Kartell- und Wettbewerbsrecht – ein Gebiet, das es geschickt zu navigieren gilt. Es bietet strategische Chancen für zukunftsorientierte Unternehmen. Wer die Spielregeln nicht nur einhält, sondern geschickt nutzt, verschafft sich entscheidende Wettbewerbsvorteile. Bei Verstößen drohen allerdings nicht unerhebliche Nachteile für Unternehmen in Form von Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen, sowie Unwirksamkeit von Verträgen und erhebliche Reputationsschäden. Deswegen berät Schlun & Elseven mit der nötigen Expertise, die über die reine Rechtsberatung hinausgeht und echten unternehmerischen Mehrwert schafft.
Kartellrecht: Sinn und Zweck
Das Kartell- und Wettbewerbsrecht zielt darauf ab den Wettbewerb zu schützen und den Markt aufrechtzuerhalten, indem wettbewerbswidriges Verhalten von Unternehmern reguliert wird. Im Kern soll der faire Wettbewerb gefördert, die Verbraucher geschützt und die wirtschaftliche Effizienz gesteigert werden.
Dieser Rechtsbereich befasst sich also mit Praktiken wie Marktmonopolisierung, wettbewerbswidrigen Vereinbarungen und missbräuchlichen Verhalten von Unternehmen, die eine marktbeherrschende Stellung einnehmen und mit dieser den Wettbewerb negativ beeinflussen. Somit sind davon auch Unternehmensfusionen betroffen, durch welche eine solche Stellung erreicht werden könnte. Fusionskontrollvorschriften bilden damit einen zentralen Bereich des Kartellrechts.
Sollte der Verdacht einer marktbeherrschenden Stellung vorliegen, so können entsprechende Verfahren von Regulierungsbehörden eingeleitet werden. Das Ziel ist es, Kartelle, welche den Markt negativ beeinflussen, zu verbieten. Hierfür können bei mutmaßlichen Verstößen auch Sanktionen verhängt werden.
Es soll gewährleistet werden, dass Unternehmen unter gleichen Bedingungen konkurrieren und somit ein dynamischer und fairer Markt etabliert wird. Auf diese Weise wird Innovation und Wachstum der Wirtschat gefördert.
Kartellrecht: spezifische Tätigkeitsbereiche
Zu den spezifischen Bereichen des Kartellrechts in denen wir Sie beraten gehören somit die Folgenden:
Kartellrechtliche Compliance:
- Entwicklung maßgeschneiderter Compliance-Programme
- Durchführung von Schulungen und Workshops für Mitarbeitende
- Erstellung von Compliance-Handbüchern
- Implementierung von internen Meldeverfahren
- Durchführung von Risikobewertungen und regelmäßigen Audits
Fusionskontrolle und M&A-Begleitung:
- Anmeldung von Zusammenschlüssen
- Durchführung von kartellrechtlichen Due-Diligence-Prüfungen und Begleitung durch Freigabeverfahren bei Kartellbehörden
Kartellbußgeldverfahren:
- Verteidigung in Ermittlungs- und Bußgeldverfahren der Kartellbehörden, einschließlich Kronzeugenanträgen
Privatrechtliche Anspruchsdurchsetzung:
- Vertretung bei Schadensersatzklagen wegen Kartellrechtsverstößen (sowohl auf Kläger- als auch auf Beklagtenseite)
Missbrauchsverfahren:
- Beratung bei Vorwürfen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung
- Vertretung in entsprechenden Verfahren
Kooperationsgestaltung:
- Rechtssichere Ausgestaltung von Joint Ventures
- Forschungs- und Entwicklungskooperationen oder andere Unternehmenskooperationen
Kartellrechtliche Marktanalysen
- Erstellung relevanter Marktabgrenzungen
- Bestimmung von Marktanteilen
In der komplexen Welt des Wettbewerbsrechts entscheiden strategische Weichenstellungen über unternehmerischen Erfolg. Unsere Kanzlei bietet präzise, vorausschauende Beratung, die Ihre Geschäftsziele unterstützt und rechtliche Risiken minimiert. Mit fundierter Expertise navigieren wir unsere Mandantinnen sicher durch dieses anspruchsvolle Rechtsgebiet – damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Geschäft erfolgreich zu führen.

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