Visum für Deutschland: Das sollten Sie wissen

Ihr Rechtsanwalt für Aufenthaltsrecht

Visum für Deutschland: Das sollten Sie wissen

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Deutschland erfreut sich als Reiseziel und Wirtschaftsstandort nach wie vor einer sehr großen Beliebtheit – sowohl bei Privatpersonen als auch bei internationalen Unternehmen. An die Einreise sind allerdings zahlreiche Voraussetzungen geknüpft – abhängig von der Nationalität des Einreisenden. So benötigen Ausländer, die keine Staatsangehörigkeit der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz haben, zu Ihrer Einreise ein Visum. Dieses wird von der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat in dem Heimatland des Ausländers ausgestellt.

Die Kanzlei Schlun & Elseven bietet Privatpersonen als auch Unternehmen umfassenden Rechtsbeistand im Aufenthaltsrecht an. Unsere Anwälte übernehmen für Sie bzw. Ihre Mitarbeiter gerne die gesamte Beantragung des benötigten Visums und sorgen für die Klärung aller offenen Fragen mit den zuständigen Behörden, damit Sie sich gänzlich auf Ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Wir setzen uns für Sie ein!

Unsere Dienstleistungen im Zusammenhang mit deutschen Visa

Kurzzeitvisum

Während EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union Personenfreizügigkeit genießen, gestaltet sich hier die Einreise sowie der Aufenthalt eines Drittstaatsbürgers etwas schwieriger. Für einen kurzfristigen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen kann ein Schengen-Visum ausgestellt werden. Ein solches kommt unter anderem bei einem Besuch eines in Deutschland lebenden Verwandten, bei Reisen zu geschäftlichen oder touristischen Zwecken in Betracht. Die Staatsbürger der Schengen-Staaten sind innerhalb des Schengen-Raums berechtigt, einen kurzfristigen Aufenthalt von bis zu drei Monaten zu nehmen. Sie genießen demnach Reisefreiheit. Drittstaatsbürger hingegen benötigen zur Einreise ein Schengen-Visum. Ob ein solches jedoch tatsächlich erforderlich ist, hängt wiederum von Ihrer jeweiligen Staatsangehörigkeit ab. Denn zwischen den insgesamt 26 Schengen-Staaten und einigen Drittstaaten besteht ein Abkommen, welches die Reisefreiheit innerhalb dieser Staaten gewährleistet.

Es besteht ebenso die Möglichkeit eines Working Holiday Visums. Dieses wird für einen Aufenthalt von drei Monate ausgestellt, kann jedoch auch einen längerfristigen Aufenthalt von bis zu sechs Monaten abdecken. Diese Art von Visum berechtigt Drittstaatsbürger gleichermaßen, in Deutschland einen kurzfristigen Aufenthalt zu nehmen. Das Working Holiday Visum kann jedoch nur an solche Staatsbürger ausgestellt werden, deren Heimatland ein Working-Holiday-Programm mit Deutschland führt. Folglich bedarf es hier eines bilateralen Abkommens.

Langzeitvisum

Ein langfristiger Aufenthalt liegt bereits bei einer Dauer von über 90 Tagen vor. Das für einen solchen Aufenthalt erforderliche nationale Visum muss vor der Einreise beantragt werden. Diese Beantragung erfolgt bei der zuständigen Ausländervertretung. Grundsätzlich bedarf es einer Zustimmung derjenigen Ausländerbehörde in Deutschland, an deren Ort der Einreisende zukünftig seinen Wohnsitz plant. Soll das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt erteilt werden, muss ein Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht in Deutschland bestehen. Ein solcher Anspruch kann bei dem Nachzug eines Familienmitglieds, im Falle des Ehepartners oder des Kindes, gegeben sein. Auch wird ein nationales Visum oftmals aufgrund einer Zuwanderung für eine selbstständige Tätigkeit, zur Arbeitssuche und/oder -aufnahme, oder der Einschreibung an einer deutschen Hochschule ausgestellt. Allerdings sind an all diese Fälle verschiedene Bedingungen geknüpft. Die Erteilung eines nationalen Visums richtet sich somit nach dem Aufenthaltszweck.

