Mit dem Erhalt einer postalisch zugesandten Anklageschrift gehen oft Unsicherheiten einher. Betroffene fragen sich, wie sie mit der Situation umgehen sollen, welche Reaktion sinnvoll ist und ob das Verfahren möglicherweise doch noch abgewendet werden kann. Wenn aus dem Ermittlungsverfahren ein Gerichtsverfahren wird, zählt jeder Tag. Das Gericht prüft in dieser Zeit, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Strafrecht informieren ihre Mandanten über den genauen Ablauf eines Strafverfahrens, analysieren die Anklageschrift und entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie. Von der Prüfung einer möglichen Abwendung des Verfahrens bis hin zur professionellen Vertretung vor Gericht – die Kanzlei Schlun & Elseven steht ihren Mandanten in jeder Phase zur Seite.
Vom Ermittlungsverfahren zur Anklage – Der Weg zum Gerichtsverfahren
Bevor die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, muss das vorangegangene Ermittlungsverfahren einen hinreichenden Tatverdacht begründet haben. Das ist der Fall, wenn eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch.
Das Ermittlungsverfahren
Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, sobald Strafverfolgungsbehörden konkrete Anhaltspunkte für mögliche Straftaten erhalten. Typische Auslöser sind Strafanzeigen von Personen oder Unternehmen, eigene Erkenntnisse der Polizei, Hinweise von anderen Behörden oder Verdachtsmeldungen. Die Staatsanwaltschaft ist gesetzlich verpflichtet, jedem Anfangsverdacht nachzugehen (vgl. § 152 Abs. 2 StPO sowie § 160 StPO).
Richten sich die Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden gegen eine bestimmte Person, wird diese zum Beschuldigten. Der Beschuldigte hat neben dem Recht auf Information über den Tatvorwurf auch ein Aussageverweigerungsrecht und ein Recht auf Verteidigung. Die erfahrenen Strafverteidiger der Kanzlei Schlun & Elseven stehen in einer solchen Situation für Sie bereit.
Zur Aufklärung des Sachverhalts erfolgen Vernehmungen des Beschuldigten und von Zeugen, eine Spurensicherung am Tatort und unter Umständen auch eingriffsintensivere Maßnahmen wie Durchsuchungen und Beschlagnahme. Die Ermittlungsbehörden müssen sowohl belastende als auch entlastende Umstände gleichwertig ermitteln (§ 160 Abs. 2 StPO). Dies wird in der Praxis jedoch nicht immer konsequent umgesetzt, weshalb eine frühzeitige anwaltliche Vertretung essenziell ist. Die Untersuchungshaft stellt die gravierendste Zwangsmaßnahme während des Ermittlungsverfahrens dar. Sie darf nur unter strengen Voraussetzungen angeordnet werden.
Mögliche Ausgänge des Ermittlungsverfahrens
Je nach Beweislage und rechtlicher Bewertung kommen beim Abschluss aller Ermittlungen verschiedene Verfahrensausgänge in Betracht. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren bei fehlendem Tatverdacht (§ 170 Abs. 2 StPO) oder aus Opportunitätsgründen (§§ 153, 153a StPO) einstellen. Bei eindeutiger Beweislage kann nach §§ 407 ff. StPO ein Strafbefehl beantragt werden oder nach §§ 417 ff. StPO ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden.
Gelangt die Staatsanwaltschaft zur Überzeugung, dass ein hinreichender Tatverdacht vorliegt, wird Anklage beim zuständigen Gericht nach § 170 Abs. 1 StPO erhoben. Eine spätere Verurteilung muss wahrscheinlicher erscheinen als ein Freispruch. Die Staatsanwaltschaft übersendet dem Gericht nicht nur die Anklageschrift, sondern die gesamte Ermittlungsakte mit allen gesammelten Beweismitteln.
Mit dem Eingang der Anklageschrift beginnt das sogenannte Zwischenverfahren nach § 199 Abs. 1 StPO. Der Beschuldigte wird zum Angeschuldigten (vgl. § 157 StPO). Im Zwischenverfahren prüft das Gericht eigenständig und unabhängig von der staatsanwaltlichen Bewertung, ob die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird.
Anklageschrift erhalten – So reagieren Sie richtig
Nach Beginn des Zwischenverfahrens und noch vor der Eröffnung des Hauptverfahrens leitet das Gericht die Anklageschrift an den Angeschuldigten weiter. Nun eröffnet sich für diesen die Möglichkeit, gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorzugehen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen erfahrenen Strafverteidiger beauftragen.
Welche Angaben muss eine Anklageschrift enthalten?
