rechtsbehelfsbelehrung zeigen. Sollte diese fehlen, kann dies ein Formfehler sein. Außerdem ist es empfehlenswert die Handlungen der Beamten im Blick zu behalten. Machen sie sich gegebenenfalls Notizen. Auch hier können unter Umständen für Sie günstige Verhaltensfehler der Beamten im Nachhinein mit angeführt werden. Bitten Sie den Einsatzleiter, dass dieser Ihnen seinen Dienstausweis zeigt, und notieren Sie sich dessen Namen.
Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen
Sie müssen sich den Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen, bestenfalls als Kopie, die Sie behalten. Aus dem Durchsuchungsbeschluss gehen die Gründe für die Hausdurchsuchung hervor. Damit erhalten Sie auch einen Eindruck davon, welcher Verdacht gegen Sie besteht. Ebenso wird damit deutlich, wonach die Beamten suchen. Handelt es sich beispielsweise um Daten auf bestimmten Datenträgern, so können Sie dafür sorgen, dass die Hausdurchsuchung auch auf diese beschränkt bleibt. Sie können den Beamten die konkret gesuchten Dinge zeigen – durch diese Kooperation können Sie Zufallsfunde verhindern, die gegebenenfalls negative Auswirkungen auf das Verfahren haben oder zu neuen Verfahren führen können.
Keine Aussage während der Durchsuchung
Sie sollten unter keinen Umständen während der Hausdurchsuchung eine Aussage machen. Auch wenn Sie unter Druck stehen und hoffen durch eine Aussage die Sache noch aus der Welt schaffen zu können, sollten Sie sich nicht zu den Anschuldigungen äußern. Geben Sie lediglich Ihre persönlichen Daten an.
Wenn die Beamten den Eindruck erwecken, es gehe hier um ein informelles Gespräch, von dem nichts nach außen dringen wird, so wird es dennoch im Verfahren gegen Sie verwendet werden. Seien Sie daher vorsichtig, mit dem was Sie preisgeben. Dies gilt auch für Ihre Mitarbeitenden. Weisen Sie diese ebenfalls an, zu schweigen, denn jede Aussage eines Mitarbeiters kann später als Zeugenaussage gelten. Damit erweisen sich Ihre Mitarbeitenden möglicherweise selbst einen Gefallen, da Sie so sichergehen, später nicht als Gehilfe einer Straftat belastet zu werden, ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt.
Kontaktieren Sie einen Anwalt
Verständigen Sie, sobald es Ihnen nach Beginn der Hausdurchsuchung möglich ist, einen Anwalt. § 137 StPO gewährt Ihnen in jeder Lage des Verfahrens das Recht auf einen Rechtsbeistand.
Dieser ist aus mehreren Gründen sinnvoll:
Ein geeigneter Strafverteidiger kann Ihnen zum einen direkt mit Verhaltenstipps zur Seite stehen und so negative Folgen für Sie abwenden. Zum anderen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Strafverteidiger am Telefon mit dem Einsatzleiter spricht. So wird der Anwalt in die Lage versetzt, sich einen ersten Überblick über die Hausdurchsuchung zu verschaffen, und die Polizei ist gewarnt, alles richtig zu machen.
Idealerweise kommt der Anwalt direkt zum Ort des Geschehens. Jedoch haben die Beamten keine Pflicht, auf Ihren Anwalt zu warten. Sie können jedoch, bis Ihr Anwalt vor Ort ist, die restlichen Beamten auffordern, ihre Ausweise zu zeigen und nach der Aufgabe der einzelnen Beamten bei der Hausdurchsuchung fragen. Auf diese Weise gewinnen Sie Zeit.
Kooperieren Sie
Im Grunde gilt auch hier wieder zunächst der Grundsatz: Bleiben Sie ruhig. Auf keinen Fall sollten Sie versuchen, während der Hausdurchsuchung Akten verschwinden zu lassen, Daten zu löschen oder sonst in irgendeiner Weise Beweismittel zu vernichten. Sollten Sie hiergegen verstoßen, so droht Ihnen im schlimmsten Fall Untersuchungshaft wegen sogenannter Verdunkelungsgefahr. Versuchen Sie mit den Beamten, soweit es geht – ohne sich dabei selbst zu belasten — zu kooperieren. Dies kann später vorteilhaft für Sie ausgelegt werden. Es besteht jedoch keine Mitwirkungspflicht.
Sicherstellung widersprechen und Akten kopieren
Sollten die Beamten bestimmte Dinge sicherstellen wollen, so widersprechen Sie sofort, erklären Sie unter keinen Umständen Ihr Einverständnis. Ihr Widerspruch wird die Mitnahme der Sachen zwar nicht verhindern, jedoch wird so aus einer einfachen Sicherstellung eine Beschlagnahme. Das wiederum hat zur Konsequenz, dass die Sachen anschließend noch dem Ermittlungsrichter vorgelegt werden müssen und dieser dann über die Erforderlichkeit der Beschlagnahme zu entscheiden hat. Der Beschluss des Richters kann dann im späteren Verfahren durch Ihren Verteidiger angefochten werden.
Achten Sie darauf, dass sämtliche beschlagnahmten Sachen bei der Hausdurchsuchung im Durchsuchungsprotokoll festgehalten werden, ebenso wie Sie darauf achten müssen, dass die Widersprüche gegen die Sicherstellung dort notiert werden. Lassen Sie sich eine Abschrift des Protokolls am Ende der Durchsuchung aushändigen. Kontrollieren Sie dann noch einmal die Richtigkeit. Sie können auch auf dem Protokoll Ihren Widerspruch deutlich markieren. Versuchen Sie im Falle, dass Akten oder Unterlagen beschlagnahmt werden, diese vorher zu kopieren, so haben Sie den Vorteil, die möglichen Beweise gegen Sie zu Hause zu haben, um so später besser vorbereitet zu sein. Dieses Recht lässt sich in der Regel jedoch nur mit einem Anwalt erfolgreich durchsetzen, da sich dieser mit der Vorgehensweise bei einer Hausdurchsuchung auskennt und so besser auf die Beamten einwirken kann.
Verhalten nach der Hausdurchsuchung
Spätestens wenn die Hausdurchsuchung vorüber ist, sollten Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen, der fundierte Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht hat. Dieser kann dann umgehend alle rechtlichen Schritte einleiten, um so schnell auf den weiteren Verlauf des Verfahrens einzuwirken. Durch den richtigen Rechtsbeistand können mögliche Fehler, die Sie während der Hausdurchsuchung gemacht haben, noch korrigiert werden, um so das beste Ergebnis für Sie im Strafverfahren zu garantieren. Warten Sie daher nicht ab, bis sich nach einer Durchsuchung die Staatsanwaltschaft bei Ihnen meldet. Werden Sie selbst aktiv – dies kann Ihnen entscheidende Vorteile bringen.