Allgemeine Voraussetzungen

Für die Erteilung eines Visums ist ein gültiger Pass erforderlich. Darüber hinaus muss der Reisende nachweisen, dass er die Lebenshaltungs- sowie Reisekosten selbst finanzieren kann und zudem einen für die Reise plausiblen Zweck angeben. Welche Unterlagen Sie im Einzelnen für den Antrag auf Erteilung eines Visums benötigen, ist von der Art des angestrebten Visums sowie des Aufenthaltszwecks abhängig. Wir unterstützen Sie gerne bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Unterlagen.

Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zu deutschen Visa  

Nein, es ist nicht möglich legal in Deutschland bleiben, nachdem Ihr Visum abgelaufen ist. Das Überschreiten des Visums kann zu ernsthaften Konsequenzen führen, einschließlich Geldstrafen, Abschiebung und zukünftigen Einreiseverboten. Es ist daher entscheidend, eine Verlängerung oder ein neues Visum zu beantragen, bevor Ihr aktuelles Visum abläuft. Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen Grund für die Verlängerung und die notwendigen Dokumente parat haben. Unsere Anwälte für Ausländer- und Aufenthaltsrecht stehen zur Verfügung, um Sie umfassend bei der Verlängerung eines Visums zu unterstützen.

Deutschland bietet verschiedene Arten von Visa, die auf unterschiedliche Aufenthaltszwecke zugeschnitten sind. Die zwei Hauptkategorien sind Kurzzeitvisa (Schengen-Visa) für Aufenthalte bis zu 90 Tagen und Langzeitvisa (nationale Visa) für Aufenthalte über 90 Tage. Ein Kurzzeitvisum oder Schengen-Visum erlaubt es Ihnen, in Deutschland und anderen Schengen-Raum-Ländern für bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums zu bleiben. Sei es für Zwecke wie Tourismus, Geschäftsangelegenheiten oder den Besuch von Familie und Freunden. Ein Langzeit- oder nationales Visum für Aufenthalte über 90 Tage ist erforderlich für Zwecke wie dem Nachgehen einer Beschäftigung, Studium oder Familienzusammenführung.

Bürger von EU/EWR-Ländern und der Schweiz benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Staatsangehörige von Nicht-EU/EWR-Ländern benötigen jedoch grundsätzlich immer ein Visum für die Einreise nach Deutschland, sowohl für Kurzbesuche als auch für Langzeitaufenthalte. Die spezifischen Visa-Anforderungen variieren je nach Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Zweck Ihres Besuchs und der Dauer Ihres Aufenthalts.

Die erforderlichen Dokumente variieren je nach Visa-Typ und Zweck Ihres Aufenthalts. Grundsätzlich benötigen Sie ein ausgefülltes Visa-Antragsformular, einen gültigen Reisepass, aktuelle passbildgroße Fotos, eine Reiseversicherung, einen Nachweis der Unterkunft, den Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und spezifische Dokumente im Zusammenhang mit dem Zweck Ihres Besuchs (z.B. Einladungsschreiben, Arbeitsvertrag, Universitätszulassung). Unsere Anwälte stehen zur Verfügung, um Sie bezüglich der in Ihrem spezifischen Fall benötigten Dokumente zu beraten und Ihnen bei der Beschaffung und Verwaltung solcher Dokumente zu helfen.

Die Änderung Ihres Visa-Status während Ihres Aufenthalts in Deutschland ist für Kurzzeitvisum-Inhaber grundsätzlich nicht möglich. Langzeitvisum-Inhaber können unter bestimmten Bedingungen ihren Status ändern, beispielsweise von einem Studentenvisum zu einem Arbeitsvisum wechseln, wenn sie eine Beschäftigung finden. Dieser Prozess beinhaltet die Antragstellung bei der örtlichen Ausländerbehörde und das Erfüllen spezifischer Anforderungen.

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