In § 200 StPO ist aufgelistet, welche Informationen bzw. Angaben eine Anklageschrift enthalten muss. Dazu gehören unter anderem:
- Angaben zu dem Angeschuldigten sowie dem Verteidiger,
- Bezeichnung der dem Angeschuldigten zur Last gelegten Tat sowie der gesetzlichen Merkmale der vorgeworfenen Straftat,
- Benennung von Zeit und Ort der Begehung,
- Angaben der Beweismittel,
- Benennung des Gerichts, an dem die Hauptverhandlung stattfinden soll.
Diese formellen Anforderungen dienen nicht nur der Transparenz, sondern sind entscheidend für die Wirksamkeit der Anklage. Fehlen wesentliche Angaben oder sind diese unzureichend konkretisiert, liegen möglicherweise Verfahrensfehler vor. Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Anklageschrift daher sorgfältig auf formelle und inhaltliche Fehler, die im günstigsten Fall zur Zurückweisung der Anklage oder zur Einstellung des Verfahrens führen können.
Erste Reaktion: Was nach Erhalt der Anklageschrift zu tun ist
Mit Erhalt der Anklageschrift haben Sie das Recht, innerhalb einer gerichtlich gesetzten Frist Einwendungen zu erheben und entlastende Beweismittel vorzulegen (vgl. § 201 StPO). Doch Vorsicht: Unüberlegte Reaktionen können Ihre Position verschlechtern. Die Hinzuziehung eines erfahrenen Strafverteidigers ist jetzt unverzichtbar. Idealerweise sollten Sie bereits dann einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren, wenn Sie erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird. Eine professionelle Verteidigung von Beginn an kann die Anklageerhebung häufig verhindern und das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium beenden.
Nach Prüfung der Anklageschrift und eventueller Stellungnahmen entscheidet das Gericht, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht. Ist dies der Fall, wird das Hauptverfahren eröffnet (§ 203 StPO) und ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt.
Verfahrensabwendung – Ihre rechtlichen Möglichkeiten
Aus Sicht des Beschuldigten bedeutet die Klageerhebung zugleich den Ausschluss der Möglichkeit des Erlasses eines Strafbefehls oder einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens, da dieses mit der Klageerhebung bei Gericht beendet ist. Nun stellt sich für den Angeschuldigten die Frage, ob das Verfahren dennoch abgewendet werden kann.
Grundsätzlich steht einem Strafverteidiger die Möglichkeit offen, rechtliche Einwände gegen die Anklage zu erheben, die zur Rücknahme dieser durch die Staatsanwaltschaft oder der Verhinderung der Eröffnung des Hauptverfahrens führen können. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Schlun & Elseven erläutern Ihnen Abwehr- und Verteidigungsmöglichkeiten.
Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft
Solange die durch das Gericht zu fällende Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahren noch aussteht, hat die Staatsanwaltschaft grundsätzlich die Möglichkeit, die Anklage zurückzunehmen. Der Angeschuldigte kann die Rücknahme der Anklage insofern erwirken, als dass z.B. neue Beweise vorgelegt werden, die anschließend zu einer neuen Bewertung des vorliegenden Sachverhalts führen.
Auch kann der Angeschuldigte im Zwischenverfahren einen Deal mit der Staatsanwaltschaft schließen. Ziel dieser Einigung ist oftmals die Verfahrenseinstellung (vgl. § 153a StPO), welche möglich ist, wenn dem Beschuldigten Auflagen oder Weisungen erteilt werden, die dazu geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen. Eine Einstellung ist auch ohne Auflagen oder Weisungen möglich, wenn kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht und die Schuld des Beschuldigten als gering anzusehen wäre (§ 153 StPO). Des Weiteren besteht nach § 154 StPO die Möglichkeit der Teileinstellung bei mehreren Taten.
Folgendes ist zu bedenken: Sobald das Hauptverfahren eingeleitet wurde, ist die Rücknahme der Anklage durch die Staatsanwaltschaft nicht mehr möglich. Da die Frist, innerhalb derer der Angeschuldigte die Möglichkeit hat, Stellung zu dem ihm vorgeworfenen Tatvorwurf zu machen, zumeist sehr kurz ist, sollte hier keine Zeit verloren werden. Unsere Anwälte für Strafrecht beraten Sie gerne hinsichtlich der Chancen, ein Strafverfahren erfolgreich abzuwehren, und der weiteren rechtlichen Schritte. Sie handeln Ihren Interessen entsprechend schnellstmöglich, um die Rücknahme der Anklage noch vor Eröffnung des Hauptverfahrens zu erwirken.
Hauptverfahren verhindern – Chancen nutzen durch strategische Verteidigung
Letztendlich hängt die Eröffnung des Hauptverfahrens von der Entscheidung des zuständigen Gerichts ab. Die Verhinderung dieser kann jedoch auch erwirkt werden. Dazu bedarf es allerdings eines hervorragenden Verhandlungsgeschicks und umfangreicher juristischer Kenntnisse. Stellt Ihr Rechtsbeistand beispielweise fest, dass der in Rede stehende Straftatbestand gar nicht erfüllt ist oder Gründe vorliegen, welche die Tat rechtfertigen oder entschuldigen, besteht die Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht.
