Neben der vorsätzlichen Einfuhr können auch fahrlässige oder lediglich versuchte Verstöße gegen das Verbot der Einfuhr bestimmter Substanzen – etwa unerlaubter Nahrungsergänzungs- oder Potenzmittel – erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bereits der Import geringer Mengen kann Ermittlungsverfahren auslösen und zu empfindlichen Geld- oder Freiheitsstrafen führen. In besonders schweren Fällen sehen sowohl das Anti-Doping-Gesetz als auch das Arzneimittelgesetz Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Betroffene, die mit einem solchen Vorwurf konfrontiert sind, sollten daher frühzeitig qualifizierten strafrechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
Die Strafverteidiger von Schlun & Elseven verfügen über umfassende Erfahrung in diesem spezialisierten Bereich des Strafrechts und beraten regelmäßig Mandanten, die eine polizeiliche oder staatsanwaltschaftliche Vorladung erhalten haben oder mit Maßnahmen wie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen rechnen müssen. Gerade wenn es bereits zu einer Sicherstellung von Substanzen gekommen ist, ist frühzeitige anwaltliche Unterstützung entscheidend, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu überprüfen und eine effektive, auf den Einzelfall abgestimmte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz: Strafbarkeit und Rechtsfolgen
Das Arzneimittelgesetz (AMG) dient der Sicherstellung der Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneimitteln. Als Arzneimittel gelten gemäß § 2 AMG insbesondere Stoffe, die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind und Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhafter Beschwerden aufweisen.
Das Arzneimittelgesetz regelt umfassend die Herstellung, Zulassung, Registrierung, Beobachtung, Abgabe sowie Ein- und Ausfuhr von Arzneimitteln. Straf- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz sind in den §§ 95 ff. AMG geregelt. Von besonderer praktischer Bedeutung sind Verstöße gegen Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie das unerlaubte Einbringen von Substanzen. Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn Arzneimittel oder ähnliche Substanzen ohne entsprechende Genehmigung nach Deutschland eingeführt oder aus Deutschland ausgeführt werden. Ein unerlaubtes Einbringen kann bereits dann gegeben sein, wenn jemand die Substanz aus dem Ausland zu sich nach Deutschland bestellt.
Dabei ist zu beachten, dass auch fahrlässige Verstöße gegen Vorschriften des AMG regelmäßig Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit Bußgeldern von bis zu 25.000 € geahndet werden können. Dies betrifft insbesondere Privatpersonen, die Mittel aus dem Internet bestellen, die dort beispielsweise als bloße Nahrungsergänzungsmittel oder Fitness-Supplements deklariert sind, jedoch in den Anwendungsbereich des deutschen AMG fallen. Gemäß § 98 AMG können die fraglichen Gegenstände oder Substanzen auch eingezogen werden.
Verstöße gegen das Anti-Doping-Gesetz: Strafbarkeit und Rechtsfolgen
Das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) ergänzt das Arzneimittelgesetz und dient der Bekämpfung des Einsatzes von Dopingmitteln im Sport. Welche leistungssteigernden Mittel als Dopingmittel gelten, ist in der Anlage zum Anti-Doping-Gesetz aufgeführt. Dopingmittel sind danach insbesondere anabole Stoffe wie Testosteron und Metandienon sowie sämtliche Peptid- und Wachstumshormone. Ein Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz liegt bei der Einfuhr solcher Mittel schnell vor, da die Festlegung nicht geringer Mengen im Sinne von § 2 Abs. 3 AntiDopG äußerst streng ist und die geringe Menge sehr schnell überschritten ist. Strafvorschriften befinden sich in § 4 AntiDopG. Darin wird auch die Strafbarkeit für die fahrlässige Begehung von Doping-Delikten bestimmt.
Durchsuchungen und Beschlagnahmen
Nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) haben Strafverfolgungsbehörden die Befugnis zur Durchführung von Hausdurchsuchungen sowie zur Beschlagnahme von Gegenständen bei Personen, die einer Straftat verdächtigt werden. Zu diesen Straftaten gehören auch Verstöße gegen das Arzneimittel- und Anti-Doping-Gesetzes. Bei derartigen Maßnahmen müssen die Behörden die gesetzlichen Grenzen einhalten. Hierzu beraten die Anwälte für Strafrecht von Schlun & Elseven umfassend.