Stellungnahme zur Anklageschrift durch einen Strafverteidiger
Mit Erhalt der Anklageschrift wird Ihnen das Recht eingeräumt, innerhalb eines vom Gericht festgelegten Zeitraums Stellung zu dem Inhalt dieser zu nehmen (vgl. § 201 StPO). Sofern Sie einen unserer Strafverteidiger beauftragt haben, kann dieser in einem ersten Schritt die Verlängerung der Frist beantragen. Auf diese Weise bleibt Ihnen mehr Zeit, um sich mit Ihrem Anwalt zu beraten und anschließend hinsichtlich des in der Klageschrift ausgeführten Tatvorwurfs Einwendungen vor- oder gegebenenfalls entlastende Beweismittel einzubringen.
Die Stellungnahme zur Anklageschrift ist ein entscheidendes strategisches Instrument der Verteidigung. Ihr Strafverteidiger prüft dabei die Anklageschrift eingehend auf rechtliche und tatsächliche Schwachstellen, unzulässige Beweismittel oder Verfahrensfehler. Auf dieser Grundlage kann er gezielt Beweisanträge stellen, die Einstellung des Verfahrens beantragen oder die Anklage auf rechtlich weniger schwerwiegende Tatbestände reduzieren. Eine fundierte Stellungnahme kann bereits vor Beginn der Hauptverhandlung den Verlauf des gesamten Verfahrens maßgeblich zu Ihren Gunsten beeinflussen und im besten Fall sogar eine Verfahrenseinstellung oder ein milderes Urteil bewirken.
Schlun & Elseven: Umfassende Unterstützung im Strafrecht
Unsere Anwälte für Strafrecht überzeugen nicht nur durch umfangreiches juristisches Fachwissen, sondern auch durch ausgeprägte soziale Kompetenz und strategisches Geschick. Ein besonderer Vorteil: Unsere Strafverteidiger verfügen teilweise über Erfahrungen als ehemalige Staatsanwälte und sind daher mit den Arbeitsweisen und Verfahrensstrategien der deutschen Strafverfolgungsbehörden bestens vertraut.
Ob im allgemeinen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht oder Betäubungsmittelstrafrecht – durch unsere ausgezeichnete Expertise und langjährige Erfahrung im Umgang mit Staatsanwaltschaften, Gerichten und Ermittlungsbehörden sichern wir Ihnen die bestmögliche Verteidigung. Wir stehen Ihnen in allen Phasen des Strafverfahrens zur Seite: von der polizeilichen Vernehmung über das Ermittlungsverfahren bis hin zur Hauptverhandlung und darüber hinaus.
Auf einen Blick: Häufig gestellte Fragen zur Anklageschrift
Eine Anklageschrift ist das offizielle Dokument, mit dem die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht die Eröffnung eines Strafverfahrens beantragt. Sie erhalten sie, wenn die Staatsanwaltschaft nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu dem Ergebnis gelangt ist, dass ein hinreichender Tatverdacht gegen Sie besteht und eine Verurteilung wahrscheinlicher erscheint als ein Freispruch.
Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn aufgrund der Ermittlungsergebnisse eine spätere Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Dies ist die Voraussetzung dafür, dass die Staatsanwaltschaft überhaupt Anklage erheben darf.
Kontaktieren Sie umgehend einen erfahrenen Strafverteidiger. Vermeiden Sie unüberlegte Reaktionen oder Aussagen. Ihr Anwalt wird die Anklageschrift prüfen, eine Verteidigungsstrategie entwickeln und gegebenenfalls eine Fristverlängerung für die Stellungnahme beantragen. Das Gericht setzt meist eine kurze Frist für Ihre Stellungnahme.
Ja, verschiedene Möglichkeiten bestehen: Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage zurücknehmen, das Verfahren kann nach §§ 153, 153a oder 154 StPO eingestellt werden, oder das Gericht kann die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen. Die Staatsanwaltschaft kann die Anklage jedoch nur bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens zurücknehmen – daher ist schnelles Handeln entscheidend.
Ein erfahrener Strafverteidiger prüft die Anklageschrift auf formelle und inhaltliche Fehler, entwickelt eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie, stellt Beweisanträge und verhandelt mit der Staatsanwaltschaft. Ehemalige Staatsanwälte kennen zudem die Arbeitsweisen und Verfahrensstrategien der Strafverfolgungsbehörden aus eigener Erfahrung, was eine besonders effektive Verteidigung ermöglicht.

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