Für Betroffene gilt es im Falle einer Durchsuchung in erster Linie, Ruhe zu bewahren und keinen Widerstand zu leisten. Jegliche Aussagen können im Nachhinein nachteilig ausgelegt werden und sollten daher vollständig vermieden werden. Sinnvoll ist es zudem, die Vorlage des erforderlichen Durchsuchungsbeschlusses von den anwesenden Beamten zu verlangen. Neben der sorgfältigen Beobachtung und Dokumentation des Vorgehens der Polizei bei der Durchsuchung ist es entscheidend, umgehend einen Anwalt für Strafrecht zu kontaktieren.
Schlun & Elseven: Erfahrene Strafverteidigung bei Arzneimittel- und Dopingdelikten
Sollten Sie eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten haben oder eine Durchsuchung bzw. Beschlagnahme bei Ihnen stattgefunden haben, ist es von höchster Wichtigkeit, dass Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Auch vermeintlich entlastende Aussagen können zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger, um die nächsten Schritte zu planen.
Unsere Praxisgruppe für Strafrecht ist mit den komplexen Regelungen des Arzneimittel- und Anti-Doping-Gesetzes bestens vertraut. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in Verfahren wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) und das Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG). Dabei betreuen wir sowohl Privatpersonen als auch Angehörige medizinischer Berufe, Apotheker und Unternehmen aus der Pharmabranche.
Unser Anliegen ist es, für Sie eine effektive Strafmilderung oder Straflosigkeit herbeizuführen bzw. etwaige Bußgelder so gering wie möglich zu halten. Durch eine umfassende Analyse der Ermittlungsakten, die Prüfung von Verfahrensfehlern und die Entwicklung einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie setzen wir uns engagiert für Ihre Rechte ein. Bundesweit stehen wir Ihnen als kompetente Ansprechpartner zur Seite – von der ersten polizeilichen Vernehmung bis zum Abschluss des Verfahrens.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zur Einfuhr verbotener Substanzen
Verbotene Substanzen sind neben den unerlaubten Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG), Dopingmittel gemäß Anti-Doping-Gesetz (AntiDopG) auch Betäubungsmittel und Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG). Dazu zählen nicht zugelassene Nahrungsergänzungsmittel, Potenzmittel, anabole Stoffe wie Testosteron und Metandienon, Peptid- und Wachstumshormone sowie illegale Drogen wie Kokain, Heroin, Amphetamine oder synthetische Cannabinoide. Entscheidend ist, ob die Substanz unter die gesetzlichen Definitionen fällt – unabhängig davon, wie sie im Ausland deklariert ist oder ob sie dort legal erhältlich war.
Die Strafen hängen von der Schwere des Verstoßes ab. Fahrlässige Verstöße gegen das AMG können als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis zu 25.000 € geahndet werden. Bei vorsätzlichen Verstößen drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen. In besonders schweren Fällen sehen sowohl das AMG als auch das AntiDopG Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor.
Ja, die Deklaration im Ausland ist nicht entscheidend. Viele Produkte, die im Internet als bloße Nahrungsergänzungsmittel oder Fitness-Supplements angeboten werden, fallen unter den Anwendungsbereich des deutschen AMG. Privatpersonen machen sich daher häufig unwissentlich strafbar.
Ja, nach den Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) haben Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Straftaten – einschließlich Verstößen gegen AMG und AntiDopG – die Befugnis zur Durchführung von Hausdurchsuchungen und zur Beschlagnahme von Gegenständen. Hierfür ist in der Regel ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erforderlich.
Verteidigungsmöglichkeiten umfassen die Prüfung der Rechtmäßigkeit behördlicher Maßnahmen, die Analyse der Ermittlungsakten auf Verfahrensfehler, die Abgrenzung zwischen erlaubten und verbotenen Substanzen sowie die Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie. Ziel kann die Einstellung des Verfahrens, Strafmilderung oder Vermeidung von Freiheitsstrafen sein.
Sofort nach Erhalt einer Vorladung, bei einer Durchsuchung oder wenn Sie mit Ermittlungen rechnen müssen. Frühzeitige anwaltliche Unterstützung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren und die bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln. Je früher ein Anwalt eingeschaltet wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten.

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